Datum: 25.07.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: großer Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktrat
Körperschaft: Markt Floß
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:35 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Schülerehrungen der Schulbesten Entlassjahrgang 2019
2 Städtepartnerschaft Tlucná - Floß Unterzeichnung eines Partnerschaftsvertrages
3 ISEK Phase III Kommunales Fördergebiet 2.0
3.1 ISEK Phase III Kommunales Fördergebiet 2.0 Festlegung des Sanierungsgebietes "Historischer Marktkern"
3.2 ISEK Phase III Kommunales Fördergebiet 2.0 Sanierungssatzung "Historischer Marktkern"
4 ISEK Phase III Erlass einer Richtlinie für Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen für Gestaltung von Fassaden und Hofflächen
5 Baugebiet "Im Wiesengrund" Namensgebung der Erschließungsstraße
6 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Errichtung eines Beherbergungsbetriebs mit Wohnen der Betriebsleitung auf Teilfächen der Fl.-Nr. 464, 464/1, 805 und 806 Gemarkung Floss als Sondergebiet Aufhebungsbeschluss
7 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Sondergebiet mit Schwerpunkt zur Beherbergung und Wohnen der Betriebsleitung auf den Fl.-Nrn. 806 (TF), 805 (TF), 805/3 (TF) Gemarkung Schönbrunn sowie Fl.Nrn. 462/7, 464 (TF), 465/1 (TF), 466/1 (TF), 464/1, 464/2 Gemarkung Floß Aufstellungsbeschluss
8 Bebauungsplanentwurf „Am Bockl-Radweg“ Sondergebiet mit Schwerpunkt Beherbergung und Wohnen der Betriebsleitung Erneute Auslage von Bebauungsplan
9 Bayerisches Mobilfunk-Förderprogramm Antragsmöglichkeit auf Förderung gem. Mobilfunkrichtlinie
10 Brücke Püchersreuther Straße Eingang der Statischen Berechnung Ausschreibung der Arbeiten durch die Zwick Ingenieure Weiden Bestellung der RetroBridge als Brückenreparatur
11 Vollzug des Baugesetzbuches Gemeinde Plößberg: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Behördenbeteiligung gem. §4 BauGB
12 Vollzug des Baugesetzbuches Gemeinde Plößberg: Bebauungsplanentwurf GE Betzenmühle 2. Änderung Behördenbeteiligung gem. §4 BauGB
13 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 8 Reihenhäusern mit Nebengebäude und Freianlagen mit 16 Stellplätzen auf Fl.Nr. 274/3 und 274/12, Gmkg. Gösen
14 Naturerlebnisweg "Der Findling" Projektabschluss und Einweihung
15 Bekanntgaben, Anfragen

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1. Schülerehrungen der Schulbesten Entlassjahrgang 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 27.07.2017 ö beschließend 1
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 09.08.2018 ö beratend 1
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die letzte Sitzung des Marktgemeinderates vor der Sommerpause bietet wieder die Gelegenheit, herausragende schulische Leistungen von Flosser Schülerinnen und Schülern mit einer kleinen Ehrung bzw. Anerkennung zu versehen.

Die Schulentlassfeier der Flosser Mittelschule findet am Freitag, den 19.07.2019 um 19:00 Uhr in der Schulaula statt. Die drei Schulbesten wurden zur Ehrung eingeladen. Hierbei handelt es sich um David Haberkorn, Marcel Scheck und Antonia Wenzl.

Die Abschlussfeier der Mittelschule Neustadt a.d. Waldnaab mit dem M-Zug, an dem auch Flosser Schüler beteiligt sind, findet am Donnerstag, 18.07.2019 statt. Hier hat Paulina Steinert den 2. Platz der Schulbesten erreicht.

Aufgrund der Anfrage des Marktes an die Schulen hat das Elly-Heuss-Gymnasium Weiden gemeldet, dass Frau Annemarie Wirth den 2. Und Frau Hannah Güntner den 3. Platz der Entlass-Schülerinnen erreicht haben.

Aus der Presse erfuhr der Markt, dass Frau Evelyn Wall den 2. Platz der Schulbesten in der Lobkowitz Realschule Neustadt/WN erreicht hat.

Weitere Meldungen hat der Markt nicht erhalten. Sicherlich werden noch Schülerinnen und Schüler aus dem Markt Floß der weiterführenden Schulen mit einem sehr guten Ergebnis aufwarten können. Ihnen gelten ebenfalls die herzlichsten Glückwünsche.

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2. Städtepartnerschaft Tlucná - Floß Unterzeichnung eines Partnerschaftsvertrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Von der Präsidentin der Euregio Egrensis, Frau Altoberbürgermeisterin Dr. Birgit Seelbinder, wurde dem Markt der erste Förderbescheid aus Mitteln des Dispositionsfonds für die regionale Entwicklung (EFRE) am 09.07.2019 im Rathaus-Sitzungssaal überreicht. Ein entsprechender Aktenvermerk wurde den Fraktionen zugeleitet. Bei dieser Gelegenheit wurde auch über die weitere Vorgehensweise bezüglich der Städtepartnerschaft zwischen Floß und Tlučná gesprochen. Es ist angedacht, einen Partnerschaftsvertrag am Donnerstag, den 26.09.2019 in Floß bei einem Festakt zu unterzeichnen. Der Termin ist angedacht und wird derzeit seitens der tschechischen Partner in der Planung überprüft. Zur Festigung und Vertiefung der freundschaftlichen Kontakte und schon geknüpften Beziehungen soll ein Partnerschaftsvertrag unterzeichnet werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat erteilt einer derartigen Partnerschaft und Unterzeichnung offiziell Zustimmung. Der Termin Donnerstag, 26.09.2019 wird festgehalten. Der Bürgermeister wird zur Unterzeichnung des Partnerschaftsvertrages ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. ISEK Phase III Kommunales Fördergebiet 2.0

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.04.2019 ö beschließend 6
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 04.07.2019 ö beschließend 1
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die bisherigen Beratungen des Marktgemeinderates am 04.07.2019, lfd. Nr. 1183, 1184 und 1185. Der Markt will mit dem ISEK in der Phase III die Ortsentwicklung weiter positiv beeinflussen. Die städtebauliche und historische Entwicklung des Ortskernes sollen hier wesentlich mit einbezogen werden. Dies wurde im Drehbuch Ortsentwicklung Floß im ISEK Phase III von den Städteplanern Leuninger & Michler festgehalten. Hierzu wurde auch eine vorbereitende Untersuchung gemäß §141 BauGB zwecks Festlegung eines Sanierungsgebietes durchgeführt. Dieses Sanierungsgebiet soll in diesen aufgezeigten Festlegungen beschlossen werden. Weiter hat der Markt eine Sanierungssatzung auch mit Beratung und Unterstützung der Regierung der Oberpfalz, Abteilung Städtebauförderung, Frau BDin Harrer, ausgearbeitet, die nun als Sanierungssatzung „Historischer Marktkern“ ebenfalls beschlossen werd en soll.

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3.1. ISEK Phase III Kommunales Fördergebiet 2.0 Festlegung des Sanierungsgebietes "Historischer Marktkern"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.04.2019 ö beschließend 6.1
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 04.07.2019 ö beschließend 1.2
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2019 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Sitzung des Marktgemeinderates am 25.04.2019, lfd. Nr. 1139 und am 04.07.2019, lfd. Nr. 1184. Nach der vorbereitenden Untersuchung gemäß §141 BauGB wird die Festlegung des Umfangs des Sanierungsgebietes „Historischer Marktkern“ gemäß folgender Abgrenzung, im Planauszug rot dargestellt, festgelegt:

 

Beschluss

Die Festlegungen des Sanierungsgebietes „Historischer Marktkern“ werden zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.2. ISEK Phase III Kommunales Fördergebiet 2.0 Sanierungssatzung "Historischer Marktkern"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.04.2019 ö beschließend 6.2
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 04.07.2019 ö beschließend 1.3
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2019 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Sitzung des Marktgemeinderates vom 25.04.2019, lfd. Nr. 1140 und vom 04.07.2019, lfd. Nr. 1185. Die Sanierungssatzung „Historischer Marktkern“ soll wie folgt zum Beschluss erhoben werden.

Beschluss

Der Markt erlässt nach Abschluss von vorbereitenden Untersuchungen gemäß §141 BauGB folgende:


Satzung
der Marktgemeinde Floß
zur Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen für das Sanierungsgebiet  „Historischer Marktkern“ (Sanierungssatzung)
vom 25.07.2019

Aufgrund von § 142 Absatz 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2414), das zuletzt durch die Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3634) geändert worden ist und in Verbindung mit Artikel 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 796, Bayerische Rechtssammlung 2020-1-1-l), die zuletzt durch Artikel 17a Absatz 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 335) geändert worden ist, erlässt die Gemeinde Floß folgende Satzung:

§ 1 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Historischer Marktkern“

(1)  Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Mängel und Missstände nach § 136 Absatz 2 und 3 Baugesetzbuch vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen in Form von Ordnungsmaßnahmen nach § 147 Baugesetzbuch und Baumaßnahmen nach § 148 Baugesetzbuch wesentlich verbessert und umgestaltet werden.
(2)  Das insgesamt ca. 23,6 ha umfassende Gebiet wird hiermit als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt und erhält die Bezeichnung „Historischer Marktkern“.

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan abgegrenzten Fläche (Lageplan M 1:1000, Stand: 11.04.2019). Dieser Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung und ist als Anlage beigefügt.

§ 3 Verfahren und Frist

(1) Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren nach § 142 Absatz 4 Baugesetzbuch durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a Baugesetzbuch ist ausgeschlossen.

(2) Die Sanierung soll bis zum 31.12.2028 durchgeführt werden.

§ 4 Genehmigungspflichten

Die Vorschriften des § 144 Baugesetzbuch über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung und werden nicht ausgeschlossen.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Satzung wird gemäß § 143 Absatz 1 mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Floß, 25.07.2019


Günter Stich
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. ISEK Phase III Erlass einer Richtlinie für Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen für Gestaltung von Fassaden und Hofflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2019 ö beschließend 4
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 23.11.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Beratungen im Rahmen des ISEK Phase III, sowie auf die einhergehenden Beratungen bezüglich eines kommunalen Fördergebietes, das dem Sanierungsgebiet „Historischer Marktkern“ entsprechen soll. In dem Prozess waren die Städteplaner Leuninger & Michler eingebunden, wie auch die Regierung der Oberpfalz, Abt. Städtebauförderung. Zur Aufwertung und Entwicklung des historischen Marktkerns hat der Markt in zwei Stufen ein ISEK durchlaufen, das sich nun in einer dritten Phase befindet. Mit der schrittweisen Umsetzung verfolgt der Markt das Ziel, den Ortskern als Wohn-, Arbeits-, Einkaufs- und Marktmittelpunkt attraktiver zu machen, zu profilieren und aufzuwerten. Für diese Ziele erhält der Markt Mittel der Städtebauförderung der Regierung der Oberpfalz. Mit einem kommunalen Förderprogramm und Geschäftsflächenprogramm zur Durchführung privater und gewerblicher Fassadengestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen sollen diese Ziele Umsetzung finden.

Beschluss

Der Markt erlässt folgendes

Kommunales Förderprogramm und Geschäftsflächenprogramm zur Durchführung privater und gewerblicher Fassadengestaltungs-und Sanierungsmaßnahmen

Präambel
Die Aufwertung und Entwicklung des historischen Ortskernes ist eine vordringliche Maßnahme, die der Marktgemeinderat mit den Zielsetzungen der Stufe 1 des ISEK beschlossen hat. Mit der schrittweisen Umsetzung verfolgt die Marktgemeinde das Ziel, den Ortskern als Wohn-, Arbeits-, Einkaufs- und Marktmittelpunkt attraktiver zu machen, zu profilieren und aufzuwerten. Dabei ist die Beseitigung stadtgestalterischer Defizite und die Verbesserung der Ortsbildqualität ein wichtiges Handlungsfeld.
Dieses kommunale Förderprogramm des Marktes Floß dient der Unterstützung privater Akteure bei der Erhaltung und Weiterentwicklung des historischen Marktes sowie der Hauptgeschäftsbereiche. Der Wert des historischen Stadtkerns soll durch geeignete Gestaltungs- – und Sanierungsmaßnahmen positiv beeinflusst werden.
Der Schwerpunkt liegt bei diesem Programm auf den kleineren gestalterischen Maßnahmen, denen hinsichtlich des Verfahrens eine vereinfachte Fördermöglichkeit gegeben werden kann.


§ 1        Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des kommunalen Förderprogramms und des Geschäftsflächenprogramms ist das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Historischer Markt“. Der beiliegende Plan M 1:1000 ist Bestandteil des kommunalen Förderprogramms (Anlage 1). Das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet ist farbig umgrenzt.


§ 2        Ziel und Zweck der Förderung

  1. Als zeitlich und räumlich begrenzte Maßnahme soll das Kommunale Förderprogramm den Vollzug der Gestaltungssatzung der Gemeinde Floß im Sanierungsgebiet unterstützen und die Bereitschaft der Bürger zur Ortsbildpflege im Sanierungsgebiet „Historischer Markt“ weiter fördern.

  1. Durch geeignete Erhaltungs-, Sanierungs- und  Gestaltungsmaßnahmen soll die städtebauliche Entwicklung des Marktkernes in Floß unter Berücksichtigung des typischen Ortsbildes und denkmalpflegerischer Gesichtspunkte unterstützt werden.

  1. Das Geschäftsflächenprogramm dient dazu, das Erscheinungsbild von Ladenlokalen, Verkaufsflächen, Gastronomie- und Geschäftsräumen zu verbessern. Es soll den Einzelhandel und die Gastronomie im Sanierungsgebiet stärken, die zentrale Versorgungsfunktion sichern bzw. weiter ausbauen und die Barrierefreiheit in Handel und Gastronomie weiterentwickeln. Leerstände im Erdgeschoss sollen dabei vorrangig einer neuen Nutzung zugeführt werden.

§ 3        Gegenstand der Förderung

  1. In die Förderung beim kommunalen Förderprogramm einbezogen sind alle privaten baulichen Maßnahmen, die im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet der Marktgemeinde Floß liegen und den Zielen der Sanierung entsprechen.

Im Rahmen des kommunalen Förderprogramms können insbesondere folgende wesentliche Sanierungsmaßnahmen gefördert werden:

  1. Instandsetzung, Neu- und Umgestaltung von Fassaden, einschließlich Fenster und Türen

  1. Verbesserung an Dächern und Dachbauten

  1. Herstellung und Umgestaltung von Einfriedungen, Außentreppen und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung

  1. Instandsetzungsmaßnahmen zur Behebung von baulichen Mängeln
     (z.B. Erneuerung des Innenputzes)

  1. Modernisierungsmaßnahmen zur Anpassung des Gebäudes an moderne Wohnverhältnisse (z. B. Heizungs- und Sanitäranlagen, Schaffung von Barrierefreiheit)  

  1. In die Förderung beim Geschäftsflächenprogramm einbezogen sind alle baulichen Maßnahmen zur Ertüchtigung und Anpassung von Ladenflächen, Einzelhandels- und Gastronomieflächen, die im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet der Marktgemeinde Floß liegen und den Zielen der Sanierung entsprechen.

Im Rahmen des Geschäftsflächenprogramms können Um- und Ausbaumaßnahmen zur Beseitigung und Vermeidung von Leerständen und die Etablierung von neuen Geschäfts- und Gastronomieflächen einschließlich dazugehörige Neben- und Lagerräume gefördert werden, soweit diese Flächen im Erdgeschossbereich liegen.

Hierzu zählen insbesondere:

  1. Modernisierungsmaßnahmen an Fassade, Schaufenstern und Eingang
Die Sanierung von Fassaden ist dabei ganzheitlich auf den öffentlich zugewandten Bereich durchzuführen
  1. Anpassungsmaßnahmen im Inneren bei baulichen Missständen

Voraussetzung für eine Förderung ist ein Leerstand von Geschäfts- und Gastronomieflächen im Erdgeschoss des Gebäudes von mindestens 1 Jahr.

Nicht förderfähig sind mobile Inneneinrichtungen / Ausstattungsgegenstände, Büroflächen im Erdgeschoss und eigenständige Büro- und Praxisflächen in den Obergeschossen eines Gebäudes sowie Neubaumaßnahmen und Maßnahmen des baulichen Unterhaltes.

  1. Anerkannt werden Baukosten und Baunebenkosten; die Baunebenkosten jedoch nur bis zu einer Höhe von 15 % der reinen Baukosten.

  1. Evtl. anfallende Selbsthilfe (Eigenleistung) kann mit einem Stundensatz von 10,00 €/Std. anerkannt werden. Der Umfang der Selbsthilfe ist vor Baubeginn mit der Marktgemeinde bzw. dem Sanierungsträger abzuklären und darf 70 v. H. der durch Rechnungen nachgewiesenen Baukosten nicht übersteigen.

  1. Die Substanz der baulichen Anlagen, für die eine Förderung beantragt wird, muss noch soweit erhaltenswert sein, dass eine Maßnahme nach § 3 Abs. 1 oder 2 gerechtfertigt ist.

  1. Maßnahmen nach § 3 Abs. 1 und 2 werden nur gefördert, soweit durch die angestrebte städtebauliche Zielsetzung Mehrkosten gegenüber einem normalen, zumutbaren Bauunterhalt entstehen und nicht vorranging andere Förderprogramme eingesetzt werden können.


§ 4        Förderung

  1. Auf die Förderung besteht kein Rechtanspruch

  1. Die Höhe der Förderung wird auf 30 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten je Maßnahme festgesetzt. Der Höchstbetrag beträgt für die Maßnahmenbereiche nach § 3 Abs. 1 a,b,d,e und 2 jeweils max. 10.000 €, für § 3 Abs. 1c 5.000 Euro. Eine Zusammenfassung und Überlagerung der Maßnahmenbereiche nach § 3 Abs. 1  und / oder Abs. 2  ist bei städtebaulich besonders wichtigen Maßnahmen möglich.

  1. Für die Beantragung von Fördermitteln aus dem kommunalen Förderprogramm werden als Untergrenze zuwendungsfähige Kosten von mind. 5.000 € festgesetzt.

  1. Mehrfachförderungen dürfen innerhalb von 10 Jahren den sich aus § 4 Abs. 2 ergebenden Höchstbetrag nicht übersteigen.

  1. Gefördert werden nur Maßnahmen, welche den einschlägigen Rechtsvorschriften und den Festlegungen der Marktgemeinde Floß entsprechen

  1. Voraussetzungen für die Förderung im Sanierungsgebiet „Historischer Markt“ ist, dass die Gestaltungsvorgaben (Einzelfallberatung mit schriftlichem Beratungsprotokoll) eingehalten werden.

  1. Die Beratungsleistung und die Erstellung eines förderfähigen Gestaltungskonzeptes (z. B. Fassadengestaltung) sind für den Bauherrn (Eigentümer) kostenlos.

  1. Von den zuwendungsfähigen Kosten ist die gesetzliche Mehrwertsteuer abzusetzen, sofern für das Bauvorhaben eine Vorsteueranzugsberechtigung nach UStG besteht.


§ 5        Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger können alle natürlichen oder juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland, des Freistaates Bayern sowie kommunaler und kirchlicher Körperschaften sein, sofern sie Eigentümer des zu fördernden Objektes sind.


§ 6        Zuständigkeit

Zuständig zur Entscheidung hinsichtlich der Förderung ist das zuständige Gremium der Marktgemeinde Floß.


§ 7        Verfahren

  1. Bewilligungsbehörde ist die Marktgemeinde Floß. Baurechtliche Genehmigung bzw. denkmalschutzrechtliche Erlaubnis werden durch dieses Verfahren nicht ersetzt.

  1. Anträge auf Förderung sind vor Maßnahmenbeginn bei der Marktgemeinde Floß einzureichen. Die Gemeinde legt im Zuge der Jahresabrechnung (Verwendungsnachweis) jede Maßnahme der Regierung der Oberpfalz zur Prüfung vor.

  1. Dem Antrag sind insbesondere beizufügen:

  1. Eine Baubeschreibung der Maßnahme mit Fotos und Angaben über den voraussichtlichen Beginn und das voraussichtliche Ende,

  1. ein Lageplan M 1:1000

  1. ggf. weitere erforderliche Pläne, insbesondere Ansichtspläne, Grundrisse usw.

  1. eine Kostenschätzung und drei Kostenangebote je Gewerk,

  1. ein Finanzierungsplan mit Angabe, ob und wo weitere Zuschüsse beantragt wurden oder werden und inwieweit bereits Bewilligungen ausgesprochen wurden.


Die Anforderung weiterer Angaben und Unterlagen bleiben im Einzelfall vorbehalten.


  1. Für die Vergabe von Aufträgen müssen drei Vergleichsangebote eingeholt werden. Sie sind bei Antragstellung der Maßnahme vorzulegen.

  1. Die Förderung wird nach Überprüfung schriftlich in Aussicht gestellt. Die Mittel werden bei sachgemäßer und den Vorgaben des Beratungsprotokolls entsprechenden Ausführung ausbezahlt. Berechnungsgrundlage sind die vorgelegten Rechnungen mit  Zahlungsnachweis sowie eine Aufstellung der erfolgten Selbsthilfeleistungen

  1. Geplante Maßnahmen dürfen erst nach schriftlichem Ausspruch der Bewilligung oder Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn (VZM) begonnen werden. Spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Maßnahme ist vom jeweiligen Eigentümer die Abrechnung (Verwendungsnachweis) vorzulegen.


§ 8        Fördervolumen – zeitlicher Geltungsbereich

  1. Das Fördervolumen wird zunächst mit jeweils 100.000 €/Jahr für die Jahre 2019 bis 2023 aufgestellt.
  2. Dieses Programm kann durch Beschluss des Marktgemeinderates verlängert, verändert oder aufgehoben werden.


§ 9         Anlagen – Inkrafttreten

  1. Der beigefügte Plan ist Bestandteil der Förderprogramme und definiert den räumlichen
Geltungsbereich.

  1. Das Programm tritt am 26. Juli 2019 in Kraft.

  1. Gleichzeitig tritt das kommunale Förderprogramm der Gemeinde Floß zur Durchführung privater Maßnahmen zur Fassaden- und Umfeldgestaltung im Rahmen der Sanierung des Marktes vom 15.09.2016 außer Kraft.

Floß, den 25.07.2019


Günter Stich
Erster Bürgermeister

Diese Richtlinie hat der Marktrat in der Sitzung am 25. Juli 2019 beschlossen und tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Baugebiet "Im Wiesengrund" Namensgebung der Erschließungsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Beratungen der interfraktionellen Sitzung am 07.06.2018. Die Erschließungsmaßnahmen des Baugebiets „Im Wiesengrund“ gemäß dem beschlossenen Bebauungsplan sind in vollem Gange bzw. stehen schon vor einer zeitnahen Fertigstellung. Im Vorfeld der Beratungen wurde der Vorschlag unterbreitet, als Straßennamen die Bezeichnung „Am Sonnenhang“ zu wählen. Der Vorschlag von Kollegen Heinz Kett wurde von allen Fraktionen als passend empfunden und begrüßt. Die Verwaltung soll deshalb beauftragt werden, die Widmung der neuen Ortsstraße „Am Sonnenhang“ von Kilometer 0.000, Abzweigung Ortsstraße Kalmreuther Weg, bis Kilometer 0.380, Einmündung in die Ortsstraße Püchersreuther Straße, vorzunehmen. Die neue Erschließungsstraße soll die Bezeichnung „Am Sonnenhang“ erhalten.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Errichtung eines Beherbergungsbetriebs mit Wohnen der Betriebsleitung auf Teilfächen der Fl.-Nr. 464, 464/1, 805 und 806 Gemarkung Floss als Sondergebiet Aufhebungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Sitzung des Marktgemeinderates am 20.09.2018, lfd. Nr. 1015. Aufgrund der Planungen zur Erweiterung an der Entwicklungsachse Bockl-Radwanderweg, enue Beherbergungsmöglichkeiten zu schaffen, wurde die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes auf Teilflächen der Fl.Nr. 464, 464/1, 805 und 806 Gemarkung Floß als Sondergebiet beschlossen. Im Zuge des Verfahrens musste mehreren Hinweise und Einwände der Fachbehörden nachgegangen werden. Dies führte letztendlich zu einer Besprechung beim Landratsamt NEW; Bauamt, unter Federführung von Abteilungsleiter Daniel Merk und Kreisbaumeister Werner Kraus. Hier wurde die Immissionsschutzrechtliche Behandlung grundlegend geprüft und es wurde festgehalten, dass es sich nicht um eine eigenständige Änderung des Flächennutzungsplanes handelt, sondern dass hier der Bestand der Raststation Floß am Bockl-Radweg mit einbezogen werden muss und es sich deshalb um eine Erweiterung in diesem Bereich handelt. Der Aufstellungs- und Änderungsbeschluss ist deshalb aufzuheben und neu zu fassen.

Beschluss

Der Beschluss zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 20.09.2018 , lfd. Nr. 1015 wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Sondergebiet mit Schwerpunkt zur Beherbergung und Wohnen der Betriebsleitung auf den Fl.-Nrn. 806 (TF), 805 (TF), 805/3 (TF) Gemarkung Schönbrunn sowie Fl.Nrn. 462/7, 464 (TF), 465/1 (TF), 466/1 (TF), 464/1, 464/2 Gemarkung Floß Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bezug genommen auf den Sachverhalt zu TOP 6.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorgestellten Form auf den Flur-Nr. 806 (TF), 805 (TF), 805/3, Gemarkung Schönbrunn sowie Flur-Nr. 462/7, 464 (TF), 465/1 (TF), 466/1 (TF), 464/1, 464/2, Gemarkung Floß von „Flächen für die Landwirtschaft“ hin zu einem „Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO“ mit der Zweckbestimmung „Schwerpunkt zur Beherbergung und Wohnen einer Betriebsleitung“ mit einer Gesamtfläche von ca. 0,9 ha zur Kenntnis und stimmt der Änderung des aktuell rechtkräftigen Flächennutzungsplanes nach BauGB § 2 Abs. 1 zu.
Die Verwaltung des Marktes Floß wird mit Einleitung der weiteren Verfahrensschritte beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Bebauungsplanentwurf „Am Bockl-Radweg“ Sondergebiet mit Schwerpunkt Beherbergung und Wohnen der Betriebsleitung Erneute Auslage von Bebauungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Sitzung des Marktgemeinderates vom 20.09.2018. Mit der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes sollte im Parallelverfahren ein vorhabenbezogener Bebauungsplan und Grünordnungsplan „Beherbergungsbetrieb mit Wohnen der Betriebsleitung“ auf Teilen der Flurnummer 464, 464/1, 805 und 806 aufgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss mit der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange wurde in der Sitzung am 20.09.2018 gefasst und der Auslegungsbeschluss erfolgte in der Sitzung am 21.02.2019. Die Beteiligung erfolgte in der Zeit vom 06.03.2019 bis 03.04.2019. Aufgrund der Hinweise, insbesondere Seitens des Landratsamtes, Bau- und Umweltamt, mussten weitere Unterlagen und Genehmigungen im Vorfeld eingeholt werden. Insbesondere war der Immissionsschutz in Bezug auf die Nachbargrundstücke im Fokus der Prüfung, wozu gutachtliche Stellungnahmen eingeholt werden mussten. In einer Besprechung beim Landratsamt, Kreisbauamt und der Sachgebietsleitung im Bauwesen, wurde festgehalten, dass eine Einbeziehung der Raststation in den Bebauungsplan sinnvoll erscheint und deshalb auch eine erneute Auslegung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der Träger öffentlicher Belange erfolgen soll. Danach kann eine Abwägung und Beschlussfassung erfolgen.

Beschluss

Zum Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung für das Baugebiet „Am Bockl-Radweg“, Sondergebiet mit Schwerpunkt Beherbergung und Wohnen der Betriebsleitung auf Fl.-Nrn. 806 (TF), 805 (TF), 805/3 (TF) Gemarkung Schönbrunn sowie Fl.Nrn. 462/7, 464 (TF), 465/1 (TF), 466/1 (TF), 464/1, 464/2 Gemarkung Floß erfolgt aufgrund der Änderungen in der Bebauungsplanung eine erneute Auslage. Der Bebauungsplan wird in der Zeit vom 02.08.2019 bis 02.09.2019 öffentlich ausgelegt. Die Bevölkerung hat die Möglichkeit zu Hinweisen und Einwendungen. Die Träger öffentlicher Belange werden von der Verwaltung auf elektronischem Weg von den Planungsunterlagen in Kenntnis gesetzt und um entsprechende Stellungnahmen angehalten

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Bayerisches Mobilfunk-Förderprogramm Antragsmöglichkeit auf Förderung gem. Mobilfunkrichtlinie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2019 ö beschließend 9
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.06.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die interfraktionellen Beratungen am 24.01.2019. Der Markt hat Interesse bekundet an der Prüfung der Versorgungssituation im Marktgebiet. Daraufhin wurde von der Regierung der Oberpfalz ein Markterkundungsverfahren eingeleitet und an die Mobilfunkbetreiber nach eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen Anfrage gestellt. Die Rückmeldungsfrist war hier der 14.04.2019. Mit Schreiben vom 29.04.2019 hat die Regierung der Oberpfalz mitgeteilt, dass das Markterkundungsverfahren ergeben hat, dass für den Markt keine Pläne von Mobilfunkanbietern für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau zur Schließung von Mobilfunklücken vorliegen. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat sich mit einem Schreiben vom 14.05.2019 bezüglich Mobilfunk und Immissionsschutz ebenfalls an die Kommunen gewandt und auf das Förderprogramm zur Schließung weißer Flecken hingewiesen und um Mitwirkung für die Suche von Standorten für entsprechende Mobilfunkanlagen gebeten. Mit Schreiben vom 01.07.2019 hat die Regierung der Oberpfalz mitgeteilt, dass die Anfrage von Suchkreisen für den Markt Floß bei den Netzbetreibern erfolgreich war. Vodafone hat einen Suchkreis geliefert. Dieser gibt einen möglichen Standort für einen Sendemast an, mit dem der Netzbetreiber weiße Flecken im Gemeindegebiet schließen kann. Ebenso zeigt die Zulieferung an, dass der Netzbetreiber einen dort errichteten Standort betreiben möchte. Der Suchkreis wurde dem Markt übermittelt. Damit sind die Voraussetzungen für eine Antragstellung nach dem Förderprogramm Mobilfunk erfüllt. Die Regierung hält in ihrem Schreiben fest, dass die Entscheidung des Marktes zwischen einem Eigenbau oder der Beauftragung eines Konzessionärs in diesem Schritt noch nicht getroffen werden muss. Dies müsste erst im Vorfeld einer Ausschreibung geklärt werden. Mit E-Mail vom 17.07.2019 der Regierung der Oberpfalz wird um eine Einschätzung der Realisierung des Fördervorhabens im Bereich der Suchkreise gebeten. Es geht um die Grundstücke und ob dort generell etwas gegen ein Bauvorhaben sprechen würde. Die Einschätzung wäre der Regierung per E-Mail mitzuteilen.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Beratungstermin zu vereinbaren. Danach sollen die Beratungen im Gremium weitergeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Brücke Püchersreuther Straße Eingang der Statischen Berechnung Ausschreibung der Arbeiten durch die Zwick Ingenieure Weiden Bestellung der RetroBridge als Brückenreparatur

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß) Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss 28.03.2019 ö beschließend 8
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß) Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss 09.05.2019 beschließend 13
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2019 ö beschließend 10
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß) Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss 10.10.2019 beschließend 13
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 18.02.2021 ö beschließend 15

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die bisherigen Beratungen, letztmals in den Sitzungen des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschusses vom 28.03.2019, lfd. Nr. 282 und vom 13.06.2019, lfd. Nr. 336. Vom Prüfingenieur für Standsicherheit Dipl.-Ing. Peter Sirowatka wurde dem Markt ein Prüfbericht hinsichtlich der Sanierung des Überbaus der Brücke an der Püchersreuther Straße übermittelt. Der Neubau einer Überfahrt über den Floßbach wurde in statischer Hinsicht geprüft. Im Prüfergebnis wird festgehalten, dass gegen die Erneuerung des Überbaus nach Prüfung der Unterlagen und Beachtung der Prüfanmerkungen keine Bedenken bestehen. Damit können von den Zwick Ingenieuren Weiden i.d. OPf. die nächsten Schritte für die Ausschreibung der erforderlichen Maßnahmen und insbesondere die Vergabe für eine neue Überbauung mit einer RetroBridge erfolgen. Die Umsetzung der Maßnahme ist dann für Herbst 2019 noch möglich.

Beschluss

Die Zwick Ingenieure Weiden i.d. OPf. werden zur Ausschreibung der erforderlichen Maßnahmen mit einer RetroBrigde beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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11. Vollzug des Baugesetzbuches Gemeinde Plößberg: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Behördenbeteiligung gem. §4 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2019 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Plößberg hat in seiner Sitzung am 01.07.2019 den Entwurf zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes „2. Erweiterung des Gewerbegebietes Betzenmühle“ gebilligt. Der Markt Floß ist als Träger öffentlicher Belange am Bauleitverfahren beteiligt und wird um Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplanes gebeten. Der Lageplan ist Anlage zum Sachverhalt.

Beschluss

Der Markt Floß hat keine Einwände gegen die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes durch den Markt Plößberg

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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12. Vollzug des Baugesetzbuches Gemeinde Plößberg: Bebauungsplanentwurf GE Betzenmühle 2. Änderung Behördenbeteiligung gem. §4 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2019 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Plößberg hat in seiner Sitzung am 01.07.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes GE Betzenmühle, Änderung und Erweiterung, gebilligt. Der Markt Floß wird als Träger öffentlicher Belange im Bauleitverfahren angehört und um Stellungnahme gebeten. Der Bebauungsplanentwurf ist als Lageplan Anlage zum Sachverhalt.

Beschluss

Gegen die 2. Änderung des Bebauungsplanentwurfs GE Betzenmühle des Marktes Plößberg  bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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13. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 8 Reihenhäusern mit Nebengebäude und Freianlagen mit 16 Stellplätzen auf Fl.Nr. 274/3 und 274/12, Gmkg. Gösen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2019 ö beschließend 13

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 04.07.2019 wurde von der Baugenossenschaft Eigenheim eG Floß die Unterlagen für einen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 8 Reihenhäusern mit Nebengebäuden und Freianlagen mit 16 Stellplätzen im Ortsteil Plankenhammer auf Fl.Nr. 274/3 und 274/12 Gemarkung Gösen eingereicht. Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in Plankenhammer gemäß § 34 Abs. 1 BauGB. Örtliche Bauvorschriften bestehen nicht. Die Erschließung ist gesichert und das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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14. Naturerlebnisweg "Der Findling" Projektabschluss und Einweihung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß) Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss 18.07.2018 beschließend 20
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 09.08.2018 beschließend 27
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 13.12.2018 ö beschließend 4
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.02.2019 ö beschließend 8
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2019 ö beschließend 14
Nicht sichtbar

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die bisher mitgeteilten Sachverhalte zum Naturerlebnisweg „Der Findling“. Bezüglich der bevorstehenden Fertigstellung und der möglichen Einweihung hat der Bürgermeister nochmals Kontakt mit Herrn Martin Koppmann vom Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab aufgenommen. Herr Koppmann hält fest, dass er eine Einweihungsfeierlichkeit, wie auch immer gestaltet, erst vornehmen würde, wenn das ganze Projekt auch abrechnungstechnisch auf der sicheren Seite ist. Es muss eine Abnahmebegehung mit dem Büro Hofberger & Hartisch und der Naturschutzfachbehörde erfolgen. Sein Vorschlag ist deshalb, diese Abnahmen und die fördertechnische Abrechnung durch das Referat des Naturparks, sowie den Verwendungsnachweis zu erstellen und dann im Herbst eine entsprechende Einweihung vorzunehmen. Deren Gestaltung kann im Detail noch festgelegt werden.

Beschluss

Mit der Vorgehensweise besteht Einverständis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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15. Bekanntgaben, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2019 ö beschließend 15

Sachverhalt

Aktion „Verein macht Schule“
Am Freitag, 19.07.2019, hat im kommunalen Sportzentrum ein besonderer Unterrichtstag für die Schülerinnen und Schüler der Flosser Schule stattgefunden. Den Tag „Verein macht Schule“ gestaltete federführend der Jugendbeauftragte Wolfgang Bock zusammen mit Projektleiter Martin Schaller und Rektor Gerhard Steiner, der 1. SKC, der SV Floß, der Turnverein sowie die Kgl. priv. Schützengesellschaft und die Freiwillige Feuerwehr. Wie auch in der Presse zu entnehmen war, waren die Kinder begeistert von diesem Angebot. Bleibt zu hoffen, dass die sportlichen Aktivitäten, welche die Vereine zum Kennenlernen angeboten haben, wie auch die Wichtigkeit des Rettungswesens durch die Freiwillige Feuerwehr auch in der zukünftigen Nachwuchsarbeit der Vereine Früchte tragen. Der Bürgermeister hat deshalb angeordnet, dass die teilnehmenden Vereine ähnlich wie beim Kinderferienprogramm, einen Unkostenbeitrag von je 50,00 € aus den Mitteln der Sport- und Jugendförderung erhalten.

Wolfgang Bock (FDP/UB) hielt fest, dass die beteiligten Vereine sehr zufrieden mit der Aktion waren und im Winter Gespräche für neue Aktionstage stattfinden sollen.

Baumaßnahme Erneuerung der Ziegelhütten-Straße im Zuge des Kanalneubaus
Am Mittwoch, 24.07.2019 hat um 17.30 Uhr eine Informationsveranstaltung für die Anlieger und Betroffenen des Straßenteils Ziegelhütte stattgefunden. Der Einladung folgten rund 30 Anwohner, die vom Vorstand des Kommunalbetriebs, Stefan Bäuml, begrüßt wurden. Vom Ingenieurbüro Zwick, Marktredwitz, wurden dann von Albert Vollath und Werner Erhart die geplante Maßnahme erläutert und die Fragen beantwortet. Die Möglichkeit, die privaten Hausanschlüsse für Wasser erneuern zu lassen, wurde den Anliegern empfohlen. Natürlich muss dies auf ihre Kosten geschehen. Für die Maßnahme finden zukünftig wöchentliche Jour Fix Termine jeweils Dienstag um 14:00 Uhr statt. In diesem Zusammenhang wird Bezug genommen auf die Sitzung des Marktgemeinderates vom 20.09.2018, lfd. Nr. 1009. Im Rahmen der Masterplanung zum FTTH-Ausbau wurde eine konsequente Leerrohrverlegung bei Tiefbaumaßnahmen im Gemeindegebiet grundsätzlich beschlossen. Im Zuge der Baumaßnahme liegt dem Markt ein Angebot für die Verlegung von sogenannten Speed Pipes (Glasfaseranschlüsse) vor. Im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses mit IKT Regensburg soll nun die entsprechende Ausführungsplanung für einen derartigen Anschluss in diesem Bereich aufgenommen werden. Durch die Erneuerung der Hauswasseranschlüsse ist dies sinnvoll und unausweichlich. Die entsprechenden Kosten können aus den im Haushalt veranschlagten Mitteln zum Straßenunterhalt verwendet werden.

Erstklässler der Grund- und Mittelschule
Eli Dreßler (SPD) fragte nach, ob es im neuen Schuljahr nur eine erste Klasse und eine Kombiklasse 1+2 gibt. Oliver Mutterer (FDP/UB) gab Auskunft zur Schulverbandssitzung, dass hier Personaleinsparungen gemacht werden und somit aus  vier Klassen drei entstehen. Markus Staschewski (SPD) fragte nach, wie sich die Klassenstärken allgemein derzeit darstellen. Der Bürgermeister wird eine Stellungnahme der Schulleitung anfordern.

Anträge der CSU/FL-Fraktion
Harald Gollwitzer fragte nach, wann die noch offenen Anträge der CSU/FL-Fraktion behandelt werden. Er bittet darum, dass diese in der nächsten interfraktionellen Sitzung nach der Sommerpause beraten werden.

Datenstand vom 30.07.2019 07:47 Uhr