Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben nach Art. 66 Abs. 1 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Forstern) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2025 ö beschließend 2

Beschluss 1

Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 13.688,59 € im Jahr 2024 bei der Haushaltsstelle 0.2140.6722 (Ausgleich für Gastschüler, Haushaltsansatz: 12.000,-- €, Ausgaben 25.688,59 €).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 29.302,29 € im Jahr 2024 bei der Haushaltsstelle 0.6300.5500 (Haltung von Fahrzeugen, Haushaltsansatz: 40.000,-- €,
Ausgaben 69.302,29 €).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 30.069,56 € im Jahr 2024 bei der Haushaltsstelle 1.4644.9500 (Kindertageseinrichtung „Villa Löwenzahn“ Malerarbeiten, Küche, Badumbau, Haushaltsansatz: 80.000,-- €, Ausgaben 110.069,56 €)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.05.2025 14:27 Uhr