Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 nach Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Forstern) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö beschließend 9

Beschluss

Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Forstern erteilt der Gemeinderat gemäß Art 102 Abs. 3 GO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.08.2023 07:45 Uhr