Datum: 21.11.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: großer Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktrat
Körperschaft: Markt Floß
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 21:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Flächennutzungsplan 15. Änderung zur Ausweisung eines Sondergebietes Solarpark Ellenbach, Aufstellungsbeschluss
2 Bauleitplanung Bebauungsplan Aufstellungsbeschluss zur Errichtung eines Solarparks
3 Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf Fl.Nrn. 1376 und 1388 Gemarkung Schönbrunn durch die ZENO Natur GmbH Antrag auf Herausnahme der Fl.Nr. 1376 aus dem Landschaftsschutzgebiet
4 Städtebauförderung Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm III - Stadtumbau West Bedarfsmitteilung für das Jahr 2020
5 Instandsetzung Schlatteiner Ringweg Maßnahmeneinleitung
6 Neubau Feuerwehrgerätehaus Sachstand Bauentwicklung, Baufortschritt
7 Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag Umbau & Erweiterung eines Wohnhauses auf Fl.Nr. 1 & 2, Gmkg. Schönbrunn
8 Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen, die bis zum Sitzungstag eingegangen sind
9 Bekanntgaben, Anfragen

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1. Flächennutzungsplan 15. Änderung zur Ausweisung eines Sondergebietes Solarpark Ellenbach, Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.11.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschusses vom 10.10.2019, lfd. Nr. 365, sowie auf die interfraktionelle Sitzung vom 14.11.2019, lfd. Nr. 639. Mit Schreiben vom 22.10.2019 (Eingang per E-Mail am gleichen Tag, Posteingang 24.10.2019) wurde von der Energiebauern GmbH, Sielenbach, Antrag auf Einleitung eines Bauleitverfahrens für einen geplanten Solarpark Ellenbach gestellt. Das Schreiben beinhaltet den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Floß zur Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaik sowie den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Im Anschreiben wird eine Begründung für die Photovoltaik als günstigste Energiequelle, Belange des Klimaschutzes, sowie des Arten- und Naturschutzes angeführt. Die Flächenpflege soll als Agrophotovoltaik mittels Schafbeweidung erfolgen. Die Energiebauern verpflichten sich als Vorhabensträger zur vollumfänglichen Übernahme aller Kosten im Zuge des Bauleitverfahrens. Dem Antrag wurde ein Planauszug beigefügt. Im Vorfeld fand mit der Firma Energiebauern, Herr Seniorchef Josef Bichler, sowie dem Grundstückseigentümer der betroffenen Planungsflächen am 09.10.2019 ein Gespräch statt.

Beschluss

Der Flächennutzungsplan des Marktes soll im Bereich der Fl.Nrn. 2235 Gemarkung Floß, 255 Gemarkung Kalmreuth, 706, 709 und 709/1 Gemarkung Schlattein geändert werden. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes werden folgende Ziele und Zwecke angestrebt:
Die Fl.Nrn. 2235 Gemarkung Floß, 255 Gemarkung Kalmreuth, 706, 709 und 709/1 Gemarkung Schlattein sollen als Sondergebiet zur Energiegewinnung ausgewiesen werden. Auf dieser Fläche soll eine Photovoltaikanlage zur Stromgewinnung errichtet werden. Die Errichtung von Photovoltaikanlagen als Energiequelle ist vorteilhaft für Belange des Klimaschutzes und der regenerativen Stromversorgung der Bevölkerung. Weiter werden Belange des Natur- und Artenschutzes und eine Flächenpflege sinnvoll mit den Belangen der Landwirtschaft und der Energieerzeugung zusammengeführt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes mit frühzeitiger Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Bauleitplanung Bebauungsplan Aufstellungsbeschluss zur Errichtung eines Solarparks

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.11.2019 ö beschließend 2
Nicht sichtbar

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschusses vom 10.10.2019, lfd. Nr. 365, sowie auf die interfraktionelle Sitzung vom 14.11.2019, lfd. Nr. 639. Mit Schreiben vom 22.10.2019 (Eingang per E-Mail am gleichen Tag, Posteingang 24.10.2019) wurde von der Energiebauern GmbH, Sielenbach, Antrag auf Einleitung eines Bauleitverfahrens für einen geplanten Solarpark Ellenbach gestellt. Das Schreiben beinhaltet den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Floß zur Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaik sowie den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Im Anschreiben wird eine Begründung für die Photovoltaik als günstigste Energiequelle, Belange des Klimaschutzes, sowie des Arten- und Naturschutzes angeführt. Die Flächenpflege soll als Agrophotovoltaik mittels Schafbeweidung erfolgen. Die Energiebauern verpflichten sich als Vorhabensträger zur vollumfänglichen Übernahme aller Kosten im Zuge des Bauleitverfahrens. Dem Antrag wurde ein Planauszug beigefügt. Im Vorfeld fand mit der Firma Energiebauern, Herr Seniorchef Josef Bichler, sowie dem Grundstückseigentümer der betroffenen Planungsflächen am 09.10.2019 ein Gespräch statt.

Beschluss

Es wird beschlossen, für die im Flächennutzungsplan ausgewiesenen landwirtschaftlichen Flächen, Flurnummern 2235 Gemarkung Floß, 255 Gemarkung Kalmreuth, 706, 709 und 709/1 Gemarkung Schlattein die in ein Sondergebiet Sonnenenergienutzung geändert werden, einen Bebauungsplan nach dem Baugesetzbuch aufzustellen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die bauleitplane rische Vorbereitung einer Photovoltaikanlage (Photovoltaikpark Ellenbach).
Eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist durchzuführen.
Ein Durchführungsvertrag ist abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf Fl.Nrn. 1376 und 1388 Gemarkung Schönbrunn durch die ZENO Natur GmbH Antrag auf Herausnahme der Fl.Nr. 1376 aus dem Landschaftsschutzgebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 02.10.2019 ö beschließend 5
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.11.2019 ö beschließend 3
Nicht sichtbar

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Sitzung des Marktgemeinderates vom 02.10.2019, lfd. Nr. 1237. Der Marktgemeinderat hat in der damaligen Entscheidung grundsätzlich der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf den Fl.Nrn. 1376 und 1388 Gemarkung Schönbrunn grundsätzlich Zustimmung erteilt und die Änderung des Flächennutzungsplanes und den Abschluss einer städtebaulichen Vereinbarung mit den Betreibern in Aussicht gestellt. Die Fl.Nr. 1376 liegt am Rande des Landschaftsschutzgebietes Nördlicher Oberpfälzer Wald. Im Landschaftsschutzgebiet kann eine derartige Anlage zur Stromgewinnung mit Photovoltaik grundsätzlich nicht errichtet werden. Für diese Errichtung bedarf es entweder einer Befreiung, und wenn dies nach Prüfung nicht möglich ist, gegebenenfalls die Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet. Hierfür ist das Landratsamt bzw. in der Entscheidung einer Herausnahme das Gremium des Kreistages zuständig. Es wird deshalb vorgeschlagen, eine entsprechende Befreiung bzw. wenn diese nicht erreicht werden kann, eine Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet beim Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab zu beantragen.

Beschluss

Der Markt Floß beantragt bezüglich der Flurnummer 1376 Gemarkung Schönbrunn eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsschutzgebietes zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Der Klimawandel, die CO2 Einsparung und die regenerativen Energien stellen das Land vor große Herausforderungen. Die Errichtung von Solar kraftwerken kann hier einen wesentlichen Beitrag für die Produktion von sauberem Strom leisten und einen zielgerichteten Weg darstellen. Die besagte Fläche befindet sich am Rande des Landschaftsschutzgebietes. Bereits die nebenliegende Flurnummer ist vom Schutzgebiet nicht mehr betroffen. Eine Befreiung würde die Belange des Landschaftsschutzes kaum berühren. Sollte eine Befreiung nicht möglich sein, beantragt der Markt Floß die komplette Herausnummer der Fl.Nr. 1376 aus dem Landschaftsschutzgebiet. Eine Beeinträchtigung des gesamten Schutzgebietes wäre durch eine derartige Herausnahme nicht gegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Städtebauförderung Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm III - Stadtumbau West Bedarfsmitteilung für das Jahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Zukunft Floß (Markt Floß) Zukunft Floß 07.10.2019 ö beratend 2
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.11.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die bisherigen Beratungen, auch zum Haushaltsentwurf 2020. Vom Kämmerer Klaus Grünwald wurden die Ansätze für die Bedarfsmitteilung im Rahmen der Städtebauförderung Stadtumbau West, Sanierungsgebiet Historischer Marktkern, bereits erläutert. Die Bedarfsmitteilung wurde in Zusammenwirken mit der Beratung der KEWOG Tirschenreuth, Herrn Carsten Seebauer, aufgestellt. Für die Einreichung der Bedarfsmitteilung bedarf es eines beigefügten Beschlusses des Marktgemeinderates.

Beschluss

Die Aufstellung der Bedarfsmitteilung Städtebauförderung 2020 gemäß Nr. 22.1 StBauFR 2007 für die Regierung der Oberpfalz, Sachgebiet 34, vom 11.11.2019 wird mit den angemeldeten Einzelmaßnahmen im vorgesehenen Programmjahr zum Besc hluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Instandsetzung Schlatteiner Ringweg Maßnahmeneinleitung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.11.2019 ö beschließend 5
Haupt- und Finanzausschuss (Markt Floß) Haupt- und Finanzausschuss 06.02.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschusses vom 18.07.2018, lfd. Nr. 254, sowie auf die Vorberatungen in der interfraktionellen Sitzung am 14.11.2019, lfd. Nr. 642. Die Ortsgemeinschaft Schlattein hat den Markt gebeten, als Bauträger für die Instandsetzung des Ringweges Schlattein aufzutreten. Im Vorfeld hat hierzu der Bürgermeister ein Gespräch mit Fortsamtmann Sebastian Höllerer geführt. Herr Höllerer hat mitgeteilt, dass erfahrungsgemäß das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weiden Anfang Dezember eine Mitteilung an das Staatsministerium über geplante Maßnahmen mit einer groben Kostenschätzung abgeben muss. Der Bescheid über eine Mittelverfügung erfolgt dann im Januar bzw. Februar 2020. Nach Zustimmung des Ministeriums für eine derartige Maßnahme kann der Einstieg in die konkrete Planung erfolgen. Grundsätzlich wäre erst dann ein Beschluss des Marktgemeinderates über die Trägerschaft erforderlich. Herr Höllerer hat festgehalten, dass die Zustimmung aller Beteiligten erforderlich ist. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten werde diesbezüglich auch Nachfrage halten. Eine Beschlussfassung des Marktes, als Bauträger aufzutreten und dies dem Amt mitzuteilen, hält Herr Höllerer für durchaus sinnvoll, obwohl eine Entscheidung über die Durchführung erst Anfang kommenden Jahres erfolgen kann.

Beschluss

Aufgrund des Antrags der Dorfgemeinschaft Schlattein vom 10.11.2019 erklärt sich der Markt grundsätzlich bereit, als Bauträger für eine Maßnahme zur Instandsetzung des Schlatteiner Ringweges zu fungieren und dies dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mitzuteilen. Die Dorfgemeinschaft Schlattein hat dafür S orge zu tragen, dass die Zustimmung aller Anlieger zu dieser Maßnahme vorliegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Neubau Feuerwehrgerätehaus Sachstand Bauentwicklung, Baufortschritt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß) Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss 22.07.2019 ö beschließend 6
Nicht sichtbar
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß) Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss 10.10.2019 ö beschließend 1
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.11.2019 ö beschließend 6
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß) Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss 09.07.2020 ö informativ 2

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die mitgeteilten Sachverhalte zum Baufortschritt des Feuerwehrgerätehauses. In der interfraktionellen Sitzung am 14.11.2019, lfd. Nr. 630, gab es eine Aufstellung durch die Kommandanten Felix Müller und Harald Träger bezüglich der notwendigen Inneneinrichtung des Feuerwehrgerätehauses. Entsprechende Kostenangebote, die dann auch mit nicht unerheblichen Eigenleistungen und Einbauten durch die Feuerwehr verbunden sind, werden seitens der Feuerwehr eingeholt und bewertet. Eine Auftragsvergabe könne dann im Rahmen der Geschäftsordnung erfolgen bzw. werde rechtzeitig dem Marktgemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Der Bürgermeister nimmt Bezug auf die Einladung zum Richtfest am 22.11.2019.

In den Stellungnahmen der Fraktionen wurde übereinstimmend ein Dank an die Aktiven der Feuerwehr festgehalten. Dieses Engagement sei selten so der Fall. Den benötigten Stühlen und Tischen für den Unterrichtsraum als Neuanschaffung wurde ebenfalls Zustimmung erteilt. Die Zusammenstellung der Innenausstattung (Anlage zum Sachverhalt) wurde als notwendig erachtet.

Beschluss

Die Innenausstattung beim Neubau des Feuerwehrgerätehauses wird in enger Abstimmung mit den veranlassten Angeboten und Ausschreibungen der Wehr vorgenommen. Die Vergabe kann im Rahmen der Geschäftsordnung bzw. Haushaltsabwicklung erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag Umbau & Erweiterung eines Wohnhauses auf Fl.Nr. 1 & 2, Gmkg. Schönbrunn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.11.2019 ö beschließend 7
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 12.12.2019 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Einzelgehöft dargestellt.
Örtliche Bauvorschriften bestehen nicht.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Die Bauherren haben den Bauantrag zurückgenommen, da sie noch Umplanungen vornehmen wollen. Die Bauvorlage wird erneut eing ereicht.

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8. Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen, die bis zum Sitzungstag eingegangen sind

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.11.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Neubau eines Starkstrom-Trafos auf der Flurnummer 710 Gemarkung Gailertsreuth
Mit Verlegung einer 20kV-Leitung von Weiden nach Floß wurden vom Bayernwerk zahlreiche Grabungsarbeiten und Leitungsverlegungen durchgeführt. Für die ordnungsgemäße Erschließung des Leitungsnetzes ist der Neubau einer 20kV-Schaltstation erforderlich. Dieser soll gemäß den derzeitigen Planungen auf der Fl.Nr. 710 Gemarkung Gailertsreuth durchgeführt werden. Die Schaltstation hat eine Größe von 9,74 x 4,08 Meter und ist mit einer Satteldachbedachung geplant. Das Bauwerk ist also etwas größer als eine PKW-Garage.

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9. Bekanntgaben, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.11.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Verdichtung der Straßenbeleuchtung im Ortsteil Ellenbach
Bezug genommen wird auf die Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschusses vom 16.10.2019, lfd. Nr. 351. Auftragsgemäß wurden von der Bauverwaltung zwischenzeitlich ein Kostenangebot für die angedachte Erweiterung der Brennstelle angefordert. Das Kostenangebot für zwei Brennstellen würde sich auf lediglich 1.012,20 € belaufen. Allerdings sind laut Auskunft des Bayernwerkes hier umfangreiche Erschließungs- und Leitungsmaßnahmen notwendig. Das hierfür angesetzte Angebot beläuft sich auf netto 52.540,86 €. Zuzüglich der Mehrwertsteuer würde die gesamte Maßnahme nach Angebot des Bayernwerks dann eine Summe von 63.728,14 € betragen. Eine erneute Beratung des Gremiums unter dem gegebenen Sachverhalt ist angezeigt.

Zuwendung aus Mitteln des Dispositionsfonds der Euregio Egrensis
Der Bürgermeister hält fest, dass am Sitzungstag der Zuwendungsbescheid für den Projekttitel „Die Jugendfeuerwehren wachsen zusammen Floß – Tlučná“ Projektnummer 105/2019 eingegangen ist.

Erste-Hilfe-Kurs für Schüler der 9. Klasse
Jugendbeauftragter Wolfgang Bock gibt bekannt, dass in Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz Anfang kommenden Jahres ein Erste-Hilfe-Kurs für die Schüler der 9. Klasse angeboten wird. Die Kosten betragen 25,00 € pro Teilnehmer. Da es sich um Schüler handelt, schlägt er eine Bezuschussung des Marktes vor. Nach kurzer Rücksprache innerhalb der Fraktionen wird festgehalten, dass hier bei einer Teilnahme die Hälfte der Kosten vom Markt übernommen wird. Dies sicherte der Bürgermeister im Rahmen der Geschäftsordnung zu.

Hochwasserschutz / Ökologische Flächen im Gemeindegebiet
Robert Lindner (SPD) bittet um Berichterstattung über den Sachstand der Ökoflächen im Gemeindegebiet einschließlich der bekannten Überackerungen und auch bezüglich der Erstellung eines Hochwasserschutzkonzeptes.

Datenstand vom 03.12.2019 12:58 Uhr