Bekanntgegeben wurde, dass keine Stellungnahmen und Einwendungen aus der Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung geäußert wurden.
- Bericht von der Behördenbeteiligung
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Stellungnahme nach § 4 BauGB (maßgebend ist nur das Original der Stellungnahme)
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Abwägungs-vorschlag
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Landratsamt Neumarkt i.d.OPf., v. 03.01.2023
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Leitung Bauamt:
Aus baurechtlicher Sicht keine Einwände.
Fachkraft für Naturschutz:
Keine naturschutzfachlichen Bedenken.
Fachkraft für Umweltschutz:
Durch die Ergänzung/Erweiterung der Baugebietsfläche werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Art der Bebauung bleibt unverändert. Es bestehen aus Sicht des Immissionsschutzes keine Einwände gegen die Planung.
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Kenntnisnahme
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- Bericht von der Bürgerbeteiligung
keine
- Beschluss:
Das Deckblatt Nr. 3 zum Bebauungsplan „Freystadt – Am Badgraben“, i.d.F. vom 07.11.2022 wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Satzung über die Änderung des Bebauungsplans „Freystadt – Am Badgraben“, Deckblatt Nr. 3
Im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Aufgrund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 9 G vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) hat der Stadtrat der Stadt Freystadt am 10.01.2023 in öffentlicher Sitzung die Änderung des Bebauungsplanes „Freystadt – Am Badgraben“, Deckblatt Nr. 3, im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.
§ 1 Räumlicher Geltungsbereich
Für den räumlichen Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist der Lageplan des zeichnerischen Teils vom 07.11.2022 maßgebend. Er ist Bestandteil dieser Satzung.
Lageplan, Stand 07.11.2022
§ 2 Inhalt der Bebauungsplanänderung
Der Inhalt der Änderung des Bebauungsplans ergibt sich aus dem zeichnerischen und textlichen Teil in der Fassung vom 07.11.2022.
- Durch die Änderung entsteht ein weiteres Baugrundstück.
- Durch die Änderung entsteht eine Zufahrt mit einer Breite von 4 m.
- Die vorhandene Baugrenze wird gemäß Zeichnung verändert.
- Weitere Baufelder (Wohnhaus / Garage) entstehen gemäß Zeichnung.
- Die neuen Baufelder erhalten Festlegungen über
- Grundfläche Wohnhaus 200 m²
- Firstrichtung Wohnhaus
- Firsthöhe Wohnhaus 9,5 m
- Wandhöhe 7,0 m
- Maximale Zahl der Vollgeschosse: II
- Grundfläche Garage 54 m²
- Maximale Wandhöhe Garage/Nebengebäude 3 m.
§ 3 Inkrafttreten
Die Änderung des Bebauungsplans tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Freystadt, ________________
Dorr, 1. Bürgermeister