Datum: 01.10.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Forstern
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:53 Uhr
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:13 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
6 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 17.09.2024
7 Vorstellung des Kriterienkataloges für Freiflächen-Photovoltaikanlagen
8 Kassenmäßiger Zwischenbericht der Haushaltswirtschaft zum 30.09.2024
9 Feststellung der Jahresrechnung 2023 nach Art. 102 Abs. 3 GO
10 Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 nach Art. 102 Abs. 3 GO
11 Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
12 Änderung des Versicherungsschutzes wegen Terrordeckung; Beratung und Beschlussfassung
13 Anfragen - Informationen

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6. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 17.09.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Forstern) Sitzung des Gemeinderates 01.10.2024 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 17.09.2024        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Vorstellung des Kriterienkataloges für Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Forstern) Sitzung des Gemeinderates 01.10.2024 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt wie vorgelegt den Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaikanlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Kassenmäßiger Zwischenbericht der Haushaltswirtschaft zum 30.09.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Forstern) Sitzung des Gemeinderates 01.10.2024 ö beschließend 8
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9. Feststellung der Jahresrechnung 2023 nach Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Forstern) Sitzung des Gemeinderates 01.10.2024 ö beschließend 9

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Feststellung der Jahresrechnung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 nach Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Forstern) Sitzung des Gemeinderates 01.10.2024 ö beschließend 10

Beschluss

Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Forstern erteilt der Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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11. Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Forstern) Sitzung des Gemeinderates 01.10.2024 ö beschließend 11

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass nachstehende Steuerhebesätze für die Grundsteuer wie folgt festgesetzt werden:

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)                450 v. Hd.

b) für die Grundstücke (B)                                        450 v. Hd.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 5

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dass der Steuerhebesatz für die Gewerbesteuer auf 330 v. Hd. festgesetzt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Forstern (Hebesatzsatzung):

Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Forstern (Hebesatzsatzung

Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 ((GVBl. S 796), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98)) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 ((GVBl. 264), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98)) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 ((BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294)) und Art. 5 des Bayerisches Grundsteuergesetzes vom 10.12.2021 ((GVBl. S. 638), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. S. 128)) und aufgrund § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 ((BGBI I S. 4167) zuletzt geändert durch Art. 19 des Gesetzes vom 27 März 2024 (BGBl 2024 I Nr. 108)) erlässt die Gemeinde Forstern folgende Satzung:

§ 1

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 450 v. H.

2. Grundsteuer B (für Grundstücke) 450 v. H.
3. Gewerbesteuer 330 v. H.
§ 2

Diese Satzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 5

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12. Änderung des Versicherungsschutzes wegen Terrordeckung; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Forstern) Sitzung des Gemeinderates 01.10.2024 ö beschließend 12

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Terrordeckung ab 01.01.2025 nicht gesondert abzusichern. Die Verwaltung wird beauftragt dies regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls erneut dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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13. Anfragen - Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Forstern) Sitzung des Gemeinderates 01.10.2024 ö beschließend 13
Datenstand vom 30.01.2025 10:41 Uhr