Datum: 02.03.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Große Turnhalle
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Forstern
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:02 Uhr bis 21:36 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 02.02.2021
2 Neubau eines Kinderhauses mit 5 Gruppen in Karlsdorf; Gewerk Schlosserarbeiten; Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe
3 Neubau eines Kinderhauses mit 5 Gruppen in Karlsdorf; weiteres Vorgehen bezüglich der Außenanlagen; Beratung und Beschlussfassung
4 Bauleitplanung benachbarter Gemeinden; Markt Isen - 27. Änderung des Flächennutzungsplans; Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Beratung und Beschlussfassung
5 Bauleitplanung benachbarter Gemeinden; Markt Isen - Bebauungsplan Gewerbegebiet Niederbachleiten II; Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Beratung und Beschlussfassung
6 Bauleitplanung benachbarter Gemeinden; Markt Isen - Bebauungsplan „Isen Nord“, 2. Änderung; Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Beratung und Beschlussfassung
7 Genehmigung von vier Spenden der Kreissparkasse Erding-Dorfen in Höhe von 2.000,-- €; Beratung und Beschlussfassung
8 Beitragsersatz der Kinderbetreuungs-Gebühren für die Monate Januar und Februar 2021 Beratung und Beschlussfassung
9 Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgaben nach Art. 66 GO; Beratung und Beschlussfassung
10 Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Forstern für das Haushaltsjahr 2019 nach Art. 102 Abs. 3 GO; Kenntnisnahme
11 Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
12 Genehmigung einer Spende der Physio Praxis Lausch für das Kinderhaus "Villa Wirbelwind" in Höhe von 200,-- €
13 Anfragen - Informationen

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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 02.02.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Forstern) Sitzung des Gemeinderates 02.03.2021 ö beschließend 1

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass die Tagesordnung um folgenden Tagesordnungspunkt erweitert wird:
Genehmigung einer Spende der Physio Praxis Lausch für das Kinderhaus „Villa Wirbelwind“ in Höhe von 200,00 EUR
Beratung und Beschlussfassung

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 02.02.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Neubau eines Kinderhauses mit 5 Gruppen in Karlsdorf; Gewerk Schlosserarbeiten; Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Forstern) Sitzung des Gemeinderates 02.03.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Gewerk Schlosserarbeiten an die Firma MME Maschinen- und Metallbau GmbH, Zur Sandgrube 7, 98673 Eisfeld gemäß Angebot von 19.02.2021 zum Preis von brutto 66.316,62 EUR zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Neubau eines Kinderhauses mit 5 Gruppen in Karlsdorf; weiteres Vorgehen bezüglich der Außenanlagen; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Forstern) Sitzung des Gemeinderates 02.03.2021 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt den 1. Bürgermeister zur Beauftragung (Auftragserweiterung) des Büros für Landschafts- und Ortsplanung Tietz & Partner GmbH für sämtliche Architektenleistungen zur Errichtung der 14 neuen Stellplätze für den Neubau des Kinderhauses in Karlsdorf.
Die Errichtung der 14 Stellplätze ist zusammen mit den Außenanlagen auszuschreiben. Die Wahl der Vergabeart obliegt dem 1. Bürgermeister.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanung benachbarter Gemeinden; Markt Isen - 27. Änderung des Flächennutzungsplans; Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Forstern) Sitzung des Gemeinderates 02.03.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass Belange der Gemeinde Forstern nicht berührt sind. Die Gemeinde Forstern bittet um Beteiligung am weiteren Verfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Bauleitplanung benachbarter Gemeinden; Markt Isen - Bebauungsplan Gewerbegebiet Niederbachleiten II; Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Forstern) Sitzung des Gemeinderates 02.03.2021 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass Belange der Gemeinde Forstern nicht berührt sind. Die Gemeinde Forstern bittet um Beteiligung am weiteren Verfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Bauleitplanung benachbarter Gemeinden; Markt Isen - Bebauungsplan „Isen Nord“, 2. Änderung; Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Forstern) Sitzung des Gemeinderates 02.03.2021 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass Belange der Gemeinde Forstern nicht berührt sind. Die Gemeinde Forstern bittet um Beteiligung am weiteren Verfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Genehmigung von vier Spenden der Kreissparkasse Erding-Dorfen in Höhe von 2.000,-- €; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Forstern) Sitzung des Gemeinderates 02.03.2021 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Spenden von jeweils 500,-- € für den Kinderhort „Villa Kunterbunt“, für den Kindergarten „Villa Regenbogen“, für das Kinderhaus „Villa Wirbelwind“ und für die Kinderkrippe „Villa Rappelkiste“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Beitragsersatz der Kinderbetreuungs-Gebühren für die Monate Januar und Februar 2021 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Forstern) Sitzung des Gemeinderates 02.03.2021 ö beschließend 8

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für die Monate Januar, Februar und März keine Betreuungsgebühren und kein Spielgeld für Kinder, die die Kindertageseinrichtung an nicht mehr als fünf Tagen (Bagatellregelung) im betreffenden Monat besucht haben, zu erheben. Den Rückerstattungszeitpunkt bestimmt die Verwaltung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgaben nach Art. 66 GO; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Forstern) Sitzung des Gemeinderates 02.03.2021 ö beschließend 9

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßige Ausgabe nach Art. 66 GO in Höhe von 
90.318,49 € bei der Haushaltsstelle 0.2140.7130 (Schulverbandsumlage).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Forstern für das Haushaltsjahr 2019 nach Art. 102 Abs. 3 GO; Kenntnisnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Forstern) Sitzung des Gemeinderates 02.03.2021 ö beschließend 10

Beschluss

Ergebnis der Jahresrechnung 2019
                                                                                                       

Bereinigtes Ergebnis        Verwaltungs-                Vermögens-                Gesamtergebnis

nach § 79 KommHV        haushalt                haushalt                
                                    €                             €                                     
                                                                                                       
Summe berein.                7.451.135,38        5.675.239,99                13.126.375,87
Soll-Einnahmen
Summe berein.
Soll-Ausgaben                7.451.135,38                5.675.239,99                 13.126.375,87
                                                                                                       
Etwaiger Unterschied
(Fehlbetrag)                                 0,00                        0,00                             0,00
===================================================================
Darin enthalten:           a) Zuführung zum Vermögenshaushalt 840.219,79 €
Die Mindestzuführung lag bei 791.590,12 €
Der Haushaltsansatz war 867.690,00 €.

Ausschlaggebend für das gute Ergebnis im Verwaltungshaushalt (die Mindestzuführung wurde überschritten) war, dass im Rathaus zwangsweise Personalkosten eingespart wurden (größere Zeiträume ohne Geschäftsleitung, ohne Kassenleitung und ohne Liegenschaftsamt). Mehrere Monate wurde das Rathaus im Jahr 2019 nur mit einer Vollzeitkraft und fünf Teilzeitkräften betrieben, was in der Summe nur vier Vollzeitkräften entspricht (laut staatlicher Rechnungsprüfungsstelle sind umgerechnet elf Vollzeitkräfte im Rathaus notwendig – 3 Vollzeitkräfte pro 1.000 Einwohner, derzeit liegt Forstern bei ca. 3.800 Einwohnern). Zudem gab es im Jahr 2019 sechs Krankheitsfälle, vor allem bei Raumpflegerinnen und Erzieherinnen, die zeitweise aus der Lohnfortzahlung herausgefallen sind.
Ganz anders stellte sich das Ergebnis im Vermögenshaushalt (Investitionshaushalt) dar. Durch die fehlenden Einnahmen aus Grundstücksverkäufen (Edeka-Grundstück), die bereits im Jahr 2019 vorgesehen waren, entstand hier beim Istergebnis ein Defizit von 2.507.978,71 €. In diesem Verlust von 2.507.978,71 sind Haushaltsreste vom Vorjahr in Höhe von 600.000,-- € enthalten. Dies liegt daran, dass bereits Anfang 2019 ein Darlehen in Höhe von 600.000,-- € aufgenommen wurde, das aufgrund der Kreditermächtigung des Landratsamtes für das Jahr 2018 noch dem Jahr 2018 zugerechnet wurde. Der offizielle Verlust beim Istergebnis lag im Jahr 2019 bei 1.907.978,71 €.
Der Gemeinderat stimmt der Feststellung der Jahresrechnung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Forstern) Sitzung des Gemeinderates 02.03.2021 ö beschließend 11

Beschluss 1

Herr Georg Els jun. wird wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO von der Beschlussfassung über die Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Forstern erteilt der Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

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12. Genehmigung einer Spende der Physio Praxis Lausch für das Kinderhaus "Villa Wirbelwind" in Höhe von 200,-- €

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Forstern) Sitzung des Gemeinderates 02.03.2021 ö beschließend 12

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Spende in Höhe von 200,-- € für das Kinderhaus „Villa Wirbelwind“ der Physio Praxis Lausch.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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13. Anfragen - Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Forstern) Sitzung des Gemeinderates 02.03.2021 ö beschließend 13
Datenstand vom 02.06.2021 07:50 Uhr