Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Errichtung eines Technikgebäudes zur Unterbringung einer zentralen Hackschnitzelanlage" auf Flur-Nr. 743/1, Gemarkung Schlattein


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 19.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 19.06.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 22.05.2024 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Bauantrag im Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann. 
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ellenbach“. Eine Befreiung wurde beantragt, da das Gebäude teilweise in der Anbauverbotszone der St2181 Floß-Wildenau errichtet werden soll. Herr Hain vom Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach hat bereits telefonisch gegenüber dem Bauherrn zugestimmt. Somit sind öffentliche Belange nicht berührt.
Die Erschließung ist gesichert.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Am Vortag zur Sitzung ging eine überarbeitete Planung ein. Die Breite verringert sich von 6,50m auf 5m (Wegfall Außenverkleidung), das Walmdach wird ein Pultdach und die Firsthöhe vergrößert sich von 4,40m auf 4,80m (die Abstandsflächen sind eingehalten).
Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf die rechtliche Beurteilung.

Beschluss

Dem Bauantrag einschließlich der Befreiung wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.06.2024 16:18 Uhr