Datum: 28.07.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: großer Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktrat
Körperschaft: Markt Floß
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:13 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:18 Uhr bis 21:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren Erlass einer neuen Satzung zum 01.10.2022
2 Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr.1172/9, Gemarkung Floß
3 Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 159/3, Gemarkung Gösen
4 Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag Errichtung eine Anbaus an das bestehende Wohngebäude auf Fl.Nr.1020/3, Gemarkung Floß
5 Isolierte Befreiung von den Vorschriften des Bebauungsplans "Ziegelhütte"; Errichtung einer Einfriedung auf Fl.Nr. 928/1, Gemarkung Floß
6 Bekanntgaben, Anfragen
7 1075-Jahrfeier des Marktes Floß und 5. Flosser Heimatfest im Jahr 2023

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1. Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren Erlass einer neuen Satzung zum 01.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 28.07.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die aktuell gültige Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren Floß und Bergnetsreuth vom 01.10.2002 wurde im Rahmen der regelmäßigen Prüfung kontrolliert. Es haben sich im Vergleich zu aktuellen Mustersatzungen keine großen Änderungen ergeben. Lediglich redaktionelle Anpassungen im Hinblick auf die Gleichstellung werden mit der neuen Fassung umgesetzt. Die Satzung ist Anlage zum Sachverhalt

Beschluss

Es wird beschlossen, die im Entwurf zur Kenntnis genommene Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren Floß und Bergnetsreuth zu erlassen. Die Satzung tritt am 01. Oktober 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 01. Oktober 2002 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr.1172/9, Gemarkung Floß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 28.07.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Antragsteller beantragen den Neubau eines Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage auf Fl.-Nr. 1172/9 Gemarkung Floß. Das Bauvorhaben ist im Flächennutzungsplan als Allgemeines Wohngebiet dargestellt. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Im Wiesengrund“, hält jedoch die Festsetzungen zu Maß der baulichen Nutzung (U+E+I), Firsthöhe von OK Straße bis OK Dach und OK FFB EG max. 0,50m über dem höchsten Punkt der OK anliegenden Erschließungsstraße nicht ein:
  1. Geplant E+1
  2. Firsthöhe 8,335m
  3. Überschreitung der maximalen Höhe OKFFB über Straße
Die Erschließung des Bauvorhabens ist gesichert. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 159/3, Gemarkung Gösen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 28.07.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Antragsteller beantragen den Neubau eines Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage auf Fl.-Nr. 159/3 Gemarkung Gösen. Das Bauvorhaben ist im Flächennutzungsplan als Fläche der Landwirtschaft dargestellt. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Es handelt sich um ein Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB. Die Erschließung des Bauvorhabens ist gesichert. 
Mit Bescheid vom 14.12.2020 wurde bereits die entsprechende Bauvoranfrage durch das Landratsamt Neustadt/WN genehmigt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag Errichtung eine Anbaus an das bestehende Wohngebäude auf Fl.Nr.1020/3, Gemarkung Floß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 28.07.2022 ö beschließend 4
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 22.09.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Antragsteller beantragen den Anbau an das bestehende Einfamilienwohnhaus auf Fl.-Nr. 1020/3, Gemarkung Floß. Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich. Die Erschließung des Bauvorhabens ist gesichert. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Isolierte Befreiung von den Vorschriften des Bebauungsplans "Ziegelhütte"; Errichtung einer Einfriedung auf Fl.Nr. 928/1, Gemarkung Floß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 28.04.2022 ö beschließend 11
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 28.07.2022 ö beschließend 5
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 22.09.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 928/1, Gemarkung Floß, beabsichtigen die Errichtung einer Einfriedung mit Stützmauer. Die geplante Maßnahme entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans „Ziegelhütte“.

Festgesetzt ist:

5. Einfriedungen 
Zulässig sind Holzlatten-, Drahtgitterzäune und Hecken, maximal 1,20m einschl. Sockel hoch, wobei die Sockelhöhe nicht mehr als ¼ der Gesamthöhe der Einfriedung betragen darf. Zäune müssen vor den Säulen durchgehend angebracht sein. Es ist einheitliches Zaunmaterial zu verwenden. Anstriche in gedeckten Farben sind ebenfalls einheitlich auszuführen.

10: Ausnahmen:
       2.         Einfriedungen (Ziffer 5) können auf die vorgeschriebene Höhe auch als Mauern ausgeführt werden, wenn hierbei das Gesamtstraßenbild nicht gestört wird.

Die Stützmauer im Norden dient als Standsicherheit für das Nachbargrundstück, da nach der Begradigung des Grundstücks Fl.Nr. 929/1 der Höhenunterschied ca. 1m beträgt. 
Im Westen dient es ebenfalls als Standsicherheit um die Absenkung des Grundstücks auf Fl.Nr. 938 zu verhindern, das ca. 1m höher liegt

Es ist zu beachten, dass die bereits erstellte Stützmauer im Westen, nicht wie in den eingereichten Planungsunterlagen auf der Grundstückgrenze liegt, sondern die Grundstücksgrenze überschritten hat (s. beiliegenden Ausschnitt aus dem Bayern-Atlas). Die Unterschrift des betreffenden Nachbarn liegt vor.

Beschluss

Die Befreiung wird gem. § 31 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

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6. Bekanntgaben, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 28.07.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Amt des G’sundheitsbotschafters 
Markträtin Dr. Julia Bayer musste ihr Amt als G’sundheitsbotschafterin beim Landratsamt Neustadt/WN aus persönlichen Gründen leider niederlegen. Der Markt würde sich über neue Bewerbungen um dieses Amt freuen. Ein entsprechender Aufruf soll gestartet werden. Bürgermeister Lindner dankte Dr. Bayer für ihr Engagement als G’sundheitsbotschafterin.

Besichtigung verwaister jüdischer Friedhöfe
Am Mittwoch, 20.07.2022, fand eine Begehung des jüdischen Friedhofs und der Synagoge gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, mit dem Landratsamt Neustadt/WN, sowie dem Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern statt. Der gepflegte Zustand der Anlagen wurde bei der Begehung gewürdigt. Beanstandungen gab es keine. Ein schriftlicher Prüfbericht geht dem Markt noch separat zu.

Breitbandausbau II
Joachim Wagner (CSU) zeigte sich erfreut, dass die Asphaltarbeiten in Niedernfloß und Oberndorf nun abgeschlossen sind.

Zukünftiger Glasfaserausbau
Mathias Schnabl (CSU) fragte nach dem Sachstand zu dem privatwirtschaftlichen Ausbau durch die Glasfaser Direkt GmbH. Bürgermeister Lindner erläuterte, dass die sogenannte Vorvermarktungsphase mit einer Dauer von ca. 3 Monaten bald anläuft. Ab dem 10. August haben die Bürgerinnen und Bürger auch die Möglichkeit, sich auf der Landing Page Floß unter www.glasfaser-direkt.de zu informieren. Auch die Gemeinden Altenstadt/WN, Neustadt/WN und Störnstein haben sich diesem Vorhaben angeschlossen.

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7. 1075-Jahrfeier des Marktes Floß und 5. Flosser Heimatfest im Jahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 28.07.2022 ö informativ 7

Sachverhalt

Bürgermeister Lindner wird über den aktuellen Sachstand berichten. In den letzten Sitzungen wurden weitere Details zu den Bands, Catering, Technik usw. geklärt. In einer der nächsten Sitzungen stehen hierzu erneut Beschlüsse an. 

Datenstand vom 03.08.2022 10:39 Uhr