Datum: 10.04.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: großer Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktrat
Körperschaft: Markt Floß
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:25 Uhr bis 23:04 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
2 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf den Flurstücken 403 (TF), 402/1 (TF) und 402, Gemarkung Schönbrunn a) Behandlung mit Abwägung der Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB b) Billigung des Planentwurfes in der Fassung vom 10.04.2025 c) Feststellungsbeschluss zur Flächennutzungsplan- Änderung Nr. 17 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Hohe Trat“ (in der Fassung vom 10.04.2025)
3 Vorhabenbezogener Bebauungs- und Erschließungsplan mit Grünordnung Photovoltaikanlage "Hohe Trat" a) Behandlung mit Abwägung der Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB b) Billigung des Planentwurfes in der Fassung vom 10.04.2025 c) Satzungsbeschluss zum Vorhabenbezogener Bebauungs- und Erschließungsplan mit Grünordnung Photovoltaikanlage "Hohe Trat" (in der Fassung vom 10.04.2025)
4 Haushaltsplan Evangelischer Kindergarten Genehmigung des Haushaltsplanes 2025
5 Bekanntgabe der Haushaltsrechnung 2024
6 Haushalt 2025 Stellungnahme der Fraktionen und Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2025
7 Haushalt 2025 Beschlussfassung Finanz- und Investitionsprogramm 2026 - 2028
8 Bauleitplanverfahren "Am Kastanienweg" Gemeinde Püchersreuth Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Am Kastanienweg“ Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
9 Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Neubau eines Einfamilienwohnhauses und einer landwirtschaftlichen Lagerhalle" auf Flur-Nr. 95, Gemarkung Bergnetsreuth
10 Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage" auf Flur-Nr. 881/4 und 883, Gemarkung Floß
11 Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Nutzungsänderung von Wohnraum in Friseurstube" auf Flur-Nr. 377, Gemarkung Floß
12 Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Nutzungsänderung im UG, Lagerräume zu Bügelzimmer, Verlegung Hausmeisterwerkstatt" auf Flur-Nr. 752, Gemarkung Schönbrunn
13 Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Neubau einer Lager- und Unterstellhalle" auf Flur-Nr. 196, Gemarkung Gösen, erneute Beteiligung wegen Planänderung
14 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung
15 Bekanntgaben, Anfragen

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1. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 10.04.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschriften des Marktgemeinderates vom 13.03.2025 und 25.03.2025 gilt als genehmigt.

Beschluss

Die Sitzungsniederschriften des Marktgemeinderates vom 13.03.2025 und 25.03.2025 gilt als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf den Flurstücken 403 (TF), 402/1 (TF) und 402, Gemarkung Schönbrunn a) Behandlung mit Abwägung der Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB b) Billigung des Planentwurfes in der Fassung vom 10.04.2025 c) Feststellungsbeschluss zur Flächennutzungsplan- Änderung Nr. 17 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Hohe Trat“ (in der Fassung vom 10.04.2025)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 20.07.2023 ö beschließend 5
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 14.12.2023 ö beschließend 2
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 10.04.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Sitzung des Marktrates am 14.12.2023. 
Die Planunterlagen für die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage wurde in der Zeit vom 12.12.2024 bis einschließlich 12.01.2025 öffentlich bekannt gemacht. Herr Rembold, RF Ingenieurberatung GmbH, Nabburg hat diese geprüft und erläutert diese in der Sitzung.

Marktrat Wolfgang Bock (FDP/UB) betritt um 19:55 Uhr den Sitzungssaal und nimmt ab der Abstimmung Nr. 9 zu Punkt 13 der beigefügten Abwägung teil.

Beschluss 1

Zu a) Die im Zuge der förmlichen Beteiligung zum Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Marktgemeinderat geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Den in der angehängten Übersicht vorgeschlagenen Abwägungen und Beschlussempfehlungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zu b) Der Planentwurf in der Fassung vom 10.04.2025, unter Maßgabe der am 10.04.2025 beschlossenen Änderungen und Ergänzungen wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

Zu c) Der Marktgemeinderat beschließt die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Sondergebietes „„PHOTOVOLTAIK HOHE TRAT “auf den Fl.Nrn. 403 (TF), 402/1 (TF) und 402, Gemarkung Schönbrunn, der Marktgemeinde Floß. Die Begründung zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 17. Änderung zum Flächennutzungsplan dem Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab zur Genehmigung vorzulegen und nach Erteilung der Genehmigung dies ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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3. Vorhabenbezogener Bebauungs- und Erschließungsplan mit Grünordnung Photovoltaikanlage "Hohe Trat" a) Behandlung mit Abwägung der Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB b) Billigung des Planentwurfes in der Fassung vom 10.04.2025 c) Satzungsbeschluss zum Vorhabenbezogener Bebauungs- und Erschließungsplan mit Grünordnung Photovoltaikanlage "Hohe Trat" (in der Fassung vom 10.04.2025)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 20.07.2023 ö beschließend 6
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 14.12.2023 ö beschließend 3
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 10.04.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Sitzung des Marktrates am 14.12.2023. 
Die Planunterlagen für den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Erschließungsplan mit Grünordnung Photovoltaik „Hohe Trat“ wurden in der Zeit vom 12.12.2024 bis einschließlich 12.01.2025 öffentlich bekannt gemacht. Herr Rembold, RF Ingenieurberatung GmbH, Nabburg hat diese geprüft und wird sie in der Sitzung erläutern.

Beschluss 1

Zu a) Die im Zuge der förmlichen Beteiligung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Erschließungsplan mit Grünordnung Photovoltaik „Hohe Trat“ vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Marktgemeinderat geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Den in der angehängten Übersicht vorgeschlagenen Abwägungen und Beschlussempfehlungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Beschluss 2

Zu b) Der Planentwurf in der Fassung vom 10.04.2025, unter Maßgabe der am 10.04.2025 beschlossenen Änderungen und Ergänzungen wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Beschluss 3

Zu c) Aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674), beschließt der Markt den Bebauungsplan Photovoltaik „Hohe Trat“ in der Fassung vom 10.04.2025 als Satzung.
Die Begründung wird gebilligt.
Der Bebauungsplan Photovoltaikanlage „Hohe Trat“ bedarf gemäß § 10 Abs. 2 BauGB keiner Genehmigung oder Anzeige bei der höheren Verwaltungsbehörde und wird mit der Bekanntmachung gültig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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4. Haushaltsplan Evangelischer Kindergarten Genehmigung des Haushaltsplanes 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 13.03.2025 ö beschließend 6
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 10.04.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 07.11.2024/04.02.2025 hat die Evang. Verwaltungsstelle Sulzbach/Weiden
den Haushaltsplan für den Kindergarten „Unterm Regenbogen“ übermittelt. Die Haushaltsplanung sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 558.800,00 € vor. Der Plan weist ein Betriebskostendefizit in Höhe von 80.000,00 € aus, dies würde einen Anteil (80%) des Marktes von 64.000,00 € entsprechen.

Beschluss

Der Haushaltsplan wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Bekanntgabe der Haushaltsrechnung 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 10.04.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Finanzverwaltung hat gem. Art 102 GO die Haushaltsrechnung 2024 erstellt und gibt diese dem Bürgermeister und dem Marktgemeinderat zur Kenntnis.

Bekanntgabe der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2024
Der Haushaltsrechnung liegen folgende Unterlagen bei: Haushaltsrechnung und kassenmäßiger Abschluss, Übersichten der buchmäßigen und der tatsächlichen Schulden, sowie der Istbestand und buchmäßige Stand der Rücklagen.

Einnahmen:



Rechn.Ergeb.
HH-Ansatz 





 
Verwaltungshaushalt


       9.000.547,09 € 
      7.792.783,00 € 
Vermögenshaushalt


       7.052.720,38 € 
      3.564.031,00 € 
Gesamtergebnis


  16.053.267,47 € 
 11.356.814,00 € 





 
Ausgaben:




 





 
Verwaltungshaushalt


       9.000.547,09 € 
      7.443.269,00 € 
Vermögenshaushalt


       7.052.720,38 € 
      2.414.114,00 € 
Gesamtergebnis


  16.053.267,47 € 
 11.356.814,00 € 





 





 
Sollfehlbetrag:


                       -   € 
                      -   € 





 
Zuführung zum Verwaltungshaushalt

                       -   € 
                      -   € 
Zuführung zum Vermögenshaushalt 

     1.641.287,93 € 
        356.431,00 € 





 
Zuführung an allgem. Rücklage insgesamt:
      3.965.026,16 € 
 
darin enthalten: Überschuss nach §79 Abs.3 Satz 2 KommHV
         950.398,00 € 
 
Zuführung aus Rücklagen
      3.014.628,16 € 
 




nachrichtlich:



Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt 1.641.287,93 €.  
Die Mindestzuführung bzw. Tilgung im HH-Jahr 2024 betrug 220.772,87 €.
Die Zuführung zur allgemeinen (Soll-) Rücklage beträgt 950.398,00 €.













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6. Haushalt 2025 Stellungnahme der Fraktionen und Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Markt Floß) Haupt- und Finanzausschuss 26.02.2025 beratend 1
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 13.03.2025 beschließend 11
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 10.04.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Gemeindeordnung schreibt vor, dass die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung und einen Haushaltsplan zu erlassen hat. Aufgabe der Haushaltssatzung ist es, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, an die die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat gleichermaßen gebunden sind.
Der Verwaltungsentwurf 2025 wurde in mehreren Sitzungen und Besprechungen vorberaten. Die Änderungen und Hinweise aus den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses wurden in den Entwurf übernommen.
Diese endgültige Entwurfsfassung des Haushaltsplans 2025 mit allen Anlagen steht den Markträten im Programm KSL-Plus zur Verfügung. Der Zugangslink wurde am 31.03.2025 per E-Mail übermittelt. Der Stellenplan ist Anlage zum Sachverhalt.

Beschluss

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird einschließlich Haushaltsplan entsprechend der in KSL-Plus ersichtlichen Fassung und Stellenplan beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Haushalt 2025 Beschlussfassung Finanz- und Investitionsprogramm 2026 - 2028

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 10.04.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Vorberatungen zum Haushalt 2025 und zur Finanzplanung 2026-2028. Diese Finanzplanung ist von der Haushaltsentwicklung abhängig, ebenso von den Investitionen des Marktes, die in diesem Zeitraum vorgenommen werden oder zur Umsetzung kommen.

Beschluss

Das Finanz- und Investitionsprogramm 2026 bis 2028 wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Bauleitplanverfahren "Am Kastanienweg" Gemeinde Püchersreuth Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Am Kastanienweg“ Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 10.04.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt

Sebastian Kitta (CSU) verlässt um 21:07 Uhr den Sitzungssaal und ist zur Abstimmung nicht anwesend.
Die Gemeinde Püchersreuth beabsichtigt für die Erweiterung des bestehenden Wohnbaugebietes „Püchersreuth Süd“ (Kastanienweg) einen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen.

Beschluss

Der Markt nimmt Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan“ und erhebt keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Neubau eines Einfamilienwohnhauses und einer landwirtschaftlichen Lagerhalle" auf Flur-Nr. 95, Gemarkung Bergnetsreuth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 10.04.2025 ö beschließend 9

Sachverhalt

Sebastian Kitta (CSU) betritt um 21:09 Uhr den Sitzungssaal.
Mit Email vom 25.02.2025 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der o.g. Bauantrag beim Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann.
Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist nach §35 Abs. 1 Nr. 1 privilegiert. Das Wohnhaus dient als Betriebsleiterwohnung. Die Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet innerhalb des Naturparks Nördlicher Oberpfälzer Wald. Die fachliche Prüfung der Genehmigungsfähigkeit obliegt in dieser Hinsicht der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt. 
Die Erschließung ist gesichert (Wasser durch bereits bestehende Stallung vorhanden, Abwasserbeseitigung Wohnhaus durch Kleinkläranlage geplant). Belange des Marktes sind nicht berührt.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Beschluss

Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage" auf Flur-Nr. 881/4 und 883, Gemarkung Floß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 10.04.2025 ö beschließend 10

Sachverhalt

Mit Email vom 10.03.2025 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der o.g. Bauantrag beim Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Zehenthof – 4- Änderung“. Durch die geplante Bebauung werden folgende Befreiungen notwendig, die die Bauherren auch beantragt haben:
Befreiung
Vorschrift
Planung
Garagenlänge
8m
8,99m
Stauraum für Gartengeräte direkt hinter Garage angefügt.
- Baugrenze
- Baulinie
- Hausart
B-Plan ist für Reihenhäuser konzipiert mit entsprechenden Baugrenzen bzw. -linien
Durch abweichende der Bebauung (Einzelhäuser) und das Zusammenfassen der Grundstücke kann die Baugrenze nicht mehr eingehalten werden.
Das Vorhaben soll auch als Einzelhaus ausgeführt werden, Baulinien und –grenzen werden überschritten.
Dachüberstand
Traufe 50cm, Giebel 25cm
Garagentraufe 60cm, Giebel 100cm zur Überdachung Holzlege.
Dachneigung
40°
20°

Durch die beantragten Befreiungen werden zwar die Grundzüge der Planung berührt, v.a. im Hinblick auf Baugrenzen, Baulinien und Häuserart. Allerdings würde die Durchführung des Bebauungsplans zu einer nicht beabsichtigten Härte führen. Alleine die Reihenhausbebauung wäre für ein reines Einfamilienhaus unverhältnismäßig und nicht zumutbar. Daher können die Befreiungen erteilt werden.
Das Grundstück ist mit Wasser und Kanal erschlossen, Herstellungsbeiträge wurden bereits von den Vorbesitzern entrichtet.

Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Beschluss

Dem Bauantrag einschließlich der beantragten Befreiungen wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Nutzungsänderung von Wohnraum in Friseurstube" auf Flur-Nr. 377, Gemarkung Floß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 10.04.2025 ö beschließend 11

Sachverhalt

Mit Email vom 10.03.2025 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der o.g. Bauantrag beim Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann.
Das Vorhaben liegt im Innenbereich in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. 
Im Erdgeschoß sollen einige Räume der bisherigen Wohnung in eine Friseurstube umgewandelt werden. Durch diese neue Nutzung ergeben sich keine weiteren öffentlich-rechtlichen Vorschriften, welche eingehalten werden müssen.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Beschluss

Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Nutzungsänderung im UG, Lagerräume zu Bügelzimmer, Verlegung Hausmeisterwerkstatt" auf Flur-Nr. 752, Gemarkung Schönbrunn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 10.04.2025 ö beschließend 12

Sachverhalt

Mit Email vom 10.03.2025 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der o.g. Bauantrag beim Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann.
Das Vorhaben liegt im Innenbereich in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.
Bei der wiederkehrenden Sonderbaubegehung durch das Landratsamt wurde festgestellt, dass die bestehende Hausmeisterwerkstatt (am südlichen Ende) ein sog. gefangener Raum ist, der keinen 2. Rettungsweg aufweisen kann. Dies ist bau- und arbeitsschutzrechtlich nicht zulässig. Die Umplanung zog daraufhin mehrere Änderungen nach sich, die nun im vorgelegten Antrag dargestellt sind. 
Die bemängelten Punkte wurden mit der eingereichten Planung beseitigt, weitere öffentlich-rechtliche Belange sind nicht berührt.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Beschluss

Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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13. Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Neubau einer Lager- und Unterstellhalle" auf Flur-Nr. 196, Gemarkung Gösen, erneute Beteiligung wegen Planänderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 10.04.2025 ö beschließend 13

Sachverhalt

Im o.g. Bauvorhaben wurde dem Bauherrn mit Schreiben vom 17.09.2024 mitgeteilt, dass das Vorhaben Belange des Naturschutzes berührt und deshalb nicht genehmigungsfähig sei. Die Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet und ist zugleich als Ausgleichsfläche für die erste Betriebserweiterung 2016 ausgewiesen worden. Der Bauherr legte daraufhin mit Datum vom 19.03.2025 neue Pläne vor, zu denen ein erneutes gemeindliches Einvernehmen notwendig ist.
Während die ursprüngliche Planung vorsah, den Neubau mit einem Abstand von ca. 11 Metern westlich des bestehenden Betriebsgebäudes zu errichten, erfolgte nun die Umplanung nach Norden. Die Erweiterung schließt nun direkt im Norden an das bestehende Gebäude an. So liegt es zwar immer noch teilweise im Landschaftsschutzgebiet, fügt sich jedoch besser in den natürlichen Geländeverlauf ein. Außerdem wird die bestehende Ausgleichsfläche nun nicht mehr berührt.
Aus Sicht der Gemeinde hat sich die Bewertung des Vorhabens nicht geändert, das Einvernehmen kann auch zur neuen Planung erteilt werden.

Beschluss

Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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14. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 10.04.2025 ö informativ 14

Sachverhalt

Der Bürgermeister gibt den Inhalt folgender Beschlüsse aus der nicht öffentlichen Sitzung vom 13.03.2025 bekannt:
 
Beschluss-Nr. 987:
Generalsanierung GMS Bauteil B – Auftragsvergabe Malerarbeiten

Beschluss-Nr. 990:
Generalsanierung GMS Bauteil B – Auftragsvergabe Fliesenarbeiten

Beschluss-Nr. 991:
Generalsanierung GMS Bauteil B – Auftragsvergabe Bodenbelagsarbeiten

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15. Bekanntgaben, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 10.04.2025 ö beschließend 15

Sachverhalt

Kreisjugendring Neustadt/WN
Mit Schreiben vom 27.03.2025 bittet der Kreisjugendring Neustadt a.d. Waldnaab erneut um Unterstützung für das Fifty-Fifty Taxi im Jahr 2025. Das Geld fließt zu 100% in die Fahrten und somit in ein bisschen mehr Sicherheit für die Jugendlichen. Bürgermeister Lindner hat eine freiwillige Leistung in Höhe von 100,00 € zugesichert.

Datenstand vom 14.04.2025 11:07 Uhr