Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag
Neubau Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung und Garage auf Fl.Nr. 231/4, Gemarkung Kalmreuth
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktrat, 24.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Antragsteller beantragen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf Fl.Nr. 231/4 Gemarkung OT Kalmreuth. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche der Landwirtschaft dargestellt. Für den Ortsteil Kalmreuth wurde eine Satzung gemäß §35 Abs. 6 BauGB über die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich von Kalmreuth erlassen. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches dieser Satzung. Eine Erschließung des Bauvorhabens ist derzeit nicht gegeben. Dies gilt im Hinblick auf die Wasserversorgung und auf die Entwässerung. Der Ortsteil Kalmreuth ist in einem Trennsystem an die Abwasserbeseitigung des Kommunalbetriebs angeschlossen. Die Bauantragsteller haben bereits einen Vertrag mit dem Kommunalbetrieb abgeschlossen.
Der Bauherr beantragt eine Abstandsflächenübernahme nach Art. 6 Abs. 2 BayBO mit dem Nachbargrundstück.
Beschluss
Dem Bauantrag wird gemäß der bestehenden Satzung nach §35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil Kalmreuth das Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.02.2022 11:54 Uhr