Datum: 29.11.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: großer Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktrat
Körperschaft: Markt Floß
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:05 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bestellung von Nadine Schuller zur Standesbeamtin des Standesamts Floß
2 Kleine Dorferneuerung Kalmreuth / Schlattein Sachstand
3 Geordnete bauliche Entwicklung im Ortsteil Kalmreuth Erlass einer Satzung nach §35 Abs. 6 BauGB Aufstellungsbeschluss / Erlass der Satzung
4 Geordnete bauliche Entwicklung im Ortsteil Kalmreuth Erlass einer Satzung nach §35 Abs. 6 BauGB Beschlussfassung über Auslegung und Öffentlichkeitsbeteiligung
5 Sanierungsmaßnahmen Bachgasse Anregung der Beratungsgruppe Ortsentwicklung
6 Freizeitanlage Mühlpaint Antrag der Beratungsgruppe Ortsentwicklung
7 ISEK Phase II Verlängerung der Richtlinie für Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen für Gestaltung von Fassaden und Hofflächen
8 Unterstützung des Förderkreises Skilanglaufzentrum Silberhütte e. V.
9 Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen Neubau einer Rinderstallung auf Fl.Nr. 406, Gemarkung Schönbrunn
10 Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen Errichtung einer mobilen Wildkammer auf Fl.-Nr. 854/1 Gemarkung Floß, Marterlohe 12
11 Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen Neubau einer PKW-Garage mit Geräteraum auf Fl.Nr. 881/14 Gemarkung Floß
12 Geschwindigkeitsmessungen im Markt
13 Interessensbekundung Öko-Modellregion "Naturparkland Oberpfälzer Wald"
14 Bekanntgaben, Anfragen

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1. Bestellung von Nadine Schuller zur Standesbeamtin des Standesamts Floß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 29.11.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Durch die neue Geschäftsverteilung ist bei der Besetzung des Standesamts Floß die Ernennung einer weiteren Standesbeamtin für den reibungslosen Dienstablauf notwendig. Neben dem Leiter des Standesamts, Franz Übelacker, ist auch Geschäftsleiter Stefan Bäuml zum Standesbeamten bestellt.
Frau Nadine Schuller hat vom 29.10.2018 bis 09.11.2018 das Grundseminar für Standesbeamte besucht und dieses mit Erfolg abgeschlossen. Mit E-Mail vom 29.11.2018 und beigefügtem Schreiben hat das Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab, Standesamtsaufsicht, eine Ausnahmegenehmigung in Vollzug des §2 AVPStG für Frau Nadine Schuller übermittelt. Der Bürgermeister schlug deshalb vor, die Bestellung der Verwaltungsfachangestellten Nadine Schuller mit Wirkung zum 01 . Dezember 2018 zu beschließen und hielt fest, dass sie seines Wissens die erste Standesbeamtin beim Standesamt Floß sein wird.

Beschluss

Verwaltungsfachangestellte Nadine Schuller wird mit Wirkung zum 01. Dezember 2018 zur weiteren Standesbeamtin des Standesamts Floß auf jederzeitigen Widerruf bestellt. Der Bürgermeister händigte im Anschluss die Ernennungsurkunde aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Kleine Dorferneuerung Kalmreuth / Schlattein Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 29.11.2018 ö beschließend 2
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.02.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die bisherigen Beratungen zum Sachverhalt, letztmals in der interfraktionellen Sitzung am 07.06.2018, lfd. Nr. 494. Am 20.10.2018 hat bezüglich der einfachen Dorferneuerung Kalmreuth 7 Schlattein unter Leitung der Schule für Dorfentwicklung ein Seminar im Gasthof „Zur Post“ in Tännesberg stattgefunden, an dem zusammen mit den Seminarleitern sowie den Architekten Ulrich und Maximilian Greiner, 14 Bürgerinnen und Bürger aus Kalmreuth und Schlattein sowie auch Mitglieder des Marktgemeinderates teilgenommen haben. Das Auftaktseminar zur kleinen Dorferneuerung wurde dokumentiert. Die Dokumentation ist Anlage zum Sachverhalt.

Der Bürgermeister berichtete von einer E-Mail des Amtes für ländliche Entwicklung, die am Sitzungstag um 16:16 Uhr eingegangen ist. Danach wurde der vorliegende Vertragsentwurf mit den Greiner Architekten geprüft. Abteilungsleiter Erik Bergner hält fest, dass der Markt diesen Vertrag nun unterzeichnen kann. Der beantragte vorzeitige Maßnahmenbeginn werde derzeit bearbeitet und gehe in den nächsten Tagen dem Markt zu.

Beschluss

Mit der Vorgehensweise besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Geordnete bauliche Entwicklung im Ortsteil Kalmreuth Erlass einer Satzung nach §35 Abs. 6 BauGB Aufstellungsbeschluss / Erlass der Satzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 28.06.2018 ö beschließend 3
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 09.08.2018 ö beschließend 5
Nicht sichtbar
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß) Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss 04.10.2018 beschließend 14
Haupt- und Finanzausschuss (Markt Floß) Haupt- und Finanzausschuss 15.11.2018 beschließend 19
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 29.11.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die bisher geführten Beratungen, letztmals in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2018, lfd. Nr. 95. Mit dem Erlass der Satzung nach §35 Abs. 6 BauGB sollen im Ortsbereich Kalmreuth Flächen festgehalten werden, denen im Falle eines Bauantrages das Kriterium des Flächennutzungsplanes mit Außenbereich nicht entgegen gehalten werden kann. Weitere baurechtliche und bauordnungsrechtliche Vorschriften sind hiervon nicht betroffen.

Im weiteren Verfahren ist nun die Auslegung des Satzungsentwurfes zu beschließen und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange vorzunehmen. Nach der Auslegung ist über eingegangene Hinweise die Abwägung vorzunehmen und dann kann der Satzungsbeschluss erfolgen. Eine Genehmigung einer Außenbereichssatzung durch die höhere Verwaltungsbehörde ist entfallen. Die Satzung kann am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft treten.

Beschluss

Der Markt beabsichtigt gemäß §35 Abs. 6 BauGB eine Satzung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich von Kalmreuth zu erlassen. Die Satzung gilt ausschließlich für die Grundstücke Fl.Nr. 1/0, 1/4, 2/0, 3/0, 3/6, 3/7, 3/9, 6/0, 7/0, 8/0, 9/0, 9/2, 10/0, 11/0, 13/0, 16/0, 17/0, 17/1, 21/0, 23/0, 25/0, 26/0, 28/0, 28/1, 28/2, 30/0, 31/0, 35/0, 36/0, 36/2, 36/3, 41/2, 41/3, 41/4, 41/5, 63/0, 63/1, 79/0, 118/0, 118/1, 119/0, 124/0, 124/1, 124/2, 211/0, 212/0, 212/1, 212/2, 232/0 und Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 220/0, 229/0, 231/0 der Gemarkung Kalmreuth.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

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4. Geordnete bauliche Entwicklung im Ortsteil Kalmreuth Erlass einer Satzung nach §35 Abs. 6 BauGB Beschlussfassung über Auslegung und Öffentlichkeitsbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 29.11.2018 ö beschließend 4
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.02.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die bisherigen Beratungen. Mit Aufstellungsbeschluss vom 29.11.2018, siehe TOP3, wurde festgelegt, eine geordnete bauliche Entwicklung im Ortsteil Kalmreuth mittels einer Satzung nach §35 Abs. 6 BauGB zu regeln. Von dieser Satzung sind die Grundstücke der Fl.Nr. 1/0, 1/4, 2/0, 3/0, 3/6, 3/7, 3/9, 6/0, 7/0, 8/0, 9/0, 9/2, 10/0, 11/0, 13/0, 16/0, 17/0, 17/1, 21/0, 23/0, 25/0, 26/0, 28/0, 28/1, 28/2, 30/0, 31/0, 35/0, 36/0, 36/2, 36/3, 41/2, 41/3, 41/4, 41/5, 63/0, 63/1, 79/0, 118/0, 118/1, 119/0, 124/0, 124/1, 124/2, 211/0, 212/0, 212/1, 212/2, 232/0 und Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 220/0, 229/0, 231/0 der Gemarkung Kalmreuth betroffen und in einem diesbezüglichen Plan in der Begrenzung eingezeichnet. Der Satzungsentwurf sowie der begrenzende Umriss mit den Grundstücken soll nun ausgelegt, die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgenommen werden, sowohl für die Bevölkerung als auch für die Träger öffentlicher Belange.

Beschluss

Der Satzungsentwurf gemäß §35 Abs. 6 BauGB über die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich von Kalmreuth betreffend der Fl.Nr. 1/0, 1/4, 2/0, 3/0, 3/6, 3/7, 3/9, 6/0, 7/0, 8/0, 9/0, 9/2, 10/0, 11/0, 13/0, 16/0, 17/0, 17/1, 21/0, 23/0, 25/0, 26/0, 28/0, 28/1, 28/2, 30/0, 31/0, 35/0, 36/0, 36/2, 36/3, 41/2, 41/3, 41/4, 41/5, 63/0, 63/1, 79/0, 118/0, 118/1, 119/0, 124/0, 124/1, 124/2, 211/0, 212/0, 212/1, 212/2, 232/0 und Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 220/0, 229/0, 231/0 der Gemarkung Kalmreuth wird zur Auslage gebracht und das Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange eingeleitet. Der Satzungsentwurf mit den Unterlagen wird mit der Bekanntmachung vom 30.11.2018 in der Zeit vom 07.12.2018 bis 07.01.2019 ausgelegt und zusätzlich im Internet für Einsichtnahmen zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

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5. Sanierungsmaßnahmen Bachgasse Anregung der Beratungsgruppe Ortsentwicklung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 29.11.2018 ö beschließend 5
Nicht sichtbar

Sachverhalt

Mit Schreiben, Eingang 02.10.2018, hat die Beratungsgruppe Ortsentwicklung im Rahmen des ISEK Zukunft Floß eine Anregung formuliert, die im Gremium des Marktgemeinderates beraten werden sollte. Das Anregungsschreiben bezieht sich auf die schrittweise Erneuerung im Bereich der oberen und unteren Bachgasse. Der Bürgermeister schlägt in Anbetracht der Anregung vor, dass diese angenommen werden sollte und sich sowohl der Ausschuss „Zukunft Floß“ mit diesen Anregungen beschäftigen soll und hierzu detaillierte Empfehlungen ausspricht, die dann sowohl im Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss als auch im Markgemeinderat weiter beraten werden können.

Beschluss

Mit der Vorgehensweise besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Freizeitanlage Mühlpaint Antrag der Beratungsgruppe Ortsentwicklung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 29.11.2018 ö beschließend 6
Nicht sichtbar

Sachverhalt

Mit Schreiben, Eingang 02.10.2018, hat die Beratungsgruppe Ortsentwicklung im Rahmen des ISEK Zukunft Floß einen Antrag eingereicht, der die Aufnahme von Beratungen bezüglich einer zeitnahen Gestaltungs- und Erschließungsmaßnahme in der Freizeitanlage „Mühlpaint“ beinhaltet. Der Bürgermeister hat im Vorfeld versucht seitens der Verwaltung für die vorgeschlagenen Maßnahmen erste Kostenansätze ermitteln zu lassen. Gemäß Angebot des Bayernwerks würde der Stromanschluss in diesem Bereich einen Gesamtbetrag von 4.508,83 € brutto ausmachen. Die Möglichkeiten eines Wasser- und Kanalanschlusses wurden von der Verwaltung eruiert und mit einem Kostenaufwand von bis zu 10.000,00 € als Schätzung in Ansatz gebracht. Für die Erneuerung von Wegen und Instandsetzung wurde keine Kostenschätzung vorgenommen, da dies einer Planung eventuell neuer Wege bedarf. Am Dienstag, 20.11.2018, hat eine Besprechung mit dem Wasserwirtschaftsamt vor Ort stattgefunden, um über die Genehmigungsfähigkeit der Schaffung eines Wasserspielplatzes wie im Antrag dargestellt, zu beraten. Herr Johannes Pausch vom Wasserwirtschaftsamt, sowie auch Herr Giehl vom Sachgebiet Wasserrecht des Landratsamtes Neustadt a.d. Waldnaab sehen hier grundsätzlich keine Hindernisse bei derartigen Planungen. Je nach Gestaltung kann hier sogar eine Retentionsfläche für Hochwasserereignisse geschaffen werden. Allerdings sind je nach Planung gewisse wasserrechtliche Erlaubnisse zu beachten und gegebenenfalls zu beantragen.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung eine Erneuerung und Umgestaltung der Freizeitanlage „Mühlpaint“ durchaus sinnvoll erscheint. Dies wurde im Rahmen des ISEK Phase II auch von der Beratungsgruppe Sonderprojekte schon überlegt und beraten.

Beschluss

Mit der aufgezeigten Vorgehensweise besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. ISEK Phase II Verlängerung der Richtlinie für Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen für Gestaltung von Fassaden und Hofflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 29.11.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Richtlinie des Marktes über die Vergabe von Zuwendungen für die Gestaltung privater Fassaden- und Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Projektes Ortskernentwicklung (Fassadenprogramm) wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates am 15.09.2016 beschlossen und wurde gemäß §1 mit einem Förderzeitraum, der am 31.12.2018 endet, versehen. Der Förderzeitraum des §1 ist zu verlängern. Dies gilt ungeachtet der Beratungen zur Erweiterung des Sanierungsgebiets bzw. den möglichen Einbezug einer Leerstandsförderung. Dies ist in extra Beratungen im Rahmen der beschlossenen Umsetzungsbegleitung durch die Städteplaner Leuninger & Michler zu beraten und zu entwerfen. Zurzeit liegt noch kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn für die Umsetzungsbegleitung seitens der Regierung der Oberpfalz vor. Es wird deshalb vorgeschlagen, den räumlichen Geltungsbereich und den Förderzeitraum gemäß §1 der Förderrichtlinien bis 31.12.2019 zu verlängern.

Beschluss

Die Richtlinie des Marktes Floß über die Vergabe von Zuwendungen zur Gestaltung privater Fassaden- und Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Projektes Ortskernentwicklung (Fassadenprogramm) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.09.2016 wird der räumliche Geltungsbereich und der Förderzeitraum gemäß §1 wie folgt geändert:

Der räumliche Geltungsbereich dieses Förderprogramms entspricht dem der Sanierungssatzung SG 1 und ist in Anlage in Form eines Lageplanes M 1: 1000 dem Förderprogramm beigefügt. Der Förderzeitraum endet am 31. Dezember 2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Unterstützung des Förderkreises Skilanglaufzentrum Silberhütte e. V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 29.11.2018 ö beratend 8

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Beratungen in der Sitzung des Marktgemeinderates am 19.01.2017, lfd. Nr. 655. Der Markt hat sich hier für eine freiwillige Leistung in Höhe von 1.000,00 € für die Unterstützung des Skilanglaufzentrums Silberhütte ausgesprochen. Mit E-Mail vom 14.11.2018 bittet der Vorsitzende Frank Kiener um weitere Unterstützung der Kommunen und hat eine Zusammenstellung der Skisaison 2017/18 sowie die Tätigkeiten des Fördervereins aufgezeigt. Der Vorsitzende des Fördervereins hält fest, dass die gesamte Region von diesem Engagement profitiert und bittet auch im Jahr 2018 um eine Unterstützung des Förderkreises des Skilanglaufzentrums Silberhütte e.V.

Beschluss

Dem Förderkreis Skilanglaufzentrum Silberhütte e.V. wir d für die Aufgaben der Wintersaison 2018/2019 eine Zuwendung in Höhe von 1.000,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen Neubau einer Rinderstallung auf Fl.Nr. 406, Gemarkung Schönbrunn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 29.11.2018 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Einzelgehöft dargestellt. Örtliche Bauvorschriften bestehen nicht. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Das Bauvorhaben ist privilegiert nach §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.

Beschluss

Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen Errichtung einer mobilen Wildkammer auf Fl.-Nr. 854/1 Gemarkung Floß, Marterlohe 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 29.11.2018 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die mobile Wildkammer ist grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig. Wegen des qualifizierten Bebauungsplanes ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Der Bauwerber hat deshalb Antrag auf isolierte Abweichung (Befreiung) vom Bebauungsplan zur Errichtung einer mobilen Wildkammer gestellt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Abweichung (Befreiung) vom Bebauungsplan „In der Marterlohe“ zur Errichtung einer mobilen Wildkammer auf Fl.Nr. 854/1 Gemarkung Floß wird statt gegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen Neubau einer PKW-Garage mit Geräteraum auf Fl.Nr. 881/14 Gemarkung Floß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 29.11.2018 ö beschließend 11

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt in einem Gebiet mit Bebauungsplan „Zehenthof“. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet dargestellt.

Die Antragsteller beantragen zu ihrem Bauantrag Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Zehenthof“ für den Bau einer PKW-Garage mit Geräteraum. Die isolierte Befreiung von den Bebauungsvorschriften des ohnehin fast nicht mehr existenten Bebauungsplanes „Zehenthof“ hat die Kommune nach pflichtgemäßem Ermessen zu erteilen. Es erfolgt dann eine Zulassung von der Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes.

Beschluss

Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Dem Antrag auf isolierte Abweichung (Befreiung) vom Bebauungsplan „Zehenthof“ zur Errichtung einer PKW-Garage mit Geräteraum auf Fl.Nr. 881/14 Gemarkung Floß wird stattgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Geschwindigkeitsmessungen im Markt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 29.11.2018 ö beschließend 12

Sachverhalt

Die Geschwindigkeitsmessanlage des Marktes war über mehrere Wochen vom August 2018 bis 31.10.2018 in der Vohenstraußer Straße, ortseinwärts kurz vor der Abfahrt zur Kettelerstraße aufgestellt. Im Messzeitraum (auch mit Unterbrechungen) wurden insgesamt 23.854 Fahrzeuge erfasst. Erneut ist festzuhalten, dass sich nur 31% der Verkehrsteilnehmer an die Ortsgeschwindigkeit von 50 km/h gehalten haben, dies waren rund 7.500 Verkehrsteilnehmer. Diese Zahl beinhaltet auch die landwirtschaftlichen Fahrzeuge. Mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit wurden insgesamt 4.476 Fahrzeuge ausgewertet. Mit 60 km/h waren es 8.947, mit 70 km/h waren es 5.547, mit 80 km/h waren es 1.524 und mit 90 km/h 265. 32 Verkehrsteilnehmer brachten es auf 100 km/h, zwei auf 110 km/h und drei Fahrzeuglenker sogar über 110 km/h im Innerortsbereich. Das Messgerät hat eine Mindestgeschwindigkeit und eine Höchstgeschwindigkeit von 120 festgehalten. Ein Erfolg der Geschwindigkeitsreduzierung durch die Anzeige wurde mit 13% Verringerung festgehalten.

Vor Sitzungsbeginn hat der Bürgermeister die Auswertungsdaten für den Messbereich in der Flossenbürger Straße ortseinwärts kurz vor der Abzweigung zum Schulweg erhalten. Diese Zahlen, so der Sitzungsleiter, machen noch bedrückter, wie die aufgeführten Messungen in der Vohenstraußer Straße. Vom 31.10.2018 bis 24.11.2018 wurden in Intervallen 17.207 Fahrzeuge erfasst. Exakt 2.589, was 18 Prozent entspricht, hielten sich an die Geschwindigkeitsvorgaben. Wiederum konnten mit 70 km/h 5.619 und mit 80 km/h 12.069 Fahrzeuge aufgezeichnet werden. Wohlgemerkt Innerorts, wu rden mit 90 km/h 187, mit 100 km/h 14 und mit 110 km/h zwei Fahrzeuge registriert. Erneut wird ein Appell an alle Fahrzeugführer zu Einhaltung der Geschwindigkeitsvorgaben gerichtet.

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13. Interessensbekundung Öko-Modellregion "Naturparkland Oberpfälzer Wald"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 20.09.2018 ö beschließend 4
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 29.11.2018 ö beschließend 13

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die bisherigen Beratungen, insbesondere dem Beschluss im Marktgemeinderat vom 20.09.2018, lfd. Nr. 1012. Die beschlossene Interessensbekundung zur Ökomodellregion wurde seitens des Ministeriums angenommen und es erging eine Aufforderung, nun die offizielle Bewerbung für die Bewerbung der Naturparklandgemeinden für die Ökomodellregion einzureichen. Hierzu fand am 07.11.2018 eine Vorbesprechung in Tännesberg statt. Aus 27 Bewerbungen werden insgesamt sechs neue Ökomodellregionen ausgezeichnet. Bezüglich der Tragweite einer derartigen Ökomodellregion wird auf die gemeinsame Sitzung der Naturparklandgemeinden am 19.11.2018 in Vohenstrauß verwiesen. Dort wurde nochmals die Bewerbung unterstrichen. Auf Einladung des Landratsamtes hat am Dienstag, 27.11.2018, in Moosbach ein Workshop stattgefunden, in dem in mehreren Beratungsgruppen auch Details für diese Bewerbung ausgearbeitet wurden. Für die entsprechende Bewerbung (Fristende 31.01.2019) sind die Beschlüsse der kommunalen Gremien über diese Beteiligung erforderlich.

Beschluss

Der Markt Floß stimmt einer Bewerbung des Naturparklands Oberpfälzer Wald für eine offizielle Bewerbung zur staatlich anerkannten Ökomodellregion zu und ist bereit, die anteiligen Kosten für diese Bewerbung mit zu tragen. Ferner besteht das Einverständnis, dass die Bewerbung federführend über den Markt Tännesberg eing ereicht wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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14. Bekanntgaben, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 29.11.2018 ö beschließend 14

Sachverhalt

Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
Der Bürgermeister verliest eine E-Mail vom 28.11.2018 vom Forschungszentrum Jülich GmbH im Auftrag des Bundesministeriums des Inneren für Bau und Heimat, wonach die Fördermittel für das Bundesprogramm von 100 auf 200 Millionen erhöht wurden und die Frist für die Einreichung von Projektskizzen nochmals bis zum 19.12.2018 verlängert wurde. Alle eingereichten Bewerbungen, darunter auch die des Marktes Floß, haben weiter ihre Gültigkeit.

Städtebaufördermaßnahme Kriegerdenkmal / Ortsverschönerung Neustädter Straße
Am Sitzungstag wurden die Bäume sowohl be im Kriegerdenkmal als auch in der Neustädter Straße gepflanzt. Der Bürgermeister zeigte hierzu einige Fotos von der Aktion.

Gewerbespiegel Floß
Der Bürgermeister nimmt Bezug auf eine Beilage im Neuen Tag, Gewerbespiegel Floß, und dankt allen beteiligten Inserenten, die hier das gewerbliche Leben von Floß gut dargestellt haben.

Adventsmarkt / Marktadvent
Andrea Gollwitzer (CSU/FL) und Robert Lindner (SPD) laden die Bevölkerung sowie die Kolleginnen und Kollegen des Gremiums zum Adventsmarkt am Freitag, 30.11.2018 ab 16:00 Uhr und Sonntag, 02.12.2018 ab 17:00 Uhr ein.

Unvermutete Kassenprüfung
Bernd Meier (SPD) gibt bekannt, dass er zusammen mit Kollege Sebastian Kitta (CSU/FL) am 06.11.2018 eine unvermutete Kassenprüfung vorgenommen habe. Dabei wurden die Belege vom 15.10.2018 bis 24.10.2018 lückenlos, sowie die Belege von Januar 2018 bis zum Prüfungstag stichprobenartig überprüft. Es wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt. Meier dankte der gesamten Finanzverwaltung für die saubere und ordnungsgemäße Kassenführung.

Datenstand vom 03.12.2018 10:41 Uhr