Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage" auf Flur-Nr. 21 u. 63/4, Gemarkung Kalmreuth


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 19.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 19.06.2024 ö beschließend 4
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 26.09.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Joachim Wagner betritt um 20:10 Uhr den Sitzungssaal.
Mit E-Mail vom 07.05.2024 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Bauantrag im Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann. 
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Satzung nach §35 Abs. 6 BauGB über die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich von Kalmreuth.
Es ist nach §35 Abs. 2 BauGB zu bewerten. Aufgrund der Satzung kann dem Vorhaben nicht entgegengehalten werden, dass es dem Flächennutzungsplan widerspricht und dass die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung zu befürchten ist (§35 Abs. 3 Nr. 1 und 1 BauGB)
Somit sind öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. 
Gemäß §2 Abs. 3 der Satzung beschränkt sich die Zulässigkeit von Vorhaben auf Wohngebäude mit höchstens 2 Vollgeschossen, einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 1,2. Diese Voraussetzungen werden allesamt eingehalten.
Die Erschließung ist gesichert.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Beschluss

Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.06.2024 16:18 Uhr