Datum: 22.06.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: großer Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktrat
Körperschaft: Markt Floß
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:59 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:02 Uhr bis 20:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
2 Kath. Kinderhaus St. Johannes M. Vianney Betriebskostenabrechnung 2022
3 Aufwendungs- und Kostenersatz der Freiwilligen Feuerwehr Floß Anpassung der Satzung vom 07.10.2021
4 5. Flosser Heimatfest Resümee und Dank
5 Bekanntgaben, Anfragen

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1. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 22.06.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift des Marktgemeinderates vom 25.05.2023 gilt als genehmigt.

Beschluss

Die Sitzungsniederschrift des Marktgemeinderates vom 25.05.2023 gilt als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Kath. Kinderhaus St. Johannes M. Vianney Betriebskostenabrechnung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 22.06.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Caritas Geschäftsstelle Regensburg hat für die Kath. Kirchenstiftung die Jahresrechnung 2022 vorgelegt. Aus der Berechnung der Caritas errechnet sich ein Betriebskostendefizit von 1.291,77 €. Die Einnahmen und Ausgaben wurden anhand der Belege von der Sachbearbeiterin, Sonja Stangl, geprüft. 

Im Haushaltsplan 2022 wurde ein mögliches Betriebskostendefizit von 14.330,80 € angegeben. 
Die angegebenen „kleine Gebäudereparaturen“ in Höhe von 10.000 € wurden nicht ausgeführt, diese sollen im Zuge der Generalsanierung erledigt werden, sowie auch die „Anschaffung von Ausstattungsgegenständen von 5.000 €.

Berichtigungen wurden nicht vorgenommen.

Beschluss

Die Jahresrechnung/Betriebskostendefizitabrechnung 2022 für das Kath. Kinderhaus „St. Johannes M. Vianney“ wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Aufwendungs- und Kostenersatz der Freiwilligen Feuerwehr Floß Anpassung der Satzung vom 07.10.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 30.09.2021 ö beschließend 6
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 22.06.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Sitzung des Marktrates vom 30.09.2021, lfd. Nr. 286.
Bei der aktuell gültigen Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der freiwilligen Feuerwehren Floß und Bergnetsreuth vom 07.10.2021 ist eine Anpassung vorzunehmen. Zum einen wurden die Kosten für die Schlauchwaschanlage, welche auch durch umliegende Wehren verwendet werden, neu kalkuliert. Zum anderen gab die staatliche Rechnungsprüfungsstelle bei der überörtlichen Prüfung einige Anmerkungen, welche in die Satzung eingearbeitet wurden. 

Beschluss

Es wird beschlossen, die nachfolgende „Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der freiwilligen Feuerwehren Floß und Bergnetsreuth“ zu erlassen. Die Satzung tritt am 01. Juli 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 07. Oktober 2021 außer Kraft.

S A T Z U N G 
über
Aufwendungs- und Kostenersatz für
Einsätze und andere Leistungen der freiwilligen Feuerwehren
 Floß und Bergnetsreuth 


Der Markt Floß erlässt auf Grund des Artikels 28 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) 

S a t z u n g


§ 1
Aufwendungs- und Kostenersatz

(1)        Der Markt Floß erhebt im Rahmen von Art. 28 Abs. 1 BayFwG Aufwendungsersatz für die in Art. 28 Abs. 2 BayFwG aufgeführten Pflichtleistungen seiner Feuerwehren, insbesondere für

1.        Einsätze,
2.        Sicherheitswachen (Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG),
3.        Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung oder Fehlalarmen.

       Einsätze werden in dem für die Hilfeleistung notwendigen Umfang abgerechnet. Für Einsätze und Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen, wird kein Kostenersatz erhoben.

(2)        Die Gemeinde erhebt Kostenersatz für die Inanspruchnahme ihrer Feuerwehren zu folgenden freiwilligen Leistungen (Art. 28 Abs. 4 Satz 1 BayFwG):

1. Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehren gehören,
       2. Überlassung von Gerät und Material zum Gebrauch oder Verbrauch,
       3. Leistungen der Schlauchwerkstatt.
               
       Die Kostenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Feuerwehr.

(3)        Die Höhe des Aufwendungs- und Kostenersatzes richtet sich nach den Pauschalsätzen gemäß der Anlage zu dieser Satzung. Für den Ersatz von Aufwendungen, die nicht in der Anlage enthalten sind, werden Pauschalsätze in Anlehnung an die für vergleichbare Aufwendungen festgelegten Sätze erhoben. Für Materialverbrauch werden die Selbstkosten berechnet.

(4)  Aufwendungen, die durch Hilfeleistungen von Werkfeuerwehren entstehen (Art. 15 Abs. 6 
      Satz 2 BayFwG), sowie wegen überörtlicher Hilfeleistung nach Art. 17 Abs. 2 BayFwG zu
      erstattende Aufwendungen werden unabhängig von dieser Satzung geltend gemacht.


§ 2
Schuldner

(1)        Bei Pflichtleistungen bestimmt sich der Schuldner des Aufwendungsersatzes nach Art. 28 Abs. 3 BayFwG.

(2)        Bei freiwilligen Leistungen ist Gebührenschuldner, wer die Feuerwehr willentlich in Anspruch genommen hat.

(3)        Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.


§ 3
Fälligkeit

Aufwendungs- und Kostenersatz werden mit Eintritt der Bestandskraft des Bescheids zur Zahlung fällig.


§ 4
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. Juli 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 07. Oktober 2021 außer Kraft.


Floß, 22.06.2023
M a r k t   F l o ß



Robert Lindner
1. Bürgermeister


Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 01.07.2023 
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________


Verzeichnis der Pauschalsätze


Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummern 1 bis 4) und den Personalkosten (Nummer 5) zusammen. 

Sollte sich für das vereinbarte Entgelt eine Umsatzsteuerpflicht ergeben, ist der Markt Floß berechtigt, zusätzlich zum vereinbarten Entgelt die gesetzliche geschuldete Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.

1. Streckenkosten 

Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke (Hin- und Rückfahrt und einer 10 %-igen Eigenbeteiligung der Gemeinde an den Vorhaltekosten) für 

a) HLF 20                                                                                   5,44 € 
b) LF 16                                                                                      3,65 € 
c) V-LKW                                                                                    5,09 € 
d) TSF                                                                                  4,34 €
e) MZF                                                                                    1,56 €
 


2. Ausrückestundenkosten 

Mit den Ausrückestundenkosten wird der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abgegolten, die zwar zum Fahrzeug gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben. Bei den Ausrückestunden ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. 

Die Ausrückestundenkosten betragen - berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens und bei einer 10 %-igen Eigenbeteiligung der Gemeinde an den Vorhaltekosten - je Stunde für 

a) HLF 20                                                                               113,47 € 
b) LF 16                                                                                    71,29 € 
c) V-LKW                                                                                  44,24 €
d) TSF                                                                                86,89 €
e) MZF                                                                                  20,03 € 






3. Arbeitsstundenkosten 

Wird ein Gerät eingesetzt, das nicht zur feuerwehrtechnischen Beladung des eingesetzten Fahrzeuges gehört (und können demnach dafür keine Ausrückestundenkosten geltend gemacht werden), werden Arbeitsstundenkosten erhoben.
 
In die Arbeitsstunden nicht eingerechnet wird der Zeitraum, währenddessen ein Gerät am Einsatzort vorübergehend nicht in Betrieb ist.
 
Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.

Als Arbeitsstundenkosten werden berechnet für

1. Winkelschleife 15,00 €
2. Motorsäge 15,00 €
3. Tauchpumpe 13,00 €
4. Flutlichtstrahler 15,00 €
5. Hochdruckreiniger 10,00 €
6. Umluftunabhängiges Atemschutzgerät,
    Pressluftatmer incl. Atemmaske 25,00 €
7. Mehrzwecksauger 16,00 €



4. Leistungen der Schlauchwerkstatt 

Für die Leistungen der Schlauchwerkstatt werden folgende Kosten erhoben:

  1. Waschen, Prüfen und Trocknen einer Schlauchlänge B, C oder D   6,70 €
  2. Einbindung einer Kupplung bei Größe B, C oder D                          5,50 €



5. Personalkosten 

Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.
 
5.1         Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende 
Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz berechnet                                                                 28,00 € 

Aufwendungsersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird verlangt, weil der Gemeinde Kosten auch für diesen Personenkreis entstehen, beispielsweise durch Erstattung des Verdienstausfalls (Art. 9 Abs. 3 BayFwG), des fortgezahlten Arbeitsentgelts (Art. 10 BayFwG) oder durch Entschädigungen nach Art. 11 BayFwG. Wegen Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann bei der Berechnung des Aufwendungsersatzes für Pflichtaufgaben nicht der gesamte Personalaufwand angesetzt werden.) 


6.2        Sicherheitswachen 

Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden erhoben je Stunde Wachdienst für ehrenamtliche Feuerwehr-dienstleistende (siehe § 11 Abs. 5 AVBayFwG)                                 16,40 €

           Abweichend von Nummer 6 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insge-
           samt eine weitere Stunde berechnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. 5. Flosser Heimatfest Resümee und Dank

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 22.06.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bürgermeister Lindner betonte zunächst, dass wir uns jetzt nach der Festwoche erst in der Halbzeit des Heimatfestes befinden und gab eine kurze Zusammenfassung der bisherigen Veranstaltungen:

Nach einem fulminanten Start ins Festjahr Silvester 2022 mit Anböllern durch die Landwehr und Anblasen durch den ev. Posaunenchor gab es ein phänomenales Feuerwerk. 

Die nächste große Veranstaltung war das Festkommers-Wochenende 10.-12.03.2023. Am 10.3. fand der Festkommers mit vielen Ehrengästen (Schirmherr Landrat Andreas Meier, Trägern der Bürgermedaille, Regierungspräsident Walter Jonas und den beiden Freiherren von Lichtenstern) statt. Besonders wichtig war es Lindner, an diesem Tag auch das Ehrenamt der Flosser Vereine, Institutionen herauszustellen. 
Nicht nur das Festbier vom Brauhaus Floß, nein das ganze Programm mit den Festdamen und Festburschen hatte es den Gästen angetan.
Zwei weitere Highlights mit dem 150-jährigen Gründungsfest der Soldatenkameradschaft und dem Heimatnachmittag des OWV Floß folgten in den nächsten Tagen.

Etliche Veranstaltungen gab es in den nächsten Wochen, alle unter dem Motto des Festjahres 1075 Jahre Floß mit 5. Flosser Heimatfest. Der bisherige Höhepunkt des Jahres war sicherlich die Festwoche vom 02.-11.06.2023: 

An der Chipsihalle:
02.06. Mittelalter und Rockkonzert „948 ad flozzun“
03.06. Großes Kinderfest mit vielen Attraktionen und der Donikkl-Crew
03.06. 25 Jahre Flosser Landwehr
04.06. Aktionstag am Bockl mit Ausstellungen und Hollerküchlfest im Kreislehrgarten

Am Festgelände an der MZH
07.06. Martina Schwarzmann, Comedy, „ganz einfach“ im voll besetzten Festzelt
08.06. Tag der Flosser
9.6. Party mit den Stoapfälzer Spitzbuam
10.06. Kreisjugendfeuerwehrtag
10.06. Party mit der Eslarner Showband
11.06. Großer Jubiläums-Festzug und Party im Festzelt

Bürgermeister Lindner bedankte sich an dieser Stelle bei allen örtlichen Vereinen, Verbänden, Organisationen, der Geschäftswelt, den Beschäftigten beim Markt Floß in Verwaltung und Bauhof und bei den vielen Einzelpersonen, die dieses Festjahr bis jetzt überhaupt ermöglich haben, ganz herzlich.

Stellvertretend für ALLE dankte er dem Organisationsleiter Oliver Mutterer für seinen Einsatz. Aber es waren Dutzende, wenn nicht Hunderte Personen, ohne die das alles nicht möglich gewesen wäre.
Lindner wollte keine einzelnen Personen nennen. Es sei nicht möglich alle aufzuzählen ohne jemand zu vergessen. ALLE die an den verschiedensten Stellen im Einsatz waren, waren wichtig. Der Markt Floß hat gezeigt, dass er Feste organisieren und feiern kann, darauf könne man stolz sein. 

Bedanken wollte sich Lindner auch bei der Partnergemeinde Tlučná, die auch am Festzug teilnahmen. Als Geschenk erhielt Lindner, stellvertretend für den Markt, eine Silbermedaille und eine Glückwunschkarte (ausgestellt in Vitrine im Rathaus). 

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5. Bekanntgaben, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 22.06.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

PV-Anlage auf dem Rathausdach
Bürgermeister Lindner berichtet von der Fertigstellung der Photovoltaikanlage auf dem südlichen Dach des Rathauses. Man habe sich für eine 29,625 kWp-Anlage entschieden, da Anlagen bis 30 kWp umsatzsteuerfrei sind. Die PV-Anlage hat einen Performancespeicher und ist somit Notstromfähig. Die Einspeise- und Inbetriebnahme-Genehmigung ist in Bearbeitung. Somit sei das Rathaus in Zukunft fast autark und könne PCs, Server, Licht usw. mit Eigenstrom versorgen.

Bürger-Informationsveranstaltung
Am Mittwoch, 12.07.2023 findet im Nebenzimmer der Mehrzweckhalle eine Informations-veranstaltung zur Versorgungssicherheit des Flosser Stromnetzes statt. Das Bayernwerk wird hier für Fragen zur Verfügung stehen. Eine Anmeldung ist unbedingt notwendig.

Erneuerung des Geländers am Floßbach
Das neue Geländer in der Unteren Bachgasse ist bis auf ein Element fertiggestellt. Es verläuft in dem Bereich von der neuen Brücke bis zur Holzbrücke bei der Püchersreuther Straße 3.
Heinz Kett (FDP/UB) regte an, die Mauer des Bachlaufs prüfen zu lassen. Sie mache bei Niedrigwasser den Eindruck, an manchen Stellen bereits unterspült zu sein. Ein Rückschnitt des Bewuchses sei für Herbst bereits geplant, so Lindner. Bei dieser Aktion könne der Zustand der Mauer geprüft werden. 

Datenstand vom 27.06.2023 09:05 Uhr