Datum: 08.12.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: großer Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktrat
Körperschaft: Markt Floß
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:45 Uhr bis 20:55 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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08.12.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die Sitzungsniederschrift des Marktgemeinderates vom 10.11.2022 gilt als genehmigt.
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2. Satzung für die Verleihung der Bürgermedaille des Marktes Floß
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Nicht sichtbar
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Nicht sichtbar
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Ausschuss für Familie, Kultur, Jugend und Sport (Markt Floß)
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Ausschuss für Familie, Kultur, Jugend und Sport
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08.10.2020
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nö
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beratend
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5 |
Ausschuss für Familie, Kultur, Jugend und Sport (Markt Floß)
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Ausschuss für Familie, Kultur, Jugend und Sport
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06.10.2022
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nö
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beratend
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4 |
Ausschuss für Familie, Kultur, Jugend und Sport (Markt Floß)
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Ausschuss für Familie, Kultur, Jugend und Sport
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17.11.2022
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nö
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beratend
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2 |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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08.12.2022
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf die bisherigen Beratungen, letztmals in der Sitzung des Ausschusses für Familie, Kultur, Jugend und Sport am 17.11.2022, lfd. Nr. 18.
Der Ausschuss hat gemeinsam mit der Verwaltung eine neue Satzung für die Verleihung der Bürgermedaille des Marktes Floß erarbeitet, welche zum Beschluss erhoben und ab 01.01.2023 Gültigkeit erlangen soll.
Beschluss
Der Markt Floß erlässt nachfolgende Satzung:
SATZUNG
über Ehrungen und Auszeichnungen des Marktes Floß
Der Markt Floß erlässt aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Dezember 1973 (GVBl. S. 599), zuletzt geändert durch Ges. zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 22. August 1998 (GVBl. S. 413), folgende Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen des Marktes Floß.
§ 1 Ehrungen und Auszeichnungen
- Der Markt Floß vergibt folgende Ehrungen und Auszeichnungen:
- Ernennung zum Ehrenbürger
- Bürgermedaille
- Sportlerehrung
§ 2 Ehrenbürger
- Das Ehrenbürgerrecht ist die höchste Ehrung des Marktes Floß. Seine Verleihung ist an Persönlichkeiten vorgesehen, die durch außergewöhnliche und herausragende Leistungen und Verdienste nachhaltig der Entwicklung des Marktes Floß beeinflusst, das Wohl der Bürgerschaft gefördert oder das Ansehen des Marktes Floß gemehrt haben.
- Das Ehrenbürgerrecht kann an höchstens 2 lebende Persönlichkeiten verliehen werden.
- Über die Ernennung wird dem Ehrenbürger eine Urkunde in feierlicher Form ausgehändigt. Der Ehrenbürger / die Ehrenbürgerin soll sich in das Goldene Buch des Marktes Floß eintragen.
§ 3 Bürgermedaille
- Die Bürgermedaille kann an Persönlichkeiten verliehen werden, die durch herausragende Leistungen und Verdienst in besonderem Maße die Entwicklung des Marktes Floß beeinflusst, das Wohl der Bürgerschaft gefördert oder das Ansehen des Marktes Floß gemehrt haben.
- Die Bürgermedaille kann an höchstens 15 lebende Personen verliehen werden.
- Die Auszeichnung besteht in einer vergoldeten Silbermünze mit einem Durchmesser von 40 mm, die auf der Vorderseite das Wappen des Marktes Floß und auf der Rückseite die kreisförmige Aufschrift „Bürgermedaille - Für besondere Verdienste“ und ein Lorbeerblatt trägt.
- Mit der Medaille wird eine vom Bürgermeister unterschriebene Verleihungsurkunde ausgehändigt. Die Aushändigung erfolgt in feierlicher Form. Die Ausgezeichneten sollen sich in das Goldene Buch des Marktes Floß eintragen.
- Mit ihrer Aushändigung wird die Medaille Eigentum der Ausgezeichneten. Beim Tode der geehrten Person verbleibt die Medaille bei den Erben.
§ 4 Rechte der Ehrenbürger und Inhaber der Bürgermedaille
Die Ehrenbürger und die Inhaber der Bürgermedaille sind zu repräsentativen Veranstaltungen der Marktgemeinde Floß als Ehrengäste zu laden. Mit der Verleihung der Medaille wird eine vom ersten Bürgermeister des Marktes Floß unterschriebene Verleihungsurkunde ausgehändigt.
§ 5 Sportlerehrung
- Mitglieder oder Mannschaften von Sportvereinen mit Sitz in der Gemeinde, welche sich durch besondere sportliche Leistungen bei Deutschen oder Bayerischen Meisterschaften ausgezeichnet haben, werden mit einem Eintrag in das Goldene Buch des Marktes geehrt.
Höchst- und Bestleistungen können den Meisterschaften gleichgestellt werden. An Berufssportler wird die Auszeichnung nicht verliehen.
- Die Sportlerehrung wird an denselben Sportler / dieselbe Sportlerin nur einmal verliehen. Bei wiederholter Erfüllung der Ehrungsvoraussetzungen können Buch- oder andere Sachpreise überreicht werden.
§ 6 Beantragung, Prüfung und Zeitraum der Ehrungen
- Zu ehrende Personen können von Mitgliedern des Marktgemeinderates vorgeschlagen werden. Der Vorschlag muss schriftlich eingereicht und eingehend begründet werden.
- Über die Auszeichnung entscheidet der Marktgemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung mit Stimmenmehrheit (außer § 5).
- Der Marktgemeinderat oder ein Ausschuss kann eine vorgeschlagene Ehrung auch ablehnen oder bei unwürdigem Verhalten wieder aberkennen. Der Widerruf bedarf einer Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder des Marktrates. Im Falle eines Widerrufs sind Medaillen und Urkunden an den Markt zurückzugeben.
§ 7 Würdigung von Verstorbenen
- Nachrufe in der Presse werden veröffentlicht bei Sterbefällen
- von Ehrenbürgern und Bürgermedaille der Marktgemeinde Floß.
- von aktivem Personal der Marktgemeinde Floß, sofern die verstorbene Person im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses beschäftigt war.
- von aktiven Mitgliedern des Marktgemeinderates.
- im Übrigen liegt eine Veröffentlichung von Nachrufen im Ermessen des 1. Bürgermeisters.
- Grabreden werden vom 1. Bürgermeister gesprochen (sofern nicht anders gewünscht)
- bei aktiven und ausgeschiedenen Bürgermeistern.
- bei aktiven Mitgliedern des Marktgemeinderates.
- bei ausgeschiedenen Mitgliedern des Marktgemeinderates, sofern diese mindestens 2 Wahlperioden im Amt waren.
- bei aktivem Personal, sofern die verstorbene Person im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses beschäftigt war.
§ 8 In Kraft treten
Diese Satzung tritt auf Grund Beschluss des Marktgemeinderates vom 08.12.2022 am 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig wird die Satzung für die Verleihung der Bürgermedaille des Marktes Floß, in Kraft getreten am 26.01.1979, aufgehoben.
Floß, den 08. Dezember 2022
M a r k t F l o ß
Robert Lindner
1. Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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3. Soziale Angelegenheiten
Bereitstellung von Windelsäcken
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Familie, Kultur, Jugend und Sport (Markt Floß)
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Ausschuss für Familie, Kultur, Jugend und Sport
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06.10.2022
|
nö
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beratend
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1 |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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08.12.2022
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ö
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beschließend
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3 |
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Nicht sichtbar
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Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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25.01.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf die Sitzung des Ausschusses für Familie, Kultur, Jugend und Sport vom 06.10.2022, lfd. Nr. 8.
In der Vergangenheit erreichte den Markt regelmäßig die Anfrage nach kostenlosen Windelsäcken sowohl für Babys, als auch für die Versorgung von Menschen mit Behinderung oder Senioren.
Der Ausschuss FKJS hat sich in seiner Sitzung für diese freiwillige Leistung des Marktes ausgesprochen und ein entsprechendes Kriterienpaket erstellt. Ebenso wurde ein entsprechender Antrag (Anlage zum Sachverhalt) durch die Verwaltung vorbereitet. Die Bereitstellung von Windelsäcken soll in der Sitzung des Marktes beschlossen werden.
Beschluss
Der Markt Floß beschließt die Bereitstellung von Windelsäcken für Neugeborene im ersten Jahr, sowie die Bereitstellung für an Inkontinenz leidende Personen nach den Kriterien des erarbeiteten Antrags ab 01.01.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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4. Weihnachtszuwendungen und sonstige Aufwandsentschädigungen 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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08.12.2022
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Wie alle Jahre, werden Weihnachtszuwendungen bzw. Aufwandsentschädigungen als Dank und Anerkennung für ehrenamtliche Tätigkeiten und Hilfsdienste von der Gemeinde, gewährt. Hierbei handelt es sich um:
Karin Pausch, Exponatenverwaltung Heimatmuseum 200,00 Euro
Fritz Sommer, Kontrolldienste im Sportzentrum Mehrzweckhalle 100,00 Euro
Freiwillige Feuerwehr Floß, Entschädigung für den laufenden Unterhalt 400,00 Euro
Büchereiteam 300,00 Euro
Schülerlotsen 100,00 Euro
Beschluss
Mit der Gewährung der aufgeführten Weihnachtszuwendungen und sonstigen Aufwandsentschädigungen besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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5. Gemeindliche Stellungnahme zum Antrag auf Vorbescheid
Aufstockung des bestehenden Wohnhauses auf Fl.Nr. 1002, Gemarkung Floß
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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10.11.2022
|
ö
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beschließend
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4 |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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08.12.2022
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die Antragstellerin beantragt eine Bauvoranfrage zur Aufstockung des best. Wohnhauses auf Fl.Nr. 1002, Gemarkung Floß. Das Vorhaben liegt im Innenbereich in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die umgebende Bebauung besteht aus Bungalow, E+D (EG mit ausgebautem Dachgeschoß) und E+1 (EG und OG).
Die Antragstellerin beantragt die Aufstockung entweder als E+D mit Kniestockerhöhung oder als E+1 mit einem zweiten Vollgeschoß. Beide Varianten würden sich in die Umgebungsbebauung einfügen.
Beschluss
Dem Antrag auf Vorbescheid wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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6. Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 707, Gemarkung Gailertsreuth
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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08.12.2022
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 707, Gemarkung Gailertsreuth. Für das Bauvorhaben liegt ein genehmigter Vorbescheid des Landratsamts Neustadt a.d. Waldnaab vor (Az. V628/2019, Bescheid vom 16.12.2019). Der nun eingereichte Bauantrag ist identisch mit dem Vorbescheid. Die Erschließung ist gesichert.
Beschluss
Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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7. Bekanntgaben, Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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08.12.2022
|
ö
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beschließend
|
7 |
Sachverhalt
4. Waidhauser Heimatfest 2024
Der Markt Waidhaus informiert mit Schreiben vom 14.11.2022 über die Feierlichkeiten zu ihrem 4. Heimatfest im Jahr 2024. Der Höhepunkt bildet die Festwoche vom 19.07. bis 28.07.2024. Der Markt Floß und seine Vereine und Verbände werden hierzu herzlich eingeladen.
Marktbücherei
Am 22.09.2022 besuchte Frau Fliegerbauer von der BSB, Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen, die Marktbücherei.
Im Besuchsbericht betont Frau Fliegerbauer die Qualität der Bücherei. Anzumerken war die enge Unterbringung. Dennoch schafft es das Büchereiteam einen positiven und einladenden Eindruck zu machen. Ein mittelfristiger Umzug in eine zentralere Lage mit mehr Fläche wird dennoch befürwortet. Der komplette Bericht ist Anlage zum Sachverhalt.
Führungen und Vorträge in Synagoge und Friedhof
Bürgermeister a.D. Fred Lehner hat in den vergangenen 42 Jahren unzählige Führungen und Vorträge in der Synagoge und dem jüdischen Friedhof abgehalten. Von Schulklassen über Universitäten und kirchlichen Vereinen bis hin zu hohen Persönlichkeiten aus der Politik durfte Lehner die jüdische Geschichte des Marktes näherbringen. Nun wird er im Februar das 91. Lebensjahr vollenden und hat mit Schreiben vom 22.11.2022 (Anlage zum Sachverhalt) den Markt Floß darüber informiert, dass er dann keine Führungen und Vorträge mehr halten wird. Gerne wird er jedoch sein Wissen in Form eines Vortrags für einen Nachfolger zu Papier bringen.
Der Markt Floß dankt Herrn Lehner für sein besonderes Engagement um den Erhalt der jüdischen Geschichte in Floß und für die Vermittlung an nachfolgende Generationen. Die begangenen Gräueltaten dürfen nicht vergessen werden, so dass sich derartiges nicht wiederholt.
Rita Rosner (CSU) stellt die Frage, ob zwei Personen diese ehrenamtliche Aufgabe überhaupt leisten können. Früher waren mit Hans Eismann, Bürgermeister a.D. Fred Lehner, Siegfried Schuller und Bürgermeister a.D. Günter Stich vier Personen tätig. Bürgermeister Lindner hielt fest, dass er sich über freiwillige und interessierte Helfer sehr freuen würde und sich diese gerne melden können. Es wird auch nochmal ein Aufruf hierfür gestartet.
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8. Jahresabschluss 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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08.12.2022
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Zur Jahresschlusssitzung gab Bürgermeister Lindner stellvertretend für alle Fraktionen im Marktgemeinderat einen kurzen Rückblick. In seiner Rede hielt der Bürgermeister fest, dass wir nach der Corona-Pandemie nun einer neuen Krise gegenüberstehen. Dennoch kümmerten sich die Mitarbeiter des Marktes, der Marktgemeinderat und viele Ehrenamtliche, die aktuellen Herausforderungen zu meistern. Besonderen Dank sprach Lindner auch den Ehrenamtlichen in den Vereinen, den Mitgliedern der Feuerwehr und den in der Flüchtlingskrise helfend Tätigen aus. „Gehen Sie mit Optimismus in das Jahr 2023“, so beendete der Bürgermeister seinen Jahresrückblick und wünschte den Bürgerinnen und Bürgern für alles, was das kommende Jahr bringt, viel Kraft und Zuversicht.
Im Anschluss überreichte er den Stammbesuchern ein kleines Weihnachtspräsent mit einem Dank für ihre Teilnahme als Zuhörer bei den Sitzungen.
Datenstand vom 04.01.2023 08:52 Uhr