Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Sanierung des best. Fitnessstudios und deren Behandlungsräume" auf Flur-Nr. 758/2, Gemarkung Schönbrunn
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktrat, 16.05.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 16.05.2024 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt
Mit E-Mail vom 07.05.2024 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Bauantrag im Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann.
Das Vorhaben liegt im Innenbereich und ist nach §34 Abs. 1 BauGB zu bewerten. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein. Öffentliche Belange sind nicht berührt, die Erschließung ist gesichert.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.
Beschluss
Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.05.2024 10:11 Uhr