Bebauungsplan "Freizeit-, Sport- und Erholungsareal Am Freibad" in Freystadt a) Beschluss über die 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplans b) Bebauungsplan "Freizeit-, Sport- und Erholungsarel Am Freibad" in Freystadt, Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  25. Sitzung des Stadtrates, 08.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 25. Sitzung des Stadtrates 08.02.2022 ö beschließend 4

Beschluss

a) Die 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Freystadt wird entsprechend dem Lageplan vom 08.02.2022 nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

b) Der Stadtrat Freystadt beschließt, für das im beiliegenden Lage- und Flurstückplan gekennzeichnete Gebiet, begrenzt im Norden durch das Grundstück Fl.Nr.  412 Gemarkung Thundorf, im Süden durch die Grundstücke Fl.Nr.  704, 660 Gemarkung Freystadt, im Westen durch die Grundstücke Fl.Nr.  656, 700 Gemarkung Freystadt und im Osten durch die Grundstücke Fl.Nr. 703, 703/1 Gemarkung Freystadt und Fl.Nr. 414 der Gemarkung Thundorf, einen Bebauungsplan „Freizeit- Sport und Erholungsareal“ aufzustellen.

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt nach § 3 Abs.1 BauGB. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

Datenstand vom 04.04.2022 20:48 Uhr