Beschlussfassung über die Gewährung eines Erfrischungsgeldes für die Mitglieder der Wahlvorstände und des Briefwahlvorstandes für die vorgezogene Bundestagswahl 2025
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 03.12.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Forstern) | Sitzung des Gemeinderates | 03.12.2024 | ö | beschließend | 2 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass die Mitglieder der Wahlvorstände und des Briefwahlvorstandes ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40,00 EUR erhalten.
Mögliche Hilfskräfte, die nur stundenweise tätig sind, gehören nicht zum Wahlvorstand; das Erfrischungsgeld findet auf diesen Personenkreis keine Anwendung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.01.2025 10:44 Uhr