Dorferneuerung Burggriesbach Durchführung einer vereinfachten Umlegung nach §§ 80 ff. BauGB Übertragung der Befugnis an das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Neumarkt i.d.OPf.
Daten angezeigt aus Sitzung: 6. Sitzung des Stadtrates, 13.10.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat (Stadt Freystadt) | 6. Sitzung des Stadtrates | 13.10.2020 | ö | 10.1 |
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, die Befugnis zur Durchführung der vereinfachten Umlegung im Gebiet „Segelaustraße in Burggriesbach“ auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) Neumarkt i.d.OPf. zu übertragen. Dem Abschluss der entsprechenden Vereinbarung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.02.2021 14:45 Uhr