Datum: 19.06.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: großer Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktrat
Körperschaft: Markt Floß
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 21:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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19.06.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Beschluss
Die Sitzungsniederschrift des Marktgemeinderates vom 16.05.2024 gilt als genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. 46. Flosser Bürgerfest am 27.07.24
a) Zulassung der Stände, Einteilung Markträte
b) Festkapellen
c) Festverlauf, Entschädigungen
d) Getränkeangebot und Preise
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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19.06.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Planungen für das 46. Bürgerfest sind fast abgeschlossen. Über folgende Punkte ist nun Beratung zu führen:
- Zulassung der Stände
Die Verwaltung hat eine Standübersicht der angemeldeten Vereine und Verbände und die Einteilung der Markträte erstellt (Anlage zum Sachverhalt).
- Festkapellen
Für die musikalische Umrahmung wird das Blasmusik-Ensemble „Bockl-Blech“ aus Waidhaus und die Abendband „SoulStation No. 10“ aus Weiden engagiert.
(Andere Gruppierungen erteilten Absagen oder sind bereits in benachbarten Festen im Einsatz, z.B. Waidhauser Heimatfest.)
- Festverlauf, Entschädigungen
Das Bürgerfest beginnt wieder traditionell um 15 Uhr und endet offiziell um 24 Uhr.
Die Feuerwehr Floß erhält für Ihre Mithilfe eine Entschädigung i.H. von 400€.
Die Bediensteten des Marktes sowie die Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr erhalten für Aufbau und Organisation sowie die Mitwirkung am Bürgerfest zwei Getränkemarken á 0,5l und eine Essensmarke.
Für die Beteiligung am Bürgerfest wird von den Standbetreibern eine Standgebühr in Höhe von 25 % des Reinerlöses aus den Verkaufsgeschäften festgelegt. Bei wohltätigen Zwecken wie z.B. Kinderprogramm wird keine Gebühr erhoben.
- Getränkeangebot und Preise
Zum Bürgerfest kommen wie gewohnt Getränke vom Brauhaus Floss zum Ausschank.
Aufgrund rückläufiger Nachfrage und sehr hoher Ersatzbeschaffungskosten gibt es dieses Jahr keine Maßkrüge.
Dieses Jahr wird kein Festbier ausgeschenkt, sondern ein normales Helles.
Die Preise werden auf 3,90 € für alkoholische und 2,80€ für alkoholfreie Getränke festgelegt (Preis pro 0,5l).
Beschluss
Mit dem Vorgehen besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Kommunale Satzung über Märkte vom 01. Januar 2002
Neuerlass
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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29.02.2024
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nö
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beratend
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13 |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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16.05.2024
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nö
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beratend
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13 |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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19.06.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Bezug genommen wird auf die bisherigen Beratungen, letztmals in der Sitzung des Marktrates am 16.05.2024, lfd. Nr. 805.
Die Verwaltung hat einen neuen Entwurf einer Marktverordnung erstellt, der die bisherige Satzung vom 06.12.2001 ersetzen soll.
Beschluss
Es wird beschlossen, die nachfolgende Satzung zu erlassen. Die Satzung tritt zum 01.07.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 01.01.2002 außer Kraft.
Verordnung des Marktes Floß
über die Öffnung von Verkaufsstellen an
Sonntagen aus Anlass von Märkten
nach § 14 des Ladenschlussgesetzes
Der Markt Floß erlässt auf Grund § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchIG) vom 02. Juni 2003 (BGBI. I S. 744), zuletzt geändert durch Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) und Art. 228 der neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBI. I S. 2407) in Verbindung mit § 11 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung - DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBI S. 22, BayRS 103-2-V), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. März 2024 (GVBI. S. 46) und Art. 42 Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (BayRS 2011-2-1), zuletzt geändert am 23. Dezember 2022 (GVBI. S. 718), folgende
Verordnung
über die Freigabe von Verkaufssonntagen und die Freigabe von Verkaufszeiten während des allgemeinen Ladenschlusses gemäß § 14 des Ladenschlussgesetzes.
§1
Abweichend von den Vorschriften des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss dürfen die Verkaufsstellen im Markt Floß alljährlich an vier Sonntagen aus Anlass von Märkten jeweils von 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein.
Der Markt Floß hat folgende Sonntage als Markttage festgesetzt:
- Vierter Sonntag und Montag im August (Kirchweihmarkt)
Erster Sonntag im September (Herbstmarkt)
Vierter Sonntag im September (Erntedankmarkt)
§2
In den offenen Verkaufsstellen sind die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, die Vorschriften des § 17 Ladenschlussgesetz, die Bestimmungen der Arbeitszeitverordnung, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayer, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes soweit die sonstigen Vorschriften des Arbeitsrechts in der jeweiligen Fassung zu beachten.
§3
Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Ladenschlussgesetzes verfolgt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit Geldbuße geahndet werden.
§4
Diese Verordnung tritt am 01.07.2024 in Kraft.
Markt Floß, 19.06.2024
Robert Lindner
1. Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage" auf Flur-Nr. 21 u. 63/4, Gemarkung Kalmreuth
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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19.06.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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26.09.2024
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Joachim Wagner betritt um 20:10 Uhr den Sitzungssaal.
Mit E-Mail vom 07.05.2024 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Bauantrag im Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Satzung nach §35 Abs. 6 BauGB über die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich von Kalmreuth.
Es ist nach §35 Abs. 2 BauGB zu bewerten. Aufgrund der Satzung kann dem Vorhaben nicht entgegengehalten werden, dass es dem Flächennutzungsplan widerspricht und dass die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung zu befürchten ist (§35 Abs. 3 Nr. 1 und 1 BauGB)
Somit sind öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.
Gemäß §2 Abs. 3 der Satzung beschränkt sich die Zulässigkeit von Vorhaben auf Wohngebäude mit höchstens 2 Vollgeschossen, einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 1,2. Diese Voraussetzungen werden allesamt eingehalten.
Die Erschließung ist gesichert.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.
Beschluss
Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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5. Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Anbringen einer Werbefolie" auf Flur-Nr. 326, Gemarkung Floß
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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19.06.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Mit E-Mail vom 21.05.2024 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Bauantrag im Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann.
Das Vorhaben liegt im Innenbereich in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und ist nach §34 BauGB zu bewerten. Öffentliche Belange sind nicht berührt, eine Erschließung ist nicht erforderlich.
Die Werbeanlage wurde bei einem Ortstermin am 16.05.2024 mit dem Landratsamt Neustadt abgestimmt. Auf der Tür soll eine Klebefolie angebracht werden. Durch die Größe von über 1m² ist die Anlage genehmigungspflichtig.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.
Beschluss
Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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6. Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Errichtung eines Technikgebäudes zur Unterbringung einer zentralen Hackschnitzelanlage" auf Flur-Nr. 743/1, Gemarkung Schlattein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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19.06.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Mit E-Mail vom 22.05.2024 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Bauantrag im Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ellenbach“. Eine Befreiung wurde beantragt, da das Gebäude teilweise in der Anbauverbotszone der St2181 Floß-Wildenau errichtet werden soll. Herr Hain vom Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach hat bereits telefonisch gegenüber dem Bauherrn zugestimmt. Somit sind öffentliche Belange nicht berührt.
Die Erschließung ist gesichert.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.
Am Vortag zur Sitzung ging eine überarbeitete Planung ein. Die Breite verringert sich von 6,50m auf 5m (Wegfall Außenverkleidung), das Walmdach wird ein Pultdach und die Firsthöhe vergrößert sich von 4,40m auf 4,80m (die Abstandsflächen sind eingehalten).
Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf die rechtliche Beurteilung.
Beschluss
Dem Bauantrag einschließlich der Befreiung wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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7. Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Energetische Sanierung einer denkmalgeschützten ehemaligen Schmiede" auf Flur-Nr. 368, Gemarkung Floß
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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19.06.2024
|
ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Mit E-Mail vom 24.05.2024 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Bauantrag im Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann.
Das Vorhaben liegt im Innenbereich gem. §34 BauGB. Öffentliche Belange sind nicht berührt, die Erschließung ist gesichert.
(Die Sanierung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege. Beim Markt wurden Fördermittel im Rahmen der Städtebauförderung beantragt.)
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.
Beschluss
Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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8. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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19.06.2024
|
ö
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informativ
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8 |
Sachverhalt
Der Bürgermeister gibt den Inhalt folgender Beschlüsse aus der nicht öffentlichen Sitzung vom 16.05.2024 bekannt:
Beschluss-Nr. 798:
Generalsanierung GMS Bauteil B - Auftragsvergabe Dachdecker
Beschluss-Nr. 799:
Generalsanierung GMS Bauteil B - Auftragsvergabe Fensterbänke innen
Beschluss-Nr. 800:
Generalsanierung GMS Bauteil B – Auftragsvergabe Sonnenschutz außen
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9. Bekanntgaben, Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktrat (Markt Floß)
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Marktrat
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19.06.2024
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Hochwassergefahrenlage
Bürgermeister Lindner hält fest, dass der Markt von den Auswirkungen der heftigen Regenfälle der letzten Wochen weitestgehend verschont geblieben ist. Seit Jahren hat es erfreulicherweise kein Hochwasser mehr gegeben. Dies ist den Maßnahmen der letzten Jahre zu verdanken. Das Hochwasserschutzkonzept ist durch den Marktrat beschlossen und soll in Zukunft Schäden verhindern. Zur Zeit liegen die Anfragen beim Wasserwirtschaftsamt zur Bearbeitung.
Straßenunterhalt
Sebastian Kitta (CSU) fragte nach der Verwendung der Restmittel für den Straßenunterhalt. Man sollte hier die geschotterten Gemeindeverbindungsstraßen verstärkt im Auge behalten. Bürgermeister Lindner erläuterte, dass die Kommune die nächsten Wochen im Straßenunterhalt tätig sein wird.
Parksituation Luitpoldplatz
Julia Bayer (CSU) berichtet, dass das Parkverhalten am Luitpoldplatz in letzter Zeit nicht gut sei.
Die Polizei ist präsent und die Situation wird weiter beobachtet und dagegen vorgegangen, so Lindner. Leider ist dies nicht nur dort der Fall, sondern im ganzen Marktbereich so.
Datenstand vom 27.06.2024 16:18 Uhr