Datum: 21.03.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: großer Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktrat
Körperschaft: Markt Floß
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:03 Uhr bis 21:11 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
2 Entschädigung der ehrenamtlichen Wahlhelfer bei der Europawahl 2024
3 Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Neubau einer Doppelgarage mit darüberliegender Wohnung" auf Flur-Nr. 278, Gemarkung Floß
4 Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Anbau an ein bestehendes Nebengebäude" auf Flur-Nr. 251/1, Gemarkung Floß
5 Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Neubau Überdachung" auf Flur-Nr. 30, Gemarkung Schlattein
6 Aufstellung des Bebauungsplans "Solarpark Störnsteiner Spange" der Gemeinde Störnstein und 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
7 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung
8 Bekanntgaben, Anfragen

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1. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.03.2024 ö beschließend 1

Beschluss

Die Sitzungsniederschrift des Marktgemeinderates vom 29.02.2024 gilt als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Entschädigung der ehrenamtlichen Wahlhelfer bei der Europawahl 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.03.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die ehrenamtlichen Wahlhelfer werden im Rahmen ihrer Tätigkeit mit einem sogenannten Erfrischungsgeld entschädigt. Diese Kosten werden auch grundsätzlich durch die Wahlkostenerstattung dem Markt wieder zurückgegeben. Laut § 10 Europawahlordnung liegt die Höhe des Erfrischungsgeldes bei 25 – 35 Euro. 
Wahlsachgebietsleiterin Nadine Schuller empfiehlt eine beschlussmäßige Behandlung für die Festsetzung des Erfrischungsgeldes für die Europawahl am 09.06.2024 vorzunehmen. 

Beschluss

Das Erfrischungsgeld für die ehrenamtlichen Wahlhelfer bei der Europawahl 2024 beträgt 30,00 € in den Stimmbezirken des Marktes Floß.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Neubau einer Doppelgarage mit darüberliegender Wohnung" auf Flur-Nr. 278, Gemarkung Floß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.03.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit E-Mail wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Bauantrag im Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann.
Das Vorhaben liegt im Innenbereich und ist nach §34 zu beurteilen. Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan als Allgemeines Wohngebiet dargestellt. und liegt in einem Bereich ohne Bebauungsplan. Eine Erschließung ist gesichert. 
Öffentliche Belange sind nicht berührt.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Beschluss

Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Anbau an ein bestehendes Nebengebäude" auf Flur-Nr. 251/1, Gemarkung Floß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit E-Mail wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Bauantrag im Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann.
Das Vorhaben liegt im Innenbereich und ist nach §34 zu beurteilen. Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan als Allgemeines Wohngebiet dargestellt. und liegt in einem Bereich ohne Bebauungsplan. Die Erschließung ist gesichert. 
Öffentliche Belange sind nicht berührt.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Beschluss

Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Neubau Überdachung" auf Flur-Nr. 30, Gemarkung Schlattein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.03.2024 ö beschließend 5
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß) Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss 10.04.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 07.03.2024 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Bauantrag im Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann. Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist nach §35 Abs. 1 BauGB privilegiert. Eine Erschließung mit Wasser und Kanal ist nicht erforderlich. Der Flächennutzungsplan weist an dieser Stelle Fläche für die Landwirtschaft aus.
Öffentliche Belange sind nicht berührt.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Beschluss

Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Aufstellung des Bebauungsplans "Solarpark Störnsteiner Spange" der Gemeinde Störnstein und 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.03.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 07.03.2024 hat die Gemeinde Störnstein über die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Störnsteiner Spange“ samt Änderung des Flächennutzungsplans informiert und den Markt Floß somit förmlich am Bauleitplanverfahren beteiligt. Um Stellungnahme bis 12.04.2024 wurde gebeten.

Die Belange des Marktes Floß sind durch den Bebauungsplan nicht berührt.

Beschluss

Der Markt Floß nimmt die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Störnsteiner Spange“ in der Gemeinde Störnstein zur Kenntnis und erhebt dagegen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4

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7. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.03.2024 ö informativ 7

Sachverhalt

Der Bürgermeister gibt den Inhalt folgender Beschlüsse aus der nicht öffentlichen Sitzung vom 29.02.2024 bekannt:

Beschluss-Nr. 752:
Erweiterung ev. Kindergarten – Auftragsvergabe Baumeister

Beschluss-Nr. 753:
Erweiterung ev. Kindergarten – Auftragsvergabe Zimmerer, Dachdecker, Spengler

Beschluss-Nr. 754:
Erweiterung ev. Kindergarten – Auftragsvergabe Kunststofffenster

Beschluss-Nr. 755:
Erweiterung ev. Kindergarten – Auftragsvergabe Trockenbau

Beschluss-Nr. 756:
Erweiterung ev. Kindergarten – Auftragsvergabe Innenputz

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8. Bekanntgaben, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.03.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Ausbau der St.2181 Floß-Plößberg
Bürgermeister Lindner teilte mit, dass gemäß E-Mail vom 15.03.2024 des Staatlichen Bauamts Amberg-Sulzbach die Baumaßnahme voraussichtlich am 29.04.2024 beginnt.

Sanierung der GVS Würnreuth – Ritzlersreuth
Auch hier konnte der Bürgermeister einen Termin für den Baubeginn nennen. Dieser ist aktuell auf den 04.04.2024 festgesetzt.

Lückenschluss Fußgänger
Markus Staschewski (SPD) fragte nach, ob der Bau eines Fußgängerweges von der Haselsteinstraße zum Parkplatz nach der Abzweigung Gösen (siehe Anlage) möglich wäre. Dies soll mit Herrn Klein vom Staatlichen Bauamt beraten werden.

Kreisjugendring Neustadt/WN
Mit Schreiben vom 14.03.2024 berichtete der Kreisjugendring Neustadt a.d. Waldnaab von nun fast 20 Jahren Fifty-Fifty-Taxi und bat wieder um Unterstützung im Jahr 2024. Das Geld fließt zu 100% in die Fahrten und somit in ein bisschen mehr Sicherheit für die Jugendlichen. Bürgermeister Lindner hat erneut eine freiwillige Leistung in Höhe von 150,00 € zugesichert.

Datenstand vom 17.04.2024 09:48 Uhr