Datum: 25.05.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: großer Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktrat
Körperschaft: Markt Floß
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:47 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:52 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Generalsanierung GMS Bauteil B; Vorstellung geänderte Planung, Beschlussfassung für schulaufsichtliche Genehmigung
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
3 Haushaltsrechnung 2021 Feststellung
4 Haushaltsrechnung 2021 Entlastung
5 Kindertagesstätten St. Johannes M. Vianney und Unterm Regenbogen Erhöhung der Elternbeiträge ab 01.09.2023
6 Unterkünfte Obdachlose Obdachlosennotunterkunftsgebührensatzung
7 Gemeindliche Stellungnahme zum Antrag auf Vorbescheid Errichtung von zwei Einfamilienhäusern, Fl.Nr. 1073/3, Gemarkung Floß
8 Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag Aufstockung einer best. Produktions- und Lagerhalle um Büroräume, Fl.Nr. 785/6, Gemarkung Schönbrunn
9 Aktueller Sachstand Heimatfest

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1. Generalsanierung GMS Bauteil B; Vorstellung geänderte Planung, Beschlussfassung für schulaufsichtliche Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.05.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Im Verlauf der Planungsbesprechungen mit der Schule, den begleitenden Büros Dömges und IBIG und der Gemeinde ergaben sich immer wieder neue Anpassungen und Änderungen der ursprünglichen Pläne. Einige dieser Punkte erforderten eine neue Abstimmung mit der Schulaufsicht der Regierung, da das genehmigte Raumkonzept betroffen war. Am 15. März 2023 fand daher eine Besprechung bei der Regierung mit allen Betroffenen statt. Hier wurde durch die zuständige Sachbearbeiterin Frau Lonthoff festgestellt, dass die derzeitige schulaufsichtliche Genehmigung mit Ablauf des 31.07.2022 erloschen ist. Eine Befristung (regelmäßig 5 Jahre) dieser Genehmigungen ist der Regelfall, da über einen längeren Zeitraum keine sicheren Prognosen zur Schülerzahl erstellt werden können. Ein Ablauf der Geltungsdauer hat keine nachteiligen Auswirkungen, da als Stichtag der Baubeginn der Maßnahme zählt. Da sich in diesem Fall jedoch größere Änderungen ergeben haben, wäre ohnehin die Beantragung einer neuen schulaufsichtlichen Genehmigung erforderlich geworden.
In diesem Zuge stellt das begleitende Architekturbüro in der heutigen Sitzung die Planänderungen vor.

Mit dem Antrag auf schulaufsichtliche Genehmigung ist ein zustimmender Marktratsbeschluss zur geänderten Planung vorzulegen.

Beschluss

Der Marktrat stimmt der geänderten Planung der Schulsanierung zu. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss an Frau Lonthoff weiterzuleiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.05.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift des Marktgemeinderates vom 20.04.2023 wird genehmigt.

Beschluss

Die Sitzungsniederschrift des Marktgemeinderates vom 20.04.2023 gilt als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Haushaltsrechnung 2021 Feststellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.05.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Nach Durchführung der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 28.11.2022 hat die Finanzverwaltung das Ergebnis der Jahresrechnung 2021 mit Zusammenstellung der Haushaltsrechnung im Verwaltungs-, Vermögens- und Gesamthaushalt, den kassenmäßigen Abschluss sowie die rechnerischen Zuführungen zum Vermögenshaushalt und zu den Rücklagen und dem Stand der Rücklagen festgehalten. Die Haushaltsrechnung 2021 wurde im Gesamthaushalt mit bereinigten Solleinnahmen und Sollausgaben in Höhe von 10.571.540,76 Euro festgehalten. Der kassenmäßige Abschluss ergab keine Differenzen. Im Rechnungsergebnis wurde eine Zuführung zum Vermögenshaushalt von 879.056,80 Euro und ein Überschuss im Rechnungsergebnis von 241.699,72 Euro festgehalten.

Beschluss

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wird die Haushaltsrechnung 2021 wie folgt festgestellt:
Der kassenmäßige Abschluss ergab keine Differenzen. Im Rechnungsergebnis wurde eine Zuführung zum Vermögenshaushalt von 879.056,80 Euro festgehalten und ein Überschuss im Rechnungsergebnis von 241.699,72 Euro festgehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Haushaltsrechnung 2021 Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.05.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Sitzungsleitung übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt 2. Bürgermeister Oliver Mutterer.

In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 28.11.2022 wurde die Jahresrechnung 2021 geprüft. Der Marktrat hat die Feststellung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO getroffen. Dem Gremium obliegt nun die Entlastung.

Beschluss

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 28. November 2022 die Jahresrechnung 2021 geprüft. Das Gremium des Marktgemeinderates hat die Haushaltsrechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt. Gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 3 GO wird die Entlastung erteilt. Bürgermeister Robert Lindner wird gemäß Art. 49 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 102 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Kindertagesstätten St. Johannes M. Vianney und Unterm Regenbogen Erhöhung der Elternbeiträge ab 01.09.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.05.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Gemeinsam mit den beiden Leitungen der Kindertagesstätten „St. Johannes M. Vianney“ und „Unterm Regenbogen“ sowie den Trägern der Einrichtungen und den beauftragten Verwaltungsstellen fand am Mittwoch, 18. Januar 2023 eine Besprechung bezüglich der Elternbeiträge statt.
Nach eingehender Beratung wurde einstimmig nachfolgender Vorschlag erarbeitet:

Kindergartenbeiträge Floß neu ab Kindergartenjahr 2023/24
Std.-Staffelung
bis
31.08.2013
Stand 1.1.2014 bis 31.08.2023 Elternbeiträge
einschließlich Spiel- und Teegeld
Vorschlag ab 01.09.2023 
11€ (incl. Tee- 1€+ Spielgeld von 4€) 
Steigerungsbetrag zur nächsten Buchungskategorie: 
       5,00 € 
3-4 Std.
60,00 €
64,00 Euro
75,00 €
>4-5 Std.
63,00 €
69,00 Euro
80,00 €
>5-6 Std.
66,00 €
74,00 Euro
85,00 €
>6-7 Std.
69,00 €
79,00 Euro
90,00 €
>7-8 Std.
72,00 €
84,00 Euro
95,00 €
>8-9 Std.
75,00 €
89,00 Euro
100,00 €
>9-10 Std.
78,00 €
94,00 Euro
105,00 €

Jährliche Erhöhung ab KGJ 2024/25 um je 5€ je Staffelung bis auf Weiteres. 
(Geschwisterermäßigung entfällt zukünftig)

Kinderkrippenbeiträge Floß neu ab Kindergartenjahr 2023/24
Std.-Staffelung
bis
31.08.2013
Stand 1.1.2014 bis 31.08.2023 Elternbeiträge
einschließlich Spiel- und Teegeld

Vorschlag ab 01.09.2023 
11€ (incl. Tee- 1€+ Spielgeld von 4€)
Steigerungsbetrag zur nächsten Buchungskategorie: 
       6,00 € 
3-4 Std.
90,00 €
104,00 Euro

115,00 €
4-5 Std.
93,00 €
110,00 Euro

121,00 €
5-6 Std.
96,00 €
116,00 Euro

127,00 €
6-7 Std.
99,00 €
122,00 Euro

133,00 €
7-8 Std.
102,00 €
128,00 Euro

139,00 €
8-9 Std.
105,00 €
134,00 Euro

145,00 €
9-10 Std.
108,00 €
140,00 Euro

151,00 €

Jährliche Erhöhung ab KGJ 2024/25 um je 5€ je Staffelung bis auf Weiteres.
(Geschwisterermäßigung entfällt zukünftig)

Beschluss

Mit der Festsetzung der neuen Elternbeiträge ab 01.09.2023 und der jährlichen Erhöhung ab Kindergartenjahr 2024/25 um je 5,00 € je Staffelung bis auf Weiteres in den Kindergärten „St. Johannes M. Vianney“ und „Unterm Regenbogen“ besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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6. Unterkünfte Obdachlose Obdachlosennotunterkunftsgebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 18.02.2021 ö beschließend 12
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.05.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Sitzung des Marktrates vom 18.02.2021, lfd. Nr. 156.
Die in der Sitzung erlassene Obdachlosennotunterkunftsgebührensatzung bedarf aufgrund der gestiegenen Energiekosten einer Anpassung. Die Gebühren pro Tag sollen von 5,00 € auf 8,00 €, sowie von 7,00 € auf 10,00 € erhöht werden.

Beschluss

Es wird beschlossen, die nachfolgende Satzung zu erlassen. Die Satzung tritt zum 01.06.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 22.10.2020 außer Kraft.

Gebührensatzung für die Benutzung der Notunterkunft des Marktes Floß
(Odachlosennotunterkunftgebührensatzung – OGS)
vom 01.06.2023

Der Markt Floß erlässt auf Grund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBI. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Februar 2010 (GVBI. S. 66) folgende Satzung:

Inhaltsverzeichnis:

§ 1        Gebührenpflicht
§ 2        Gebührenschuldner
§ 3        Gebührenmaßstab und Gebührensatz
§ 4        Entstehen und Fälligkeit
§ 5        Inkrafttreten

§ 1 Gebührenpflicht

Der Markt Floß erhebt für die Benutzung ihrer in der Obdachlosennotunterkunftsbenutzungssatzung (OBS) geregelten Notunterkünfte Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung. Anfallende Nebenkosten sind in den Gebühren enthalten.

§ 2 Gebührenschuldner

Die Gebühren inkl. Nebenkosten schuldet, wer in der Aufnahmeverfügung gemäß § 2 Abs. 1 OBS als Benutzer gekennzeichnet ist bzw. dessen Aufnahme der Markt Floß verfügt hat. Bei der Unterbringung von Familien haftet die geschäftsfähigen Familienmitglieder als Gesamtschuldner.

§ 3 Gebührenmaßstab und Gebührensatz

Die Gebühren für die Benutzung der Notunterkunft bemessen sich nach der
Zugewiesenen Wohnfläche und betragen für:

Notunterkünfte mit Toilette zur Gemeinschaftsnutzung, Dusche/Badewanne und Kochgelegenheit zur gemeinschaftlichen Nutzung, inkl. Nebenkosten 
= 8,00 Euro pro Tag


Notunterkünfte mit Dusche/Badewanne und sanitäre Anlagen ohne Gemeinschaftsnutzung, eventuelle Ausstattung mit Küche oder Kochgelegenheit, inkl. Nebenkosten 
= 10,00 Euro pro Tag

§ 4 Entstehen und Fälligkeit

(1)        Die Benutzungsgebühr wird durch Gebührenbescheid festgesetzt. Sie wird zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zur Zahlung fällig. Danach ist die Benutzungsgebühr jeweils monatlich und zwar spätestens bis zum 3. Werktag eines jeden Monats zu entrichten.

(2)        Der Tag des Beginns und des Endes der Nutzung sind voll gebührenpflichtig.

(3)        Beginnt oder endet die Gebührenpflicht im Laufe eines Kalendermonats, wird die Benutzungsgebühr nach den angefangenen Kalendertagen festgesetzt.

(4)        Eine vorübergehende Nichtbenutzung der Unterkunft entbindet den Benutzer nicht von der Verpflichtung, die Gebühren entsprechend Abs. 1 und 2 vollständig zu entrichten.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.06.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 22.10.2020 außer Kraft. 


Floß, den 25.05.2023
Markt Floß



Robert Lindner
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Gemeindliche Stellungnahme zum Antrag auf Vorbescheid Errichtung von zwei Einfamilienhäusern, Fl.Nr. 1073/3, Gemarkung Floß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 20.04.2023 ö beschließend 7
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.05.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Bauherren beantragen die Prüfung, ob das o.g. Grundstück mit zwei Einfamilienhäusern bebaut werden kann. Das Grundstück liegt im Außenbereich, es handelt sich um ein Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB. Die Erschließung ist noch nicht vorhanden und spätestens im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. 

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag Aufstockung einer best. Produktions- und Lagerhalle um Büroräume, Fl.Nr. 785/6, Gemarkung Schönbrunn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.05.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Antragsteller beantrag die Aufstockung einer best. Produktions- und Lagerhalle um Büroräume. Das Vorhaben ist im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellt. Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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9. Aktueller Sachstand Heimatfest

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.05.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

2. Bürgermeister Mutterer erläuterte den zeitlichen Ablauf. Das erste Highlight ist die Premiere eines Flosser Videos am 02.06.2023 der Rammeschucksn. Am Kinderfest am 03.06.2023 sind über 30 Akteure im Einsatz. Auch beim großen Aktions- und Familientag am Sonntag, den 04.06.2023 sind über 30 Akteure vertreten. Die Bockl-Blech Kombo sorgt auf der ganzen Festmeile für Stimmung. Am Montag ist dann eine Geoparkrangerführung durch den Doost geplant. 
Das Kabarett-Programm von Martina Schwarzmann am 07.06.2023 ist schon seit vielen Wochen ausverkauft. An Fronleichnam feiern wir den Tag der Flosser mit Blech 5ÜNF mit Weißwurstfrühstück, Mittagessen und weiteren kulinarischen Erlebnissen. Am Freitag, 09.06.2023 findet vor dem Abendprogramm mit den Stoapfälzer Spitzbuam ein Basketball-Turnier des TV Floß statt. 
Mutterer dankte für die Unterstützung durch die Verwaltung. Alle hoffen auf ein tolles und gutes Fest. 
Rita Rosner (CSU) wies noch darauf hin, dass am 04.06.2023 das Hollerküchlfest des Obst- und Gartenbauvereins stattfindet. Das Fest rundet den Aktions- und Familientag am Bockl ab. 
Auch Bürgermeister Lindner dankte allen Helfern herzlich für ihren Einsatz und die vielen Arbeitsstunden. Ein besonderer Dank gilt auch Oliver Mutterer, der so vieles koordiniert und organisiert. 

Datenstand vom 02.06.2023 11:59 Uhr