Datum: 25.03.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mehrzweckhalle
Gremium: Marktrat
Körperschaft: Markt Floß
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 22:16 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Haushaltsplan Evangelischer Kindergarten
Genehmigung des Haushaltsplanes 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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25.03.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 03.02.2021 hat die Evang. Verwaltungsstelle Sulzbach/Weiden den Haushaltsplan für den Kindergarten „Unterm Regenbogen“ übermittelt. Die Haushaltsplanung sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 489.527,00 € vor und weist im Plan ein Betriebskostendefizit in Höhe von 99.872,00 € aus, dies würde einem Anteil des Marktes von 79.898,00 € entsprechen. Darin enthalten sind jedoch 50.000,00 € Planungskosten für die Erweiterung um eine Kinderkrippengruppe.
Beschluss
Der Haushaltsplan 2021 für den Evang. Kindergarten „Unterm Regenbogen“ wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. Haushaltsplan Katholischer Kindergarten
Genehmigung des Haushaltsplanes 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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25.03.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 30.12.2020 hat die Kath. Kirchenstiftung den Haushaltsplan 2021 für den Kindergarten „St. Johannes Maria Vianney Floß“ übermittelt. Die Haushaltsplanung sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 563.500,00 € vor und weist im Plan ein Betriebskostendefizit in Höhe von 47.080,00 € aus, dies würde einem Anteil des Marktes von 37.664,00 € entsprechen.
Beschluss
Der Haushaltsplan 2021 für den Kath. Kindergarten „St. Johannes M.Vianney“ wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3. Wohnbaufördermaßnahmen
Nachbesserung der Voraussetzungen zur Gewährung von Baukindergeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß)
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Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss
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04.10.2018
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nö
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beschließend
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10 |
Haupt- und Finanzausschuss (Markt Floß)
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Haupt- und Finanzausschuss
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15.11.2018
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nö
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beschließend
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7 |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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13.12.2018
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ö
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beschließend
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2 |
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß)
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Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss
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12.11.2020
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ö
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beratend
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5 |
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Nicht sichtbar
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Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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25.03.2021
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf die bisherigen Beratungen, letztmals in der interfraktionellen Sitzung am 11.02.2021, lfd. Nr. 38.
Aufgrund der Beratungen wurde die neue Förderrichtlinie nochmals angepasst und kann nun zum Beschluss erhoben werden.
Beschluss
Der Markt Floß beschließt nachfolgende Förderrichtlinie:
Baukindergeld des Marktes Floß
- Förderrichtlinie –
Der Markt gewährt ab 01.01.2019 ein Baukindergeld unter der Gegebenheit bestimmter Voraussetzungen. Der Zuschuss ist eine freiwillige Leistung, ein Rechtsanspruch auf Gewährung des Zuschusses besteht nicht.
Gegenstand der Förderung:
- Neubau nach Erwerb (Kauf, Schenkung, Erbe) eines Grundstücks
Kauf einer Eigentumswohnung
Erwerb eines Altbaus (älter als 25 Jahre) mit anschließender Sanierung
Übertragung von Wohneigentum im Wege der Erbfolge, testamentarischen Verfügung oder Schenkung mit anschließender umfassender Sanierung
Kauf eines Leerstandes mit Bezug des Anwesens.
Bezug eines Leerstandes durch den Anwesens-Eigentümer bzw. angehörige Erben.
Definition Leerstand:
Als Leerstand ist ein Gebäude definiert, das nachweislich seit mindestens einem Jahr nicht bewohnt oder für Wohnzwecke genutzt wurde.
Förderberechtigung:
- Das Baukindergeld wird im gesamten Gemeindegebiet gewährt.
- Antragsberechtigt sind Ehepaare, auf Dauer ausgelegte Lebensgemeinschaften sowie Alleinerziehende mit Kindern (leiblich, adoptiert oder auch Stiefkinder) bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
- Die Kinder müssen ihren gemeldeten Erstwohnsitz im Haushalt der Antragsteller haben. Die Förderung wird auch für Kinder gewährt, die innerhalb von fünf Jahren nach Errichtung oder Kauf von Wohneigentum geboren werden oder in den Haushalt der Antragsteller kommen.
- Für jedes Kind kann nur einmalig das Baukindergeld des Marktes Floß beantragt werden.
Zuschusshöhe:
Pro anrechenbarem Kind wird ein einmaliges Baukindergeld in Höhe von 2.000,00 € gewährt.
Antrag und Nachweise:
Antragsberechtigt sind alle Gemeindebürger, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mit Hauptwohnsitz im Markt Floß gemeldet sind.
Es ist ein schriftlicher Antrag beim Markt Floß einzureichen.
Auf Verlangen der Verwaltung sind entsprechende Nachweise nachzureichen (Meldebescheinigung, Kindergeldnachweis, notarielle Kaufurkunde, …).
Ein Antrag auf Baukindergeld ist nur innerhalb von fünf Jahren ab Bezugsdatum, bzw. Erwerbs- oder Kaufdatum möglich.
In besonders gelagerten Fällen behält sich der Marktgemeinderat eine Einzelfallentscheidung abweichend von der vorstehenden Richtlinie vor.
Auszahlung:
Soweit die Fördervoraussetzungen erfüllt sind und ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erfolgt die Auszahlung.
Inkrafttreten
Die Förderrichtlinie tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
Gleichzeitig werden der Beschluss über Baukindergeld in Höhe von 500,00 € vom 20.11.2008 und der Beschluss über Baukindergeld in Höhe von 2.000,00 € vom 13.12.2018 zum 31.12.2020 außer Kraft gesetzt.
Floß, 25.03.2021
Robert Lindner
1. Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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4. Mitnutzung des neuen Feuerwehrgerätehauses
Nutzungsvereinbarung mit dem Bayerischen Roten Kreuz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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25.03.2021
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Das Bayerische Rote Kreuz, Weiden, hat bei Bürgermeister Lindner Anfrage gestellt, ob eine Mitnutzung eines Raumes im neuen Feuerwehrgerätehaus für den Fahrer des Notarzteinsatzfahrzeuges denkbar wäre. Eine entsprechende Nutzungsvereinbarung (Anlage zum Sachverhalt) ab 01.04.2021 wurde zur Verfügung gestellt.
Eine derartige Vereinbarung bringt enorme Vorteile für den Markt, da beim einem Einsatz der im Dienst befindliche Notarzt aus Floß schneller aufgenommen und somit wertvolle Zeit eingespart werden kann.
Beschluss
Der Mitnutzung eines Raumes im neuen Feuerwehrgerätehaus durch den Fahrer des Notarzteinsatzfahrzeuges des Bayerischen Roten Kreuzes wird Zustimmung erteilt. Der Bürgermeister wird zur Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung berechtigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5. Verkehrsberuhigung und Sensibilisierung
Sachstand zur 30er Zone Ortsteil Ziegelhütte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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25.06.2020
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ö
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beratend
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4 |
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß)
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Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss
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09.07.2020
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ö
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beschließend
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1 |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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25.03.2021
|
ö
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informativ
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5 |
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf die Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschusses am 12.11.2020, lfd. Nr. 43.
Zur Umsetzung der 30er Zone im Ortsteil Ziegelhütte fand am Dienstag, 09.03.2021, ein Vor-Ort-Termin mit der Polizeiinspektion Neustadt a.d. Waldnaab statt. Die endgültige Beschilderung (Anlage zum Sachverhalt) wurde bei diesem Termin festgelegt und kann nun bestellt und durch den kommunalen Bauhof aufgestellt werden.
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6. Bekanntgaben, Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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25.03.2021
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Geschwindigkeitsmessungen
Bürgermeister Lindner berichtet über vorliegende Auswertungen des Smileys in der Plößberger Straße auf Höhe Bergstraße. Auffällige Verkehrsteilnehmer waren insgesamt 49 Fahrer mit über 80 km/h, drei Fahrer mit einer Geschwindigkeit von über 90 km/h und zwei mit über 100 km/h (Anlage zum Sachverhalt). Laut Polizeiinspektion ist jedoch eine Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen von über 85% bereits ein zufriedenstellendes Ergebnis.
Digitaler Bauantrag
Bürgermeister Lindner berichtet über die Umstellung der Bearbeitung von Bauanträgen durch das Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab.
Markus Staschewski (SPD) hält fest, dass die Bürger dem Landratsamt oft eine lange Bearbeitungszeit der Bauanträge unterstellen. Dies wird durch den neuen digitalen Bauantrag hoffentlich schneller.
Schweigend steht der Wald
Obst- und Gartenbauverein
Rita Rosner (CSU) informiert als Vorsitzende des Obst- und Gartenbauvereins, dass ihr Verein sich an der Aktion „Heimische Bäume – unsere Zukunft“ beteiligt. Sie werden voraussichtlich im April eine Mehlbeere und eine Winterlinde pflanzen.
Tinyhouse
Markus Staschewski (SPD) stellt einen Antrag seiner Fraktion zur Ausweisung von Baugrundstücken für Tiny-Häuser vor (Anlage zum Sachverhalt). Die Zahl der Single-Haushalte wächst. Auch viele ältere Menschen suchen nach Alternativen, wenn die Kinder aus dem Haus sind. Er begründet den Antrag damit, dass die Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt, in der Bauwirtschaft und der Arbeitswelt das alternative Wohnen in kleinen, mobilen Einheiten zunehmend attraktiv gemacht hätten. Die Bauweise sei zudem nachhaltig, flächen- und ressourcenschonend und trage somit zu einer ökologischeren Lebensweise bei.
Tagespflege
Julia Bayers (CSU) fragt nach dem Sachstand zur Errichtung einer Tagespflegeeinrichtung im Markt. Bürgermeister Lindner hat hier bereits mit Anbietern Gespräche geführt. Allerdings müssen noch geeignete Räumlichkeiten gefunden werden.
Datenstand vom 09.04.2021 08:55 Uhr