Datum: 12.04.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: großer Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktrat
Körperschaft: Markt Floß
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:10 Uhr bis 21:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Haushaltsrechnung 2017 Bekanntgabe
2 Haushalt 2018 Stellungnahme der Fraktionen und Beschlussfassung
2.1 Haushalt 2018 Beschlussfassung Finanz- und Investitionsprogramm 2017 - 2021
3 Vorschlagsliste für die Aufnahme von Schöffen für die Jahre 2019 - 2023
4 Bauleitplanung BPlan Bebauungsplan "Im Wiesengrund" Behandlung eingegangener Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern
5 Bauleitplanung BPlan Bebauungsplan "Im Wiesengrund" Behandlung eingegangener Stellungnahmen der Behörden
6 Bauleitplanung BPlan Bebauungsplan "Im Wiesengrund" Satzungsbeschluss
7 Ausbau des Breitbandnetzes; Festlegung der auszuschreibenden Erschließungsgebiete
8 Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen Neubau von 21 Garagen, 2 Abstellräumen und einem Technikraum auf Fl.Nr. 772/2 Gemarkung Schönbrunn
9 Vollzug des Baugesetzbuches Markt Waldthurn: Änderung des Bebauungsplans "Wohngebiet am Hirmersbühl" Behördenbeteiligung gem. §4 Abs. 2 i. V. m. §4a Abs. 3 Satz 2 BauGB
10 Bekanntgaben, Anfragen

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1. Haushaltsrechnung 2017 Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 12.04.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bekanntgabe der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2017

Die Finanzverwaltung, Kämmerer Klau Grünwald, hat gem. Art 102 GO die Haushaltsrechnung 2017 erstellt und gibt diese mit folgender Zusammenstellung zur Kenntnis:

Der Haushaltsrechnung liegen folgende Unterlagen bei: Haushaltsrechnung und kassenmäßiger Abschluss, Übersichten der buchmäßigen und der tatsächlichen Schulden, sowie der Istbestand und buchmäßige Stand der Rücklagen.

Im Haushaltsjahr 2017 wurden neue Haushaltseinnahmereste gebildet und beschlossen.












Einnahmen:



Rechn.Ergeb.
HH-Ansatz






Verwaltungshaushalt


       6.255.615,87 €
      5.788.268,00 €
Vermögenshaushalt


       3.429.723,20 €
      3.461.227,00 €
Gesamtergebnis


     9.685.339,07 €
    9.249.495,00 €






Ausgaben:











Verwaltungshaushalt


       6.255.615,87 €
      5.788.268,00 €
Vermögenshaushalt


       3.429.723,20 €
      3.461.227,00 €
Gesamtergebnis


     9.685.339,07 €
    9.249.495,00 €












Sollfehlbetrag:


                       -   €
                      -   €






Zuführung zum Verwaltungshaushalt

                       -   €
                      -   €
Zuführung zum Vermögenshaushalt

          597.062,44 €
         257.027,00 €












Zuführung an allgem. Rücklage insgesamt:
       2.144.529,83 €

darin enthalten: Überschuss nach §79 Abs.3 Satz 2 KommHV
       2.144.527,46 €

Zinszuführung aus Rücklagen 2017

 
 
                    2,37 €
 
Haushaltseinnahmereste neu:



910.3776 Krediteinnahmen



      1.500.000,00 €
Haushaltseinnahmereste aus Vorjahr

HER-Vorjahre
                      -   €





                      -   €




Gesamt - HER:
      1.500.000,00 €






Haushaltsausgabereste neu :


                      -   €
Haushaltsausgaberest aus Vorjahr

























HAR-Vorjahre
                      -   €
















Gesamt - HAR:
                      -   €

Beschluss

Die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2017 wird zur Kenntnis genommen und zum Beschluss erhoben. Ebenfalls beschlossen werden die Haushaltseinnah mereste 2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Haushalt 2018 Stellungnahme der Fraktionen und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 12.04.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Haushaltswerk 2018, sowie die Finanzplanung der Jahre 2019 bis 2021 waren Gegenstand mehrere Sitzungen im Haupt- und Finanzausschuss, sowie auch interfraktionellen Besprechungen. Der Markt steht erneut vor großen Aufgaben, die auch einen enormen finanziellen Investitionsbedarf mit sich bringen. Als ein Beispiel sei hier nur die Generalsanierung der Schulgebäude der Flosser Grund- und Mittelschule angeführt. Kämmerer Klaus Grünwald hat den Fraktionen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt und auch in mehreren Arbeitsplänen den Vermögenshaushalt 2018 erläutert. Eine Kurzzusammenfassung wird der Kämmerer anhand von Schaubildern im Vorbericht zur Beschlussfassung des Haushalts erläutern. Trotz des erhöhten Investitionsbedarfes sieht auch der Haushalt 2018 keine Steuererhöhungen vor. Der Bürgermeister bittet die Fraktionen im Marktgemeinderat um Annahme des Haushaltes 2018 mit der entsprechenden Haushaltssatzung sowie auch den Stellenplan des Jahres 2018 und der Finanzplanung der Jahre 2019 bis 2021.

Die Stellungnahme der CSU/FL-Fraktion durch stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Sebastian Kitta ist im Wortlaut Anlage der Niederschrift (wird nach Erhalt nachgereicht) . Robert Lindner (SPD) hielt in seiner kurzen, zustimmenden Stellungnahme zum Haushalt fest, dass dieses Zahlenwerk lang und sehr ausführlich beraten wurde. Lindner nimmt auch Bezug auf eine positive Entwicklung der letzten Jahre und hält fest, dass der Markt vor großen Investitionen stehe und diese auch finanziell bewerkstelligen müsse. Es gelte für alle Fraktionen hier gemeinsam im Sinne des Marktes zu handeln. Oliver Mutterer hielt in der Stellungnahme für die Fraktion der FDP/UB wie seine Vorredner auch den Dank an Kämmerer Klaus Grünwald fest. Der Haushalt 2018 könne sehr positive Zahlen aufweisen. Mutterer gab den Hinweis, dass die Ausgaben für die Breitbanderschließung im Abschnitt 2 auch als Pflichtaufgabe gesehen werden. In den Vorjahren geäußerte Befürchtungen bezüglich der Personalkosten und des Stellenplans sind nicht eingetreten. Auch die Fraktion der FDP/UB stimmt dem Haushaltswerk 2018 zu.

Kämmerer Klaus Grünwald verlas im Anschluss die Haushaltssatzung.

Beschluss

Der Haushalt und die Haushaltssatzung 2018 werden mit den Anlagen genehmigt. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2.1. Haushalt 2018 Beschlussfassung Finanz- und Investitionsprogramm 2017 - 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 12.04.2018 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Vorberatungen und die Beschlussfassung zu TOP 2 Haushaltsplan 2018.

Beschluss

Das Finanz- und Investitionsprogramm 2017 bis 2021 wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Vorschlagsliste für die Aufnahme von Schöffen für die Jahre 2019 - 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 12.04.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die eingegangen und mitgeteilten Meldungen für das Schöffenamt der Amtsperiode 2019 bis 2023.

Beschluss

Folgende Personen, die sich für die Amtsperiode 2019 bis 2023 als Schöffen beworben haben, werden in die Vorschlagsliste aufgenommen:

Bayer Reinhold, Im Wiesengrund 3, 92685 Floß
Högen Sonja, Schlattein 24, 92685 Floß
Holzinger Udo, Ziegelhütte 27, 92685 Floß
Kitta Sebastian, Am Nikolausberg 5, 92685 Floß
Kraus Sabine, Plößberg er Straße 14, 92685 Floß
Nordgauer Lisa, Flossenbürger Straße 41, 92685 Floß
Roithmeier Katja, Schlattein 22, 92685 Floß
Schnabl Mathias, Tulpenweg 8, 92685 Floß
Schnabl Norbert, Freiherr-von-Lichtenstern-Straße 27, 92685 Floß
Schnappauf Jürgen, Am Schloßgarten 17, 92685 Floß
Wirth Christine, Kettelerstraße 5, 92685 Floß

Marktrat Sebastian Kitta (CSU/FL) ist gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Abstimmung auszuschließen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanung BPlan Bebauungsplan "Im Wiesengrund" Behandlung eingegangener Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 12.04.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Beratungen in den interfraktionellen Sitzungen am 05.04.2018 lfd. Nr. 478 und 10.04.2018 lfd. Nr. 489. Aufgrund der Auslegung für die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Allgemeines Wohngebiet Im Wiesengrund“ gingen mehrere Hinweise, Stellungnahmen und auch Einwände seitens der Bevölkerung als auch der Behörden und Träger öffentlicher Belange ein. Hinsichtlich des Sachverhalts wird auf die Ausführungen zu TOP 5 verwiesen. Durch die Anforde rungen des Landratsamtes Neustadt a.d. Waldnaab als Genehmigungsbehörde kann die Abwägung erst in einer späteren Sitzung des Marktgemeinderates erfolgen.

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5. Bauleitplanung BPlan Bebauungsplan "Im Wiesengrund" Behandlung eingegangener Stellungnahmen der Behörden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 12.04.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Beratungen in den interfraktionellen Sitzungen am 05.04.2018 lfd. Nr. 478 und 10.04.2018 lfd. Nr. 489. Aufgrund der Auslegung für die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Allgemeines Wohngebiet Im Wiesengrund“ gingen mehrere Hinweise, Stellungnahmen und auch Einwände seitens der Bevölkerung als auch der Behörden und Träger öffentlicher Belange ein. Bis dato liegen dem Markt insgesamt 29 Rückmeldungen vor. Von größter Bedeutung ist der Hinweis des Landratsamtes Neustadt a.d. Waldnaab, Abteilung Umweltschutz, die mit Stellungnahme vom 13.03.2018 aus Immissionsschutzfachlicher Sicht auferlegt, durch ein Geruchsgutachten nachzuweisen, dass auf die geplante Wohnbebauung seitens der vorhandene Kläranlage an der GV-Straße nach Niedernfloß keine unzulässigen Geruchsimmissionen einwirken. Weiter verlangt die Behörde zur Beurteilung der Blendwirkung an der Wohnbebauung durch die vorhandene Photovoltaikanlage des Kommunalbetriebs auf Flurnummer 890 Gemarkung Gailertsreuth ein aktuelles Blendgutachten eines Fachbüros als Ausschluss für eine relevante Blendung der Wohnbebauung.

Im Wege einer Eilentscheidung des 1. Bürgermeisters wurde nach erfolgten Angebotseinholungen der Auftrag für das Geruchsgutachten an die DEKRA Stuttgart vergeben. Die Beauftragung des Blendgutachtens soll umgehend nach Eingang der Kostenangebote durch den Bürgermeister vergeben werden. Allein das geforderte Geruchsgutachten bedarf eines Bearbeitungszeitraums von zwei bis drei Wochen nach Auftragsvergabe und ist zwingend für die Genehmigung des Bebauungsplanes durch das Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab. Die angeforderten Gutachten sind deshalb abzuwarten und die Ergebnisse möglicherweise in den schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes im Wiesengrund mit einzuarbeiten. Dadurch werden die Grundzüge der Planung verändert und es hat zwingend eine erneute vierwöchige Auslegung mit Bürger- und Behördenbeteiligung zu erfolgen. Die Ausführungen des Bürgermeisters gelten deshalb als Sachstandsbericht, in dessen Folge auch der Tagesordnungspunkt 6 mit Satzungsbeschluss für das Baugebiet abgesetzt wird. Der Satzungsbeschluss und die Abwägung aller Hinweise und Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Im Wiesengrund“ erfolgen in einer gesondert geladenen Sitzung.

Beschluss

Mit der Eilentscheidung des 1. Bürgermeisters für die Beauftragung des Geruchsgutachtens an die DEKRA Stuttgart besteht Einverständnis. Das geforderte Blendgutachten ist seitens der Verwaltung an den annehmbarsten Anbieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Bauleitplanung BPlan Bebauungsplan "Im Wiesengrund" Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 12.04.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Gemäß Vorberatungen wird der Tagesordnungspunkt 6 von der Beratung und Beschlussfassung abgesetzt.

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7. Ausbau des Breitbandnetzes; Festlegung der auszuschreibenden Erschließungsgebiete

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 28.09.2017 ö beschließend 2
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 12.04.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Beratungen der interfraktionellen Sitzung am 05.04.2018.
Die Wirtschaftlichkeitslücke für den Ausbau wird auf ca. 900.000 € geschätzt. Bei einem Fördersatz von 80% verbleibt für den Markt Floß ein Eigenanteil von ca. 180.000 €. Dies hat Herr Manfred Gebhardt vom beauftragten Konsultor IK-T Regensburg in der interfraktionellen Sitzung vom 05.04.2018 den Fraktionen im Detail erläutert. Dabei hat Herr Gebhardt auch festgehalten, dass in diesem Jahr als Teil des eigenwirtschaftlichen Ausbaus die Telekom im Gemeindegebiet das sogenannte Vectoring aufschalten wird, was eine deutliche Verstärkung der bisherigen Leistung im Bereich des Breitbandes mit sich bringen wird. Nach Angaben der Telekom könnte es bis zu einer teilweisen Verdoppelung der Versorgungsbreite führen. Dies wiederum hat Ausschlag auf die Förderfähigkeit im Programm Höfebonus der Bayerischen Staatsregierung. Herr Gebhard hat erläutert, dass unter jetzigen Voraussetzungen rund 115 Gebäude als unterversorgt angesehen werden. Mit Aufschaltung des Vectorings reduziert sich diese Zahl auf 56 Anschlüsse. Anhand einer Übersichtskarte kann die gegebene Situation aufgezeigt werden. Die Fraktionen haben in der Vorberatung übereinstimmend festgehalten, dass der Markt Floß eine lückenlose Breitbandversorgung im Gemeindegebiet unterstützt und auch umsetzen möchte und sich deshalb dafür ausgesprochen, eine Ausschreibung mit Glasfaser ins Haus für alle vorhandenen Erschließungsgebiete 1 bis 9 im Rahmen des Höfebonus mit „schnellem Internet“ vorzunehmen. Der Ausbau soll ausschließlich mit Glasfaser bis ins Haus mit unterirdischen Kabeltrassen erfolgen.

Harald Gollwitzer (CSU/FL) nimmt Bezug auf die bisherigen Beratungen und auch auf die Erläuterungen von Herrn Gebhardt, IK-T Regensburg. Er findet diese weitere Entwicklung als gute Sache für den Markt. Bereits im ersten Verfahren wurden 155 Häuser mit einem schnellen Internet versorgt. Der Markt habe dabei seine Hausaufgaben gemacht und den Fördertopf des Freistaates von 1,5 Milliarden in Anspruch genommen. Bedauerlich sei nun der doch noch längere Zeitraum der Umsetzung des 2. Abschnittes in den Jahren 2019/20. Die CSU-Fraktion kann der Ausschreibung der dargestellten Erschließungsgebiete Zustimmung erteilen.

Auch Robert Lindner dankte im Namen der SPD-Fraktion für die Darstellung des Sachverhalts. Eine möglichst gute Versorgung sei Ziel auch der SPD-Fraktion im Marktgemeinderat. Leider wurde im ersten Förderverfahren von staatlicher Seite in eine alte Technik investiert und kein Glasfaser zu den Gebäuden verlegt. In diesen Genuss kommen jetzt die 56 Gebäude im 2. Förderverfahren. Auch die SPD-Fraktion stimmt der Ausschreibung zu.

Oliver Mutterer führte für die FDP/UB-Fraktion in seiner Stellungnahme aus, dass die Bundesrepublik im Ländervergleich weit hinten in der Liste liege. Als schade bezeichnete er, dass nun die Ergebnisse des sogenannten Vectorings als Grundlage für die Erschließungsbreite dienen. Die Umsetzung könne mit Sicherheit noch zwei Jahre dauern, hielt Mutterer fest. Auch die Kosten für die Anschlüsse im Markt Floß sind beachtlich, während letztendlich die Gebühren wieder der Verbraucher zu tragen habe. Mutterer nimmt auch Bezug auf den derzeit in Erstellung befindlichen Masterplan. Die FDP-Fraktion stimmt ebenfalls dem Ausbau des Breitbandnetzes zu.

Beschluss

Es wird beschlossen, im Zuge des Breitbandförderprogramms die Breitbandversorgung für die vorgestellten Erschließungsgebiete 1 bis 9 auszuschreiben.
Der Ausbau soll ausschließlich mit Glasfaser bis in das Haus erfolgen. Alle Kabeltrassen sind unterirdisch zu verlegen. Die Verwaltung Markt Floß wird beauftragt die weiteren Förderschritte, Beantragung Höfebonus und Auswahlverfahren, einzuleiten.
Die Wirtschaftlichkeitslücke für den Ausbau wird auf ca. 900.000,00 € geschätzt. Bei einem Fördersatz von 80% verbleibt für den Markt Floß ein Eigenanteil von ca. 180.000,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen Neubau von 21 Garagen, 2 Abstellräumen und einem Technikraum auf Fl.Nr. 772/2 Gemarkung Schönbrunn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 12.04.2018 ö beratend 8

Sachverhalt

Frau Andrea Niekrawietz, Jahnstraße 21, 92696 Flossenbürg, beantragt den Neubau von 21 Garagen, 2 Abstellräumen und einem Technikraum auf der Flurnummer 772/2 Gemarkung Schönbrunn. Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellt.

In den Stellungnahmen bzw. in den Diskussionen zu diesem Beratungspunkt wurde festgehalten, dass es sich nicht um einen normalen Bauantrag für das Gremium handelt. Harald Gollwitzer (CSU/FL) hält fest, dass hier eine Parallele zu der Entwicklung im Nachbarort Störnstein gesehen wird. Die entsprechende baurechtliche Würdigung des Landratsamtes in diesem Falle sei abzuwarten. Markus Staschewski (SPD) hält fest, dass der Markt mit einem Aufblühen werbe, aber hier Betonwände entstehen. Oliver Mutterer (FDP/UB) wirft in die Diskussion ein, dass es vielleicht nicht der idealste Ort für die Umsetzung des Bauvorhabens sei, aber akzeptiert werden müsse. Der Technikraum würde seines Wissens für die vorgesehenen Elektrotorantriebe und die Beleuchtung benötigt. Ein Nutzen für derartiger Garagen im Gemeindegebiet ist sicher gegeben.
Heinz Kett (FDP/UB) nimmt Bezug auf die baurechtliche Genehmigung durch das Landratsamt. Das Bauvorhaben ist sicherlich eine alternative Lösung auch für einen Bauplatz.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird nach § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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9. Vollzug des Baugesetzbuches Markt Waldthurn: Änderung des Bebauungsplans "Wohngebiet am Hirmersbühl" Behördenbeteiligung gem. §4 Abs. 2 i. V. m. §4a Abs. 3 Satz 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 12.04.2018 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Markt Waldthurn hat einen Bebauungsplan für das Wohngebiet am Hirmersbühl beschlossen. Mit Bescheid vom 09.02.2018 hat das Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab die Genehmigung aber nur unter der Maßgabe erteilt, dass im Umweltbericht weitere textliche Festsetzungen aufzunehmen sind und danach eine erneute, verkürzte öffentliche Auslegung mit erneuter Behördenbeteiligung stattzufinden hat. Vom Markt Waldthurn wurde den Auflagen im Genehmigungsbescheid Rechnung getragen.

Beschluss

Der Markt Floß erhebt auch in der zweiten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Am Hirmersbühl des Marktes Waldthurn keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Bekanntgaben, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 12.04.2018 ö beschließend 10

Sachverhalt

Containeraufstellung in der Bergstraße
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass mit Ablauf 20.04.2018 die Situation in der Bergstraße beendet sein wird und die Container durch die Baufirma entfernt werden und dadurch wieder alle Parkplätze zur Verfügung stehen.

Geschwindigkeitskontrollen im Marktgebiet
Das Geschwindigkeitsmessgerät wurde erstmals in dem Bereich 30 km/ auf der Siedlung Ziegelhütte in der Fliederstraße aufgestellt. Erfreulich sei, dass bei 3179 gemessenen Fahrzeugen gut zwei Drittel sich an die Richtgeschwindigkeit gehalten haben. Rund 1300 Fahrzeuge waren mit  40 km/h vermerkt. Nur 70 Fahrzeugführer wurden mit 50 km/h notiert. Darüber hinaus gab es keine weiteren Überschreitungen. Das  Gerät steht jetzt in der entgegengesetzten Richtung und soll danach in der Flossenbürger Straße und in der Neustädter Straße zum Einsatz kommen.

Bauschuttablagerungen im Bereich „Am Forst“
Der Bürgermeister zeigte Fotos von Bauschuttablagerungen im Bereich Am Forst, die vermutlich am Vormittag des Sitzungstages erfolgten. Kein Verständnis besteht für derartige Umweltsünden. Allerdings sind die Verursacher nicht zu ermitteln.

Bezüglich des Abrisses im Bereich der Bergstraße fragte Harald Gollwitzer (CSU/FL), ob hier die Möglichkeit eines Durchgangs mit Parkplätzen geschaffen werden könne. Der Bürgermeister will im Vollzug der Sitzung eine Nachfrage beim staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach über die Pläne bezüglich der künftigen Nutzung des Grundstücks erfragen.

Datenstand vom 18.04.2018 07:54 Uhr