Datum: 23.05.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: großer Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktrat
Körperschaft: Markt Floß
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 21:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Partnerschaft grenzüberschreitende Nachbarkommunen
Besuch des Stadtfestes in Tlucná am 29.06.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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23.05.2019
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf den übermittelten Sachverhalt. Der Besuch des Stadtfests soll ein weiterer Höhepunkt in der angehenden Partnerschaft mit der Gemeinde Tlučná werden. Die Abfahrt wird so organisiert, dass die Flosser Delegation rechtzeitig zum Beginn u
m 14:00 Uhr eintrifft. Die weiteren Absprachen werden mit Hauptmann Franz Schmidt der Flosser Landwehr getroffen. Im Bus werden noch Plätze frei sein. Hier lud der Bürgermeister die Bevölkerung zur Mitfahrt ein. Dieses wurde von allen Fraktionen bekräftigt.
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2. Kriminalstatistik und Verkehrsunfallstatistik 2018
Bekanntgabe der statistischen Ergebnisse für den Markt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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23.05.2019
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf den übermittelten Sachverhalt. Der Bürgermeister zeigte an der Leinwand die einzelnen Delikte im Bereich des Marktes Floß auf. Ebenso wurden die Einzelheiten der Verkehrsunfallstatistik des Jahres 2018 aufgezeigt. Die kompletten Unterlagen können auf Wunsch eingesehen werden.
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3. Kulturwerkstatt Kalmreuth Sommerprogramm 2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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23.05.2019
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Am Mittwoch, den 10.04.2019 wurde um 14:30 Uhr in der Kulturwerkstatt das diesjährige Sommerprogramm 2019 vorgestellt. Das Sommerprogramm enthält wieder viele Angebote für Kinder- und Jugendkurse, Kunst und Handwerk, aber auch für Gruppen- und Schulklassen. Erstmals war die Kulturwerkstatt auch mit großem Erfolg am Maimarkt vertreten, was der Bürgermeister festhielt. Auch zum Bürgerfest 2019 wäre es sehr schön, wenn hier insbesondere für die Kinder wieder eine Beteiligung möglich wäre.
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4. Bürgerfest 2019
a) Zulassung der angemeldeten Vereine, Verbände und Gewerbetreibenden
b) Festlegung des Festverlaufes, Musik und Entschädigungen
c) Vergabe der Getränkelieferung, Getränkepreise
d) Beauftragung Security
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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23.05.2019
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Harald Gollwitzer (CSU/FL) kommt um 19:52 Uhr in die Sitzung.
Bezug genommen wird auf den übermittelten Sachverhalt.
Beschluss
Zu a)
Den angemeldeten Vereinen und Verbänden wird die Zulassung erteilt.
Zu b)
Der Festverlauf des Bürgerfestes beginnt um 15.00 Uhr. Der Beauftragung für die vier Musikkapellen wird Zustimmung erteilt Die Entschädigung für die Mithilfe der Freiwilligen Feuerwehr wird auf 400,00 Euro festgesetzt. Die Bediensteten des Marktes sowie die Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr erhalten für Aufbau und Organisation sowie die Mitwirkung am Bürgerfest zwei Getränkemarken á ½ Liter und eine Essensmarke.
Für die Beteiligung am Bürgerfest wird eine Standgebühr in Höhe von 25 % des Reinerlöses aus Verkaufsgeschäften festgelegt.
Zu c)
Zum Bürgerfest 2019 wird Flosser Bier vom „Brauhaus Floß“ ausgeschenkt. Die Bierpreise werden auf 5,80 Euro/Liter bzw. 2,90 Euro/½ Liter festgelegt. Alkoholfreie Getränke werden zum Preis von 2,20 Euro/Flasche abgegeben.
Zu d)
Zum Bürgerfest wird ein Sicherheitsdienst mit 4 Personen im Zeitraum 19.00 Uhr bis Festende beauftragt. Die Verwaltung kann die entsprechenden Verpflichtungen der Security gemäß den Angeboten vornehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. ILE Naturparkland
Vereinsgründung und Satzung des "Naturparkland Oberpfälzer Wald"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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20.09.2018
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ö
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beschließend
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5 |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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19.11.2018
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ö
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beschließend
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1 |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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23.05.2019
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf die bisherigen Beratungen, insbesondere auf die gemeinsame Sitzung der Gemeindegremien am 19.11.2018 in der Stadthalle in Vohenstrauß. Im Vollzug der Beratungen wurde mit Unterstützung des Amts für ländliche Entwicklung nun eine ILE Naturparkland gegründet. In einer gemeinsamen Sitzung am Mittwoch, 06.03.2019 im Sitzungssaal des Landratsamtes wurde eine Umsetzungsbegleitung im weiteren Vorgehen mit der Vorstellung von drei Büros besprochen. Am Donnerstag, 25.04.2019 haben die verantwortlichen Bürgermeister der Tourismusgemeinschaft Naturparkland nun festgelegt, welche Rechtsform diese künftige ILE Naturparkland haben soll. Man hat sich auf einen Verein geeinigt und für diesen einen Satzungsentwurf ausgearbeitet, den der Bürgermeister in kurzen Zügen nochmals vorstellte. In einer noch festzulegenden Gründungsversammlung soll dieser Satzungsentwurf von den Gründungsmitgliedern unterzeichnet werden. Deshalb bittet der Bürgermeister um die Zustimmung zu dieser Satzung und die Ermächtigung zur Unterzeichnung.
Beschluss
Der Entwurf der Satzung des Vereins Naturparkland Oberpfälzer Wald wird gebilligt. Der B
ürgermeister wird ermächtigt, in der Gründungsversammlung die gemeinsame Satzung mit zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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6. Plakatierungsverordnung vom 28.05.2018
1. Änderung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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25.01.2018
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ö
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beschließend
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7 |
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Nicht sichtbar
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Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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17.05.2018
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ö
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beschließend
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5 |
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Nicht sichtbar
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Nicht sichtbar
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Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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23.05.2019
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ö
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beschließend
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6 |
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Nicht sichtbar
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Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß)
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Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss
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17.03.2022
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nö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf den übermittelten Sachverhalt. Die redaktionellen Änderungen und Klarstellungen sollen in die 1. Änderung der Verordnung eingearbeitet werden.
Beschluss
Die Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über die Darstellung durch Bildwerfer vom Markt Floß (Plakatierungsverordnung) erhält mit der 1. Änderung folgenden Wortlaut:
Der Markt Floß erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung folgende Plakatierungsverordnung:
§1 Genehmigung, Anforderung und Beschränkung von Anschlägen
auf bestimmte Flächen
- Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes und zum Schutze von Natur-, Kunst- und Kulturdenkmälern dürfen Anschläge und Werbehinweise in der Öffentlichkeit nur an den hierfür vom Markt Floß in der Anlage (1) aufgeführten und im Plan näher bezeichneten Stellen angebracht werden. Je Anschlagstelle darf nur ein Plakat je Veranstaltung angebracht werden. Die maximale Größe ist DIN A 0. Die Anschläge müssen innerhalb von einer Woche nach dem Ende der Veranstaltung entfernt werden. Darstellungen durch Bildwerfer sowie Anschläge, Plakate und Werbehinweise dürfen in der Öffentlichkeit nur nach vorheriger Genehmigung durch den Markt Floß vorgeführt oder aufgestellt werden.
- Für Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheide sowie Bürgerentscheide werden vom Markt Floß Anschlagtafeln (für je 12 DIN A1-Plakate, Anlage (2)) aufgestellt, die ausschließlich für Wahlplakate bestimmt sind. Nur an diesen Anschlagtafeln darf innerhalb der Marktgrenzen von Floß Wahlwerbung politischer Organisationen betrieben werden.
- Der Boden darf durch das Aufstellen von Anschlagtafeln nicht beschädigt und keine Löcher gegraben werden. Durch die Befestigung dürfen keine Beschädigungen entstehen.
§2 Begriffsbestimmung
- Anschläge in der Öffentlichkeit sind Plakate, Zettel oder Tafeln, die an unbeweglichen Gegenständen, wie Häusern, Mauern, Zäunen, Telegrafenmasten oder an beweglichen Gegenständen, wie Ständern angebracht werden (z.B. mit Kabelbindern befestigt), wenn die Anschläge von einer nach Zahl und Zusammensetzung unbestimmten Menschenmenge - insbesondere vom öffentlichen Verkehrsraum aus - wahrgenommen werden können..
- Die Vorschriften insbesondere der Straßenverkehrsordnung, des bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, des Bundesfernstraßengesetzes, der bayerischen Bauordnung (BayBO) und des Baugesetzbuches bleiben unberührt. Insbesondere ortsfeste Anlagen der Wirtschaftswerbung (Werbeanlagen) im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BayBO fallen somit nicht unter den Regelungsbereich dieser Verordnung.
§ 3 Beschaffenheit
- Die Werbeträger müssen hinsichtlich Standfestigkeit und Konstruktion den statischen Beanspruchungen nach den einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Windlast, genügen.
- Die Werbeträger dürfen nicht reflektieren.
- Sollten die Werbeträger beschädigt oder unansehnlich sein, so sind sie vom Antragsteller instand zu setzen.
- Die Werbeträger müssen mit Anschrift und Rufnummer des für die Veranstaltung verantwortlichen Unternehmens versehen sein.
§ 4 Ausnahmen
- Von der Beschränkung nach § 1 ausgenommen sind Bekanntmachungen, Plakate, Anschläge und Ankündigungen die von den Eigentümern, dinglich Berechtigten, Pächtern oder Mietern von Anwesen oder Grundstücken an diesen angeschlagen oder die für Veranstaltungen durch örtliche Vereine und Verbände in den Schaufenstern ausgehängt werden.
- Von der Beschränkung nach § 1 ebenfalls ausgenommen sind Wahlplakate und ähnliche Werbemittel, die außerhalb der Ortsbegrenzung des Marktes Floß sowie des Ortsteils Ziegelhütte in geschlossenen Ortsteilen und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufgestellt werden, in folgendem Umfang für:
- die jeweils zu den Wahlen zugelassenen politischen Parteien und Wählergruppen bei
Europawahlen
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6 Wochen vor dem Wahltermin
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Bundestagswahlen
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6 Wochen vor dem Wahltermin
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Landtagswahlen
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6 Wochen vor dem Wahltermin
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Kommunalwahlen
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6 Wochen vor dem Wahltermin
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- die jeweiligen Antragsteller bei
Volksbegehren während der Dauer der Auslegung der Eintragungslisten
- die jeweiligen Antragsteller und die jeweiligen politischen Parteien und Wählergruppen bei Volksentscheiden 6 Wochen vor dem Abstimmungstermin
Diese Werbemittel müssen innerhalb 1 Woche nach der Wahl wieder entfernt werden.
- Von der Beschränkung nach § 1 ebenfalls ausgenommen sind höchstens 4 Plakate örtlicher Vereine, Verbände und Organisationen für deren Veranstaltungshinweise. Die Aufstellung darf frühestens 2 Wochen vor der Veranstaltung angebracht bzw. aufgestellt werden.
Diese Plakate müssen innerhalb 1 Woche nach der Veranstaltung wieder entfernt werden.
- Im Übrigen kann der Markt Floß in besonderen Fällen - z.B. anlässlich besonderer Ereignisse- im Einzelfall auf Antrag Ausnahmen von den Beschränkungen des § 1 gestatten, wenn dadurch das Orts- und Landschaftsbild oder ein Natur-, Kunst-, oder Kulturdenkmal nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird und Gewähr besteht dass die Anschläge innerhalb einer gesetzten Frist wieder beseitigt sind.
§ 5 Ordnungswidrigkeiten
Nach Art 28 Abs. 2 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig
- entgegen § 1 ohne eine Ausnahmegenehmigung nach § 4 öffentlich Anschläge außerhalb der zugelassenen Flächen anbringt oder anbringen lässt,
- entgegen § 1 Abs. 1 Satz 5 ohne Genehmigung öffentliche Bilddarstellungen, Anschläge, Plakate oder Werbehinweise vorführt oder anbringt.
- entgegen § 1 Abs. 1 zu viele oder zu große Plakate anbringt, oder
- Plakate nicht in der in den §§ 1 bzw. 4 festgesetzten Frist entfernt,
- entgegen § 1 (3) den Boden beschädigt.
Sollten die Werbeträger Anlass zu Beanstandungen geben, so sind sie umgehend, spätestens jedoch 3 Tage nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung zu beseitigen.
Der Markt hat das Recht, zu Unrecht und gegen die Verordnungsbestimmungen aufgestellte Plakate und Werbeträger im Wege der Ersatzvornahme umgehend und ohne Anhörung des Aufstellers zu entfernen und im Bauhof des Marktes zu lagern.
§ 6 In-Kraft-Treten — Geltungsdauer — Außer-Kraft-Treten
(1) Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft
Floß, 23.05.2019
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
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7. Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf der Fl.Nr. 527 Gemarkung Floß
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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23.05.2019
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Einzelgehöft dargestellt. Örtliche Bauvorschriften bestehen nicht. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Beim Bauvorhaben handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben gemäß §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Beschluss
Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gem
eind
liche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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8. Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen
Umbau eines bestehenden Nebengebäudes zu einer Heizzentrale mit Öllager auf den Fl.Nr. 594/7 und 594/8 Gemarkung Schönbrunn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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23.05.2019
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohngebiet allgemein dargestellt. Örtliche Bauvorschriften bestehen nicht. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Beschluss
Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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9. Überörtliche Kassen- und Rechnungsprüfung der Jahre 2015 - 2017 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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23.05.2019
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ö
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beschließend
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9 |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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12.12.2019
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf den übermittelten Sachverhalt. Nach Eingang der Stellungnahmen der jeweiligen Sachgebiete zu den angesprochenen Textziffern im Prüfungsbericht wird die überörtliche Kassen- und Rechnungsprüfung der Jahre 2015 – 2017 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle interfraktionelle vorberaten und dann beschlussmäßig im Marktgemeinderat behandelt. Der vorliegende Rechnungsprüfungsbericht kann jederzeit auf Wunsch eingesehen werden.
Beschluss
Mit der Vorgehensweise besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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10. Bekanntgaben, Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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23.05.2019
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Spatenstich für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses
Der Bürgermeister nimmt Bezug auf die übermittelte Einladung für den Spatenstich des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Floß für Freitag 14.06.2019 um 14:00 Uhr. Bei dieser Gelegenheit hält der Bürgermeister fest, dass erneut ein tropfendes Wasserleitungsrohr über den Schutzanzügen im Feuerwehrgerätehaus festgestellt wurde. Ein Muster über den Zustand dieser Rohrleitungen hatte der Bürgermeister als Anschauungsmaterial für die Kolleginnen und Kollegen des Gremiums in Umlauf gegeben.
Richtfest im Kreislehrgarten
Kollegin Rita Rosner lädt in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende des Obst- und Gartenbauvereins die Fraktionssprecher bzw. deren Stellvertreter am Montag, 27.05.2019 um 16:30 Uhr zu einer kleinen Hebefeier anlässlich der Errichtung der Infohütte in den Kreislehrgarten ein.
Antrag der CSU/FL-Fraktion: Schaffung von modernen und bezahlbaren kommunalen Neubauwohnungen im Flosser Ortszentrum
Harald Gollwitzer legt einen Antrag 3/2019 der CSU-Fraktion vor und verliest den Antragsinhalt. Der Antrag der CSU/FL-Fraktion wurde den Fraktionssprechern übergeben und ist nochmals Anlage zum Sachverhalt. Eine Diskussion über den eingereichten Antrag wurde nicht geführt. Die Fraktionen werden ihre Beratungen aufnehmen. Marktrat Bernd Meier (SPD) berichtet, dass er auftragsgemäß ein Schreiben des Marktes bezüglich dem Baugebiet „Im Wiesengrund“ an Frau Maurer übermittelt habe und diese hier im Vorstand der Baugenossenschaft entsprechende Beratungen führen wird. Auf alle Fälle sollen Gespräche zwischen der Baugenossenschaft und dem Markt bezüglich Wohnungsbau geführt werden.
Datenstand vom 24.05.2019 12:02 Uhr