Datum: 25.04.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: großer Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktrat
Körperschaft: Markt Floß
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 22:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Haushaltsrechnung 2018 Bekanntgabe
2 Haushalt 2019 Stellungnahme der Fraktionen und Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2019 und der Finanzplanung 2020-2022
3 Haushalt 2019 Beschlussfassung Finanz- und Investitionsprogramm 2020 - 2022
4 Kath. Kindergarten St. Johannes M. Vianney
4.1 Kath. Kindergarten Betriebskostenabrechnung 2018
4.2 Kath. Kindergarten Genehmigung Haushaltsplan 2019
5 Evangelischer Kindergarten "Unterm Regenbogen" Genehmigung des Haushaltsplanes 2019
6 ISEK Phase III Kommunales Fördergebiet 2.0
6.1 Festlegung des Sanierungsgebietes "Historischer Marktkern" Einleitungsbeschluss
6.2 Sanierungssatzung "Historischer Marktkern"
6.3 vorbereitende Untersuchung gemäß §141 BauGB zwecks Festlegung eines Sanierungsgebietes
7 E-Tankstelle am Luitpoldplatz Jahresbericht der Zeno Natur GmbH über den Betrieb 2018
8 Grabenreinigung Girnitzbach im Herbst 2018 Kostenzusammenstellung und Antrag der Jagdgenossenschaft Floß
9 Unterhalt an öffentlichen Feld- und Waldwegen Wegebaumaßnahme Ortsgemeinschaft Schlattein
10 Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen Antrag auf Vorbescheid - Anbau an ein bestehendes Wohnhaus, Fl.Nr. 664 Gemarkung Bergnetsreuth
11 Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen Abbruch eines Wohnhauses und Errichtung einer Kleingerätehalle auf Fl.Nr. 1364 Gemarkung Schönbrunn
12 Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Fl.Nr. 830 Gemarkung Schlattein
13 Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen Austausch eines Werbeschildes in der Frh.-v.-Lichtenstern-Straße 7
14 Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf die Fl.Nr. 68 Gemarkung Grafenreuth
15 Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf der FlNr. 707, 706/1 und 705 Gemarkung Gailertsreuth
16 Bekanntgaben, Anfragen

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1. Haushaltsrechnung 2018 Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.04.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Kämmerer Klaus Grünwald trägt die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2018 vor.

Beschluss

Die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2018 wird genehmigt und wie folgt zum Beschluss erhoben:

Einnahmen:



Rechn.Ergeb.
HH-Ansatz






Verwaltungshaushalt


                      6.796.880,54 €
6.212.082,00 €

Vermögenshaushalt


                      1.539.265,27 €
3.113.372,00 €

Gesamtergebnis


                  8.336.145,81 €
9.325.454,00 €








Ausgaben:













Verwaltungshaushalt


                      6.796.880,54 €
6.212.082,00 €

Vermögenshaushalt


                      1.539.265,27 €
3.113.372,00 €

Gesamtergebnis


                  8.336.145,81 €
9.325.454,00 €















Sollfehlbetrag:


                                       -   €
                 -   €








Zuführung zum Verwaltungshaushalt

                                       -   €
                 -   €

Zuführung zum Vermögenshaushalt

                        686.623,41 €
  518.345,00 €















Zuführung an allgem. Rücklage insgesamt:
                    1.094.289,04 €


darin enthalten: Überschuss nach §79 Abs.3 Satz 2 KommHV
                    1.094.286,67 €


Zinszuführung aus Rücklagen 2017
 
                                  2,37 €
 

Haushaltseinnahmereste neu:











Haushaltseinnahmereste aus Vorjahr

HER-Vorjahre
                -   €

910.3776 Krediteinnahmen - Abgang HER

-
1.500.000,00 €





Gesamt - HER:   -
1.500.000,00 €










Haushaltsausgabereste neu :


                 -   €


Haushaltsausgaberest aus Vorjahr

















HAR-Vorjahre
                 -   €






















Gesamt - HAR:
                 -   €



Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Haushalt 2019 Stellungnahme der Fraktionen und Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2019 und der Finanzplanung 2020-2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Markt Floß) Haupt- und Finanzausschuss 21.03.2019 beschließend 3
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.04.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die bisherigen Beratungen, letztmals in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.03.2019, lfd. Nr. 102. Kämmerer Klaus Grünwald trägt in einer Präsentation die Eckdaten des Haushaltswerks 2019 vor und erläutert die Einnahmen und Ausgaben in Verwaltungs- und Vermögenshaushalt. Aufgrund der Investitionen hält der Kämmerer fest, dass es sich um das größte Haushaltsvolumen der vergangenen Jahre handelt. Weiter stellt der Kämmerer die wichtigsten Einnahme- und Ausgabepositionen zusammen und erläutert die Einkommenssteuerentwicklung, die Schlüsselzuweisungen und auch die Entwicklung der Kreisumlage. Erfreulich ist insbesondere die Entwicklung der Gewerbesteuer, die dem Markt Floß nun auch erlaubt, die wichtigen Investitionen in der Schulsanierung und beim Bau des Feuerwehrgerätehauses zu tätigen. Nach der Haushaltsvorstellung durch den Kämmerer geben die Fraktionen ihre Stellungnahmen zum Haushalt 2019 ab.

Sebastian Kitta hält für die Fraktion der CSU-FL fest, dass die Haushaltsvorlage die gemeinsame Arbeit der letzten Jahre wiederspiegle. Die Steuerkraft komme dem Markt zugute und es wurde auch gut gewirtschaftet. Kitta hält fest, dass die gesamtwirtschaftliche Lage auch so bleiben müsse. Als Leuchtturmprojekt bezeichnete er den Erholungs- und Besinnungsweg Findling. Aber auch die Straßensanierungen über den Verwaltungshaushalt in den letzten sechs Jahren, die doch eine Größenordnung von über 520.000,00 € ausmachen. Die CSU-Fraktion setzt auch Hoffnung auf Einsparungen bei Projektumsetzungen, wie dies auch in der Vergangenheit erreicht werden konnte. Die Möglichkeit sieht er auch bei der Sanierung der Brücke Püchersreuther Straße. „Wir brauchen nicht mit Neid auf andere Kommunen schauen“, so seine Feststellungen. Das Baugebiet „Im Wiesengrund“ ist hier das positive Beispiel. Auch in Zukunft werden Wünsche vorhanden sein, die auch kommunalpolitisch umgesetzt werden sollen. Für die CSU hielt Sebastian Kitta abschließend fest, dass die Fraktion diesem Haushalt Zustimmung erteilt.

Robert Lindner (SPD) hielt in seiner Stellungnahme zum Haushalt fest, dass die gesamte Entwicklung der Kommune so weiter gehen solle und auch müsse. Neben dem Dank an die Finanzverwaltung und den Kämmerer spricht Lindner von einem hochwertigen Haushalt des Jahres 2019 und davon, dass lange beratene Vorhaben nun in die Umsetzung geführt werden. Eine erreichte höhere Förderung wird vermutlich durch die Wirtschaftslage und die Verzögerung wieder aufgehoben werden und die Investitionen machen eine hohe Kreditaufnahme notwendig. Die SPD-Fraktion steht auch zu den freiwilligen Leistungen im Haushalt. Trotzdem muss dieser Bereich auch zukünftig gemeinsam einer Beratung unterzogen werden. Die SPD-Fraktion sieht im Haushalt ihre Zielsetzung verwirklicht und stimmt dem Haushalt mit allen Anlagen zu.

Oliver Mutterer hält in seiner Stellungnahme für die FDP/UB fest, dass ein Ruck durch Floß gehe. Es ist richtig, dass große und enorm wichtige Maßnahmen geschoben wurden. Aber jetzt mit großem Investitionsvolumen umgesetzt werden. Mutterer hält fest, dass vor diesen Aufgaben keine Angst angebracht ist, aber höchster Respekt. Auch sein Dank gilt der Finanzverwaltung für den Haushaltsentwurf. Mutterer beschreibt den Markt mit diesem Zahlenwerk auch als „aufstrebende Gemeinde“. Die hohen Kredite sind für die Maßnahmenumsetzung zwangsläufig notwendig. Der Markt ist in der Lage, hier die entsprechenden Zins- und Tilgungsleistungen aufzubringen. Mit der Aussage „wo Licht, da auch Schatten“ hält Oliver Mutterer fest, dass sich die Fraktion der FDP/UB eine Generaldebatte über die Ausgaben im Verwaltungshaushalt wünscht. Hier müssen gemeinsam einzelne Positionen im Detail besprochen werden. Dies sollte auch zeitnah Umsetzung finden. Weiter liegt der Fraktion der FDP/UB der Wohnungsmarkt am Herzen und auch hier ist der Gedanke eines kommunalen Wohnprojektes noch auf der politischen Agenda. Die FDP/UB gibt dem Haushalt 2019 ihre Zustimmung.

Kämmerer Klaus Grünwald verliest die Haushaltssatzung 2019.

Beschluss

Der Haushalt und die Haushaltssatzung 2019 werden mit den Anlagen genehmigt. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Haushalt 2019 Beschlussfassung Finanz- und Investitionsprogramm 2020 - 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.04.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Vorberatungen und die Beschlussfassung zu T OP 2 Haushaltsplan 2019.

Beschluss

Das Finanz- und Investitionsprogramm 2020 bis 2022 wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Kath. Kindergarten St. Johannes M. Vianney

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.04.2019 ö beschließend 4
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4.1. Kath. Kindergarten Betriebskostenabrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.04.2019 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Die Caritas Geschäftsstelle Regensburg hat für die Kath. Kirchenstiftung die Jahresrechnung 2018 vorgelegt. Laut Berechnung durch die Caritas errechnet sich ein Betriebskostenüberschuss von 41.409,87 €. Die Einnahmen und Ausgaben wurden anhand der Belege von der Sachbearbeiterin, Sonja Stangl, geprüft.
Die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben ergab eine Gesamteinnahme von 562.878,11 € und Gesamtausgaben von 521.468,24 €. Nach kleineren Einnahmeberichtigungen bzw. Rechnungsabgrenzungen ergab sich ein bereinigter Betriebskostenüberschuss in Höhe von 40.841,99 €.

Der Bürgermeister bedankt sich auch im Namen aller Fraktion für die wertvolle pädagogische und erzieherische Arbeit in den beiden Flosser Kindergärten. Ebenso galt ein Dank für die sparsame Betriebsführung im Abrechnungsjahr.

Beschluss

Die Betriebskostenabrechnung 2018 wird mit einem Betriebskostenüberschuss in Höhe von 40.841,99 € festgestellt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.2. Kath. Kindergarten Genehmigung Haushaltsplan 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.04.2019 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 18.03.2019 hat der Caritasverband/Diözese Regensburg den Entwurf des Haushaltsplanes 2019 für das Kinderhaus „St. Johannes M. Vianney Floß“ übermittelt. Die Haushaltsplanung sieht Einnahmen in Höhe von 534.000,00 € und Ausgaben in Höhe von 553.450,00 € vor. Das zu erwartende Betriebskostendefizit errechnet sich auf  19.450,00. Bei einer tatsächlichen Abrechnung in dieser Höhe wäre der Anteil des Marktes, 15.560,00 €. Dem Haushaltsplan war kein Stellenplan beigefügt, sodass die Funktion und Stundenzahl der Beschäftigten nicht nachweisbar und der Personalschlüssel nicht einzusehen ist.

In diesem Zusammenhang berichtet der Bürgermeister kurz über die Auswirkungen des Elternbeitragszuschusses ab dem 1. Kindergartenjahr für die Regelkinder ab 3 Jahren der Bayerischen Staatsregierung. Die Finanzverwaltung hat mit den Leitungen beider Kindergärten Gespräche geführt. Die Handhabung wird so sein, dass die Elternbeiträge wie gewohnt von den Kindergärten einbezogen werden und dann eine Rückvergütung an die Eltern vermutlich im Herbst des Jahres erfolgen werde.

Beschluss

Der vorgelegte Haushaltsplan 2019 des Katholischen Kindergartens „St. Johannes M. Vianney“ wird zur Kenntnis genommen und gebilligt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Evangelischer Kindergarten "Unterm Regenbogen" Genehmigung des Haushaltsplanes 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.04.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 19.03.2019 hat die Evang.-Luth. Verwaltungsstelle Sulzbach/Weiden den Entwurf des Haushaltsplanes 2019 für den Kindergarten „Unterm Regenbogen“ übermittelt. Die Haushaltsplanung sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 383.060,00 € vor und weist im Haushaltsentwurf ein Betriebskostendefizit in Höhe von 20.211,00 € aus. Bei einer tatsächlichen Abrechnung wäre der Anteil des Marktes, 16.169,00 €.

Beschluss

Der Haushaltsplan 2019 für den evangelischen Kindergarten „Unterm Regenbogen“ wird zur Kenntnis genommen und gebilligt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. ISEK Phase III Kommunales Fördergebiet 2.0

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.04.2019 ö beschließend 6
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 04.07.2019 ö beschließend 1
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2019 ö beschließend 3
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6.1. Festlegung des Sanierungsgebietes "Historischer Marktkern" Einleitungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.04.2019 ö beschließend 6.1
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 04.07.2019 ö beschließend 1.2
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2019 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Sitzung Ausschuss „Zukunft Floß“ vom 08.04.2019 und die interfraktionelle Sitzung vom 11.04.2019, lfd. Nr. 593. Von den Städteplanern Leuninger & Michler wurde ein Vorschlag über das zukünftige Sanierungsgebiet des Marktes, das dann auch das neue kommunale Fördergebiet 2.0 darstellen soll, unterbreitet. Die Fraktionen haben diesen Vorschlag beraten und sind übereinstimmend der Meinung, dass dieser Umriss des Sanierungsgebietes so in einer Sanierungssatzung beschlossen und festgelegt werden soll. Dieser Gebietsumriss beinhaltet die bisherigen Sanierungsgebiete 1 und 2 des Marktes Floß und erfährt eine Erweiterung hinsichtlich der historischen Entwicklung des Marktgebietes. Insbesondere werden die Stadel-Reihen in der Püchersreuther Straße, in der Plößberger Straße und im Schönbrunner Weg einbezogen. Das Sanierungsgebiet erhält auch eine Erweiterung im Bereich der Flossenbürger Straße unter Einbezug der Freizeitanlage Mühlpaint, den Bereich der Frühlingstraße sowie auch in der Abgrenzung der Kirchstraße, Vohenstraußer Straße bis zur Weidener Straße und Neustädter Straße. In der zu erlassenden Satzung wird dies als historischer Marktkern bezeichnet und dieser förmliche Geltungsbereich soll dann festgelegt werden.

Beschluss

Der Markt befindet sich im ISEK der Phase III und hat sich eine Strukturentwicklung mit Richtlinien und einem neuen Umriss eines Fördergebietes zum Ziel gesetzt. Das neue Fördergebiet soll die bisherigen Sanierungsgebiete I und II des Marktes umfassen und soll hinsichtlich der historischen Entwicklung des Marktgebietes erweitert werden. Die Erweiterungen mit Einbezug der Stadel-Reihen in der Püchersreuther Straße, Plößberger Straße, Schönbrunner Weg und Schönbrunner Straße, sowie die Erweiterungen im Bereich der Flossenbürger Straße sowie alle Abgrenzungen sind in einem Lageplan rot eingezeichnet. Der Lageplan des Sanierungsgebietes historischer Marktkern gemäß dem folgenden Plan soll nach einer vorbereitenden Untersuchung gemäß §141 BauGB dann zum Beschluss erhoben werden:

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.2. Sanierungssatzung "Historischer Marktkern"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.04.2019 ö beschließend 6.2
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 04.07.2019 ö beschließend 1.3
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2019 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Sitzung des Ausschusses „Zukunft Floß“ vom 08.04.2019, sowie die interfraktionelle Sitzung vom 11.04.2019, lfd. Nr. 593. In den Vorberatungen und der Sitzung des Ausschuss „Zukunft Floß“, bei der auch die Regierung der Oberpfalz, Frau BDin Harrer, anwesend war, sowie die städtebauliche Beratung durch Herrn Maximilian Greiner und die städtebauliche Umsetzungsbegleitung mit Herrn Carsten Seebauer, KEWOG Tirschenreuth, wurden die Grundlagen für eine neue Sanierungssatzung erarbeitet. Die Regierung der Oberpfalz, Abt. Städtebauförderung, ist mit der neuen Festlegung des Sanierungsgebietes einverstanden und wird auch dem noch zu beschließenden kommunalen Förderprogramm Unterstützung und Zustimmung gewähren. Der Entwurf einer noch zu beschließenden Sanierungssatzung kann wie folgt festgehalten werden:

Satzung
der Marktgemeinde Floß
zur Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen für das Sanierungsgebiet  „Historischer Marktkern“ (Sanierungssatzung)
vom xx.xx.xxxx

Aufgrund von § 142 Absatz 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2414), das zuletzt durch die Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3634) geändert worden ist und in Verbindung mit Artikel 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 796, Bayerische Rechtssammlung 2020-1-1-l), die zuletzt durch Artikel 17a Absatz 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 335) geändert worden ist, erlässt die Gemeinde Floß folgende Satzung:

§ 1 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Historischer Marktkern“

(1)  Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Mängel und Missstände nach § 136 Absatz 2 und 3 Baugesetzbuch vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen in Form von Ordnungsmaßnahmen nach § 147 Baugesetzbuch und Baumaßnahmen nach § 148 Baugesetzbuch wesentlich verbessert und umgestaltet werden.
(2)  Das insgesamt ca. 23,6 ha umfassende Gebiet wird hiermit als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt und erhält die Bezeichnung „Historischer Marktkern“.

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan abgegrenzten Fläche (Lageplan M 1:1000, Stand: 11.04.2019). Dieser Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung und ist als Anlage beigefügt.

§ 3 Verfahren und Frist

(1) Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren nach § 142 Absatz 4 Baugesetzbuch durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a Baugesetzbuch ist ausgeschlossen.

(2) Die Sanierung soll bis zum 31.12.2028 durchgeführt werden.

§ 4 Genehmigungspflichten

Die Vorschriften des § 144 Baugesetzbuch über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung und werden nicht ausgeschlossen.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Satzung wird gemäß § 143 Absatz 1 mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Floß, xx.xx.xxxx


Günter Stich
1. Bürgermeister

Beschluss

Mit der aufgezeigten Vorgehensweise besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.3. vorbereitende Untersuchung gemäß §141 BauGB zwecks Festlegung eines Sanierungsgebietes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.04.2019 ö beschließend 6.3
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 04.07.2019 ö beschließend 1.1

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Sitzung des Ausschusses „Zukunft Floß“ vom 08.04.2019, sowie die interfraktionelle Sitzung vom 11.04.2019, lfd. Nr. 593. Mit dem Beschluss einer Sanierungssatzung historischer Marktkern sind Belange der Eigentümer in diesem Gebietsbereich berührt. Die Ausweisung des Sanierungsgebietes verfolgt die Ziele, städtebauliche, strukturelle, aber auch soziale Schwachstellen zu beheben, um im Markt die Lebensqualität auf langfristige Sicht zu erhöhen. Die Eigentümer werden hiervon in Kenntnis gesetzt und haben die Möglichkeit, den Gebietsumriss einzusehen sowie auch an einer extra erarbeiteten Eigentümerbefragung teilzunehmen. In der Befragung können positive wie auch negative Hinweise, Zustimmungen mitgeteilt werden. Weiter wird angefragt, ob Modernisierungen gemacht wurden bzw. angedacht sind und welche Maßnahmen hier für wünschenswert erachtet werden. Die Eigentümerbefragung Sanierungsgebiet Markt Floß ist öffentlich bekannt zu machen.

Beschluss

Für die Umsetzung der Sanierungssatzung „Historischer Marktkern“ wird eine vorbereitende Untersuchung gemäß §141 BauGB zwecks Festlegung des Sanierungsgebietes mit einer Eigentümerbefragung durchgeführt.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.04.19 für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet den Einleitungsbeschluss für die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB (in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748)) zwecks Festlegung eines Sanierungsgebietes wie folgt gefasst:

Es wird beschlossen,
1.   die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und die Abgrenzung des Untersuchungsgebiets für den Geltungsbereich des mit Beschluss des Rates vom 25.04.2019 gem. § 171b Abs. 1 BauGB festgelegten Bereichs des Sanierungsgebiets „Historischer Marktkern“.
 
2.   Die Verwaltung mit Unterstützung vom Büro LEUNINGER & MICHLER wird beauftragt auf der Grundlage des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes  alle hierfür notwendigen Verfahrensschritte durchzuführen und die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses über die Einleitung der vorbereitende n Untersuchungen zu vollziehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. E-Tankstelle am Luitpoldplatz Jahresbericht der Zeno Natur GmbH über den Betrieb 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.04.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die interfraktionelle Sitzung vom 28.02.2019, lfd. Nr. 575. Mit dem Jahresbericht und dem Vorschlag der Zeno Natur GmbH besteht Einverständnis. Im Bericht der Zeno Natur GmbH wurde ein Stromverbrauch von 2.528 KW/h im Jahr 2018 festgehalten, was ungefähr 130 Vollladungen eines E-Autos entspricht. Die Nettostromkosten wurden mit 530,88 € festgehalten, die mit Sponsoren teilweise abgedeckt sind. Den Markt verblieben im Jahr 2018 Nettokosten 230,88 € für den Betrieb der E-Tankstelle. Alleine die Zusatzkosten für die Errichtung eines Bezahlsystems würde sich auf über 410,00 € netto belaufen. Aufgrund des Jahresberichts soll auch im Jahre 2019 kein Bezahlsystem installiert werden. Eine entsprechende Beschlussfassung soll erfolgen.

Beschluss

Der Jahresbericht der Zeno Natur GmbH über den Betrieb der E-Tankstelle am Luitpoldplatz im Betriebsjahr 2018 wird zur Kenntnis genommen und genehmigt. Aufgrund des aufgezeigten Stromverbrauchs in Relation zu den Kosten für eine Umstellung auf ein Bezahlsystem soll auch im Betriebsjahr 2019 die Benutzung der Ladesäule kostenfrei erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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8. Grabenreinigung Girnitzbach im Herbst 2018 Kostenzusammenstellung und Antrag der Jagdgenossenschaft Floß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 29.11.2018 beschließend 20
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.02.2019 ö beschließend 10
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.04.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Sitzung des Marktgemeinderates am 21.02.2019, lfd. Nr. 1120, sowie die Beratungen der interfraktionellen Sitzung vom 11.04.2019, lfd. Nr. 586. Von der Jagdgenossenschaft Floß wurde eine Grabenreinigung des Girnitzbaches im Herbst 2018 vorgenommen. Die Gesamtkosten der Maßnahme betrugen 3.122,39 €. Von der Jagdgenossenschaft wurde ein Anteil des Marktes in Höhe von 780,60 € beantragt. In den Beratungen des Gremiums wurde festgehalten, dass zukünftig derartige Maßnahmen an Gewässern nur mehr über den Zweckverband Gewässer III. Ordnung abgewickelt werden. Der Markt ist Mitglied in diesem Gewässerverband und derartige Unterhaltungsarbeiten werden mit einer 30prozentigen Förderung versehen. Die Arbeiten werden durch den verbandseigenen Bautrupp ausgeführt. Eine Mithilfe von beteiligten Eigentümern ist hier möglich. Voraussetzung ist die Anmeldung der Maßnahme und die Aufnahme in das jeweilige Jahresprogramm des Gewässerverbandes. Die Meldungen haben immer im Herbst für das darauffolgende Jahr zu erfolgen. Mit der Meldung sind auch eine Besichtigung und eine Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt verbunden. Diese Verfahrensweise soll ab sofort für alle Maßnahmen an den Gewässern III. Ordnung im Marktgebiet gelten. Eigenmaßnahmen und Initiativen erhalten zukünftig vom Markt keine finanzielle Beteiligung.

Beschluss

Der Jagdgenossenschaft Floß wird bezüglich der Grabenreinigung des Girnitzbaches im Herbst 2018 eine Kostenbeteiligung in Höhe von 780,60 € ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zugesprochen. Künftige Maßnahmen an allen Gewässern III. Ordnung im Markt Floß sind über das jeweilige Jahresprogramm des Zweckverbandes zur Gewässer III. Ordnung abzuwickeln. Dazu ist eine rechtzeitige Anmeldung bis spätestens Herbst eines Jahres für das Folgejahr der Umsetzung erforderlich. Ohne entsprechende Anmeldung und Durchführung von Maßnahmen durch den Gewässerverband wird vom Markt keine finanzielle Beteiligung an Gewässerunterhaltungsmaßnahmen gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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9. Unterhalt an öffentlichen Feld- und Waldwegen Wegebaumaßnahme Ortsgemeinschaft Schlattein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.04.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die interfraktionelle Sitzung vom 11.04.2019, lfd. Nr. 594. Die Dorfgemeinschaft Schlattein hat mit Schreiben vom 28.03.2019 einen Zuschuss für die Ausbesserung eines öffentlichen Feld- und Waldweges beantragt. Die Beantragung wurde in der interfraktionellen Sitzung beraten und festgehalten, dass keine Anmeldung, keine Kostenschätzung und auch keine Abnahme erfolgten. Dies wäre Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses.

Weiter wurde von der Ortsgemeinschaft Schlattein die kommunale Fläche des früheren Platzes für das Abbrennen des Johannesfeuers rekultiviert und hergerichtet. Diese Maßnahme sollte mit einbezogen werden. Die Kostenaufstellung ist wie folgt:

Wiederherstellung kommunaler Fläche des Johannisfeuerplatzes        243,95 €
Material für Herstellung des Weges        973,42 €
Ansatz für Maschinen, Lader, Kipper und Traktor insgesamt        1.220,00 €
Gesamtsumme        2.437,37 €

Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht soll der Ortsgemeinschaft Schlattein in diesem Falle ebenso letztmals eine Bezuschussung der Maßnahmen in Höhe von insgesamt 500,00 € an die Ortskasse der Ortsgemeinschaft erstattet werden. In künftigen Fällen, gleich ob eine Durchführung von Jagdgenossenschaften oder Dorfgemeinschaften erfolgt, gibt es keine finanzielle Beteiligung des Marktes, wenn nicht im Vorfeld eine Anmeldung mit entsprechende Kostenschätzung, dem Zeitraum der durchgeführten Maßnahme, eine Zustimmung durch den Markt und im Anschluss eine Abnahme durch die Bauverwaltung und eine entsprechende Kostenabrechnung vorliegt. Dies gilt für alle Maßnahmen im gesamten Gemeindegebiet.

Beschluss

Der Ortsgemeinschaft Schlattein wird ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für die Wegebaumaßnahmen an öffentlichen Feld- und Waldwegen sowie der Wiederherstellung der kommunalen Fläche des früheren Johannisfeuerplatzes eine pauschale Bezuschussung in Höhe von 500,00 € gewährt und an die Ortsgemeinschaft erstattet.

Der Markt gewährt in künftigen Fällen keine finanzielle Bezuschussung, wenn diese nicht im Vorfeld beantragt, mit Art,  Umfang und Kostenschätzung versehen ist und auch vom Markt genehmigt wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen Antrag auf Vorbescheid - Anbau an ein bestehendes Wohnhaus, Fl.Nr. 664 Gemarkung Bergnetsreuth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.04.2019 ö beschließend 10

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Einzelgehöft dargestellt. Örtliche Bauvorschriften bestehen nicht. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid  wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen Abbruch eines Wohnhauses und Errichtung einer Kleingerätehalle auf Fl.Nr. 1364 Gemarkung Schönbrunn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.04.2019 ö beschließend 11

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Einzelgehöft dargestellt. Örtliche Bauvorschriften bestehen nicht. Die Nachbarunterschriften sind vollständig

Beschluss

Dem Bauantra g wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Fl.Nr. 830 Gemarkung Schlattein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.04.2019 ö beschließend 12

Sachverhalt

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche der Landwirtschaft dargestellt. Es handelt sich bei dem beantragten Vorhaben um ein Bauvorhaben im Außenbereich, dessen Zulässigkeit sich nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB beurteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB i.V.m. §35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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13. Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen Austausch eines Werbeschildes in der Frh.-v.-Lichtenstern-Straße 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.04.2019 ö beschließend 13

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 16.04.2019 bittet das BM Office, Herr Oliver Mutterer, um die Zustimmung für den Austausch der Lichtreklame am Gebäude der Frh.-v.-Lichtenstern-Straße 7. Festgehalten wird, dass das Werbeschild unter einen Quadratmeter Größe aufweist und keiner Baugenehmigung bedarf. Oliver Mutterer wird wegen persönlicher Beteiligung gemäß §49 Abs. 1 GO von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

Beschluss

Dem Austausch der Lichtreklame am Gebäude der Frh.-v.-Lichtenstern-Straße 7 wird Zustimmung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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14. Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf die Fl.Nr. 68 Gemarkung Grafenreuth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.04.2019 ö beschließend 14

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche der Landwirtschaft dargestellt. Der Ortsteil Höfen bzw. Grafenreuth sieht im Flächennutzungsplan als Einzelgehöfte dargestellt. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Ob eine Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vorliegt, ist im Verfahren zu prüfen. Seitens der beteiligten Nachbarn bestehen gegen das Vorhaben keine Einwände.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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15. Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf der FlNr. 707, 706/1 und 705 Gemarkung Gailertsreuth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.04.2019 ö beschließend 15

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche der Landwirtschaft dargestellt. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Eine Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB liegt vor. Seitens der beteiligten Nachbarn bestehen gegen das Vorhaben keine Einwände

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbeschei d wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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16. Bekanntgaben, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.04.2019 ö beschließend 16

Sachverhalt

Öko-Modellregion Naturparkland
Der Bürgermeister nimmt Bezug auf eine Veröffentlichung in der Tagespresse Der Neue Tag am 17. April 2019, wonach die Bewerbung des Naturparklands als Ökomodellregion angenommen wurde. Im Staatsministerium erfolgt hier am Donnerstag, 02.05.2019, die entsprechende Auszeichnung. Bei dieser Gelegenheit berichtet der Bürgermeister auch von einer Sitzung der Bürgermeister des Naturparklandes am Sitzungstag, 25.04.2019. Hier wurde die Entscheidung über die Rechtsform der ILE Naturparkland getroffen und eine Satzung des Vereins Naturparkland Oberpfälzer Wald erarbeitet.

Stromleitungsverlegung Schnepfenhof Richtung Floß
Walter Pröls fragt nach, ob bei der Leitungsverlegung durch das Bayernwerk im Bereich Richtung Buch angedacht ist, ebenfalls Blühsamen mit einzusäen. Er hält dies aufgrund der bergigen Lage und der Befahrung für nicht sinnvoll. Ein entsprechender Samen werde hier nicht aufgehen. Der Bürgermeister will dies mit der Verwaltung entsprechend abklären. Ein Gespräch mit der Familie Sollfrank bezüglich der Wegebeschaffenheit hat bereits stattgefunden. Im Übrigen werden hier auch noch Gespräche zusammen mit dem Bayernwerk, dem Markt  und den Anliegern geführt.

Datenstand vom 29.04.2019 08:10 Uhr