Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 nach Art. 102 Abs. 3 GO
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 01.10.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Forstern) | Sitzung des Gemeinderates | 01.10.2024 | ö | beschließend | 10 |
Beschluss
Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Forstern erteilt der Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.01.2025 10:41 Uhr