Abwasseranlage Freystadt


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Stadtrates, 01.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 8. Sitzung des Stadtrates 01.12.2020 ö beschließend 13.3

Beschluss

Die Stadt Freystadt erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes folgende
Satzung
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die Entwässerungsein­richtung für das Gebiet der Gemeindeteile Aßlschwang, Braunshof, Fohlenhof, Frettenshofen, Freystadt, Kiesenhof, Kittenhausen, Michelbach, Mörsdorf, Oberndorf, Ohausen, Rohr, Rothenhof, Schöllnhof, Sondersfeld, Sulzkirchen, Thannhausen und Thundorf vom 17.01.2003 in der derzeit gültigen Fassung:
§ 1
§ 9 a Abs. 2 erhält folgende Fassung:
( 2 )
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern der Nenngröße

bis     6 m³ / h
60,00 € / Jahr.


bis   10 m³ / h
108,00 € / Jahr.


über   10 m³ / h
216,00 € / Jahr.

§ 2
§ 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
( 1 )
Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grund­stücken zu­geführt wird. Die Gebühr beträgt 1,77 € pro Kubikmeter Abwasser.
§  3
Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.02.2021 14:37 Uhr