Bebauungsplan "Freystadt - In der Trift"; Aufhebung des Bebauungsplans
Bericht aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
Bericht aus der Beteiligung der Behörden
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
13. Sitzung des Stadtrates, 04.05.2021
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Die Bedenken von Frau M. F. und Frau T. F. - vertreten durch die Anwaltskanzlei Sonntag & Partner, Nürnberg - werden zur Kenntnis genommen. Ziel der Stadt Freystadt durch das Aufhebungsverfahren ist, die strengen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Freystadt – In der Trift“ aufzuheben und eine Nachverdichtung zu ermöglichen. Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich künftig nach § 34 BauGB.
Sollte der angezeigte Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestellt werden, muss zugleich auch die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes „Freystadt – In der Trift“ geprüft werden. Sollte das Gericht zu dem Ergebnis kommen, der Bebauungsplan „Freystadt – In der Trift“, und dessen Aufhebung, wären rechtswidrig, käme man zu dem gleichen Ergebnis. Weitere Bauvorhaben in diesem Gebiet wären nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Die Stellungnahmen des Landratsamtes Neumarkt i.d.OPf. werden zur Kenntnis genommen
Der Stadtrat billigt die vorgestellte Einziehungsplanung und beschließt die öffentliche Auslegung nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB .
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.09.2021 07:52 Uhr