Bebauungsplan "Freystadt - Am Badgraben"; Deckblatt Nr. 3 a) Bericht von der Behördenbeteiligung b) Bericht von der Bürgerbeteiligung c) Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  35. Sitzung des Stadtrates, 10.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 35. Sitzung des Stadtrates 10.01.2023 ö 7

Beschluss

Bekanntgegeben wurde, dass keine Stellungnahmen und Einwendungen aus der Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung geäußert wurden.
  1. Bericht von der Behördenbeteiligung

Stellungnahme nach § 4 BauGB (maßgebend ist nur das Original der Stellungnahme)
Abwägungs-vorschlag
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf., v. 03.01.2023
Leitung Bauamt:
Aus baurechtlicher Sicht keine Einwände.

Fachkraft für Naturschutz:
Keine naturschutzfachlichen Bedenken.

Fachkraft für Umweltschutz:
Durch die Ergänzung/Erweiterung der Baugebietsfläche werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Art der Bebauung bleibt unverändert. Es bestehen aus Sicht des Immissionsschutzes keine Einwände gegen die Planung.
Kenntnisnahme

  1. Bericht von der Bürgerbeteiligung
keine
  1. Beschluss:
Das Deckblatt Nr. 3 zum Bebauungsplan „Freystadt – Am Badgraben“, i.d.F. vom 07.11.2022 wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Satzung über die Änderung des Bebauungsplans „Freystadt – Am Badgraben“, Deckblatt Nr. 3
Im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Aufgrund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 9 G vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) hat der Stadtrat der Stadt Freystadt am 10.01.2023 in öffentlicher Sitzung die Änderung des Bebauungsplanes „Freystadt – Am Badgraben“, Deckblatt Nr. 3, im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.
§ 1 Räumlicher Geltungsbereich
Für den räumlichen Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist der Lageplan des zeichnerischen Teils vom 07.11.2022 maßgebend. Er ist Bestandteil dieser Satzung.
Lageplan, Stand 07.11.2022
§ 2 Inhalt der Bebauungsplanänderung
Der Inhalt der Änderung des Bebauungsplans ergibt sich aus dem zeichnerischen und textlichen Teil in der Fassung vom 07.11.2022.
  1. Durch die Änderung entsteht ein weiteres Baugrundstück.
  2. Durch die Änderung entsteht eine Zufahrt mit einer Breite von 4 m.
  3. Die vorhandene Baugrenze wird gemäß Zeichnung verändert.
  4. Weitere Baufelder (Wohnhaus / Garage) entstehen gemäß Zeichnung.
  5. Die neuen Baufelder erhalten Festlegungen über
  • Grundfläche Wohnhaus 200 m²
  • Firstrichtung Wohnhaus
  • Firsthöhe Wohnhaus 9,5 m
  • Wandhöhe 7,0 m
  • Maximale Zahl der Vollgeschosse: II
  • Grundfläche Garage 54 m²
  • Maximale Wandhöhe Garage/Nebengebäude 3 m.

§ 3 Inkrafttreten
Die Änderung des Bebauungsplans tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Freystadt, ________________
Dorr, 1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.03.2023 15:40 Uhr