Datum: 10.04.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Treffpunkt Rathausplatz
Gremium: Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss
Körperschaft: Markt Floß
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Generalsanierung Grund- und Mittelschule Baustellenbesichtigung, Beratung über Außenraumplanung
2 Stadtgrün Vorschläge für Begrünungsmaßnahmen im Markt Floß
3 Parkregelungen Parksituation "Am Galgen"
4 Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Errichtung einer Werbetafel" auf Flur-Nr. 505, Gemarkung Grafenreuth
5 Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Nutzungsänderung eines Trafohauses in eine Eisverkaufsstelle" auf Flur-Nr. 1112/5, Gemarkung Floß
6 Gemeindliche Stellungnahme zum Antrag auf Vorbescheid "Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage" auf Flur-Nr. 608, Gemarkung Schönbrunn

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1. Generalsanierung Grund- und Mittelschule Baustellenbesichtigung, Beratung über Außenraumplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß) Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss 10.04.2024 ö beratend 1

Sachverhalt

Der Ausschuss besichtigt den Baufortschritt in der Grund- und Mittelschule. Dabei soll das Thema Außenraumplanung (Erneuerungen im Pausenhof und im unmittelbaren Umgriff des Geländes) diskutiert werden.

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2. Stadtgrün Vorschläge für Begrünungsmaßnahmen im Markt Floß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß) Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss 10.04.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der interfraktionellen Sitzung am 18.01.2024 berichtete Bürgermeister Lindner über Vorschläge für Begrünungsmaßnahmen die Herr Josef Schaller bei Frau Treiber, Landratsamt Neustadt/WN eingeholt hat. Mit Posteingang 22.01.2024 ging beim Markt Floß nun eine anonyme Spende über 300,00 € als Zuschuss für einen Baum ein. Die Beratungen über mögliche Planmaßnahmen sollen in der Bauausschusssitzung geführt werden.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Parkregelungen Parksituation "Am Galgen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß) Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss 18.10.2023 beschließend 9
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß) Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss 10.04.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Herr Riedel, Boxdorf hat bei Geschäftsleiter Bäuml vorgesprochen und um Prüfung der Parksituation Am Galgen bezüglich des Findlingswegs gebeten. Der Feldweg wird regelmäßig zugeparkt. Eventuell könnte man mit dem Ankauf einer Fläche der Fl.Nr. 717/1 Gmkg. Schönbrunn von Frau Schönweitz und der Errichtung einer Parkplatzfläche die Situation bereinigen.
Der Bauausschuss nimmt die Örtlichkeit in Augenschein und diskutiert mögliche Lösungen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Errichtung einer Werbetafel" auf Flur-Nr. 505, Gemarkung Grafenreuth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.03.2024 ö beschließend 5
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß) Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss 10.04.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 13.03.2024 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Bauantrag im Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann. 
Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist als sonstiges Vorhaben nach §35 Abs. 2 BauGB zu bewerten. Erschließung mit Wasser und Kanal ist nicht erforderlich. Der Flächennutzungsplan weist an dieser Stelle Fläche für die Landwirtschaft aus.
Öffentliche Belange sind nicht berührt.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Beschluss

Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 
Dem Landratsamt soll per Mail mitgeteilt werden, dass sich nordöstlich die Gedenktafeln befinden, die an die Barracken aus dem zweiten Weltkrieg erinnern. Die Pietät dieser Gedenkstelle soll bei der Genehmigung berücksichtigt werden, evtl. kann die Werbeanlage noch etwas nach Südwesten gerückt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Nutzungsänderung eines Trafohauses in eine Eisverkaufsstelle" auf Flur-Nr. 1112/5, Gemarkung Floß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß) Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss 10.04.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 18.03.2024 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Bauantrag im Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann. 
Das Vorhaben liegt im Innenbereich in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und ist nach §34 BauGB zu bewerten. Das Grundstück ist nicht mit Wasser und Kanal erschlossen.
Öffentliche Belange sind nicht berührt.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Beschluss

Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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6. Gemeindliche Stellungnahme zum Antrag auf Vorbescheid "Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage" auf Flur-Nr. 608, Gemarkung Schönbrunn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß) Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss 10.04.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 25.03.2024 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Antrag auf Vorbescheid beim Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann. 
Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist nach §35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben zu bewerten. Für das Vorhaben soll ein neues Grundstück vermessen werden. Die Erschließung ist im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.
Öffentliche Belange sind nicht berührt.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.04.2024 16:44 Uhr