Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 nach Art. 102 Abs. 3 GO
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 25.07.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Forstern) | Sitzung des Gemeinderates | 25.07.2023 | ö | beschließend | 9 |
Beschluss
Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Forstern erteilt der Gemeinderat gemäß Art 102 Abs. 3 GO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.08.2023 07:45 Uhr