Verfahren zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes; Satzung der Gemeinde Forstern zur förmlichen Festlegung des „Sanierungsgebietes – Ortszentrum“; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Forstern) Sitzung des Gemeinderates 08.06.2021 ö beschließend 2

Beschluss 1

Der Gemeinderat billigt die in der Begründung zur Sanierungssatzung genannten und auf der Grundlage der Vorbereitenden Untersuchungen und der gemäß §§ 137 und 139 BauGB durchgeführten Anhörung und damit in Abwägung der privaten und öffentlichen Belange entwickelten allgemeinen Ziele der Sanierung, das Neuordnungskonzept und das Sanierungsrahmenprogramm mit Kosten- und Finanzierungsübersicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes - Ortszentrum gemäß § 142 Abs. 3 BauGB als Satzung. Die Sanierung wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden mit Ausnahme von § 144 Abs. 2 BauGB Anwendung. Der Satzungstext einschließlich der Begründung zur Satzung und der Plan zur Abgrenzung des Sanierungsgebietes sind Bestandteil des Beschlusses. Die Durchführung der Sanierung ist gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB zunächst auf 15 Jahre befristet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.07.2021 09:33 Uhr