Datum: 09.08.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: großer Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktrat
Körperschaft: Markt Floß
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:40 Uhr bis 22:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Schülerehrungen der Schulbesten Entlassjahrgang 2018
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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27.07.2017
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
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09.08.2018
|
ö
|
beratend
|
1 |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
25.07.2019
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Die Sitzung des Marktrates nach Schulschluss bietet wieder die Gelegenheit, herausragende schulische Leistungen von Flosser Schülerinnen und Schülern mit einer kleinen Ehrung bzw. Anerkennung zu versehen. Dies ist die Schülerehrung für die Schulbesten der Mittelschulen Altenstadt und Neustadt, aber auch für weiterführende Schulen im Schulamtsbezirk Neustadt/WN und Weiden der Fall.
Die Schulentlassfeier der Mittelschule Altenstadt fand am Donnerstag, 19. Juli 2018 statt. Beim Entlassjahrgang 2018 sind in der Altenstädter Schule diesmal die Zwillinge Andreas und Julia Schmidt, Irisweg 17 aus Floß unter den Schulbesten. Sie haben es geschafft, mit einem Notendurchschnitt von 1,67 im M-Zug der Mittelschule Altenstadt den Platz 2 zu erreichen.
Bei der Anfrage der Verwaltung wurde von der Mittelschule Neustadt a.d. Waldnaab gemeldet, dass Herr Philipp Hoch, Flossenbürger Straße 2, zu den Schulbesten im Qualifizierten Hauptschulabschluss gehört. Er ließ sich wegen Krankheit entschuldigen. Er erreichte mit 1,8 Platz 3.
Die Lobkowitz-Realschule Neustadt a.d. Waldnaab teilte in der Schulentlassfeier am 19. Juli 2018 mit, dass Frau Julia Gollwitzer, Gösen 10, und Herr Sebastian Lindner, Frh.-v.-Lichtenstern-Str. 8, zu den Schulbesten des Schuljahres 2018 zählen. Beide erreichten einen Notendurchschnitt von 1,17 und waren beide damit die Schulbesten im Abschluss 2018.
Dem Markt wurde bekannt, dass Herr Johannes Seiz einen hervorragenden Schul- und Ausbildungsabschluss im Dualen System in Wiesau gemacht hat. Johannes hat die Schule für Hotel- und Tourismusmanagement Wiesau mit einer Ausbildung zum Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement mit 1,11 bestanden und zugleich sein Fachabitur mit der Note 1,25 abgelegt und lag damit bei beiden Abschlüssen auf Platz 2 der Schule im Abschluss 2018.
Nicht unter den Schulbesten, aber dennoch mit einem erwähnenswerten, hervorragenden Ergebnis hat Frau Amelie Prem, Steinfrankenreuth 3, ihr Abitur (Notendurchschnitt 1,1) am Augustinus Gymnasium Weiden abgelegt. Auch Frau Tanja Riedel, Hardt 4 konnte ein hervorragendes Abitur (Schnitt 1,6) am Gymnasium Neustadt a.d. Waldnaab ablegen.
Weitere Meldungen hat der Markt nicht erhalten. Sicherlich werden noch Schülerinnen und Schüler aus dem Markt Floß der weiterführenden Schulen mit einem sehr guten Ergebnis aufwarten können. Ihnen gelten ebenfalls die herzlichsten Glückwünsche.
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2. Bauleitplanung BPlan
Bebauungsplan "Im Wiesengrund"
Abwägung eingegangener Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
09.08.2018
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Im Wiesengrund“ erfolgte in der ersten Auslegung vom 23.02.2018 bis 23.03.2018, sowie in der erneuten Auslegung mit den Änderungen in der Zeit vom 07.07.2018 bis 06.08.2018. Bei der ersten Auslegung sind zwei Hinweise, Einsprüche oder betitelt als Widersprüche zum Bebauungsplan von Bürgern eingegangen. Es sind dies mit Schreiben vom 19.02.2018, Frau Stefanie Schultes, Kalmreuther Weg 17, Floß und mit Schreiben vom 23.03.2018, Herr Gert Münchmeier, Im Wiesengrund 4, Floß.
Frau Schultes will einen Erschließungsanschluss ihres Grundstückes auf der Flurnummer 1143/2 Gemarkung Floß. Dies würde die grundsätzlich vom Markt beschlossenen Planungen komplett abändern, eine Bebauung der Parzelle 21 in dieser Art und Weise nicht möglich machen, sowie durch die Straßen-Zuwegung eine Verteuerung der Gesamtkosten mit sich bringen, die auf alle Parzellen umgelegt werden müsste. Der Marktgemeinderat hat sich mehrfach mit diesem Einwand beschäftigt und festgehalten, dass diesem Anliegen in der Planung für das Baugebiet „Im Wiesengrund“ auch in der geänderten Fassung vom 28.06.2018 nicht nachgekommen werden kann.
Herr Gert Münchmeier hat sich mit Schreiben vom 23.03.2018 mit vier Punkten gegen die aufgestellte Planung ausgesprochen. Für ihn ist die Straße zu schmal. Er kritisiert zu wenige Stellplätze, die Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojektes ist nicht erkennbar und damit fraglich. Weiterhin kritisiert der Bürger, dass die Vergabe über eine Verwertungsgesellschaft ein schlechtes Geschäft für den Bürger darstellt. Weiter verweist Herr Münchmeier auf die Streichung des Halbsatzes „für kleine und mittlere Beherbergungsbetriebe gemäß der Baunutzungsverordnung“. Die Streichung der Zulässigkeit von Beherbergungsbetrieben ist in der Änderung vom 28.06.2018 erfolgt. Bezüglich der weiteren Einwendungen können den Hinweisen von Herrn Münchmeier in der Abwägung nicht näher getreten werden. Die straßenmäßige Erschließung ist mit dem Landratsamt, Kreisbauamt, und den Fachstellen abgeklärt und entspricht den Erfordernissen der Planung in diesem Bereich. Das Gesamtprojekt ist aus Zukunftssicht des Marktes erforderlich, ökonomisch und ökologisch richtig und kann nicht auf eine Wirtschaftlichkeitsprüfung gestellt werden. Die Möglichkeit, eine Erschließung über einen Erschließungsvertrag seitens des Marktes in Angriff zu nehmen und zu regeln, ist eine Festlegung des Gremiums.
Mit Schreiben Eingang 03.08.2018 hat Herr Bernhard Hofmann, Ritzlersreuth 3, festgehalten, dass die in der erneuten Auslage vorgesehene Zufahrt zu seinem Grundstück 1172 Gemarkung Floß schlechter ist als der vorherige Vorschlag. Der Mehrverbrauch an Fläche ist unnötig und das Verschieben der Einfahrt erschwert das Befahren mit den landwirtschaftlichen Maschinen.
In diesem Fall kann auch wieder der ursprüngliche Vorschlag angenommen werden. Am Mittwoch, 08.08.2018, hat eine Ortsbegehung mit dem Planungsbüro Zwick und Herrn Hofmann stattgefunden. Dabei ging es auch aus planerischer Sicht um die Drainagen und das Oberflächenwasser. Dem Einwand von Herrn Hofmann wird abgeholfen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat hat in der Bauleitplanung zum Bebauungsplan „Im Wiesengrund“ die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger vorgenommen. Die Abwägung zu den eingegangenen Hinweisen und Anträgen ist anliegend aufgeführt und wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. Bauleitplanung BPlan
Bebauungsplan "Im Wiesengrund"
Abwägung eingegangener Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
09.08.2018
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Im Wiesengrund“ erfolgte in der ersten Auslegung vom 23.02.2018 bis 23.03.2018, sowie in der erneuten Auslegung mit den Änderungen in der Zeit vom 07.07.2018 bis 06.08.2018. In beiden Auslegungen sind bis heute insgesamt 27 Hinweise (Anmerkung: die Frist für Hinweise und Einwendungen läuft noch bis 06.08.2018) zu dem Bebauungsplanentwurf seitens der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangen. Der Bürgermeister verlas die jeweiligen Hinweise, Anregungen und Einwände mit den entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung und der beauftragten beratenden Ingenieureure Bauwesen Zwick Weiden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat hat in der Bauleitplanung zum Bebauungsplan „Im Wiesengrund“ die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden vorgenommen. Die Abwägung zu den eingegangenen Hinweisen und Anträgen ist anliegend aufgeführt und wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Bauleitplanung BPlan
Bebauungsplan "Im Wiesengrund"
Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
09.08.2018
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Der Markt hat mit Beschluss vom 22.02.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes „Im Wiesengrund“ mit Begründung gebilligt und die Auslegung im vereinfachten Verfahren beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Im Wiesengrund“ wurde ebenfalls in der geänderten Fassung vom 28.06.2018 mit Begründung gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung beschlossen. Die Hinweise und Einwendungen der Bürger, sowie der Träger öffentlicher Belange wurden abgewägt. Der Bebauungsplan kann somit als Satzung beschlossen werden.
Beschluss
Aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl I S. 3634), beschließt der Markt die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Baugebiet „Im Wiesengrund“ in der Fassung vom 28.06.2018 und der Abwägung vom 09.08.2018 als Satzung.
Der Bebauungsplan „Im Wiesengrund“ bedarf gem. § 10 Abs. 2 BauGB keiner Genehmigung oder Anzeige bei der höheren Verwaltungsbehörde und wird mit der Bekanntmachung gültig.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Geordnete bauliche Entwicklung im Ortsteil Kalmreuth
Beratung über den Erlass einer Satzung nach §35 Abs. 6 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
28.06.2018
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
09.08.2018
|
ö
|
beschließend
|
5 |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß)
|
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss
|
04.10.2018
|
nö
|
beschließend
|
14 |
Haupt- und Finanzausschuss (Markt Floß)
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
15.11.2018
|
nö
|
beschließend
|
19 |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
29.11.2018
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf die Beratungen in der Sitzung des Marktgemeinderates am 28.06.2018, lfd. Nr. 960. In Vollzug der Sitzung wurde Kreisbaumeister Werner Kraus um eine Stellungnahme zu den Beratungen der Ortsgemeinschaft Kalmreuth gebeten. Das Landratsamt, Sachgebiet 42, Herr Willibald Wirth hat dazu eine Stellungnahme mit E-Mail vom 10.07.2018 abgegeben. Der Kreisbaumeister hat festgehalten, dass das Überspringen der Gemeindeverbindungsstraße Floß – Kalmreuth eine Zäsur darstellt und so nicht Genehmigung finden könne. Der bereits übermittelte Entwurf der Satzung nach §35 Abs. 6 BauGB über die Zulässigkeit im Außenbereich von Kalmreuth hat keine Einwände seitens der Fachaufsicht gefunden. Mit E-Mail vom 09.08.2018 hat der Kreisbaumeister die Planungen für einen möglichen Umriss des Geltungsbereiches vorgelegt und auch einen Hinweis auf die Stromoberleitung gegeben. Der Umriss des Kreisbaumeisters wurde in der Sitzung zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister kündigte die Fortsetzung der Beratung für die interfraktionelle Sitzung am 16.08.2018 an.
Beschluss
Mit der aufgezeigten Vorgehensweise besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Geschwindigkeitsmessungen im Markt
Geschwindigkeitsbeschränkung zwischen Boxdorf und Ortseingang Markt
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
09.08.2018
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
20.09.2018
|
ö
|
beschließend
|
13 |
Sachverhalt
Gemäß den Beratungen im Marktgemeinderat ist das Geschwindigkeitsüberwachungsgerät längere Zeit in der Neustädter Straße auf Höhe KFZ-Werkstätte Beer aufgestellt worden. Im Zeitraum vom 07.06.2018 bis 28.06.2018 wurden insgesamt 28.898 Fahrzeuge erfasst. Von diesen Fahrzeugenhielten sich rund 5.000 an die Geschwindigkeit von 50 km/h. 13.997 Fahrzeuge wurden mit 60 km/h, 7.524 mit 70 km/h, 1.760 mit 80 km/h, 282 mit 90 km/h und 38 mit 100 km/h gemessen. Die Spitzengeschwindigkeit wurde mit 135 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitungen an den Eingangsstraßen werden zu Recht von der Bevölkerung und den Anliegern kritisiert, was die Überwachung mit dem Messgerät in der Neustädter Straße auswärts zum Kreisverkehr verdeutlicht. Die andere Richtung, vom Kreisverkehr Richtung Markt, wurde bereits mehrfach gemessen und hat ebenfalls gravierende Überschreitungen festgehalten. Seit 03.07.2018 steht das Messgerät in der Weidener Straße, Abzweigung Paintweg. Hierzu wird festgehalten, dass der Bürgermeister mit E-Mail vom 23.07.2018 bei der Polizeiinspektion Neustadt eine offizielle Radarmessung in der Ortschaft Boxdorf beantragt hat. Trotz Prävention durch die Geschwindigkeitsmessanlage ist hier keine Besserung eingetreten und in letzter Zeit eine vermehrte Raserei durch Boxdorf festgestellt worden. Der entsprechende Polizeieinsatz bleibt abzuwarten. Weiter hat der Bürgermeister um Überprüfung durch die Polizei und das Landratsamt gebeten, die NEW20, Ortsende Boxdorf Richtung Floß mit einer Begrenzung auf 70 km/h zu versehen. Es sind eigentlich nur wenige Meter nach Verlassen des Ortsbereiches Boxdorf, dann wäre eine Geschwindigkeit von 100 km/h erlaubt, die sich dann wieder beim Ortsschild Floß, Höhe Heidenbühl, auf 50 km/h reduziert. Eine Beschränkung auf 70 km/h würde die Einfahrtsgeschwindigkeit in Floß verringern und auch zur allgemeinen Sicherheitslage (Ausfahrt Nettomarkt) beitragen. Die diesbezügliche Stellungnahme des Landratsamtes als Verkehrsbehörde muss abgewartet werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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7. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes
Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Flurnr. 402 (TF), 403 (TF), 406/1 (TF), 411 (TF) Gemarkung Schönbrunn
Auslegungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
07.12.2017
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
28.06.2018
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
09.08.2018
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
04.07.2019
|
ö
|
beschließend
|
11 |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
28.05.2020
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf die Sitzung des Marktgemeinderates vom 28.06.2018, lfd. Nr. 962. Der Markt hat mit Schreiben vom 02.07.2018 die HESTA Umweltstrom GmbH, Weikersmühle 1a, Floß von der grundsätzlichen Bereitschaft zur Flächennutzungsplanänderung in Kenntnis gesetzt und gebeten, die entsprechenden Unterlagen für die Änderung des Flächennutzungsplanes, sowie im Parallelverfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für einen Aufstellungsbeschluss vorzulegen. Mit E-Mail vom 03.08.2018 hat Herr Landschaftsarchitekt Matthias Rembold, Nabburg, die Verfahrensunterlagen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage durch die HESTA Umweltstrom GmbH Floß vorgelegt, unter anderem die Unterlagen für die Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht sowie einen Bestandsplan zum Umweltbericht. Weiter wurden ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit entsprechender Begründung und Grünordnungsplan vorgelegt, mit den jeweils erforderlichen planerischen Zeichnungen und Festlegungen.
Beschluss
Aufgrund des Aufstellungsbeschlusses vom 28.06.2018, lfd. Nr. 962 wird die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß §3 Abs. 2 BauGB in der Fassung vom 09.08.2018 mit dem dazugehörigen Erläuterungsbericht mit Umweltbericht nach der Bekanntmachung vom 10.08.2018 in der Zeit vom 18.08. bis 17.09.2018 ausgelegt und die Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange vorgenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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8. Vorhabenbezogener Bebauungs- und Gründordnungsplan
"Sondergebiet Photovoltaikanlage" bei Floß
Flur-Nr. 402 (TF), 403 (TF), 406/1 (TF), 411 (TF) Gemarkung Schönbrunn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
09.08.2018
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
04.07.2019
|
ö
|
beschließend
|
12 |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
28.05.2020
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 09.08.2018 hat der Marktgemeinderat die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf Flurnummer 402 (TF), 403 (TF), 406/1 (TF), 411 (TF) Gemarkung Floß zur Auslegung gebracht. Die HESTA Umweltstrom GmbH will im Parallelverfahren hierzu den entsprechenden v
orhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaikanlage bei Floß“ vollziehen und ebenfalls zur öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange geben. Die entsprechenden Unterlagen und Planungen wurden beim Verfahren für die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis genommen.
Beschluss
Der vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaikanlage“ bei Floß wird nach der Bekanntmachung vom 10.08.2081 in der Zeit vom 18.08. bis 17.09.2018 ausgelegt und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange und Behörden vorgenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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9. Ausrüstung der Feuerwehr
Zweckvereinbarung zur Wartung der Atemschutzgeräte mit der Stadt Weiden i.d. OPf.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
09.08.2018
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 26.06.2018 hat die Stadt Weiden i.d.OPf., Atemschutzpflegestelle, den bestehenden Vertrag für die Wartung der Atemschutzgeräte der Freiwilligen Feuerwehr Floß gekündigt. Die Kündigung wird mit Steuerrechtsänderung begründet. Mit gleichem Schreiben hat die Stadt Weiden eine Zweckvereinbarung vorgelegt, mit der die weitere Betreuung und Prüfung der Atemschutzgeräte geregelt ist. Die Zweckvereinbarung enthält eine Präambel über die Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis des abwehrenden Brandschutzes und der Sicherstellung der technischen Hilfeleistung. Die Atemschutzwerkstätten sollen dabei von den Feuerwehren einer kreisfreien Gemeinde oder des Landkreises gemeinsam genutzt werden. Die Zweckvereinbarung enthält auch die Bestandteile der Kostenerstattung. Der Bürgermeister hat die Kündigung des Vertrages und die neue Zweckvereinbarung Feuerwehrkommandant Felix Müller zur Kenntnis gegeben. Kommandant Müller hat die Vereinbarung zur Kenntnis genommen und im Führungskreis auch mögliche Alternativen geprüft. Die Zusammenarbeit im Bereich des Atemschutzes mit der Prüfung und Befüllung der Gerätschaften war in der Vergangenheit mit der Feuerwehr Weiden reibungslos und hervorragend. Kommandant Müller bittet um Zustimmung zu dieser neuen Zweckvereinbarung. Die Stadt Weiden hat um Rückantwort bis 31.08.2018 gebeten.
Beschluss
Der Bürgermeister wird zur Unterzeichnung der neuen Zweckvereinbarung gemäß KommZG zwischen der Stadt Weiden i.d. OPf. und dem Markt Floß, gültig ab 01.01.2019, für die Feuerwehr Floß als Geräteeigentümer ermächtigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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10. Stützmauer in der Bergstraße
Sachstand
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
09.08.2018
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß)
|
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss
|
04.10.2018
|
nö
|
beschließend
|
15 |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf die bisherigen Beratungen, letztmals in der interfraktionellen Sitzung vom 17.07.2018, lfd. Nr. 505. Das Ingenieurbüro Zwick hat aufgrund der bisherigen Beratungen und der Kostensituation nun eine überschlägige Kostenschätzung vorgelegt, die einen Ausbau der Bergstraße nach dem Variantenvorschlag 2 vorsieht. Die geschätzten Kosten belaufen sich nun hier auf rund 48.500,00 €. Die Maßnahme soll noch in diesem Jahr Umsetzung finden. Der Bürgermeister hat das Ingenieurbüro Zwick beauftragt, entsprechende Firmen anzuschreiben und um ein entsprechendes Kostenangebot auch in einem Zeitfenster bis zum Spätherbst/Winteranfang 2018 zu bitten. Die Maßnahme soll dann mit dem Wegfall einer Stützmauer sowie der Herstellung eines Böschungsbereiches mit Schutzplanke und frostsicherem Oberbau im Straßenbereich erfolgen. Ein größerer Ausbau wird aufgrund der gegebenen Finanzsituation nicht vorgenommen. Eine Auftragsvergabe kann nach Eingang von entsprechenden Angeboten erfolgen.
Beschluss
Die Reparatur der Stützmauer in der Bergstraße soll nach dem nunmehr vorliegenden Variantenvorschlag 2 der Zwick Ingenieure Weiden mit der entsprechenden Kostenschätzung Umsetzung finden. Mit der Vorgehe
nsweise der unverzüglichen beschränkten Ausschreibung und einer Maßnahmendurchführung noch in 2018 besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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11. Vertragsvereinbarung Fundtiere mit dem Tierschutzverein Weiden u. U. e.V.
Sachstand nach Kündigung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
22.02.2018
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
17.05.2018
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
09.08.2018
|
ö
|
beschließend
|
11 |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
17.09.2020
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
21.01.2021
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf die Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.02.2018, lfd. Nr. 847. Der Markt hat sich auf Empfehlung des Gemeindetages dafür ausgesprochen, die bestehende Vereinbarung mit dem Tierschutzverein Weiden u. U. e.V. nicht zu kündigen. Daraufhin erfolgte die Kündigung der bestehenden Vereinbarung durch den Tierschutzverein Weiden u. U. e.V. im Mai 2018. Diese Kündigung wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates am. 18.05.2018, lfd. Nr. 944 zur Kenntnis genommen und festgehalten, dass die gegebene Situation abzuwarten bleibt, insbesondere die Verhandlungen des Bayerischen Gemeindetags, Kreisverband Neustadt. Am Donnerstag, 26.07.2018, fand hierzu eine Sitzung des Gemeindetages aller Bürgermeister des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab zu dieser Problematik statt. Der Tierschutzverein Weiden hat mit Schreiben vom 18.06.2018 einen Interimsvertrag für die Fundtierverwahrung im Tierheim Weiden ab 01.01.2019 vorgelegt. Der beratene Sachverhalt wurde vom Vorsitzenden des Gemeindetages, Rupert Troppmann, in seiner E-Mail vom 30.07.2018 festgehalten und die Kommunen gebeten, zu den im Gemeindetag beschlossenen Empfehlungen beschlussmäßig Stellung zu nehmen. Der Tierschutzverein Weiden u. U. e.V. wurde ebenfalls vom Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.
Beschluss
Der Markt Floß wird dem vorgelegten Interimsvertrag für die Fundtierverwahrung im Tierheim Weiden nähertreten, wenn der Umlagebetrag von 1,00 € / Einwohner ohne Anrechnung von Zweitwohnsitzen festgesetzt wird. Auch zukünftig bei einem möglichen Neubau eines Tierheims erwägt der Markt Floß eine Fortsetzung einer derartigen Fundtiervereinbarung. Eine mögliche Investitionsumlage durch den Markt wird abgelehnt. Hier müssen Trägerschaft, Kosten und Umlagen mit dem Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab verhandelt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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12. Entschädigung der ehrenamtlichen Wahlhelfer
bei der Landtags- und Bezirkswahl 2018
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
09.08.2018
|
ö
|
beschließend
|
12 |
Sachverhalt
Die ehrenamtlichen Wahlhelfer werden im Rahmen ihrer Tätigkeit mit einem sogenannten Erfrischungsgeld entschädigt. Diese Kosten werden auch grundsätzlich durch die Wahlkostenerstattung dem Markt wieder zurückgegeben. Die Entschädigung der ehrenamtlichen Wahlhelfer wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates am 14.12.2001 für die Bundestags-, Landtags- und Europawahlen mit 25,00 € festgelegt. Mit E-Mail vom 22.05.2018 empfiehlt das Staatsministerium des Inneren einen pauschalen Erfrischungsgeldbetrag in Höhe von 40,00 € und im Falle eines zusätzlichen Volksentscheid
es von 45,00 €. Wahlsachgebietsleiter Franz Übelacker empfiehlt eine beschlussmäßige Behandlung für die Festsetzung des Erfrischungsgeldes für die Landtags- und Bezirkswahl am 14.10.2018 vorzunehmen.
Beschluss
Das Erfrischungsgeld für die ehrenamtlichen Wahlhelfer bei der Landtags- und Bezirkswahl 2018 beträgt 40,00 €, im Falle eines zusätzlichen Volksentscheides 45,00 € für die eingesetzten Wahlhelfer in den Stimmbezirken des Marktes Floß.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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13. Interkommunale Zusammenarbeit
Bestellung eines gemeinsamen Informationssicherheitsbeauftragten und eines gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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09.08.2018
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ö
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beschließend
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13 |
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Nicht sichtbar
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Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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04.07.2019
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ö
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beschließend
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8 |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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12.12.2019
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ö
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beschließend
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1 |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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23.07.2020
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Kommunen des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab können alleine nicht die neue Datenschutzgrundverordnung umsetzen bzw. nur mit einem erheblichen Personal- und Kostenaufwand. Deswegen soll seitens des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab ein Datenschutzbeauftragter, sowie ein Informationssicherheitsbeauftragter eingestellt werden. Die dafür anfallenden Kosten sollen wie beispielsweise bei der EDV-Betreuung in einem Umlageschlüssel an die teilnehmenden Kommunen gemäß Einwohnerzahlen umgelegt werden. Es wird derzeit mit ca. 0,57 € pro Einwohner für den Datenschutzbeauftragten gerechnet, sowie beim Informationssicherheitsbeauftragten mit ca. 1,03 € pro Einwohner.
Das Angebot des Landkreises für die Unterstützung im Bereich des Datenschutz- bzw. Informationssicherheitsbeauftragten gilt nur für die Stadt-/bzw. Gemeindeverwaltungen, nicht für Schul- und Zweckverbände oder Schulen und sonstige Einrichtungen der Gemeinden. Die Aufgaben des Informationssicherheitsbeauftragten können auch nicht im Rahmen der Betreuung des Behördennetzes durch Herrn Giehl mit erledigt werden.
Die Kosten für den Markt würden sich auf ca. 5.600,00 € jährlich belaufen. Eine Förderung gibt es in diesen Fällen leider nicht.
Beschluss
Mit der aufgezeigten Vorgehensweise besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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14. Förderprogramm „Glasfaseranschlüsse an Schulen“
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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09.08.2018
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ö
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beschließend
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14 |
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf die Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschusses vom 18.07.2018, lfd. Nr. 248. Die Verwaltung hat sich bezüglich des Glasfaseranschlusses an Schulen beim Amt für Digitalisierung und Breitband erkundigt. Der leitende Vermessungsdirektor Oliver Schrempel hat daraufhin seinen persönlichen Besuch beim Markt Floß in der KW 31 angekündigt. Er will hier den Markt persönlich beim Antrag auf Förderung beraten. Das Gespräch hat am Freitag, 03.08.2018, stattgefunden. Herr leitender Vermessungsdirektor Oliver Schrempel hat den Markt den Verfahrensablauf, die Einholung von Angeboten, sowie die Einreichung des Förderantrags bei der Regierung erläutert. Die Finanzverwaltung nimmt eine entsprechende Antragstellung vor.
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15. Generalsanierung Grund- und Mittelschule Floß
Sachstand
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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07.12.2017
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nö
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beschließend
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10 |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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28.06.2018
|
ö
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beschließend
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9 |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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09.08.2018
|
ö
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beschließend
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15 |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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20.09.2018
|
nö
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beschließend
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20 |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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18.10.2018
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf den übermittelten Sachverhalt. Der Bürgermeister berichtet, dass es aufgrund eines Versäumnisses eines Fachplaners leider zu dieser Verzögerung gekommen ist. Der Regierung der Oberpfalz kann kein Vorwurf gemacht werden, wenn die entsprechenden angeforderten Unterlagen hier nicht übermittelt wurden und laut Stellungnahme „leider untergegangen sind“. Zwischenzeitlich wurde dies alles erledigt. Der Bürgermeister kündigte hier ein ernsthaftes Gespräch in der Umsetzung der weiteren Sanierung
sschritte an. Weiter wird es zeitnah eine Information der Architekten und beteiligten Fachplaner zum derzeitigen Sachstand geben. Allerdings ist hier auch der neue Schulleiter Gerhard Steiner zu beteiligen.
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16. Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen
Errichtung von 20 Fertiggaragen auf Flurnummer 722 Gemarkung Floß
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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09.08.2018
|
ö
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beschließend
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16 |
Sachverhalt
Frau Karin Kreuzer, Schönbrunner Straße 38, beantragt die Errichtung von 20 Fertiggaragen auf Flurnummer 722 Gemarkung Floß. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellt. Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.
Beschluss
Dem Bauvorhaben
wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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17. Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen
Errichtung eines Rundholz-Lagerplatz als Zwischenlager auf Flurnummer 286/1 und 303 Gemarkung Kalmreuth
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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09.08.2018
|
ö
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beschließend
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17 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 21.02.2018 erfolgte durch das Landratsamt, Bauamt, ein Hinweis auf eine Genehmigungspflicht für die Holzlagerung auf der Flurnummer 286/1 und 303 Gemarkung Kalmreuth mit der Aufforderung zur Einreichung der erforderlichen Bauplangenehmigungsunterlagen. Mit Eingang 09.08.2018 hat die Firma K+S Holzhandels GmbH, Max und Hannelore Krichenbauer, Kalmreuth 13a, die entsprechenden Unterlagen für die Errichtung eines Rundholz-Lagerplatzes als Zwischenlager in Floß/Kalmreuth 286/1 und 303 vorgelegt. Der Lagerplan und Planausführung werden zur Kenntnis genommen. Die Nachbarunterschriften sind vollzählig. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes. Die Flächen sind als Fläche der Landwirtschaft ausgewiesen. Eine entsprechende Vorhabenbeschreibung liegt den Planunterlagen bei. Ebenso eine Berechnung der Lagerfläche, sowie Fotos vom derzeitigen nicht genehmigten Lagerungszustand. Die straßenmäßige Erschließung ist vorhanden. Eine anderweitige Erschließung Wasser/Kanal ist nicht erforderlich.
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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18. Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen
Erweiterung des bestehenden Betriebsgebäudes der Müller Porzellan GmbH
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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09.08.2018
|
ö
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beschließend
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18 |
Sachverhalt
Müller Porzellan GmbH, Herr Martin Müller, Kirchstraße 43, beantragt die Erweiterung des bestehenden Betriebsgebäudes auf Fl.Nr. 518 Gemarkung Floß. Das Baugrundstück liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellt. Örtliche Bauvorschriften bestehen nicht.
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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19. Bekanntgaben, Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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09.08.2018
|
ö
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beschließend
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19 |
Sachverhalt
Wegweiser für Baugenehmigungen
Die Verwaltung hat ein Merkblatt für den Bauherrn erstellt, in dem alle notwendigen Bauantragsinformationen und Adressen der zuständigen Stellen angegeben sind. Dieses Merkblatt wird zukünftig auf der Homepage bereitgestellt und auch als Handout im Bauamt ausgegeben.
Unterhaltsmaßnahmen der Nachbargemeinde Flossenbürg an der Rumpelbachstraße
Walter Pröls (CSU/FL) hält fest, dass derzeit Straßenbaumaßnahmen an der Rumpelbachstraße durch die Gemeinde Flossenbürg vorgenommen werden. Nach Angaben von Pröls werden die Bauarbeiten auf Flosser Gebiet beendet. Es sollte geprüft werden, ob nicht diese rund 200 Meter mit ausgebaut werden können. Das ausführende Unternehmen ist die Firma Rädlinger, so Harald Gollwitzer (CSU/FL). Ein entsprechendes Kostenangebot sollte eingeholt werden. Der Bürgermeister sicherte eine entsprechende Besichtigung durch die Bauverwaltung und die Angebotseinholung zu. Gegebenenfalls kann die Beratung hier sehr zeitnah fortgesetzt werden.
Masterarbeit und Umfrage „Landwirtschaft und Naturschutz am Bockl-Radweg"
Robert Lindner (SPD) verwies auf den Fragebogen für die Bevölkerung, der auch als App zur Verfügung steht und bittet um eine Beteiligung der Bevölkerung und der Kolleginnen und Kollegen.
Ortsverschönerung Neustä
dter Straße
Markus Staschewski (SPD) berichtet von einem Gespräch mit der Firma Elektro Höllerer. Diese finden die Anregung einer indirekten Beleuchtung der geplanten Baumpflanzung und Sitzgelegenheit sehr vorteilhaft. Diese sollte wie in der Marktplatzanlage ausgeführt werden. Die Firma Höllerer und der OWV-Zweigverein wollen diese Umsetzung als Sponsor unterstützen.
Datenstand vom 13.08.2018 09:25 Uhr