Isolierte Befreiung von den Vorschriften des Bebauungsplans "Zehenthof"; Errichtung eines Zauns/Sichtschutzes aus WPC auf Fl.Nr. 870/15, Gmk .Floß


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 25.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 870/15, Gemarkung Floß, beabsichtigen die Errichtung eines Zauns/Sichtschutzes zum westlichen Nachbargrundstück in Ausführung WPC (wood plastic composite, „Holz-Kunststoff-Gemisch“, Beispiel und Lageplan siehe Anlage) mit einer Höhe von 1,80m.
Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans in folgendem Punkt:
„Für Einfriedungen an Straßen oder Wegen sind Zäune von max. 1,30 m Höhe mit Hinterpflanzung zulässig. An den Grenzen zu den Nachbargrundstücken sind auch Maschendrahtzäune von max. 1,80m Höhe zulässig.“

Eine Beeinträchtigung der nachbarlichen Belange ist nicht ersichtlich, da die vorgeschriebene Höhe nicht überschritten wird. Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar.
Das Vorhaben ist nicht baugenehmigungspflichtig (<2m Höhe).

Die Befreiung kann erteilt werden.

Beschluss

Die Befreiung wird gem. § 31 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2024 10:14 Uhr