Datum: 17.09.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mehrzweckhalle
Gremium: Marktrat
Körperschaft: Markt Floß
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 21:55 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Antrag zur Geschäftsordnung
Verschiebung von Tagesordnungspunkten aus der nichtöffentlichen in die öffentliche Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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17.09.2020
|
ö
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beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Sebastian Kitta (CSU) stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, dass die in der Sitzungsladung aufgeführten Tagesordnungspunkte 16 (Antrag Nr. 01/2019 der CSU/FL-Fraktion über den Ankauf von Gebäuden und Grundstücken) und 18 (Dienstfahrzeug für die Verwaltung) nach § 25 Abs. 3 Geschäftsordnung in die öffentliche Sitzung verschoben werden.
Beschluss 1
Der Antrag auf Aufnahme des Tagesordnungspunktes 16 in der Sitzungsladung der nichtöffentlichen Sitzung in die öffentliche Sitzung wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4
Beschluss 2
Der Antrag auf Aufnahme des Tagesordnungspunktes 18 in der Sitzungsladung der nichtöffentlichen Sitzung in die öffentliche Sitzung wird angenommen
.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
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2. Entlassung aus dem Ehrenamt als Mitglied des Marktgemeinderates
Armin Betz
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
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17.09.2020
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf die interfraktionelle Sitzung am 10.09.2020, lfd. Nr.
Mit Schreiben vom 07. August 2020 hat Armin Betz (CSU) um Niederlegung seines Ehrenamtes als Marktgemeinderat aus beruflichen Gründen gebeten.
Gemäß Art. 19 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GO) können wählbare Gemeindebürger die Übernahme von Ehrenämtern nur aus wichtigen Gründen ablehnen. Als wichtiger Grund ist es insbesondere anzusehen, wenn der Verpflichtete die Tätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann.
Aufgrund der von Armin Betz geschilderten Begründung liegt ein wichtiger Grund zur Niederlegung des Ehrenamtes gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 3 vor.
Gemäß Art. 37 Abs. 2 GLKrWG und Art. 48 GLKrWG sind die nicht gewählten Bewerber Ersatzleute der Gewählten. Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl am 15. März 2020 erhielt Manfred Venzl im Wahlvorschlag 734 Stimmen. Herr Venzl hat aufgrund unseres Schreibens vom 17.08.2020 eine schriftliche Erklärung abgegeben, dass er die Wahl zum Gemeinderatsmitglied ablehnt. Somit ist mit 685 Stimmen Herr Joachim Wagner, Niedernfloß 1, der nächste Nachrücker dieses Wahlvorschlages und soll in der Sitzung des Marktgemeinderates am 17.09.2020 vereidigt werden. Gleichzeitig wird Herr Betz aus seinem Ehrenamt entlassen.
Bürgermeister Lindner schildert in kurzen Worten die Leistungen von Herrn Betz der vergangenen Jahre und hält fest, dass eine gebührende Verabschiedung in der Festsitzung des Marktgemeinderates gemeinsam mit den ausgeschiedenen Kollegen der Kommunalwahlperiode 2014/2020 stattfindet.
Beschluss
Es wird beschlossen, dem Antrag von Armin Betz gemäß Art. 19 Abs. 2 GO stattzugeben.
Nachdem Manfred Venzl schriftlich die Ablehnung seiner Wahl zum Gemeinderatsmitglied abgegeben hat, ist nächster Nachrücker im Wahlvorschlag der CSU Joachim Wagner, Niedernfloß 1, mit 685 Stimmen. Die Erklärung zur Annahme des Ehrenamtes von Herrn Wagner liegt bereits vor. Die entsprechende Vereidigung kann vorgenommen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Vollzug des Gemeindewahlgesetzes und der Gemeindewahlordnung
Vereidigung von Joachim Wagner als Mitglied des Marktgemeinderates
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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17.09.2020
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf den Tagesordnungspunkt 1.
Herr Joachim Wagner wurde mit Schreiben des Marktes vom 17.08.2020 vom Rücktritt des Marktrates Armin Betz in Kenntnis gesetzt und um Annahme des Ehrenamtes als Mitglied des Marktgemeinderates gebeten. Am 31.08.2020 teilte Joachim Wagner dem Markt mit, dass er das Ehrenamt als Mitglied des Marktgemeinderates annimmt und bereit ist, den Eid gemäß Art. 31 Abs. 4 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) zu leisten.
Nachdem sich die Mitglieder des Marktgemeinderates und die Zuhörer von ihren Plätzen erhoben haben, nimmt Bürgermeister Lindner von Joachim Wagner folgenden Eid ab:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Herr Joachim Wagner nimmt ab diesem Zeitpunkt als Marktrat an der Sitzung teil.
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4. Schülerehrungen der Schulbesten Entlassjahrgang 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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23.07.2020
|
ö
|
beschließend
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11 |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
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17.09.2020
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf die Sitzung des Marktgemeinderates vom 23.07.2020, lfd. Nr. 72.
Zwischenzeitlich liegen dem Markt alle Rückmeldungen der umliegenden Schulen vor und es bietet sich die Gelegenheit, Flosser Schülerinnen und Schüler für ihre herausragenden schulischen Leistungen im Abschlussjahrgang zu ehren.
Die Mittelschule Floß verlassen Kilian Seidel mit 1,4, Korbinian Seidel mit 1,5 und Colin Januj mit 1,6 als die Besten der Abschlussklasse.
Aufgrund der Anfrage des Marktes an die Schulen hat die Lobkowitz-Realschule Neustadt gemeldet, dass sich Herr Mike Schütz mit einem Notendurchschnitt von 1,18 als einer der drei Besten hervorgetan hat.
Die Gustl-Lang-Schule Weiden meldete Herrn Philip Hoch als Zweitbesten der Abschlussklasse mit einem Notendurchschnitt von 1,67.
Auch an der FOS/BOS Weiden fand das erste Mal eine eigene Abiturfeier statt. Hier zeigte sich Herr Gerhard Plödt mit einem Schnitt von 1,6 als Schulbester.
Zwar nicht unter den drei Besten der Abschlussklassen, jedoch mit einem ebenso hervorragenden Notendurchschnitt von 1,8 verließen Jonas Bodenmeier und Helena Gollwitzer das Gymnasium Neustadt.
Aus der Zeitung „Der Neue Tag“ erhielt der Markt die Information, dass Herr Marcel Reuter als einer von zwei Abschluss-Schülern das Sonderpädagogische Förderzentrum Vohenstrauß verlässt.
Frau Mariana-Luisa Lindner hat am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Neustadt in der BFS für Sozialpflege eine 2-jährige Ausbildung zum Sozialbetreuer und Pflegefachhelfer gemacht und mit einem Notenschnitt von 1,66 abgeschlossen.
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5. 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Sondergebiet mit Schwerpunkt zur Beherbergung und Wohnen der Betriebsleitung
auf den Fl.-Nrn. 806 (TF), 805 (TF), 805/3 (TF) Gemarkung Schönbrunn sowie Fl.Nrn. 462/7, 464 (TF), 465/1 (TF), 466/1 (TF), 464/1, 464/2 Gemarkung Floß
a) Abwägung eingegangener Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Bürgerinnen / Bürger
b) Feststellung der Flächennutzungsplanänderung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
|
23.01.2020
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
28.05.2020
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
17.09.2020
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf die Sitzung des Marktgemeinderates am 28.05.2020, lfd. Nr. 18.
Für den Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte in der gebilligten Fassung vom 28.05.2020 die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24.07.2020 bis einschließlich 24.08.2020.
Zu den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger hat die erneute Abwägung zu erfolgen. Hierzu hat Landschaftsarchitekt Matthias Rembold, Nabburg eine Aufstellung (Anlage zum Sachverhalt) gefertigt,
die sein Stellvertreter, Herr Klaus-Peter Fels, von der Firma RF Ingenieurberatung, Nabburg in der Sitzung vorträgt und erläutert.
Beschluss 1
Die im Zuge der förmlichen Beteiligung zum Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Marktgemeinderat geprüft und mit einstimmigem Ergebnis gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Den in der angehängten Übersicht vorgeschlagenen Abwägungen und Beschlussempfehlungen wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 2
Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, ausgearbeitet vom Landschaftsarchitekten Rembold, Nabburg (Planfassung vom 17.09.2020) wird hiermit verbindlich festgesetzt. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes beim Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab zur Genehmigung einzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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6. Bauleitplanung BPlan
Bebauungsplan "Am Bockl-Radweg" mit integrierter Grünordnung
a) Abwägung eingegangener Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Bürgerinnen / Bürger
b) Satzungserlass
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
23.01.2020
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
28.05.2020
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
17.09.2020
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf die Sitzung des Marktgemeinderates am 28.05.2020, lfd. Nr. 19.
Für den Entwurf zum Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „Am Bockl-Radweg“ erfolgte in der gebilligten Fassung vom 28.05.2020 die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24.07.2020 bis einschließlich 24.08.2020.
Zu den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger hat die erneute Abwägung zu erfolgen. Hierzu hat Landschaftsarchitekt Matthias Rembold, Nabburg eine Aufstellung (Anlage zum Sachverhalt) gefertigt, die
sein Stellvertreter, Herr Klaus-Peter Fels, von der Firma RF Ingenieurberatung, Nabburg in der Sitzung vorträgt und erläutert.
Beschluss 1
Die im Zuge der förmlichen Beteiligung zum Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „Am Bockl-Radweg“ vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Marktgemeinderat geprüft und mit einstimmigem Ergebnis gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Den in der angehängten Übersicht vorgeschlagenen Abwägungen und Beschlussempfehlungen wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 2
Aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl I S. 3634), beschließt der Markt den Bebauungsplan für das Baugebiet „Am Bockl-Radweg“ in der Fassung vom 28.05.2020 und der Abwägung vom 17.09.2020 als Satzung.
Der Bebauungsplan „Am Bockl-Radweg“ bedarf gem. § 10 Abs. 2 BauGB keiner Genehmigung oder Anzeige bei der höheren Verwaltungsbehörde und wird mit der Bekanntmachung gültig.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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7. Haushaltsrechnung 2018 Feststellung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
17.09.2020
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Nach Durchführung der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 03. Dezember 2019 hat die Finanzverwaltung das Ergebnis der Jahresrechnung 2018 mit Zusammenstellung der Haushaltsrechnung im Verwaltungs-, Vermögens- und Gesamthaushalt, den kassenmäßigen Abschluss sowie die rechnerischen Zuführungen zum Vermögenshaushalt und zu den Rücklagen und dem Stand der Rücklagen festgehalten. Die Haushaltsrechnung 2018 wurde im Gesamthaushalt mit bereinigtem Solleinnahmen und Sollausgaben in Höhe von 8.336.145,81 Euro festgehalten. Der kassenmäßige Abschluss ergab keine Differenzen. Im Rechnungsergebnis wurde eine Zuführung zum Vermögenshaushalt von 686.623,41 Euro und ein Überschuss im Rechnungsergebnis von 1.094.286,67 Euro festgehalten.
Beschluss
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wird die Haushaltsrechnung 2018 wie folgt festgestellt:
Der kassenmäßige Abschluss ergab keine Differenzen. Im Rechnungsergebnis wurde eine Zuführung zum Vermögenshaushalt von 686.623,41 Euro festgehalten und ein Überschuss im Rechnungsergebnis von 1.094.286,67 Euro festgehalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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8. Haushaltsrechnung 2018 Entlastung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
17.09.2020
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Die Sitzungsleitung übernimmt 2. Bürgermeister Oliver Mutterer.
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 03. Dezember 2019 wurde die Jahresrechnung 2018 geprüft. Der Marktrat hat die Feststellung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO getroffen. Dem Gremium obliegt nun die Entlastung.
2. Bürgermeister Oliver Mutterer bittet die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Rita Rosner (CSU/FL), zu einer Stellungnahme zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses. Rita Rosner dankte dem Team der Finanzverwaltung um Kämmerer Klaus Grünwald für die Sitzungsvorbereitung und Unterstützung während der Prüfung durch den Ausschuss. Fragen konnten umgehend beantwortet und aufgezeigte Sachverhalte geklärt werden.
Beschluss
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 03. Dezember 2019 die Jahresrechnung 2018 geprüft. Das Gremium des Marktgemeinderates hat die Haushaltsrechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt. Gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 3 GO wird die Entlastung erteilt. Marktrat Günter Stich, im Jahre 2018 amtierender 1. Bürgermeister wird gemäß Art. 49 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 102 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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9. Vertragsvereinbarung Fundtiere mit dem Tierschutzverein Weiden u. U. e.V.
Beteiligung am Neubau des Tierheims Weiden
Grundsatzbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
22.02.2018
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
17.05.2018
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
09.08.2018
|
ö
|
beschließend
|
11 |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
17.09.2020
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
21.01.2021
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf die interfraktionelle Sitzung am 10.09.2020, lfd. Nr. 21.
Mit Schreiben vom 23.07.2020 hat der Bayerische Gemeindetag alle betroffenen Kommunen um einen Grundsatzbeschluss betreffend den Neubau eines gemeinsamen Tierheims bis 30.09.2020 gebeten. Es ist dadurch zu klären, ob die kreisangehörigen Kommunen diesen Weg gemeinsam und in gewisser Weise auch solidarisch mit dem Landkreis gehen möchten. Der Landkreis beteiligt sich mit einem Baukostenzuschuss von jährlich 0,50 Euro je Einwohner an dem Neubau.
Der Tierschutzverein übernimmt als Träger den Neubau eines Tierheimes. Für die Kommunen des Landkreises würde ein Kostenbeitrag von 1,75 Mio. anfallen. Für die Finanzierung dieses Betrages würde, nach Abzug des o.g. Zuschusses des Landkreises je nach Laufzeit der Finanzierung, ein Betrag von 0,48 (25 Jahre) bis 0,70 (20 Jahre) Euro je Einwohner der Gemeinde und Jahr anfallen, wenn ALLE Gemeinden hier an einem Strang ziehen.
Für den Markt Floß würde dies bei einer Laufzeit von 20 Jahren eine jährliche Belastung von 5.807,20 € und bei einer Laufzeit von 25 Jahren 5.055,68 € bedeuten (inkl. Fundtierpauschale 1,00 €/Einwohner).
Festzuhalten ist, sollte es zu keinem Neubau kommen, würde die Fundtierproblematik in die organisatorische Zuständigkeit jeder einzelnen Gemeinde fallen und nicht abschätzbare Kosten verursachen.
Die Fundtierproblematik beschäftigt nicht nur den Stadtrat der Stadt Weiden und den Kreistag des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab, sondern auch alle Kommunen des Landkreises. Sie sind direkt betroffen. Bis zum 31.12.2020 besteht noch eine Vereinbarung von Landkreiskommunen und auch des Marktes mit dem Tierschutzverein Weiden als Betreiber des derzeitigen Tierheimes.
Wie mehrfach in der Presse zu lesen haben Nachbarkommunen bereits ihre Zustimmung zur gemeinsamen „Mitfinanzierung“ eines neuen Tierheimes gegeben, in dem den Entwurf einer Vereinbarung über eine Kostenbeteiligung angenommen wurde.
Auch der Markt und damit das Gremium des Marktgemeinderates sollte dem folgen und hier seine Zustimmung geben.
Beschluss
Es besteht grundsätzliche Zustimmung für beide Finanzierungsvarianten um eine solidarische Lösung zu erreichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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10. Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Errichtung einer einseitigen Großfläche (unbeleuchtet) sowohl für Werbung an der Stätte der Leistung wie auch für allgemeine Produktinformationen" auf Fl.Nr. 749/5 Gmkg. Schönbrunn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
17.09.2020
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt in einem Gebiet mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Netto Markt Weidener Straße“. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellt. Die Nachbarn wurden nicht beteiligt.
Für das Bauvorhaben ist weder die Zufahrt noch die Wasserversorgung oder die Abwasserbeseitigung maßgeblich oder erforderlich
Beschluss
Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO und insbesondere der Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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11. Gemeindliche Stellungnahme zum Antrag auf Vorbescheid "Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage" auf Fl.Nrn. 462/16 und 558/3, Gmkg. Floß
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
17.09.2020
|
ö
|
beschließend
|
11 |
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche der Landwirtschaft im Außenbereich dargestellt. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Das Bauvorhaben grenzt an den Bocklradweg. Eine Zufahrt zu den Flurstücken ist nur über den Bocklradweg möglich.
Bezüglich der Erschließung des Grundstücks mit Wasser und Kanal sind Vereinbarungen mit dem Kommunalbetrieb zu schließen.
Beschluss
Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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12. Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Errichtung von 10 Fertiggaragen" auf Fl.Nr. 722 Gmkg. Floß
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
17.09.2020
|
ö
|
beschließend
|
12 |
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das Grundstück entspricht nach Art der baulichen Nutzung einem Gewerbegebiet. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Die Erschließung ist gesichert. Wasser- und Kanalanschluss sind für das Vorhaben nicht notwendig.
Beschluss
Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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13. Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Neubau einer Lagerhalle mit Büro" auf Fl.Nr. 220/1 Gmkg. Kalmreuth
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
17.09.2020
|
ö
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beschließend
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13 |
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das Grundstück entspricht nach Art der baulichen Nutzung einem Mischgebiet. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Die Erschließung ist gesichert.
Beschluss
Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Ab
s. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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14. Dienstfahrzeug für die Verwaltung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
14.05.2020
|
nö
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beschließend
|
15 |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
17.09.2020
|
ö
|
beschließend
|
14 |
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß)
|
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss
|
12.11.2020
|
ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf die bisherigen Beratungen, letztmals in der interfraktionellen Sitzung am 18.06.2020, lfd. Nr. 2.
Das bisherige Dienstfahrzeuges VW Tiguan, NEW-MF 300 wurde zum 18.08.2020 zurückgegeben.
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich Angebote für ein Fahrzeug für Dienstfahrten der Verwaltungsmitarbeiter eingeholt und in einer Übersicht zusammengefasst (Anlage zum Sachverhalt). Es wurde vermehrt auf die Anschaffung eines umweltfreundlichen Wagens geachtet. Nach Bewertung der Angebote empfiehlt die Verwaltung die Anschaffung des Angebots Nr. 4 (Angebot Autohaus Graser Nr. 80820 vom 04.05.2020). Hierbei handelt es sich um ein Hybrid-Fahrzeug, mit dem auch längere Fahrten zur Regierung oder andere Zielorte problemlos umsetzbar sind.
Beschluss
Es wird beschlossen, das Angebot Nr. 80820 vom 04.05.2020 von Autohaus Graser anzunehmen
.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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15. Bekanntgaben, Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
17.09.2020
|
ö
|
beschließend
|
15 |
Sachverhalt
Heizzentrale, Auftragsvergabe der Rohbauarbeiten
Der Vergabepunkt Rohbau wurde gesplittet und neu ausgeschrieben. Die Vergabe konnte Ende August erfolgen. Die Bauarbeiten haben seit letzter Woche begonnen. Bürgermeister Lindner hält fest, dass das angesetzte Limit unterschritten ist.
Koordinierende Kinderschutzstelle "KOKi"
Bürgermeister Lindner teilt mit, dass Frau Christina Schaller und Frau Marina Höfner sich als Ansprechpartnerinnen der koordinierenden Kinderschutzstelle für den Markt Floß zur Verfügung stellen.
Floß blüht auf
Rita Rosner (CSU) fragt nach der Aktion „Floß blüht auf“. In diesem Jahr gab es weder Flyer noch Werbung in irgendeiner Form. Bürgermeister Lindner wird sich hier mit Herrn Erich Schieder in Verbindung setzen.
Frau Rosner merkte an, dass im Markt aktuell auch viel Unkraut „aufblüht“. Die Pflichten der Anwohner/Eigentümer seien für Bürger nicht einsehbar, da Satzungen auf der Homepage nicht zu finden sind. Im Bereich der Staatsstraßen liegt die Zuständigkeit beim Straßenbauamt. Hier gibt es keine Informationen an den Markt, wann die Reinigungen durchgeführt werden. Bürgermeister Lindner wird die Verwaltung beauftragen, die Satzungen online zu veröffentlichen.
Tempo 30 am Land
Wolfgang Bock (FDP/UB) frägt nach der polizeilichen Stellungnahme zu den Tempo 30 Zonen im ländlichen Bereich.
Geschwindigkeitsmessungen
Wolfgang Bock (FDP/UB) frägt nach, wo die angeschafften Smileys stehen. Aktuell wurden alle Geschwindigkeitsmessanlagen neu umgestellt. Der mobile Smiley befindet sich in der Fliederstraße.
Freizeitanlage Mühlpaint
Sebastian Kitta (CSU) erkundigt sich, was bezüglich der Beschwerden von Anwohnern der Freizeitanlage Mühlpaint geschehen sei. Der Text der Benutzungsverordnung auf der Tafel am Eingang der Anlage ist laut Lindner noch nicht geändert. Hier seien noch rechtliche Fragen zu klären. Das von AfD-Marktrat Björn Beer geforderte Netz zum Schutz von Kleinkindern vor Fußbällen sei inzwischen aber angebracht. Oliver Mutterer (FDP/UB) sagt, man habe die Beschwerden bis zur rechtlichen Klärung in Streetworking-Manier so gehandhabt, dass man immer versucht, den jeweiligen Vorfall zu bereinigen.
Datenstand vom 23.09.2020 08:57 Uhr