Aufhebung des Bebauungsplans "In der Marterlohe BA I" Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 24.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 24.02.2022 ö beschließend 6.5

Sachverhalt

Der Bebauungsplan für das allgemeine Wohngebiet „In der Marterlohe BA I“ wurde im Jahr 1999 aufgestellt und hat im Jahr 2002 eine Änderung erfahren. Bis heute sind über 90% der Fläche bebaut. Der Zweck des Bebauungsplans ist somit erfüllt. Baulücken können gemäß §34 BauGB als Innenbereich gewertet und der Bebauungsplan deshalb aufgehoben werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan „In der Marterlohe BA I“ aufzuheben. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen und gleichzeitig den Aufhebungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2022 11:54 Uhr