Entschädigung der ehrenamtlichen Wahlhelfer Landtags- und Bezirkswahl 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 21.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.09.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für die Festsetzung der Entschädigung als ehrenamtlicher Wahlhelfer ist gemäß Art. 7 Abs. 3 GLKrWG, Nr. 10 der GLKrWBek ein Gremiumsbeschluss erforderlich. Es wird vorgeschlagen, für die Landtags- und Bezirkswahl 2023 ein „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 40,00 € für die Tätigkeit als Wahlhelfer zu gewähren. 

Beschluss

Das Erfrischungsgeld für die ehrenamtlichen Wahlhelfer bei der Landtags- und Bezirkswahl 2023 beträgt 40,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2023 11:54 Uhr