Datum: 19.05.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: großer Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktrat
Körperschaft: Markt Floß
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 22:55 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Flächennutzungsplan- Änderung „Ellenbach“
Markt Floss, Gemarkung Schlattein
a) Behandlung mit Abwägung der Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Flächennutzungsplan- Änderung „Ellenbach“
(in der Fassung vom Mai 2022)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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19.05.2022
|
ö
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beschließend
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1 |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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10.11.2022
|
ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf die Sitzung des Marktgemeinderates am 30.09.2021, lfd. Nr. 282.
Für den Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 22.11.2021 bis einschließlich 23.12.2021.
Zu den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger hat die erneute Abwägung zu erfolgen. Hierzu hat Landschaftsarchitekt Matthias Rembold, Nabburg eine Aufstellung (Anlage zum Sachverhalt) gefertigt, die sein Stellvertreter, Herr Klaus-Peter Fels, von der Firma RF Ingenieurberatung, Nabburg in der Sitzung vorträgt und erläutert. Es gingen insgesamt 7 Stellungnahmen ein (7 Träger öff. Belange, 0 Öffentlichkeit), wobei 4 ohne Einwendungen waren und für 3 Stellungnahmen Anregungen und Hinweise enthalten waren.
Beschluss 1
a)
Die im Zuge der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Gewerbegebietes Ellenbach auf den Flurnummern 734/1 sowie 698, Gemarkung
Schlattein vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat der Marktrat gemäß § 4 Abs. 1 behandelt und mit folgendem Ergebnis gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung ist in den Übersichten der Stellungnahmen mit Abwägungen schriftlich festgehalten. Die in der Zusammenstellung genannten Beschlussvorschläge werden zu Beschlüssen erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 2
b)
Die in der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Marktrat des Marktes Floß in der Sitzung am 19.05.2022 beschlussfähig behandelt. In gleicher Sitzung wird der Entwurf 16. Flächennutzungsplanänderung „Ellenbach“ in der Fassung vom Mai 2022, unter Berücksichtigung der vom Marktrat beschlossenen Änderungen und Ergänzungen, gebilligt.
Für den Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt in der gebilligten Fassung vom Mai 2022 die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB. Die Bevölkerung hat die Möglichkeit zu Hinweisen und Einwendungen. Die Träger öffentlicher Belange werden von der Verwaltung auf elektronischem Weg von den Planungsunterlagen in Kenntnis gesetzt und um entsprechende Stellungnahmen angehalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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2. Bebauungsplan mit Grünordnung Gewerbegebiet „Ellenbach“
Markt Floss, Gemarkung Schlattein
a) Behandlung mit Abwägung der Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan mit Grünordnung Gewerbegebiet "Ellenbach“
(in der Fassung vom Mai 2022)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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19.05.2022
|
ö
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beschließend
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2 |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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10.11.2022
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf die Sitzung des Marktgemeinderates am 30.09.2021, lfd. Nr. 283.
Für den Entwurf des Bebauungsplans mit Grünordnung „Gewerbegebiet Ellenbach“ erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 22.11.2021 bis einschließlich 23.12.2021.
Zu den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger hat die erneute Abwägung zu erfolgen. Hierzu hat Landschaftsarchitekt Matthias Rembold, Nabburg eine Aufstellung (Anlage zum Sachverhalt) gefertigt, die sein Stellvertreter, Herr Klaus-Peter Fels, von der Firma RF Ingenieurberatung, Nabburg in der Sitzung vorträgt und erläutert. Es gingen insgesamt 10 Stellungnahmen ein (10 Träger öff. Belange, 0 Öffentlichkeit), wobei 6 ohne Einwendungen waren und für 4 Stellungnahmen Anregungen und Hinweise enthalten waren.
Beschluss 1
a)
Die im Zuge der förmlichen Beteiligung zum Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „Gewerbegebiet Ellenbach“ auf den Flurnummern 734/1 sowie 698, Gemarkung Schlattein vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat der Marktrat gemäß § 4 Abs. 1 behandelt und mit folgendem Ergebnis gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung ist in den Übersichten der Stellungnahmen mit Abwägungen schriftlich festgehalten. Die in der Zusammenstellung genannten Beschlussvorschläge werden zu Beschlüssen erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 2
b)
Die in der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Marktrat des Marktes Floß in der Sitzung am 19.05.2022 beschlussfähig behandelt. In gleicher Sitzung wird der Entwurf des Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung „Gewerbegebiet Ellenbach“ in der Fassung vom Mai 2022, unter Berücksichtigung der vom Marktrat beschlossenen Änderungen und Ergänzungen, gebilligt.
Für den Entwurf des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung „Gewerbegebiet Ellenbach“ erfolgt in der gebilligten Fassung vom Mai 2022 die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB. Die Bevölkerung hat die Möglichkeit zu Hinweisen und Einwendungen. Die Träger öffentlicher Belange werden von der Verwaltung auf elektronischem Weg von den Planungsunterlagen in Kenntnis gesetzt und um entsprechende Stellungnahmen angehalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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3. Glasfaserausbau-Planung für Kommunen
Unternehmensvorstellung Glasfaser Direkt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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28.04.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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19.05.2022
|
ö
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beschließend
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3 |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
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30.06.2022
|
nö
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informativ
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18 |
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf die Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschusses am 17.03.2022, lfd. Nr. 105.
Das Unternehmen Glasfaser Direkt ist ein privater Anbieter von Glasfasererschließung. Die Public Affairs Managerin Frau Alexandra Sitter stelle ihr Unternehmen anhand einer PowerPoint-Präsentation vor und stand dem Gremium für Fragen zur Verfügung.
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4. Gemeindliche Stellungnahme Antrag auf Vorbescheid
Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelcarport auf Flur-Nr. 307, Gemarkung Gösen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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19.05.2022
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Mit E-Mail vom 04.05.2022 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses mit Garage beim Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann.
Das Grundstück Fl.Nr. 307 Gemarkung Gösen ist im Flächennutzungsplan als Fläche der Landwirtschaft dargestellt. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Die Bauherrenschaft beantragt die Prüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit. Das Vorhaben ist gem. § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Außenbereich zu bewerten, eine Privilegierung liegt nicht vor. Das Grundstück liegt nicht in Schutzgebieten (Naturschutz, Wasserrecht etc.), eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt nicht vor. Die Erschließung des Bauvorhabens ist nicht gesichert, dies ist jedoch erst im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.
Beschluss
Dem Antrag auf Vorbescheid wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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5. Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag
Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf Flur-Nr. 1150/18, Gemarkung Floß
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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19.05.2022
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Mit E-Mail vom 28.04.2022 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses mit Garage beim Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann.
Das Grundstück Fl.Nr. 1150/18 Gemarkung Floß ist im Flächennutzungsplan als Allgemeines Wohngebiet dargestellt. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Im Wiesengrund“, hält jedoch die Festsetzungen zu Seitenverhältnis des Baukörpers, Wandhöhe und Giebelbreite der Dachgaube nicht ein:
Seitenverhältnis 10,70m zu 9,65m (=1.11) statt 5:4 (=1,25)
Wandhöhe 6,61m statt 4,30m
Giebelbreite 4,30m statt 1/3 der Gebäudelänge (=3,56m)
Die Erschließung des Bauvorhabens ist gesichert, die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Dem Bauantrag einschließlich den beantragten Befreiungen wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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6. Straßenerneuerung Ortsteil Plankenhammer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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19.05.2022
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
In Zusammenarbeit zwischen der Baugenossenschaft Eigenheim und dem Kommunalbetrieb Floß AöR wird der Kanal und die Straße auf der Fl.Nr. 274/3 im Ortsteil Plankenhammer erneuert. Anschließend zu diesem Bauabschnitt wird auf der Fl.Nr. 273/2 ein beschädigter Straßenbelag mit einer Fläche von ca. 30 m² durch den Markt Floß erneuert. Bürgermeister Lindner hat hierzu der Lieblingsgarten GmbH & Co. KG, Neustadt/WN den Auftrag laut Angebot Nr. G99047-01-0018 vom 29.04.2022 erteilt.
Beschluss
Der Sachverhalt wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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7. 1075-Jahrfeier des Marktes Floß und 5. Flosser Heimatfest im Jahr 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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28.04.2022
|
ö
|
beratend
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14 |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
|
19.05.2022
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Marktrat (Markt Floß)
|
Marktrat
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30.06.2022
|
ö
|
informativ
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12 |
Sachverhalt
2. Bürgermeister Mutterer gibt die neuesten Informationen zum Festjahr 2023 bekannt:
Mit der Schlossbrauerei Friedenfels konnte ein Liefer- und Leistungsvertrag (Anlage zum Sachverhalt) geschlossen werden. Hierfür gilt ein besonderer Dank Herrn Christian Kunz, der hier intensive Vertragsverhandlungen geführt hat.
Erfreulich ist die Zusage von Landrat Andreas Meier, die Schirmherrschaft zu übernehmen. Auch liegt dem Markt die Zusage von Freiherr von Lichtenstern zur Teilnahme als Ehrengast vor.
Mutterer gibt das Bahnhofs-Event am Vatertag, 26.05.2022, bekannt und ruft zu reger Teilnahme auf. Am Sonntag, 29.05.2022, werden die Festdamen und Festburschen am Festzug anlässlich 125 Jahre Burschenverein Rothenstadt teilnehmen.
Mutterer bedankte sich bei allen Vereinen, die sich bisher bereits als Helfer bereiterklärt haben und bat gleichzeitig weitere Vereine und Helfer, sich an den Arbeiten zum Heimatfest zu beteiligen.
Beschluss
Mit dem Abschluss des Liefer- und Leistungsvertrages mit der Schlossbrauerei Friedenfels besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.05.2022 11:31 Uhr