Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 326, Gemarkung Forchheim: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Sondergebiet Sonnenenergienutzung Solarpark Höfen" und 20. Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Freystadt; a) Bericht aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung; b) Bericht aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung; c) Billigungsbeschluss; d )Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  52. Sitzung des Stadtrates, 06.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 52. Sitzung des Stadtrates 06.02.2024 ö beschließend 5

Beschluss 1

20. Deckblattänderung zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Den von der Verwaltung mit dem Planverfasser ausgearbeiteten Vorschlägen zu den jeweiligen Sachverhalten wird – sofern nicht durch Einzelbeschluss beschlossen – beigetreten und diese werden zum Beschluss erhoben.
Der Stadtrat billigt den vom Büro ausgearbeiteten Entwurf inkl. Begründung und Umweltbericht in der bei der Sitzung besprochenen Fassung vom 06.02.2024.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die weitere Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Alexander Dorr stellte fest, dass Stadtrat Stephan Regensburger an der Beratung und Abstimmung aufgrund persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht teilgenommen hat

Beschluss 2

Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan „Solarpark Höfen“
Den von der Verwaltung mit dem Planverfasser ausgearbeiteten Vorschlägen zu den jeweiligen Sachverhalten wird – sofern nicht durch Einzelbeschluss beschlossen – beigetreten und diese werden zum Beschluss erhoben.
Der Stadtrat billigt den vom Büro ausgearbeiteten Entwurf inkl. Begründung und Umweltbericht in der bei der Sitzung besprochenen Fassung vom 06.02.2024.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die weitere Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Alexander Dorr stellte fest, dass Stadtrat Stephan Regensburger an der Beratung und Abstimmung aufgrund persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht teilgenommen hat.

Datenstand vom 01.11.2024 19:50 Uhr