Einbeziehungssatzung "Oberndorf Ost" a) Bericht aus der Bürgerbeteiligung b) Bericht aus der Behördenbeteiligung c) Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Stadtrates, 07.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 3. Sitzung des Stadtrates 07.07.2020 ö beschließend 6

Beschluss

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Freystadt beschließt, für die Grundstücke Fl.Nr. 37 und 37/1 der Gemarkung Oberndorf eine sog. Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB zu erlassen. Der Geltungsbereich ist in beigefügten Lageplan ersichtlich.
Satzung
zur Festlegung und Abrundung des bebauten Gebietes im Außenbereich
als einen im Zusammenhang bauten Ortsteil
(Einbeziehungssatzung)
Auf Grund des § 34 Abs. 4 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. vom 23.9.2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 29 Mai 2017 (BGBl. I S. 1299, 1302), i.V.m. Art. 23 der Gemeindeordnung (GO= für den Freistaat Bayern in der Fassung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020—1-1-I), zuletzt geändert durch Art. 17a Abs. 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 335), hat der Stadtrat der Stadt Freystadt folgende Satzung beschlossen:



§ 1
Gegenstand
Das bebaute Gebiet Fl.Nr. 37 und 37/1 der Gemarkung Oberndorf die im Außenbereich liegen, werden als ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB festgelegt.

§ 2
Abrundung
Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Oberndorf wird durch folgendes Außenbereichsgrundstück abgerundet:
Gemarkung Oberndorf, Fl.Nr. 37, 37/1.

§ 3
Räumlicher Geltungsbereich
Die Grenzen des abgerundeten, im Zusammenhang bebauten Ortsteil Oberndorf sind im Lageplan vom 11.02.2020 dargestellt. Dieser ist Bestandteil der Satzung.

§ 4
Bauliche Nutzung
Für die bauliche Nutzung der im räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung liegenden Grundstücke ist der Textteil vom 11.02.2020 maßgebend. Dieser ist Bestandteil der Satzung.

§ 5
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.02.2021 14:57 Uhr