Datum: 08.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckraum der Martini-Schule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Freystadt
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 21:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
10 Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates für die Wahlperiode 2020 - 2026
10.1 Änderung des § 25 Abs. 1 - 3 der Geschäftsordnung
10.2 Einfügens eines § 27a in die Geschäftsordnung
11 Verschiedenes
11.1 Kommunales Energieeffizienz Förderprogramm
9 Antrag der SPD/FGG Auf Pflanzung von Bäumen entlang der Staatstr. FRY/Rohr
8 Bebauungsplan "Freystadt - Am Badgraben" Deckblatt Nr. 2 - Anpassung
7.2 Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 364, 365, 366, 376, 377 und 368 der Gemarkung Forchheim
7.1 Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 252, 254, 255 und 256 der Gemarkung Thannhausen Vorstellung, Beratung und Beschluss über die Durchführung des Bauleitverfahrens
7 Freiflächenphotovoltaikanlagen
6 Sanierung Marktplatz 47 und Neubau Rathaussaal Bekanntgabe der Ausschreibungsergebnisse für die Beleuchtung Neubau/Außenanlagen
5 Bündelausschreibung Strom (2024-2026) Entscheidung über die auszuschreibende Stromart
4 Dorf- und Feuerwehrgerätehaus Forchheim Vorstellung der Kostenberechnung
3.1 Beschluss über den Haushaltsplan 2022 und den Finanzplan für die Jahre 2021 - 2025
3 Haushalt der Josef-Meyer-Stiftung 2022
2 Abwasseranlagen der Stadt Freystadt Vorstellung des Strukturkonzeptes durch das Ingenieurbüro Miller
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.02.2022
11.4 Zuschuss für ein 365-Euro-Ticket für Kinder und Jugendliche von der 5. bis zur 10. Klasse
11.3 Antrag der CSU auf Spende des Sitzungsgeldes zugunsten der Ukraine-Hilfe des Pfarrverbands Freystadt
11.2 Vergabe eines neuen Bezirks "G" in Oberndorf

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10. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates für die Wahlperiode 2020 - 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 26. Sitzung des Stadtrates 08.03.2022 ö 10
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10.1. Änderung des § 25 Abs. 1 - 3 der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 26. Sitzung des Stadtrates 08.03.2022 ö 10.1

Beschluss

Der Stadtrat beschließt folgende Neufassung des § 25 Abs. 1-3 der Geschäftsordnung:
„(1) 1Die Stadtratsmitglieder werden elektronisch zu den Sitzungen eingeladen, indem der Sitzungstermin und der Sitzungsort durch eine E-Mail und die Tagesordnung durch einen mit dieser E-Mail versandten Link auf ein in einem technisch individuell gegen Zugriffe Dritter geschützten Bereich (Ratsinformationssystem) eingestelltes und abrufbares Dokument mitgeteilt werden. 2Die Tagesordnung kann bis spätestens zum Ablauf des 3. Tages vor der Sitzung ergänzt werden.
(2) Die Tagesordnung geht zu, wenn die E-Mail nach Absatz 1 Satz 1 im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen und üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.
(3) 1Der Tagesordnung sollen weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen, beigefügt werden, wenn und soweit das sachdienlich ist und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit sowie des Datenschutzes nicht entgegenstehen. 2Die weiteren Unterlagen werden grundsätzlich nur elektronisch im Ratsinformationssystem im Sinne von Absatz 1 Satz 1 zur Verfügung gestellt.“

Diese Änderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10.2. Einfügens eines § 27a in die Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 26. Sitzung des Stadtrates 08.03.2022 ö 10.2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt das Einfügen eines § 27a der Geschäftsordnung mit folgendem Wortlaut:
㤠27a
(1) Stadtratsmitglieder können an Sitzungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse, in denen sie Mitglied sind, mittels Ton-Bild-Übertragung teilnehmen (Art. 47a GO); dies gilt nicht für den Rechnungsprüfungsausschuss. Voraussetzung für die virtuelle Teilnahme an den Sitzungen ist die Unterzeichnung der Belehrung über die Teilnahme an Hybridsitzungen.

(2) Stadtratsmitglieder, die mittels Ton-Bild-Übertragung an der Sitzung teilnehmen wollen, müssen dies dem ersten Bürgermeister nach Zugang der Ladung und spätestens bis 12.00 Uhr des Sitzungstages schriftlich oder elektronisch mitteilen; beginnt die Sitzung vor 12.00 Uhr, muss diese Mitteilung spätestens um 12.00 Uhr am Tag vor der jeweiligen Sitzung beim Bürgermeister eingehen. Die Höchstzahl der zuschaltbaren Teilnehmer ist bei Sitzungen des Stadtrates auf 10 und bei Sitzungen seiner Ausschüsse auf 5 begrenzt. Möchten mehr Stadtratsmitglieder nach Absatz 1 mittels Ton-Bild-Übertragung teilnehmen als zugelassen, erfolgt die Zulassung nach der Reihenfolge des Zugangs der Anmeldungen beim ersten Bürgermeister. 

(3) Wird das Gremium zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen, findet die Sitzung ohne Ausnahme als Präsenzsitzung statt.

(4) Der Verantwortungsbereich der Stadt beschränkt sich auf die Bereitstellung der Plattform zur audiovisuellen Zuschaltung. Ist entweder mindestens ein Stadtratsmitglied zugeschaltet oder bestätigt ein Test, dass eine Zuschaltmöglichkeit besteht, wird vermutet, dass der Grund für eine Nichtzuschaltung eines Stadtratsmitglieds nicht im Verantwortungsbereich der Stadt liegt (Art. 47a Abs. 4 Satz 5 GO). 

(5) Eine Bildunterbrechung durch zugeschaltete Stadtratsmitglieder ist auch bei vorübergehendem Verlassen des Platzes untersagt (Art. 47a Abs. 3 Satz 1 GO). 

(6) Bei den zugeschalteten Stadtratsmitgliedern erfolgt die Abstimmung auf gleiche Weise wie bei den anwesenden Stadtratsmitgliedern. Eine Teilnahme an Wahlen ist nicht möglich (Art. 47a Abs. 1 Satz 6 GO).

(7) Bei Zuschaltung mittels Ton-Bild-Übertragung zu einer nichtöffentlichen Sitzung haben die zugeschalteten Stadtratsmitglieder dafür Sorge zu tragen, dass die Übertragung in ihrem Verantwortungsbereich nur von ihnen wahrgenommen wird (Art. 47a Abs. 5 GO).

(8) Die vorstehenden Absätze dieses Paragrafen gelten gem. Art. 122 Abs. 2 GO bis zum 31.12.2022. Sie gelten über diesen Tag hinaus fort, wenn der Bayerische Gesetzgeber die Geltungsdauer des Art. 47a GO verlängert.“

Diese Änderung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 26. Sitzung des Stadtrates 08.03.2022 ö 11
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11.1. Kommunales Energieeffizienz Förderprogramm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 26. Sitzung des Stadtrates 08.03.2022 ö 11.1

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, im Rahmen eines kommunalen Energieeffizienz-Förderprogrammes einen Zuschuss zu Energieberatungen zu gewähren. Weiterhin ist die vorhandene Förderung des 365-Euro-Tickets für Kinder und Jugendliche von der 5. bis zur 10. Klasse in das Programm aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Antrag der SPD/FGG Auf Pflanzung von Bäumen entlang der Staatstr. FRY/Rohr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 26. Sitzung des Stadtrates 08.03.2022 ö 9

Beschluss

Dem Antrag der Fraktionsgemeinschaft von SPD und FGG vom 14.01.2022 wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Bebauungsplan "Freystadt - Am Badgraben" Deckblatt Nr. 2 - Anpassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 26. Sitzung des Stadtrates 08.03.2022 ö beschließend 8

Beschluss

Der Stadtrat stimmt einer Korrektur des Deckblattes Nr. 2 zum Bebauungsplan „Freystadt – Am Badgraben“ zu. Die korrigierte Fassung der Deckblattänderung ist erneut öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7.2. Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 364, 365, 366, 376, 377 und 368 der Gemarkung Forchheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 26. Sitzung des Stadtrates 08.03.2022 ö 7.2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dem Antrag grundsätzlich zuzustimmen und zum Zwecke einer fachlichen Standortbeurteilung an das Planungsbüro Bartsch zu übersenden. Nach Eingang einer positiven fachlichen Standortbeurteilung durch das Planungsbüro Bartsch und Mitteilung eines möglichen Einspeisepunktes ist das Bauleitverfahren einzuleiten.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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7.1. Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 252, 254, 255 und 256 der Gemarkung Thannhausen Vorstellung, Beratung und Beschluss über die Durchführung des Bauleitverfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 26. Sitzung des Stadtrates 08.03.2022 ö beschließend 7.1

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dem Antrag grundsätzlich zuzustimmen und zum Zwecke einer fachlichen Standortbeurteilung an das Planungsbüro Bartsch zu übersenden. Nach Eingang einer positiven fachlichen Standortbeurteilung durch das Planungsbüro Bartsch und Mitteilung eines möglichen Einspeisepunktes ist das Bauleitverfahren einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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7. Freiflächenphotovoltaikanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 26. Sitzung des Stadtrates 08.03.2022 ö 7
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6. Sanierung Marktplatz 47 und Neubau Rathaussaal Bekanntgabe der Ausschreibungsergebnisse für die Beleuchtung Neubau/Außenanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 26. Sitzung des Stadtrates 08.03.2022 ö informativ 6
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5. Bündelausschreibung Strom (2024-2026) Entscheidung über die auszuschreibende Stromart

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 26. Sitzung des Stadtrates 08.03.2022 ö 5

Beschluss

Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2024 bis 2026 »Ökostrom mit Neuanlagenquote« beschafft werden.
Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu aktualisieren bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6

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4. Dorf- und Feuerwehrgerätehaus Forchheim Vorstellung der Kostenberechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 26. Sitzung des Stadtrates 08.03.2022 ö 4
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3.1. Beschluss über den Haushaltsplan 2022 und den Finanzplan für die Jahre 2021 - 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 26. Sitzung des Stadtrates 08.03.2022 ö 3.1

Beschluss

Der Stadtrat beschließt folgende Haushaltssatzung der „Josef-Meyer-Stiftung Freystadt“ für das Haushaltsjahr 2022.
Auf Grund des Art. 28 Abs. 3 Satz 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemein­de­ord­nung erlässt die „Josef-Meyer-Stiftung Freystadt“ folgende Haushalt­ssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf je
200.-- €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf je
0.-- €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß­nahmen sind nicht vorgese­hen.
§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haus­haltsplan werden nicht bean­sprucht.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Haushalt der Josef-Meyer-Stiftung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 26. Sitzung des Stadtrates 08.03.2022 ö 3
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2. Abwasseranlagen der Stadt Freystadt Vorstellung des Strukturkonzeptes durch das Ingenieurbüro Miller

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 26. Sitzung des Stadtrates 08.03.2022 ö 2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die vom Ing. Büro Miller vorgeschlagenen Alternativen A3 (Anschluss der Kläranlagen Schmellnricht und Forchheim an die Kläranlage Freystadt) und A6 (Anschluss der Kläranlagen Schmellnricht, Forchheim und Möning an die Kläranlage Freystadt) als die beiden wirtschaftlichsten Lösungen weiterzuverfolgen. Für die Planungsleistung ist ein VgV-Verfahren durchzuführen. Die weiteren Schritte und die Fördermöglichkeiten sind mit dem Wasserwirtschaftsamt Regensburg abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.02.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 26. Sitzung des Stadtrates 08.03.2022 ö 1

Beschluss

Der Stadtrat erkennt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 08.02.2022 als richtig und vollständig an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11.4. Zuschuss für ein 365-Euro-Ticket für Kinder und Jugendliche von der 5. bis zur 10. Klasse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 26. Sitzung des Stadtrates 08.03.2022 ö 11.4
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11.3. Antrag der CSU auf Spende des Sitzungsgeldes zugunsten der Ukraine-Hilfe des Pfarrverbands Freystadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 26. Sitzung des Stadtrates 08.03.2022 ö 11.3

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, das Sitzungsgeld dieser Stadtratssitzung der Ukraine-Hilfe des Franziskanerklosters Freystadt zur Verfügung zu stellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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11.2. Vergabe eines neuen Bezirks "G" in Oberndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 26. Sitzung des Stadtrates 08.03.2022 ö 11.2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt für den Ortsteil Oberndorf einen neuen Bezirk „Oberndorf G“ einzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.06.2022 16:27 Uhr