Datum: 25.07.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: großer Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktrat
Körperschaft: Markt Floß
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 23:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag zur Geschäftsordnung Verschiebung des Tagesordnungspunkts "Sonnenpark Schönberg" auf die nächste Sitzung
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
3 Kath. Kinderhaus St. Johannes M. Vianney Betriebskostenabrechnung 2023
4 Bebauungsplanung Erschließung Mischgebiet "Ziegelhütte" in Floß Erschließung der Gewerbeflächen an der Straße "Im Reiserwinkel" in Floß Ingenieurverträge
5 Bebauungsplanung Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gem. §12 Abs. 2 BauGB "Sonnenpark Schönberg"
6 18. Änderung des Flächennutzungsplanes a) Einleitung des Verfahrens für die Änderung des Flächennutzungsplanes Sondergebiet Einzelhandel und Gewerbegebiet Am Mühlweg b) Billigung des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung im Stand vom 17.07.2024 und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §3 Abs. 1 bzw. §4 Abs. 1 BauGB
7 Bebauungsplanung Aufstellung eines qualifizieren Bebauungsplans mit Grünordnung "SO Einzelhandel und GE Am Mühlweg"
7.1 Bebauungsplanung Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans mit Grünordnung "SO Einzelhandel und GE Am Mühlweg" Gemarkung Gailertsreuth Änderungsbeschluss
7.2 Bebauungsplanung Vorentwurf des Bebauungsplans mit Grünordnung "SO Einzelhandel und GE Am Mühlweg" Gemarkung Gailertsreuth im Stand vom 17.07.2024 Billigungsbeschluss
7.3 Bebauungsplanung Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans mit Grünordnung "SO Einzelhandel und GE Am Mühlweg" Gemarkung Gailertsreuth Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren nach §3 Abs. 1 bzw. §4 Abs. 1 BauGB
8 Öko-Modellregion "Naturparkland Oberpfälzer Wald" Beschluss über die Beteiligung
9 Isolierte Befreiung von den Vorschriften des Bebauungsplans "Zehenthof"; Errichtung eines Zauns/Sichtschutzes aus WPC auf Fl.Nr. 870/15, Gmk .Floß
10 Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen" auf Flur-Nr. 1038, Gemarkung Floß
11 Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Neubau einer Lager- und Unterstellhalle" auf Flur-Nr. 196, Gemarkung Gösen
12 Parkplatzsituation Bahnhofstraße, Änderung der Parkverbote und zeitliche Beschränkung der Parkdauer
13 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung
14 Bekanntgaben, Anfragen

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1. Antrag zur Geschäftsordnung Verschiebung des Tagesordnungspunkts "Sonnenpark Schönberg" auf die nächste Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Sebastian Kitta (CSU) stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, dass der Tagesordnungspunkt 4, Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gem. §12 Abs. 2 BauGB „Sonnenpark Schönberg“ in die nächste Sitzung verschoben wird.

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt 4 wird in die nächste Sitzung verschoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 7

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2024 ö beschließend 2

Beschluss

Die Sitzungsniederschrift des Marktgemeinderates vom 19.06.2024 gilt als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Kath. Kinderhaus St. Johannes M. Vianney Betriebskostenabrechnung 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Caritas Geschäftsstelle Regensburg hat für die Kath. Kirchenstiftung die Jahresrechnung 2023 vorgelegt. Aus der Berechnung der Caritas errechnet sich ein Betriebskostenüberschuss von 17.426,72 €. Die Einnahmen und Ausgaben wurden anhand der Belege von der Sachbearbeiterin, Sonja Stangl, geprüft. 

Im Haushaltsplan 2023 wurde ein mögliches Betriebskostendefizit von 30.859 € angegeben. Im Vorfeld wurde die Summe von etwa 20.000 € Defizit angenommen, da 10.000 € für Generalsanierung angegeben waren. 
Die Einnahmen haben sich im Vergleich zum Haushaltsplan um 13% erhöht, die Ausgaben nur um 5%.  
Die Mehreinnahmen wurden aufgrund der zusätzlichen Förderung der Assistenzkraft, Personalbonus und einen einmaligen staatlichen Sonderabschlag (Gute-KiTa-Gesetz) in Höhe von 9.677 erreicht.

Berichtigungen wurden nicht vorgenommen.

Beschluss

Die Jahresrechnung/Betriebskostendefizitabrechnung 2023 für das Kath. Kinderhaus „St. Johannes M. Vianney“ wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Bebauungsplanung Erschließung Mischgebiet "Ziegelhütte" in Floß Erschließung der Gewerbeflächen an der Straße "Im Reiserwinkel" in Floß Ingenieurverträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.01.2024 beschließend 12
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2024 ö beschließend 4
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 31.10.2024 informativ 18
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 30.01.2025 beschließend 22

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die bisherigen Beratungen, letztmals in der interfraktionellen Sitzung am 15.07.2024, lfd. Nr. 195.
Das Ingenieurbüro für Tiefbautechnik Wolf & Zwick Marktredwitz GmbH hat für die Erschließung des Mischgebiets „Ziegelhütte“ und der Gewerbeflächen an der Straße „Im Reiserwinkel“ Konzeptpläne und Ingenieurverträge betreffend den Straßenbau vorgelegt. Die Ingenieurverträge wurden von den Fraktionssprechern zustimmend zur Kenntnis genommen.

Beschluss

Es wird beschlossen, die Ingenieurverträge mit dem Ingenieurbüro für Tiefbautechnik Wolf & Zwick Marktredwitz GmbH für die Erschließung Mischgebiet „Ziegelhütte“ in Floß und die Erschließung der Gewerbeflächen an der Straße „Im Reiserwinkel“ in Floß abzuschließen. Der Bürgermeister wird zur Unterzeichnung der Verträge ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Bebauungsplanung Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gem. §12 Abs. 2 BauGB "Sonnenpark Schönberg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 19.06.2024 informativ 10
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Marktrat Joachim Wagner betritt um 19:40 Uhr den Sitzungssaal.
Bezug genommen wird auf die bisherigen Beratungen, letztmals in der Sitzung des Marktrates am 19.06.2024, lfd. Nr. 818. 
Die ENMAG Verwaltungs GmbH plant eine Photovoltaikfreiflächenanlage im Markt Floß auf den Flurnummern 121, 121/2, 407 und 430 Gmkg. Diepoltsreuth. Herr Burger hat das Vorhaben dem Marktrat vorgestellt, die Präsentation war Anlage zur Niederschrift. Nun soll beschlossen werden, ob eine grundsätzliche Bereitschaft des Marktes für die Planungen besteht.

Sebastian Kitta (CSU) stellt den Antrag, den Beschluss zu konkretisieren. Es soll eine Agri-Photovoltaik mit 17m Abstand genehmigt werden. 

Beschluss 1

Der Beschlussvorschlag wird konkretisiert. Die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage mit 17m Abstand wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 9

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat ist grundsätzlich bereit, die Planungen eines Sondergebietes „Sonnenpark Schönberg“ zu ermöglichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 7

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6. 18. Änderung des Flächennutzungsplanes a) Einleitung des Verfahrens für die Änderung des Flächennutzungsplanes Sondergebiet Einzelhandel und Gewerbegebiet Am Mühlweg b) Billigung des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung im Stand vom 17.07.2024 und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §3 Abs. 1 bzw. §4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit der E-Mail vom 19.07.2024 hat Herr Stefan Weidenhammer Landschaftsarchitekt, Amberg die Verfahrensunterlagen für „SO Einzelhandel und GE Am Mühlberg“ vorgelegt, unter anderem die Unterlagen für die Flächennutzungsplanänderung und Bebauungs- und Grünordnungsplan, sowie den Umweltplan zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan, mit den jeweils erforderlichen planerischen Zeichnungen und Festlegungen. Herr Weidenhammer und Herr Hergenröder erläuterten in der Sitzung nochmals die Planungen und standen für Fragen zur Verfügung.

Beschluss

Aufgrund des Aufstellungsbeschlusses vom 14.12.2023, lfd. Nr. 699 wird die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß §3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 17.07.2024 mit dem dazugehörigen Erläuterungsbericht mit Umweltbericht nach der Bekanntmachung vom 21.07.2023 in der Zeit vom 05.08. bis 02.09.2024 ausgelegt und die Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange vorgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Bebauungsplanung Aufstellung eines qualifizieren Bebauungsplans mit Grünordnung "SO Einzelhandel und GE Am Mühlweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2024 ö beschließend 7
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7.1. Bebauungsplanung Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans mit Grünordnung "SO Einzelhandel und GE Am Mühlweg" Gemarkung Gailertsreuth Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2024 ö beschließend 7.1

Sachverhalt

Der Marktrat hat in der Sitzung vom 14.12.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „SO Einzelhandel und GE Am Mühlweg“ gemäß §2 BauGB beschlossen. Aufgrund von Grundstücksverhandlungen und den geänderten Ausgleichsflächen wurde der Geltungsbereich nochmals angepasst. 

Beschluss

Gegen den Bebauungsplan und Grünordnungsplan Sondergebiet Einzelhandel und Gewerbegebiet „Am Mühlweg“ auf den Fl.Nrn. 611/3 (Teilfl.), 611/4, 611/6, 611/8 (Teilfl.), 674 (Teilfl.), 712 (Teilfl.), 716, 716/1, 716/2, 716/3 (Teilfl.) und 716/4 der Gemarkung Gailertsreuth bestehen keine Einwände. Die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans mit Grünordnungsplan mit dem geänderten Geltungsbereich wird zum Beschluss erhoben.

Nach der ortsüblichen Bekanntmachung wird die Auslegung der Planunterlagen, sowie die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß §3 Abs. 1 und §4 Abs. 1 BauGB vorgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7.2. Bebauungsplanung Vorentwurf des Bebauungsplans mit Grünordnung "SO Einzelhandel und GE Am Mühlweg" Gemarkung Gailertsreuth im Stand vom 17.07.2024 Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2024 ö beschließend 7.2

Sachverhalt

Billigung des Vorentwurfs des Bebauungsplans mit Grünordnung „SO Einzelhandel und GE Am Mühlweg“ im Stand vom 17.07.2024

Beschluss

Der Planentwurf in der Fassung vom 18.07.2024, unter Maßgabe der am 24.07.2024 beschlossenen Änderungen und Ergänzungen wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7.3. Bebauungsplanung Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans mit Grünordnung "SO Einzelhandel und GE Am Mühlweg" Gemarkung Gailertsreuth Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren nach §3 Abs. 1 bzw. §4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2024 ö beschließend 7.3

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen und gleichzeitig den Beschluss über die Bebauungsplanaufstellung öffentlich bekannt zu machen.
Aufgrund von § 3 Abs. 1 BauGB findet nach Beschlussfassung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Bebauungsplanaufstellung statt. 
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zur Bebauungsplanaufstellung frühzeitig beteiligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Öko-Modellregion "Naturparkland Oberpfälzer Wald" Beschluss über die Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Im Rahmen des Wettbewerbs ,,Staatlich anerkannte Öko-Modellregionen 2018/2019“ durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragte die ILE Naturparkland Oberpfälzer Wald am 28.01.2019 die Unterstützung für das Projektmanagement in einer eigenen Öko-Modellregion. Seit nunmehr fünf Jahren existiert die Öko-Modellregion Naturparkland Oberpfälzer Wald und neben ihr sechs weitere: Steinwald-Allianz, Stadt Amberg mit Landkreis Amberg-Sulzbach, Landkreis Neumarkt, Stiftland, Naturpark Oberer Bayerischer Wald und Stadt.Land.Regensburg. Eine Öko-Modellregion zeichnet ein positives Bild der Landwirtschaft insgesamt und der Region, trägt zur regionalen Entwicklung bei und ist damit auch ein Aushängeschild für den Tourismus. Die Prozessbegleitung unterstützt die Umsetzung von Projekten aus den Bereichen Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Bio-Lebensmitteln sowie Information und Bewusstseinsbildung.

Nach inzwischen zwei Projektphasen und nunmehr fünf Jahren Laufzeit besteht die Möglichkeit, ab Januar 2025 für weitere drei Jahre die Öko-Modellregion zu beantragen. Die Förderung läuft degressiv, von 60 % auf 40 % und auf 20 %. Somit steigt der Eigenanteil der Kommunen. Bei 11 Kommunen (alle Naturparklandgemeinden) und einer Teilzeitstelle von 25 Wochenstunden wäre mit einem Anteil an den Personalkosten von ca. 1900,00 6 pro Gemeinde im ersten Jahr, 2700,00 6 pro Gemeinde im zweiten Jahr und 3600,00 6 pro Gemeinde im dritten Jahr zu rechnen. Die Teilnahme kann jährlich beendet werden. 

Für einen Gemeindeverbund sind mindestens fünf Kommunen in einem zusammenhängenden Gebiet erforderlich. Wünschenswert ist die Teilnahme aller Naturparklandgemeinden, auch im Hinblick auf die anteilmäßig von den beteiligten Kommunen zu tragenden Kosten.
Der Markt Tännesberg würde abermals als federführende Gemeinde den Antrag einreichen. Hierfür ist jedoch eine Einigung auf kommunaler Ebene notwendig.
Neun Gemeinden haben bereits den Beschluss gefasst, sich an dem Projekt zu beteiligen. Die Gemeinde Georgenberg hat abgelehnt.

Beschluss

Der Markt Floß beteiligt sich an einer Bewerbung zur ,,Staatlich anerkannten Öko-Modellregion“. Es besteht damit Einverständnis, dass der Markt Tännesberg als federführende Kommune den entsprechenden Antrag einreicht.
Im Falle der erfolgreichen Bewerbung wird der Teilnahme an der Öko-Modellregion Naturparkland zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Isolierte Befreiung von den Vorschriften des Bebauungsplans "Zehenthof"; Errichtung eines Zauns/Sichtschutzes aus WPC auf Fl.Nr. 870/15, Gmk .Floß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 870/15, Gemarkung Floß, beabsichtigen die Errichtung eines Zauns/Sichtschutzes zum westlichen Nachbargrundstück in Ausführung WPC (wood plastic composite, „Holz-Kunststoff-Gemisch“, Beispiel und Lageplan siehe Anlage) mit einer Höhe von 1,80m.
Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans in folgendem Punkt:
„Für Einfriedungen an Straßen oder Wegen sind Zäune von max. 1,30 m Höhe mit Hinterpflanzung zulässig. An den Grenzen zu den Nachbargrundstücken sind auch Maschendrahtzäune von max. 1,80m Höhe zulässig.“

Eine Beeinträchtigung der nachbarlichen Belange ist nicht ersichtlich, da die vorgeschriebene Höhe nicht überschritten wird. Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar.
Das Vorhaben ist nicht baugenehmigungspflichtig (<2m Höhe).

Die Befreiung kann erteilt werden.

Beschluss

Die Befreiung wird gem. § 31 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen" auf Flur-Nr. 1038, Gemarkung Floß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 10.07.2024 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Bauantrag im Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann. 
Das Vorhaben liegt im Innenbereich in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und ist somit nach §34 BauGB zu bewerten. Es fügt sich in die nähere Umgebung ein, öffentliche Belange sind nicht beeinträchtigt.
Die Erschließung ist gesichert.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Beschluss

Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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11. Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Neubau einer Lager- und Unterstellhalle" auf Flur-Nr. 196, Gemarkung Gösen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 12.07.2024 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Bauantrag im Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann. 
Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist nach §35 Abs. 2 BauGB zu bewerten (keine Privilegierung). Die Halle wird als Lagerfläche für Produktionsmaterialien und zur Unterstellung der Firmenfahrzeuge verwendet. Das Vorhaben liegt im Landschaftsschutzgebiet, der Flächennutzungsplan weist Fläche für die Landwirtschaft aus.
Öffentliche Belange sind nicht beeinträchtigt, die Erschließung ist gesichert.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Beschluss

Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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12. Parkplatzsituation Bahnhofstraße, Änderung der Parkverbote und zeitliche Beschränkung der Parkdauer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2024 ö beschließend 12

Sachverhalt

Aufgrund mehrerer Eingaben von Bürgern und Anwohnern wurde die Parksituation in der Bahnhofstraße überprüft. Der Ist-Zustand kann der Anlage entnommen werden.

Folgende Punkte geben Anlass, die Parkflächen anzupassen:

  • Spedition Sommer
    Herr Sommer hat bei der Bauverwaltung vorgesprochen. Er möchte, dass das absolute Halteverbot aufgehoben wird und an dieser Stelle Parkplätze errichtet werden. Das Parkverbot wurde ursprünglich erlassen, damit die Speditionsfahrzeuge auch in Richtung Norden abfahren können. Dies werde jedoch seit geraumer Zeit nicht mehr genutzt, An- und Abfahrt erfolgen nur noch über die Umgehungsstraße Von der Änderung des Halteverbots in Parkflächen würde die Spedition auch deshalb profitieren, weil dann Parkplätze für die Beschäftigten zur Verfügung stehen würden.

  • Medifit, Herr Faltermeier
    Herr Faltermeier bemängelt, dass die Beschäftigten des Seniorenheims in der Bahnhofstraße parken würden und nicht auf dem eigens dafür geschaffenen Parkplatz beim Volleyballfeld. Durch seinen geplanten Abbruch mit Neubau entstehen zwar an der Südseite der Bahnhofstraße 8 weitere Parkplätze, allerdings sei er auch auf die Parklätze gegenüber angewiesen um seine Kunden ausreichend unterzubringen.
    Er möchte deshalb die gegenüberliegenden Parkplätze stundenweise begrenzen.

  • Seniorenheim „ Am Reiserwinkel“
    Eine stundenweise Begrenzung der Parkflächen würde dem Betrieb des Seniorenheims nicht im Weg stehen. Die Beschäftigten haben die bereits erwähnte Parkmöglichkeit beim Volleyballplatz. Für Besucherinnen und Besucher dürfte die geplante Parkzeit von 2h mehr als genügen.

Die Bauverwaltung führte am 09.07.2024 eine Verkehrsschau mit der PI Neustadt, Frau PHMin Wettinger durch. Dabei wurde der neue Vorschlag für die zukünftige Parkregelung diskutiert (siehe Anlage). Laut Frau Wettinger steht dem Vorhaben nichts entgegen.

Die Bahnhofstraße ist eine Gemeindestraße ohne erhebliches Verkehrsaufkommen. Die neue Parkregelung kann im Wege einer verkehrsrechtlichen Anordnung von der Gemeinde selbst erlassen werden. Weitere Genehmigungen oder Beteiligungen anderer Behörden sind nicht vorgeschrieben.

Beschluss

Mit dem Vorgehen besteht Einverständnis. Die Bauverwaltung wird beauftragt, die verkehrsrechtliche Anordnung entsprechend zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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13. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2024 ö informativ 13

Sachverhalt

Der Bürgermeister gibt den Inhalt folgender Beschlüsse aus der nicht öffentlichen Sitzung vom 19.06.2024 bekannt:

Beschluss-Nr. 820:
Grundstücksangelegenheiten
Verkauf Am Schloßgarten 18 - Zustimmung zum Kaufvertrag

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14. Bekanntgaben, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.07.2024 ö beschließend 14

Sachverhalt

Hutzabankerl
Der Verein Forum Neustadt Plus e.V. hat ein neues Projekt für eine lebendige Nachbarschaft gestartet. Bis 30.09.2024 können sich Bürgerinnen und Bürger melden und ein „Hutzabankerl“ mit einem Eigenanteil von 40,00 € erwerben und auf ihrem Grundstück als Nachbarschaftstreff platzieren. Weitere Informationen werden über die öffentlichen Kanäle bekannt gegeben.

Datenstand vom 01.10.2024 10:14 Uhr