Beratung und Beschluss über Haushaltssatzung, Haushaltsplan und weiterer Anlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  57. Sitzung des Stadtrates, 04.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 57. Sitzung des Stadtrates 04.06.2024 ö 3.1

Beschluss

Der Stadtrat beschließt folgende 
Haushaltssatzung
der Stadt Freystadt, Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Freystadt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt 
im Verwaltungshaushalt                 in den Einnahmen und Ausgaben auf je
23.340.000.-- €
und im Vermögenshaushalt           in den Einnahmen und Ausgaben auf je
13.120.000.-- €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.000.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.
Grundsteuer




a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
300 v.H.

b) für die Grundstücke (B)
300 v.H.

2.
Gewerbesteuer
330 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haus­halts­plan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Vorschriften, die sich auf Einnahmen und Ausgaben (so z.B. zu §§ 25 bis 27 KommHV und zu § 36 KommHV) und den Stellenplan (§ 6 KommHV) beziehen, werden nicht aufgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Datenstand vom 01.11.2024 20:32 Uhr