Datum: 24.02.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mehrzweckhalle
Gremium: Marktrat
Körperschaft: Markt Floß
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:43 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:48 Uhr bis 21:50 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Archivpflege
Bestellung von Herrn Siegfried Schuller zum Archivar des Marktes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
|
24.02.2022
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf die bisherigen Beratungen.
Mit Wirkung zum 01.01.2022 wurde Herr Siegfried Schuller als gemeindlicher Archivar eingestellt. Herr Schuller zeichnet sich durch seine umfangreichen Ortskenntnisse und sein Wissen aus über 30 Jahren Mitgliedschaft im Marktrat aus. Es ist mir deshalb eine besondere Freude, dass der Markt ihn für diese Aufgabe gewinnen konnte.
Beschluss
Herrn Siegfried Schuller wird mit Wirkung zum 01.01.2022 zum Archivar des Marktes Floß bestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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2. Gemeindebücherei
Jahresbericht 2021
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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24.02.2022
|
ö
|
informativ
|
2 |
Sachverhalt
Die Büchereileitung, Frau Gisela Kreisel, hat dem Markt den Jahresbericht der Marktbücherei für 2021 übermittelt (Anlage zum Sachverhalt).
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3. Ferienbetreuung
Ferienfreizeit Angebote im Jahr 2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
20.01.2022
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
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24.02.2022
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf die Sitzung des Marktrates am 20.01.2022, lfd. Nr. 347.
Nachdem vom Markt Waidhaus bestätigt wurde, dass in den Sommerferien 2022 wieder eine Ferienfreizeit mit „Xund ins Leben“ angeboten wird, wurde in der Sitzung des Marktrates am 20.01.2022, lfd. Nr. 347, eine erneute Bezuschussung in Höhe von 65,00 € pro Kind und Woche beschlossen.
Mit E-Mail vom 02.02.2022 hat der Markt Waidhaus mitgeteilt, dass ein insgesamt 3-wöchiges Ferienprogramm angeboten werden kann. Allerdings erhöhen sich die Gesamtkosten pro Woche auf 170,00 € je Kind, was einen hälftigen Anteil der teilnehmenden Kommunen von 85,00 € betragen würde.
Ob wie im letzten Jahr erneut ein kostenloser Bustransfer vom Landratsamt Neustadt bereitgestellt wird, ist bisher noch nicht bekannt und wird rechtzeitig veröffentlicht.
Beschluss
Der Markt Floß unterstützt die Ferienfreizeit von „Xund ins Leben“. Der in der Sitzung des Marktrates am 20.01.2022 beschlossene Zuschuss in Höhe von 65,00 € pro Woche wird entsprechend dem E-Mail vom Markt Waidhaus vom 02.02.2022 auf 85,00 € erhöht. Der Bürgermeister wird bei Bedarf zur Unterzeichnung des Kooperationsvertrages für die Ferienfreizeit 2022 in Waidhaus für den Markt Floß ermächtigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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4. Breitbandausbau
Markterkundung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie - BayGibitR und dem Förderverfahren des Bundes
Auftragserteilung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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23.07.2020
|
nö
|
beratend
|
15 |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
04.11.2021
|
ö
|
beschließend
|
1 |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
24.02.2022
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf die bisherigen Beratungen, letztmals in der interfraktionellen Sitzung vom 03.02.2022, lfd. Nr. 101.
Aufgrund der Präsentation von Herrn Vermessungsdirektor Hermann Prölß vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Weiden i.d.OPf. wurde bei der IK-T GmbH, Regensburg ein Angebot für eine kombinierte Markterkundung für das Gigabit-Förderverfahren des Bundes und des Landes Bayern eingeholt (Anlage zum Sachverhalt). Seitens der IK-T wurde mitgeteilt, dass die angebotenen Leistungen zu 100% über die vorhandenen Restfördermittel in Höhe von 14.700,00 € des bestehenden Förderbescheids der atene KOM abgedeckt werden können. Die Fraktionen sprachen sich in der Sitzung für die Beauftragung der Markterkundung aus. Der IK-T wurde zwischenzeitlich der Auftrag erteilt.
Beschluss
Mit der Vorgehensweise besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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5. Haushaltsplan Evangelischer Kindergarten
Genehmigung des Haushaltsplanes 2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
24.02.2022
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 11.01.2022 hat die Evang. Verwaltungsstelle Sulzbach/Weiden den Haushaltsplan für den Kindergarten „Unterm Regenbogen“ übermittelt. Die Haushaltsplanung sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 501.074,00 € vor und weist im Plan ein Betriebskostendefizit in Höhe von 107.349,00 € aus, dies würde einem Anteil (80%) des Marktes von 85.492,00 € entsprechen.
Beschluss
Der Haushaltsplan 2022 für den Evang. Kindergarten „Unterm Regenbogen“ sollte genehmigt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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6. Aufhebung alter bzw. erfüllter Bebauungspläne
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
24.02.2022
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
16.03.2023
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Am 13.01.2022 fand eine Besprechung bei Frau Moller und Herr Reichl im Bauamt des Landratsamtes statt. Hierbei wurde erörtert, welche Bebauungspläne aufgehoben werden können. Eine Übersicht mit Begründung zum Status ist als Anlage beigefügt. Die Beratungen zum Sachverhalt sind zu führen.
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6.1. Aufhebung des Bebauungsplans "Am Hohen Baum"
Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
24.02.2022
|
ö
|
beschließend
|
6.1 |
Sachverhalt
Der Bebauungsplan für das allgemeine Wohngebiet „Am Hohen Baum“ wurde bereits im Jahr 1964 aufgestellt und hat bis ins Jahr 1973 drei Änderungen erfahren. Bis heute sind über 90% der Fläche bebaut. Der Zweck des Bebauungsplans ist somit erfüllt. Baulücken können nach § 34 BauGB als Innenbereich bewertet werden. Der Bebauungsplan kann aufgehoben werden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan „Am Hohen Baum“ aufzuheben. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen und gleichzeitig den Aufhebungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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6.2. Aufhebung des Bebauungsplans "Hinter den Gärten"
Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
24.02.2022
|
ö
|
beschließend
|
6.2 |
Sachverhalt
Der Bebauungsplan für das allgemeine Wohngebiet „Hinter den Gärten“ wurde im Jahr 1964 aufgestellt. Bis heute sind über 90% der Parzellen bebaut. Im östlichen Bereich wurden teilweise andere Grundstücksverhältnisse geschaffen, als im damaligen Plan vorgesehen. Baulücken können nach § 34 BauGB bewertet werden. Der Bebauungsplan kann aufgehoben werden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan „Hinter den Gärten“ aufzuheben. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen und gleichzeitig den Aufhebungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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6.3. Aufhebung des Bebauungsplans "Ziegelhütte"
Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
24.02.2022
|
ö
|
beschließend
|
6.3 |
Sachverhalt
Der Bebauungsplan für das allgemeine Wohngebiet „Ziegelhütte“ wurde bereits im Jahr 1964 aufgestellt und hat im Jahr 1977 eine Änderung erfahren. Bis heute sind über 90% der Fläche bebaut. Der Zweck des Bebauungsplans ist somit erfüllt. Baulücken können gemäß §34 BauGB als Innenbereich gewertet und der Bebauungsplan deshalb aufgehoben werden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan „Ziegelhütte“ aufzuheben. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen und gleichzeitig den Aufhebungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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6.4. Aufhebung des Bebauungsplans "Auf der Scheiben"
Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
24.02.2022
|
ö
|
beschließend
|
6.4 |
Sachverhalt
Der Bebauungsplan für das allgemeine Wohngebiet „Auf der Scheiben“ wurde im Januar 1999 aufgestellt und hat im August desselben Jahres eine Änderung erfahren. Die Fläche des Bebauungsplanes ist zu 100% bebaut. Der Zweck des Bebauungsplans ist somit erfüllt und der Bebauungsplan kann deshalb aufgehoben werden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan „Auf der Scheiben“ aufzuheben. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen und gleichzeitig den Aufhebungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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6.5. Aufhebung des Bebauungsplans "In der Marterlohe BA I"
Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
24.02.2022
|
ö
|
beschließend
|
6.5 |
Sachverhalt
Der Bebauungsplan für das allgemeine Wohngebiet „In der Marterlohe BA I“ wurde im Jahr 1999 aufgestellt und hat im Jahr 2002 eine Änderung erfahren. Bis heute sind über 90% der Fläche bebaut. Der Zweck des Bebauungsplans ist somit erfüllt. Baulücken können gemäß §34 BauGB als Innenbereich gewertet und der Bebauungsplan deshalb aufgehoben werden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan „In der Marterlohe BA I“ aufzuheben. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen und gleichzeitig den Aufhebungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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7. Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen
Greenovative GmbH: Antrag auf Bauleitplanung gemäß §12 Abs. 2 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß)
|
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss
|
20.10.2021
|
ö
|
beschließend
|
2 |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
24.02.2022
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf die bisherigen Beratungen, letztmals in der interfraktionellen Sitzung am 03.02.2022, lfd. Nr. 106.
Bereits im September 2021 ging eine Bauvoranfrage von der Greenovative GmbH, Nürnberg, ein. Daraufhin wurde von der Verwaltung ein Leitfaden für die Zulassung von Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen erstellt und die Anfrage des Energieanbieters zunächst zurückgewiesen.
Mit Schreiben vom 15.12.2021 ging nun ein Antrag auf Bauleitplanung von der Greenovative GmbH ein, welcher weiterer Beratung bedarf. Die Verwaltung hat eine Beurteilung des Antrags aufgrund des erstellten Leifadens bereitgestellt (Anlage zum Sachverhalt). Über den Antrag soll ein Beschluss gefasst werden.
Beschluss
Der Antrag auf Bauleitplanung vom 15.12.2021 der Greenovative GmbH, Nürnberg, wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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8. Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag
Neubau Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung und Garage auf Fl.Nr. 231/4, Gemarkung Kalmreuth
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
24.02.2022
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Die Antragsteller beantragen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf Fl.Nr. 231/4 Gemarkung OT Kalmreuth. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche der Landwirtschaft dargestellt. Für den Ortsteil Kalmreuth wurde eine Satzung gemäß §35 Abs. 6 BauGB über die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich von Kalmreuth erlassen. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches dieser Satzung. Eine Erschließung des Bauvorhabens ist derzeit nicht gegeben. Dies gilt im Hinblick auf die Wasserversorgung und auf die Entwässerung. Der Ortsteil Kalmreuth ist in einem Trennsystem an die Abwasserbeseitigung des Kommunalbetriebs angeschlossen. Die Bauantragsteller haben bereits einen Vertrag mit dem Kommunalbetrieb abgeschlossen.
Der Bauherr beantragt eine Abstandsflächenübernahme nach Art. 6 Abs. 2 BayBO mit dem Nachbargrundstück.
Beschluss
Dem Bauantrag wird gemäß der bestehenden Satzung nach §35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil Kalmreuth das Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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9. Gemeindliche Stellungnahme zu Bauantrag
Neubau Einfamilienwohnhaus mit Einzelgarage oder Carport auf
Fl-Nr.: 159/3 Gemarkung Gösen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
24.02.2022
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Mit E-Mail vom 27.01.2022 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Antrag auf Vorbescheid im Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann.
Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche der Landwirtschaft dargestellt. Das Bauvorhaben liegt in einem Bereich ohne Bebauungsplan. Eine Erschließung des Bauvorhabens ist derzeit nicht gegeben. Bezüglich der Erschließung des Grundstücks mit Wasser und Kanal sind Vereinbarungen mit dem Kommunalbetrieb zu schließen.
Beschluss
Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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10. Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag
Lagerhalle am best. Gebäude Fl-Nr.: 437 Gemarkung Floß
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
24.02.2022
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Mit E-Mail vom 03.02.2022 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Bauantrag im Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann.
Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellt. Das Bauvorhaben liegt in einem Bereich ohne Bebauungsplan. Eine Erschließung des Bauvorhabens ist gegeben. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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11. Gemeindliche Stellungnahme zu Bauantrag
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage
Fl-Nr.: 1039 + 1039/1 Gemarkung Floß
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
24.02.2022
|
ö
|
beschließend
|
11 |
Sachverhalt
Mit E-Mail vom 09.02.2022 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Antrag auf Vorbescheid im Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann.
Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet dargestellt. Das Bauvorhaben liegt in einem Bereich ohne Bebauungsplan. Eine Erschließung des Bauvorhabens ist derzeit nicht gegeben. Bezüglich der Erschließung des Grundstücks mit Wasser und Kanal sind Vereinbarungen mit dem Kommunalbetrieb zu schließen.
Beschluss
Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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12. Gemeindliche Stellungnahme zum Antrag auf Vorbescheid zum
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr.: 125, Gemarkung Gösen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
24.02.2022
|
ö
|
beschließend
|
12 |
Sachverhalt
Mit E-Mail vom 14.02.2022 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Antrag auf Vorbescheid im Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann.
Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan als Außenbereich dargestellt. Das Bauvorhaben liegt in einem Bereich ohne Bebauungsplan. Eine Erschließung des Bauvorhabens ist nicht gegeben. Bezüglich der Erschließung des Grundstücks mit Wasser und Kanal sind Vereinbarungen mit dem Kommunalbetrieb zu schließen. Nach einem Ortstermin (Grundstücksbesichtigung) wurde die Planung dementsprechend angepasst, siehe beiliegenden Höhenplan.
Beschluss
Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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13. Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag
Neubau einer Lagerhalle zum bestehenden Feuerwehrgerätehaus Floß
Fl.-Nr.: 991+992/1 Gemarkung Floß
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
24.02.2022
|
ö
|
beschließend
|
13 |
Sachverhalt
Mit E-Mail vom 03.02.2022 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Bauantrag im Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann.
Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellt. Das Bauvorhaben liegt in einem Bereich ohne Bebauungsplan. Eine Erschließung des Bauvorhabens ist gegeben. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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14. Radoffensive Klimaland Bayern – Förderung für den Radwegebau
Bewerbung für die Pakete 2 „Interkommunale Radvorrangrouten“ und Pakt 3 „Radwege im Wald“
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
24.02.2022
|
ö
|
beschließend
|
14 |
Sachverhalt
Die bayerische Staatsregierung möchte Ihr Ziel der Klimaneutralität bis 2040 erfüllen und spricht daher eine weitere Förderung für den Radwegebau aus. Mit der Radoffensive Klimaland Bayern bietet sich nun eine neue Möglichkeit, bereits lang ersehnte Projekte im Radwegebau zu verwirklichen. Mit Fördersätzen von bis zu 90% wird so der Bau von neuen Radwegeverbindungen
für die Gemeinden und Städte attraktiver.
Die Gemeinden im Zusammenschluss der ILE Naturparkland haben mit Herrn Robert Rieger, RideTime GmbH, eine gemeinsame Bewerbung bei der Radoffensive Bayern beraten. Speziell sollen hier die Förderpakete „Interkommunale Radvorrangrouten“ und „Radwege im Wald“ angesprochen werden. Um eine Bewerbung bei der Radoffensive einzureichen, sind Grundsatzbeschlüsse jeder beteiligten Kommune notwendig. Aus der Beschlussfassung entstehen zunächst keinerlei Verpflichtungen für die teilnehmenden Kommunen.
Beschluss
Der Markt Floß unterstützt im Grundsatz die Bewerbung bei der Radoffensive Bayern im Bereich der "Interkommunalen Radvorrangrouten“ und der „Radwege im Wald“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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15. Bekanntgaben, Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
24.02.2022
|
ö
|
beschließend
|
15 |
Sachverhalt
Infostelen im Marktgebiet
Bürgermeister Lindner berichtet über ein Gespräch mit Frau Lienhart, KZ-Gedenkstätte Flossenbürg. Die in der Vergangenheit gemeinsam erarbeiteten Infostelen an der Synagoge sind bereits errichtet. Nun stehen noch die Stelen am Bahnhof aus. Hier wurde nun angeregt, eine der beiden Informationstafeln beim jüdischen Friedhof aufzustellen.
1075-Jahrfeier mit Heimatfest 2023
Bürgermeister Lindner wies darauf hin, dass ab den nächsten Sitzungen immer am Ende des öffentlichen Teils Informationen zum Sachstand Heimatfest 2023 erfolgen werden.
Geschwindigkeitsmessungen
Im Zeitraum 16.11.21 bis 09.02.22 wurde in Konradsreuth der mobile „Smiley“ aufgestellt. Die Zahlen zeigen sich auf den ersten Blick mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50km/h sehr ordentlich. Berücksichtigt man jedoch, dass hier testweise kurzzeitig auf 30km/h begrenzt war, ist die gefahrene Geschwindigkeit mit 40-50 km/h trotzdem überschritten.
Baumpflanzaktion „Rosser Lohe“
Rita Rosner (CSU) berichtet als Vorsitzende des Obst- und Gartenbauvereins über Unterstützung bei der Baumpflanzaktion „Rosser Lohe“. Sie bekommen hier fünf Bäume alter Obstsorten gespendet. Rosner bedankte sich für die Unterstützung der Aktion durch die Bereitstellung des Grundstücks durch den Markt.
E-Tankstelle Luitpoldplatz
Markus Staschewski (SPD) kritisierte, dass man in Floß Strom für E-Autos geschenkt bekäme und verwies hier auf die E-Tankstelle am Luitpoldplatz. Er hielt fest, dass sich ein Fahrer eines E-Autos sicher auch den Strom dafür leisten kann. Bürgermeister Lindner berichtet, dass eine Umstellung zu einer Bezahltankstelle bereits geplant ist. Die Verhandlungen hierzu laufen jedoch noch.
Datenstand vom 28.02.2022 11:54 Uhr