Entschädigung der ehrenamtlichen Wahlhelfer bei der Europawahl 2024
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktrat, 21.03.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 21.03.2024 | ö | beschließend | 2 |
Sachverhalt
Die ehrenamtlichen Wahlhelfer werden im Rahmen ihrer Tätigkeit mit einem sogenannten Erfrischungsgeld entschädigt. Diese Kosten werden auch grundsätzlich durch die Wahlkostenerstattung dem Markt wieder zurückgegeben. Laut § 10 Europawahlordnung liegt die Höhe des Erfrischungsgeldes bei 25 – 35 Euro.
Wahlsachgebietsleiterin Nadine Schuller empfiehlt eine beschlussmäßige Behandlung für die Festsetzung des Erfrischungsgeldes für die Europawahl am 09.06.2024 vorzunehmen.
Beschluss
Das Erfrischungsgeld für die ehrenamtlichen Wahlhelfer bei der Europawahl 2024 beträgt 30,00 € in den Stimmbezirken des Marktes Floß.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.04.2024 09:48 Uhr