Datum: 21.02.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: großer Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktrat
Körperschaft: Markt Floß
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:35 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerversammlung am 04.02.2019
2 Partnerschaft zu grenzüberschreitenden Nachbarkommunen Bericht über den Besuch in Tlucná
3 Kleine Dorferneuerung Kalmreuth / Schlattein Sachstand
4 Satzungserlass gemäß §36 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil Kalmreuth a) Abwägung eingegangener Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern b) Abwägung eingegangener Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange c) Satzungsbeschluss
4.1 Abwägung eingegangener Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern
4.2 Abwägung eingegangener Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
4.3 Satzungsbeschluss
5 Bebauungsplanentwurf „Am Bock-Radweg“ Auslegungsbeschluss und Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange
6 Learning Campus Vertrag über die Durchführung der Ferienfreizeit 2019
7 Ausstattung Flosser Spielplätze Spende der Fa. Nexans autoelectric GmbH Spende des Kath. Männervereins Floß
8 Naturerlebnisweg "Der Findling" Sachstand
9 Aktion "Floß blüht auf" - Initiative für Blumenschmuck Fortsetzung im Jahr 2019
10 Grabenreinigung Girnitzbach im Herbst 2018 Kostenzusammenstellung und Antrag der Jagdgenossenschaft Floß
11 Höchstspannungsleitung Wolmirstedt - Isar (Vorhaben 5), Abschnitt C (Raum Hof - Raum Schwandorf) Bundesfachplanung: Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §9 NABEG
12 Bocklradweg Beschluss zur Verlängerung des Pflegevertrages mit denk!statt vom 01. März 2019 bis 28. Februar 2020
13 Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen Anlegen eines Reitplatzes mit Longierzirkel auf der Fl.Nr. 18/1 Gemarkung Grafenreuth
14 Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen Aufstockung eines bestehenden Einfamilienwohnhauses zur Vergrößerung der Wohnräume Neubau einer Doppelgarage, sowie Abbruch auf der Flurnummer 769/4 Gemarkung Floß
15 Bekanntgaben, Anfragen

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1. Bürgerversammlung am 04.02.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.02.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Bürgermeister nimmt Bezug auf die Bürgerversammlung 2019 am 04. Februar 2019, an der insgesamt 38 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen haben. Bei der Bürgerversammlung 2019 gab es keine Anträge seitens der Bürgerschaft. Es gab drei Fragestellungen beziehungsweise Hinweise, welche die Internetanbindung der Schule, die Wasserdruckverhältnisse im Bereich der Plößberger Straße 43 sowie den Sachstand des Ausbaus der St.2181 betrafen. Der Bürgermeister hat versucht, zumindest die Fragen zu beantworten. Der Kommunalbetrieb Floß wird sich im Verwaltungsrat ebenfalls mit der Wortme ldung beschäftigen. Der Bürgermeister wird bezüglich der Wortmeldung zur Staatsstraße 2181 hier im Vollzug der Sitzung eine Mitteilung an das Staatliche Bauamt geben. Bezüglich der Internetanbindung der Schule werden bis Ende März Angebote erwartet, die dann im weiteren Verfahren ausgewertet und einer Umsetzung in der beantragten Förderung zugeführt werden. Der kommunalen Rechtsaufsicht wurde eine Niederschrift der Bürgerversammlung 2019 zugeleitet.

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2. Partnerschaft zu grenzüberschreitenden Nachbarkommunen Bericht über den Besuch in Tlucná

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.02.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf den übermittelten Sachverhalt und die E-Mail von Bürgermeister Jan Opl vom 06.02.2019. Die Bilder vom ersten Treffen am 25.01.2019 im tschechischen Tlučná konnten auch die Sitzungsbesucherinnen und -besucher zur Kenntnis nehmen. Am Sitzungstag war die Mittelschule Tlučná beim Gegenbesuch in der Flosser Grund- und Mittelschule. Der Bürgermeister bat das Gremium nun auch die Verantwortlichen der Gemeinde Tlučná zu einem offiziellen Besuch im Markt Floß einzuladen. Eine Terminabsprache soll noch getroffen werden. Es ist angedacht, den Termin Ende April einzuplanen.

Beschluss

Der Markt lädt die Verantwortlichen der Gemeinde Tlučná zu einem Gegenbesuch im Markt Floß offiziell ein, um die begonnene Partnerschaft weiter zu verfolgen und zu stärken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Kleine Dorferneuerung Kalmreuth / Schlattein Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 29.11.2018 ö beschließend 2
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.02.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 22.01.2019 wurde von den Greiner Architekten Neustadt a.d. Waldnaab ein Vorabzug für eine Broschüre zur Dorferneuerung Kalmreuth / Schlattein übermittelt und zur Kenntnis genommen. Mit den Inhalten besteht Einverständnis. Die Greiner Architekten können die Broschüre zur Dorferneuerung Kalmreuth / Schlattein umsetzen.

Mit dieser Broschüre soll auf die Zielsetzung und die weitere Gestaltung der Umsetzung als Leitfaden hingewiesen werden. Insbesondere wird dargestellt, welche Maßnahmen gefördert werden, wie sich der Ablauf darstellt und auch welche Förderhöhe zu erwarten ist. Als nächster weiterer Schritt sollen dann erste Planunterlagen erstellt werden.

Beschluss

Mit der aufgezeigten Vorgehensweise besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Satzungserlass gemäß §36 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil Kalmreuth a) Abwägung eingegangener Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern b) Abwägung eingegangener Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange c) Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 29.11.2018 ö beschließend 4
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.02.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die bisherigen Beratungen, letztmals in der interfraktionellen Sitzung am 24.01.2019, lfd. Nr. 571. Der Entwurf der Satzung nach §35 Abs. 6 BauGB über die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich von Kalmreuth war in der Zeit vom 07.12.2018 bis 07.01.2019 im Rathaus, Zi mmer 201, ausgelegt.

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4.1. Abwägung eingegangener Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.02.2019 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Vom Sitzungsleiter wurden die eingegangenen Einwände, die teilweise auch als Widerspruch bezeichnet waren, von den Bürgerinnen und Bürgern inhaltlich dargestellt. Dazu wurden die Feststellungen der Verwaltung zum Sachverhalt zur Kenntnis genommen und ein entsprechender Beschlussvorschlag aufgezeigt.

Wolfgang Bock (FDP/UB) fragte nach, ob der Plan als Anlage der Satzung die Planung der Ortsanwohner von Kalmreuth darstellt. Der Bürgermeister verneinte dies und hielt fest, dass es sich um die Vorgabeplanung handelt.

Markus Staschewski (SPD) hält für seine Person zum Sachverhalt fest, dass eine Bauanfrage schon einmal eingereicht und abgelehnt wurde. In einem festgestellten Innenbereich sei es einfacher für ein derartiges Genehmigungsverfahren. Weiter hielt Staschewski fest, warum einige Hinweise seitens der Bürgerinnen und Bürger in die Stellungnahme der Verwaltung nicht eingearbeitet wurde. Er nahm hierzu Bezug auf das damalige Flurbereinigungsverfahren und andere Hinweise. Hierzu hält der Bürgermeister fest, dass persönliche und sachfremde Erwägungen nicht Grundlage für die Entsch eidung eines Satzungserlasses sein können und die Verwaltung richtigerweise die sachbezogenen Gründe zusammengestellt habe.

Harald Gollwitzer (CSU/FL) bedauert, dass die westlichen Flächen der Gemeindeverbindungsstraße in den Satzungsbereich nicht mit aufgenommen werden können. Die CSU-Fraktion stellt sich hier hinter den begründeten Vorschlag des Landratsamtes.

Robert Lindner hält für die SPD-Fraktion fest, dass der Sachverhalt und der Satzungserlass kontrovers diskutiert wurden. Die SPD-Fraktion will keine gesetzlich möglichen Bauanträge verhindern. Die gesamte Entstehungsweise sah Lindner jedoch sehr kritisch.

Der Bürgermeister lies für alle fünf Bürgereinwendungen im Einzelnen abstimmen und stellte zur Abstimmung den Beschlussvorschlag, dass nach Abwägung den Hinweisen bzw. Einwänden und Widersprüchen der Bürgerinnen und Bürger nicht Rechnung getragen werden kann:

1. Stefanie Schultes und Martin Krichenbauer, Kalmreuther Weg 17, Einwand vom 06.01.2019 Abstimmung 11:4
2. Max Krichenbauer, Kalmreuth 13a, Einwand vom 03.01.2019 Abstimmung 11:4
3. Norbert Schönberger, Kalmreuth 11, Einwand vom 01.01.2019 Abstimmung 11:4
4. Hannelore Krichenbauer Kalmreuth 13a, Einwand vom 03.01.2019 Abstimmung 11:4
5. Michael und Stefanie Krichenbauer, Einwand vom 03.01.2019 Abstimmung 11:4

Beschluss

Nach Abwägung wird den Hinweisen bzw. Einwänden und Widersprüchen der Bürgerinnen und Bürger nicht Rechnung getragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

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4.2. Abwägung eingegangener Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.02.2019 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Im Auslegungsverfahren wurden insgesamt 27 Träger öffentlicher Belange vom Satzungsentwurf in Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme gebeten. Die Zusammenstellung der Stellungnahmen und die Abwägungsbeschlussvorschläge wurden vom Gremium zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister verlas im Detail die Stellungnahmen zu den Hinweisen und Anregungen sowie die erfolgte Stellungnahme der Verwaltung und den jeweiligen Beschlussvorschlag. Verschiedene Stellungnahmen wurden zur Kenntnis genommen. Weitere Hinweise fanden Beachtung.

Beschluss

Die in der Zusammenstellung (Anlage zum Sachverhalt) aufgestellte Abwägung wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4.3. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.02.2019 ö beschließend 4.3

Sachverhalt

Der Markt Floß hat mit Aufstellungsbeschluss vom 29.11.2018 festgehalten, dass die geordnete bauliche Entwicklung im Ortsteil Kalmreuth mit einer Satzung gemäß §35 Abs. 6 BauGB geregelt werden soll. Die Auslegung erfolgte im vereinfachten Verfahren. Die Hinweise und Einwendungen der Bürger, sowie der Träger öffentlicher Belange wurden mit den Beschlüssen vom 21.02.2019 abgewägt.

Beschluss

Aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl I S. 3634), beschließt der Markt Floß die nachfolgende Außenbereichssatzung für geordnete bauliche Entwicklung im Ortsteil Kalmreuth gemäß §35 Abs. 6 BauGB in der Fassung und der Abwägung vom 21.02.2019 als Satzung:

Satzung nach §35 Abs. 6 BauGB
über die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich von Kalmreuth

Aufgrund §35 Abs. 6 BauGB i. d. F. d. Bek. vom 03.11.2017 (BGBI. I. S. 3634) erlässt der Markt Floß nachstehende Satzung zur Regelung der Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich.

§1

Diese Satzung zur Regelung der Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich gilt ausschließlich für die Grundstücke Fl.Nr. 1/0, 1/4, 2/0, 3/0, 3/6, 3/7, 3/9, 6/0, 7/0, 8/0, 9/0, 9/2, 10/0, 11/0, 13/0, 16/0, 17/0, 17/1, 21/0, 23/0, 25/0, 26/0, 28/0, 28/1, 28/2, 30/0, 31/0, 35/0, 36/0, 36/2, 36/3, 41/2, 41/3, 41/4, 41/5, 63/0, 63/1, 79/0, 118/0, 118/1, 119/0, 124/0, 124/1, 124/2, 211/0, 212/0, 212/1, 212/2, 232/0 und Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 220/0, 229/0, 231/0 der Gemarkung Kalmreuth. Der räumliche Geltungsbereich ist markiert und abgegrenzt in einem Lageplan, Maßstab M = 1:1500, welcher als Anlage dieser Satzung als deren Bestandteil beigefügt ist.
§2
(1) Im Geltungsbereich dieser Satzung kann Wohnzwecken dienenden Vorhaben im Sinne von §29 BauGB nicht gemäß §35 Abs. 2 und 3 BauGB entgegengehalten werden, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

(2) Der sachliche Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich ausschließlich auf Vorhaben im Sinne von §29 BauGB, welche Wohnzwecken dient; kleinere Handwerks- und Gewerbebetriebe werden nicht erfasst.

(3) Soweit nach den Absätzen 1 und 2 dieser Satzung und der ihr übergeordneten Rechtsvorschriften des §29 BauGB und des §35 Abs. 2 und 3 BauGB Vorhaben zulässig sind, beschränkt sich deren Zulässigkeit auf Wohngebäude mit höchstens 2 Vollgeschossen, einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschossflächenzahl von 1,2.

(4) Nach § 35 Abs. 6 Satz 4 Nr. 1 BauGB ist die Satzung nach §35 Abs. 6 BauGB
     über die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich von Kalmreuth mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar.

(5) Die Voraussetzungen (§35 Abs. 6 Satz 4 Nr. 2 und 3 BauGB) für die Aufstellung dieser Satzung sind gegeben, dadurch das eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt werden muss und die in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter nicht beeinträchtigt werden.

§3

(1) Die Satzung zur Regelung der Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich tritt mit ihrer ortsüblichen amtlichen Bekanntmachung in Kraft (§35 Abs. 6 Satz 6 BauGB, §10 Abs. 3 BauGB).

(2) Diese Satzung tritt mit Rechtsverbindlichkeit eines Bebauungsplanes für die in §1 genannten Grundstücke außer Kraft. Satz 1 ist für Teilflächen des Geltungsbereiches entsprechend anzuwenden.

Floß, den 21.02.2019


Die Satzung der geordneten baulichen Entwicklung im Ortsteil Kalmreuth bedarf gem. § 10 Abs. 2 BauGB keiner Genehmigung oder Anzeige bei der höheren Verwaltungsbehörde und wird mit der Bekanntmachung gültig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

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5. Bebauungsplanentwurf „Am Bock-Radweg“ Auslegungsbeschluss und Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Markt Floß) Haupt- und Finanzausschuss 15.11.2018 beschließend 18
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.02.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 15.11.2018, lfd. Nr. 94. Mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 20.09.2018, lfd. Nr. 1016 wurde die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes auf Teilflächen der Flurnummer 464/1, 464/2 Gemarkung Floß und der Flurnummern 805/2, 805/3 und 806 Gemarkung Schönbrunn grundsätzlich beschlossen. Von Bautechniker Klaus Winkler wurden nun die erforderlichen planerischen Unterlagen in Form der Übersichtsplanung, der Bebauungsplanung mit integrierter Grünordnung für das Baugebiet am Bockl-Radweg, Sondergebiet mit Schwerpunkt Beherbergung und wohnen der Betriebsleitung vorgelegt. Die Unterlagen enthalten die bauliche Nutzung sowie die entsprechenden Gutachten, insbesondere den Umweltbericht. Der Bebauungsplan „Am Bockl-Radweg“ kann somit zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange ausgelegt werden.

Beschluss

Der Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung für das Baugebiet „Am Bockl-Radweg“, Sondergebiet mit Schwerpunkt Beherbergung und Wohnen der Betriebsleitung auf Teilflächen der Flurnummer 464/1, 464/2 Gemarkung Floß und der Flurnummern 805/2, 805/3 und 806 Gemarkung Schönbrunn wird in der Zeit vom 04.03.2019 bis 01.04.2019 öffentlich ausgelegt. Die Bevölkerung hat die Möglichkeit zu Hinweisen und Einwendungen. Die Träger öffentlicher Belange werden von der Verwaltung auf elektronischem Weg von den Planungsunterlagen in Kenntnis gesetzt und um entsprechende Stellungnah men angehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Learning Campus Vertrag über die Durchführung der Ferienfreizeit 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 28.06.2018 beschließend 16
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.02.2019 ö beschließend 6
Haupt- und Finanzausschuss (Markt Floß) Haupt- und Finanzausschuss 07.11.2019 ö beschließend 5
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 18.02.2021 ö beschließend 11

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die interfraktionelle Sitzung vom 24.01.2019, lfd. Nr. 564. Der Marktgemeinderat hat mehrfach eine mögliche Beteiligung an dem Angebot Learning Campus Freizeitgestaltung für Kinder in einer Ferienfreizeit beraten. Viele Kommunen des Landkreises haben bereits eine Beteiligung zugesagt und kooperieren mit dem Veranstalter Learning Campus GmbH, Raiffeisenplatz 1, Trabitz. Ebenso sind auch Firmen und Gewerbetreibende als Kooperationspartner eingetragen.

Für das Jahr 2019 will in einer Probephase auch der Markt Floß das Angebot einer Kooperation eingehen. Dazu ist eine Vereinbarung über die Durchführung der Ferienfreizeit 2019 abzuschließen. Die Angebote von Learning Campus finden hier in Altenstadt a.d. Waldnaab statt. Die Eltern haben ihre Kinder hier entsprechend anzumelden. Bei einer erfolgten Teilnahme mit Bestätigung und der entsprechenden Rechnungsstellung kann dann auf Vorlage der Unterlagen vom Markt der Zuschussbetrag in Höhe von 65,00 € für die Ferienwoche an die Eltern erstattet werden.

Beschluss

Der Bürgermeister wird zur Unterzeichnung des Kooperationsvertrages für die Ferienfreizeit 2019 in Altenstadt a.d. Waldnaab für den M arkt Floß ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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7. Ausstattung Flosser Spielplätze Spende der Fa. Nexans autoelectric GmbH Spende des Kath. Männervereins Floß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.02.2019 ö beschließend 7
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 23.01.2020 ö beschließend 15

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die interfraktionelle Sitzung am 24.01.2019, lfd. Nr. 568. Dem Markt wurde von der Firma Nexans autoelectric GmbH eine Zuwendung in Form einer Spende für die Anschaffung von Spielgeräten in Höhe von 3.000,00 € übermittelt. Die Umsetzung soll in der Freizeitanlage Mühlpaint erfolgen. Die Fraktionen haben sich im Vorfeld bei den Beratungen für eine Kleinkinderschaukel bzw. ein Kleinkinderspielgerät ausgesprochen. Ein entsprechender Vorschlag der Verwaltung wurde in der Sitzung vorgestellt. Hierbei handelt es sich um eine Kinderschaukel „Schwingolino“ mit Kleinkindersitz und das Klettergerät Babbels „Tabla“. Der Gesamtpreis beträgt einschließlich von der Verwaltung ausgehandeltem Rabattnachlass 3.101,00 €. Hierzu hält der Bürgermeister fest, dass wenn das Gremium Zustimmung erteilt, auch der den Spendenbetrag übersteigende Betrag eine Finanzierung finden wird.

Mit Schreiben, eingegangen am 07.02.2019, hat der Katholische Männerverein eine Spende von zwei Federwippen für Kleinkinder für den Spiel- und Bolzplatz am Blendersmühlweg angekündigt. Der Erlös der Altkleidersammlung 2018 soll hierfür Verwendung finden. Die vom Katholischen Männerverein ausgesuchten Spielgeräte wurden dem Gremium übermittelt und in der Sitzung nochmals vorgestellt. Hierbei handelt es sich um eine Einzelwippe Modell Lastwagen und eine Vierfachwippe Modell Fiorellino. Dem Wunsch des Männervereins um die Beschaffung und Aufstellung der Geräte mit anschließender Verrechnung soll Rechnung getragen werden. Der Bürgermeister hält fest, dass die Beschaffung, Aufstellung und künftige Wartung natürlich dem Markt obliegen würde.

Beschluss

Mit der aufgezeigten Vorgehensweise sowie der Anschaffung bzw. dann Weiterverrechnung der Gerätschaften und der Aufstellung sowohl auf dem Bolzplatz Ble ndersmühle wie auch in der Freizeitanlage Mühlpaint besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Naturerlebnisweg "Der Findling" Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß) Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss 18.07.2018 beschließend 20
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 09.08.2018 beschließend 27
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 13.12.2018 ö beschließend 4
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.02.2019 ö beschließend 8
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2019 ö beschließend 14
Nicht sichtbar

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die bisherigen Beratungen. Witterungsbedingt müssen die weiteren Vorarbeiten am Besinnungsweg „Der Findling“ ruhen. Seitens des kommunalen Bauhofes wurden zwischenzeitlich die Fundamente für die Stelen der Station 6 vorbereitet. Die beauftragten Umsetzungsarbeiten laufen beim HPZ Irchenrieth und beim Steinmetzbetrieb Karl Fröhlich, Altenhammer, bezüglich der Hinweissteine. Im Vorfeld fand am Dienstag, 05.02.2019, eine Besprechung mit Frau Mathilde Müllner, Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab, Landschaftspflege, statt. Die Besprechung befasste sich unter anderem auch mit Maßnahmen im Bereich des Bockl-Radwanderweges. Hierzu wird nach den Vorbereitungen der Verwaltung eine extra Beratung erfolgen. Bezüglich des Besinnungsweges „Der Findling“ legt das Landratsamt auch Wert auf eine begleitende Umsetzung durch möglichst viele Blühflächen. Frau Müllner hat hier mehrere Flächen ins Auge gefasst, die zum Teil landwirtschaftlich genutzt werden. Hier geht es nicht darum, die Nutzung einzustellen, sondern im Sinne der Blühaspekte umzufunktionieren. Diese Maßnahme wird aktiv vom Landratsamt unterstützt und kann mit entsprechender Förderung versehen werden. Erste Gespräche mit betroffenen Landwirten waren positiv, denn eine derartige Begleitung der Wegstrecke muss vor Ort von den jeweiligen Landwirten übernommen werden. Die Kommune wäre hierzu nicht in der Lage. Auch hier wird die Verwaltung zeitgerecht eine entsprechende Zusammenstellung vorlegen.

Auf einer Teilfläche des geplanten Findlingsweges wird von dem Bayernwerk eine neue 20KV-Leitung von Weiden nach Floß verlegt (Sachverhalt bekannt). Die Wegstrecke wurde in einem Plan aufgezeigt. Dieses Teilstück ist sehr eng und teilweise ein Wiesenweg. Frau Müllner bittet im Wege der Leitungsverlegung und Wiederherstellung, dass auf dieser Teilfläche keine Schotterdecke erfolgen soll, sondern eben im Mittelfeld wieder ein derartiger noch verbesserter Wiesen- und Blühstreifen angelegt wird. Bei den Umsetzungsarbeiten ist der bauausführenden Firma im Auftrag des Bayernwerks entsprechende Vorgaben zu machen.

Beschluss

Mit der aufgezeigten Vorgehensweise besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Aktion "Floß blüht auf" - Initiative für Blumenschmuck Fortsetzung im Jahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.02.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Sitzung des Marktgemeinderates vom 17.05.2018, lfd. Nr. 938. In der Sitzung wurde zum Beschluss erhoben, die Aktion „Floß blüht auf“ im Jahre 2018 fortzusetzen und in einer gemeinsamen Veranstaltung im Frühjahr 2019 wieder einen Rückblick mit einer Preisverlosung zu machen. Mitinitiator Erich Schieder hat im vergangenen Jahr Fotos gefertigt, die im Vergleich zum Vorjahr Veränderungen aufzeigen. Es ist wieder angedacht, gemäß der Beschlussfassung einen Rückblick mit einer Preisverlosung zu machen und dies zum Start für die Fortsetzung der Aktion auch im Jahr 2019 zu machen. Der Markt Floß, der Verband Wohneigentum, der OWV-Zweigverein, der Obst- und Gartenbauverein, sowie der Ausschuss Zukunft Floß im Marktgemeinderat werden angehalten, diese Aktion im Jahr 2019 wieder zu unterstützen. Ein entsprechender Flyer und die Abziehblumen für Fenster und Schaufenster sollen wieder ausgegeben werden. Auf den Flyer sollte der Titel „Floß blüht auf“ in die neue Bezeichnung „Floß und das ganze Flosser Land blüht auf“ abgeändert werden. Als Termin für die diesjährige Auftaktveranstaltung wird Montag, 08.04.2019 vorgeschlagen.

Beschluss

Mit der Fortsetzung der Initiative „Floß und das ganze Flosser Land blüht auf“ besteht Einverständnis. Die Auftaktveranstaltung 2019 mit Rückblick auf die Erfolge des Jahres 2018 und einer Verlosung unter den Teilnehmern findet am Montag, 08.04.2019 um 19:00 Uhr im Gasthof Weißes Rössl statt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Grabenreinigung Girnitzbach im Herbst 2018 Kostenzusammenstellung und Antrag der Jagdgenossenschaft Floß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 29.11.2018 beschließend 20
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.02.2019 ö beschließend 10
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.04.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Von der Tagesordnung abgesetzt.

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11. Höchstspannungsleitung Wolmirstedt - Isar (Vorhaben 5), Abschnitt C (Raum Hof - Raum Schwandorf) Bundesfachplanung: Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §9 NABEG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.02.2019 ö beschließend 11
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß) Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss 28.03.2019 ö beschließend 13

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 06.02.2019, Eingang 07.02.2019, hat die Bundesnetzagentur dem Markt Floß seitens der Bundesfachplanung die Unterlagen der Höchstspannungsleitung Wolmirstedt – Isar (Vorhaben 5), Abschnitt C (Raum Hof – Raum Schwandorf) für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zugeleitet. Gemäß der Mitteilung haben die Vorhabensträger 50Hertz Transmission GmbH und die TenneT TSO GmbH die vorrangig als Erdkabel geplante Gleichstromverbindung aufgezeigt und für das Vorhaben gemäß des Bundesbedarfsplanungsgesetzes Antrag auf Durchführung gestellt. Den übermittelten Unterlagen war eine CD beigegeben, die im Wesentlichen folgendes beinhaltet:

Den Erläuterungsbericht, die technische Beschreibung sowie eine Raumverträglichkeitsstudie als auch die Bewertungen der Umweltauswirkungen und die Einschätzung der Betroffenheit der Bürger und Träger öffentlicher Belange. Bei der nunmehr vorliegenden Planung ist auch der Markt Floß vom Planungskorridor betroffen, der über die Nachbarkommunen Püchersreuth und Störnstein im Gemeindegebiet Floß einen kleinen Teil der Gemarkung Diepoldsreuth betrifft. Der Planungskorridor wurde in der Sitzung anhand eines Kartenauszugs aufgezeigt. Die Bundesnetzagentur fordert die Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme auf, die bis zum 12.04.2019 der Bundesnetzagentur vorzugsweise elektronisch und auch schriftlich zu übermitteln ist. Im Hinblick auch auf die politische Diskussion in den Medien bezüglich der Notwendigkeit der Gleichstromverbindung ist festzuhalten, dass konkrete Hinweise und Einwände erfolgen müssen, wenn hier planungsrechtlich im Bereich des Korridors der Markt Floß Einschränkungen durch die geplante Leitungsführung erfahren würde. Um Mitteilung bei möglichen zielgerichteten Einwendungen der Fraktionen bis zum 21.03.2019 ergeht Aufforderung.

Beschluss

Mit der Vorgehensweise besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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12. Bocklradweg Beschluss zur Verlängerung des Pflegevertrages mit denk!statt vom 01. März 2019 bis 28. Februar 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.02.2019 ö beschließend 12

Sachverhalt

Das Landratsamt Neustadt/WN hat in einem Umlaufverfahren um Abstimmung bzgl. der Fortsetzung des Dienstleistungsvertrages für den Bockl-Radweg durch die Arge, vertreten durch Landrat Meier und dem Verein denk!statt e. V., gebeten. Der Bürgermeister hat hier in einer Eilentscheidung wegen Terminsetzung die Zustimmung zu einer Verlängerung bis zum Februar 2020 gegeben.

Beschluss

Die Verlängerung des Pflegevertrages Bockl radweg mit der denk!statt vom 01. März 2019 bis 28. Februar 2020 mit der erteilten Zustimmung des Bürgermeisters mit einem unveränderten weiteren monatlichen Pflegekostenbetrag von 200,00 Euro wird zur Kenntnis genommen und Zustimmung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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13. Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen Anlegen eines Reitplatzes mit Longierzirkel auf der Fl.Nr. 18/1 Gemarkung Grafenreuth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.02.2019 ö beschließend 13

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche der Landwirtschaft darstellt und liegt im Außenbereich. Die Ortschaft Grafenreuth ist im Flächennutzungsplan mit Einzelgehöften bezeichnet. Örtliche Bauvorschriften bestehen nicht. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben eines Land wirts nach §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.

Beschluss

Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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14. Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen Aufstockung eines bestehenden Einfamilienwohnhauses zur Vergrößerung der Wohnräume Neubau einer Doppelgarage, sowie Abbruch auf der Flurnummer 769/4 Gemarkung Floß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.02.2019 ö beschließend 14

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt in einem Gebiet mit qualifiziertem Bebauungsplan „Am Hohen Baum“.  Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnfläche dargestellt. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB sind zum einen erforderlich, da das geplante Bauvorhaben bereits im Bestand die überbaubaren Flächen überschreitet, als auch der vorgeschriebene Gebäudetyp W 10 vom Gebäudetyp W 20 abweicht.
Die geplanten Abweichungen sind städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vertretbar, da eine Aufhebung des in den 60er Jahren beschlossenen Bebauungsplans nicht abwegig erscheint.

Beschluss

Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt und den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Hohen Baum“ nach § 31 Abs. 2 BauGB wird Zustimmung erteilt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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15. Bekanntgaben, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.02.2019 ö beschließend 15

Sachverhalt

Baugebiet Am Sonnenhang
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass am 14.02.2019 um 13:00 Uhr vor Ort eine erste Baustelleneinweisung stattgefunden hat, an dem alle Beteiligten die weitere Vorgehensweise abstimmten. Ein diesbezüglicher Pressebericht mit dem Foto wird zeitnah erscheinen.

Datenstand vom 25.02.2019 08:12 Uhr