Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Ersatzneubau eines Einfamilienwohnhauses, Fl.Nr. 5, Gemarkung Gailertsreuth
Daten angezeigt aus Sitzung: Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss, 15.02.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß) | Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss | 15.02.2023 | ö | beschließend | 4 |
Sachverhalt
Der Bauherr beabsichtigt das bestehende Wohnhaus abzubrechen und einen Ersatzneubau zu errichten. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Die Erschließung ist gesichert, öffentliche Belange sind nicht berührt.
Beschluss
Dem Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.02.2023 09:58 Uhr