Datum: 04.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Stadlmannanwesen
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Freystadt
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 20:49 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.06.2023
2 Bericht des Bürgermeisters und der Verwaltung
3 Glasfaserausbau in der Großgemeinde Freystadt; Bericht über die weiteren Ausbauschritte
4 Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 496, 497 und 475 der Gemarkung Mörsdorf
4.1 Deckblatt Nr. 14 zum Flächennutzungsplan der Stadt Freystadt, sowie Aufstellung des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung "Freiflächenphotovoltaikanlage Mörsdorf Süd"; Bericht über die Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB; Abwägungsbeschluss
4.2 14. Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan der Stadt Freystadt - Sondergebiet Sonnenenergienutzung "Mörsdorf Süd"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
4.3 Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung "Freiflächenphotovoltaikanlage Mörsdorf Süd; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
5 Satzung über die Benutzung der städtischen Friedhofs- und Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung) vom 17. März 2017 Erlass einer Änderungssatzung
6 Klosterumlage; Beratung und Beschluss über die Abschaffung
7 Hitzeaktionsplan der Stadt Freystadt; Beratung und Beschlussfassung
8 Neubau Feuerwehrhaus in Möning; Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs
9 Neubau eines Dorfhauses mit Feuerwehr in Forchheim; Bekanntgabe der Ausschreibungsergebnisse für die Lüftungstechnik
10 Gewerbegebiet Freystadt - Rettelloh VI; Widmung der Straße "Konrad-Weigel-Straße"
11 Bekanntgabe der Jahresstatistiken der Büchereien Freystadt, Sulzkirchen und Möning
12 Information über die polizeiliche Kriminalitätsstatistik und die Verkehrsunfallstatistik für die Stadt Freystadt im Jahr 2022
13 Landtags- und Bezirkswahl 2023; Wahlbezirke und Wahlhelferentschädigung
14 Verschiedenes
14.1 Poststelle Freystadt
14.2 Friedhof Forchheim
14.3 Volksfest Freystadt
14.4 Straßensanierung "Am Plan" und "Kohlergasse"

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.06.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 44. Sitzung des Stadtrates 04.07.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Der Stadtrat erkennt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 06.06.2023 als richtig und vollständig an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Bericht des Bürgermeisters und der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 44. Sitzung des Stadtrates 04.07.2023 ö 2
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3. Glasfaserausbau in der Großgemeinde Freystadt; Bericht über die weiteren Ausbauschritte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 44. Sitzung des Stadtrates 04.07.2023 ö informativ 3
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4. Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 496, 497 und 475 der Gemarkung Mörsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 44. Sitzung des Stadtrates 04.07.2023 ö 4
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4.1. Deckblatt Nr. 14 zum Flächennutzungsplan der Stadt Freystadt, sowie Aufstellung des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung "Freiflächenphotovoltaikanlage Mörsdorf Süd"; Bericht über die Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB; Abwägungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 44. Sitzung des Stadtrates 04.07.2023 ö beschließend 4.1

Beschluss

Sammelbeschluss:
Den von der Verwaltung mit dem Planverfasser ausgearbeiteten Vorschlägen zu den einzelnen Sachverhalten wird – sofern nicht durch Einzelbeschluss beschlossen – beigetreten und diese werden hiermit zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Alexander Dorr stellte fest, dass Stadtrat Michael Schmid an der Beratung und Abstimmung aufgrund persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht teilgenommen hat.

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4.2. 14. Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan der Stadt Freystadt - Sondergebiet Sonnenenergienutzung "Mörsdorf Süd"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 44. Sitzung des Stadtrates 04.07.2023 ö beschließend 4.2

Beschluss

Der Stadtrat billigt des vom Büro Jocha + Kellhuber ausgearbeiteten Entwurf inkl. Begründung und Umweltbericht in der Sitzung besprochenen Fassung vom 04.07.2023.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die weitere Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Alexander Dorr stellte fest, dass Stadtrat Michael Schmid an der Beratung und Abstimmung aufgrund persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht teilgenommen hat.

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4.3. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung "Freiflächenphotovoltaikanlage Mörsdorf Süd; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 44. Sitzung des Stadtrates 04.07.2023 ö 4.3

Beschluss

Der Stadtrat billigt den vom Büro ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grundordnungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Mörsdorf Süd“ inkl. Begründung und Umweltbericht entsprechend den vorangegangenen Beschlüssen in der Fassung vom 04.07.2023.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Alexander Dorr stellte fest, dass Stadtrat Michael Schmid an der Beratung und Abstimmung aufgrund persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht teilgenommen hat.

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5. Satzung über die Benutzung der städtischen Friedhofs- und Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung) vom 17. März 2017 Erlass einer Änderungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 44. Sitzung des Stadtrates 04.07.2023 ö beschließend 5

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die erarbeiteten Vorschläge der Stadtverwaltung (Friedhofsverwaltung) wie vorgeschlagen in der Friedhofssatzung zu ändern.
Die Stadtverwaltung (Friedhofsverwaltung) soll das Änderungsverfahren für die Satzung über die Benutzung der städtischen Friedhofs- und Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung) vorbereiten und durchführen. 
Der Stadtrat beschließt folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der städtischen Friedhofs- und Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung) (1. Änderungssatzung).
Die Stadt Freystadt erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 der Gemeindeord­nung für den Freistaat Bayern folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen (1. Änderungssatzung): 

§ 1
Änderung einer Satzung

Die Satzung über die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung) vom 07. März 2017 wird wie folgt geändert: 

a) in § 1 Abs. 1 Nr. d und Abs. 2 Nr. 14 wird folgendes Wort gestrichen: 

§ 1
Gegenstand der Satzung
Abs. 1:                Die Stadt Freystadt errichtet und unterhält die folgenden Einrichtungen für das Bestattungswesen als öffentliche Einrichtungen. 
Nr. d        die Leichenkühlzelle und Leichenkühlvitrine.

Abs. 2.                 Zu den städtischen Bestattungseinrichtungen gehören:
Nr. 14                die im Leichenhaus Freystadt bereitgehaltene Leichenkühlzelle und Leichenkühlvitrine

b) in § 15 Abs. 1 werden zwei Friedhöfe eingefügt:

§ 15
Urnenerdgräber
Abs. 1: 
In einem Urnenerdgrab auf dem Friedhöfen Freystadt, Thannhausen, Forchheim, Rohr, Möning, Burggriesbach, Thundorf und Großberghausen können vier Urnen beigesetzt werden, jedoch nicht mehr als vier Urnen je Quadratmeter.

c) in § 16 Abs. 2 werden vier Friedhöfe eingefügt:

§ 16
Urnennischen in Urnenstelen

Abs. 2:
In den Friedhöfen Möning, Forchheim, Mörsdorf, Sondersfeld, Burggriesbach, Thundorf und Thannhausen können in den Urnennischen der Urnenstelen zwei Urnen beigesetzt werden.

d) § 17 Abs. 2 wird wie folgt geändert, ein Satz neu eingefügt und einer gestrichen:

§ 17
Urnenerdgräber im Urnenhain

Abs. 2: 
Das Benutzungsrecht wird für die Dauer der Ruhefrist verliehen. Eine Verlängerung ist grundsätzlich nicht möglich. Auf schriftlichen Antrag kann die Stadt Freystadt Ausnahmen zulassen.

e) in § 31 Abs. 7 werden die Grabstellengestaltungspläne als Anlage m) bis s) angefügt: 

§ 31
Gärtnerische Gestaltung der Gräber (Bepflanzung)

Abs. 7:
  1. Der Grabstellengestaltungsplan für die Abteilung III des Friedhofes Thundorf (Urnengräberbereich) ist als Anlage 13 dieser Satzung beigefügt. 
  2. Der Grabstellengestaltungsplan für die Abteilung III des Friedhofes Großberghausen (Urnengräberbereich) ist als Anlage 14 dieser Satzung beigefügt. 
  3. Der Grabstel­lengestaltungsplan für den Friedhof Thundorf ist als Anlage 15 dieser Satzung beigefügt. 
  4. Der Grabstel­lengestaltungsplan für den Friedhof Rohr ist als Anlage 16 dieser Satzung beigefügt. 
  5. Der Grabstel­lengestaltungsplan für den Friedhof Großberghausen ist als Anlage 17 dieser Satzung beigefügt. 
  6. Der Grabstel­lengestaltungsplan für den Friedhof Mörsdorf ist als Anlage 18 dieser Satzung beigefügt. 
  7. Der Grabstel­lengestaltungsplan für den Friedhof Möning ist als Anlage 19 dieser Satzung beigefügt. 

f) § 32 Abs. 3 wird neu angefügt:

§ 32
Unzulässiger Grabschmuck

Abs. 3: 
Die Stadt Freystadt behält sich das Recht vor, die in Abs. 1 und 2 genannten Gegenstände ohne Rücksprache mit dem Grabnutzungsberechtigten zu entfernen und zu entsorgen.

h) die Abs. 3 bis 10 werden in § 38 wie folgt neu gefasst:

§ 38
Größe der Grabdenkmäler und Einfassungen

Abs. 3: 
Im Gräberfeld VI im Friedhof Forchheim sind breitere Grabdenkmäler als nach § 38 Abs. 1 Satz 2 zulässige Grabdenkmäler und Grabsockel, jedoch maximal bis zu zwei Drittel der Grabrasterbreite, sowie liegende Grabdenkmäler bis zu einer Größe von maximal 50 v.H. der Pflanzfläche nach § 31 Abs. 7 zulässig. Grabplatten und Grabeinfassungen (Grabumrandungen) sind jedoch nicht zugelassen.

Abs. 4: 
1Grabdenkmäler sollen möglichst keinen sichtbaren Sockel haben; auf alle Fälle muss er vom glei­chen Werkstoff wie das Denkmal sein.

2In den Friedhöfen in Freystadt, Großberghausen, Mörsdorf, Rohr, Thundorf, Sondersfeld, Forchheim und in den Erweite­rungsflächen der Friedhöfe Thannhausen und Burggriesbach sind Grabsockel, Grabplatten und Grabeinfassungen nicht zu­gelas­sen. Ausnahmen hiervon sind im Friedhof Freystadt in den Abteilungen III und VIII zulässig (§ 39 Abs. 2).

Abs. 5:  
1Die Anbringung einer Grabeinfassung ist bei der Stadt Freystadt zu beantragen und von ihr zu genehmigen. Die Grabeinfassung (Metallrahmen) darf nicht größer oder kleiner als die Pflanzfläche (siehe Gestaltungsplan § 32 Abs. 7) und nicht stärker als 5-6 mm sein. Die Grabeinfassung muss bodengleich mit dem Rasen bzw. mit den Gehwegplatten angebracht werden. Der Rahmen kann über die Stadt Freystadt in Auftrag gegeben werden. Die Kosten für die Einfassung trägt der Nutzungsberechtigte.

2In den Friedhöfen Möning, Mörsdorf und in den Abteilungen I bis V im Friedhof Thannhausen sind auch stärkere Einfassungen zulässig. Der jeweilige Grabgestaltungsplan ist einzuhalten (§31 Abs. 7). Die Grabeinfassung muss bodengleich mit dem Rasen bzw. mit den Gehwegplatten angebracht werden. 

3Für Grabeinfassungen in den Abteilungen I bis V im Friedhof Thannhausen gelten die Maße des Grabstellengestaltungspla­nes der Anlage 4 als verbindlich. 
       
3Abweichend hiervon wird durch die Stadt Freystadt in den Friedhöfen Forchheim (Abteilung V), Burggriesbach (neuer Teil) und den Urnenerdgräbern in den Friedhöfen Freystadt, Thannhausen, Forchheim, Möning, Rohr, Burggriesbach, Thundorf und Großberghausen eine Grabeinfassung (Metallrahmen – Größe Pflanzfläche) bei Erstbelegung durch die Stadt Freystadt angebracht. Die Kosten für die Einfassung trägt der Nutzungsberechtigte.

Abs. 6: 
1Die Anbringung einer Grabplatte ist bei der Stadt Freystadt zu beantragen und von ihr zu genehmigen. Die Grabplatte darf eine Größe von maximal 50 v.H. der Pflanzfläche nicht überschreiten (siehe auch § 31 Abs. 7). Bei Familiengräbern mit mehr als zwei Grabstellen kann die Grabplatte bis zu einer Größe von 2/3 der Pflanzfläche betragen.
       
2In den Urnenerdgräbern der Friedhöfe Freystadt, Thannhausen, Forchheim, Möning, Rohr und Burggriesbach sind Grabplatten oder liegende Grabdenkmäler bis zu einer Größe der Pflanzfläche nach dem Gestaltungsplan zulässig.

3Im Friedhof Freystadt in Abteilung VIII Reihe 3 (muslimische Gräber) sind nur liegende Grabdenkmäler (Grabplatten) erlaubt. Diese dürfen am Gehweg nicht höher als max. 35 cm ab gewachsener Geländeoberkante sein.

Abs. 7: 
Damit durch vorzeitigte Grabauflösungen keine Lücken entstehen und zur Erleichterung der Grabpflege, können die Grabbesitzer die Pflanzfläche als Rasenfläche anlegen. Der Grabstein kann stehen bleiben und muss erst nach Ablauf der Nutzugszeit entfernt werden. 
Dies ist auf den Friedhöfen Freystadt, Forchheim, Burggriesbach (neuer Teil), Thannhausen, Mörsdorf, Großberghausen, Thundorf, Sondersfeld (unterer Teil) und Rohr möglich.
Abs. 8: 
Für die Urnennischen in den Urnenstelen in den Friedhöfen Freystadt, Möning, Forchheim, Mörsdorf, Sondersfeld, Burggriesbach, Thundorf und Thannhausen werden genormte, vorgefertigte Verschlussplatten zur Verfügung gestellt. 

Abs. 9: 
Im Urnenhain ist eine Markierung der beigesetzten Urne weder mit Grabeinfassung noch mit Grabstein zulässig.

Abs. 10: 
Die Stadt kann in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen.

g) in § 39 Abs. 3 wird das Wort „(religiösen) Zeichen“ durch das Wort Symbol ersetzt und ein Satz aufgenommen, in Abs: 7 werden die Lichtbilder auf Verschlussplatten zugelassen: 

§ 39
Grabmalgestaltung

Abs. 3:
Die Beschriftung der Verschlussplatten an den Urnenstelen wird durch die Stadt Freystadt vorgenommen. Die Schriftart und die Symbole die Zeichen werden von der Stadt vorgegeben. Neben Vorname, Name, akademischer Grad, Geburts- und Sterbetag ist zusätzlich die Anbringung eines Symbols religiösen Zeichens zulässig. Weitere Nennungen sowie hervortretende Schriften bzw. Symbole Zeichen sind nicht zugelassen. Die Stadt kann in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen. Die Kosten für die Beschriftung trägt der Grabnutzungsberechtigte. Diese werden direkt über den Steinmetz abgerechnet. 

Abs. 7: 
An den Verschlussplatten der Urnenstelen in den Friedhöfen Freystadt, Forchheim, Möning, Mörsdorf, Sondersfeld, Burggriesbach, Thundorf und Thannhausen ist das Anbringen von Lichtbildern zugelassen. jeglicher Art untersagt. Die Größe darf maximal DIN A6 (105 mm x 148 mm) betragen.

§ 2
Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt zum 01. August 2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Klosterumlage; Beratung und Beschluss über die Abschaffung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 44. Sitzung des Stadtrates 04.07.2023 ö beschließend 6

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die Erhebung der Klosterumlage zum 01.01.2023 einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Hitzeaktionsplan der Stadt Freystadt; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 44. Sitzung des Stadtrates 04.07.2023 ö beschließend 7

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Hitzeaktionsplan der Stadt Freystadt in der Fassung vom 04.07.2023. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Neubau Feuerwehrhaus in Möning; Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 44. Sitzung des Stadtrates 04.07.2023 ö beschließend 8

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Vorentwurf in der vorgestellten Fassung zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Neubau eines Dorfhauses mit Feuerwehr in Forchheim; Bekanntgabe der Ausschreibungsergebnisse für die Lüftungstechnik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 44. Sitzung des Stadtrates 04.07.2023 ö 9

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. Gewerbegebiet Freystadt - Rettelloh VI; Widmung der Straße "Konrad-Weigel-Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 44. Sitzung des Stadtrates 04.07.2023 ö beschließend 10

Beschluss

Die in der Gemeinde Freystadt, Landkreis Neumarkt i.d.OPf., Regierungsbezirk Oberpfalz neugebaute Straße „Konrad-Weigel-Straße“ in Freystadt (Gewerbegebiet „Freystadt – Rettelloh VI“) wird mit Wirkung vom 01.07.2023 zur Ortsstraße gewidmet.

Die gewidmete Straße beginnt bei Fl.Nr. 709, Gem. Freystadt, (km 0,000) an der Neumarkter Straße und endet am Wendehammer (km 0,188) nördlich von FlNr. 727, Gem. Freystadt. Die gewidmete Strecke beträgt somit 0,188 km.

 Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Freystadt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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11. Bekanntgabe der Jahresstatistiken der Büchereien Freystadt, Sulzkirchen und Möning

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 44. Sitzung des Stadtrates 04.07.2023 ö informativ 11
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12. Information über die polizeiliche Kriminalitätsstatistik und die Verkehrsunfallstatistik für die Stadt Freystadt im Jahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 44. Sitzung des Stadtrates 04.07.2023 ö informativ 12
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13. Landtags- und Bezirkswahl 2023; Wahlbezirke und Wahlhelferentschädigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 44. Sitzung des Stadtrates 04.07.2023 ö informativ 13

Beschluss

Beschlossen wurde, dass die Wahlhelfer in den Wahllokalen 50,00 Euro und die Wahlhelfer der Briefwahlbezirke 50,00 Euro als Entschädigung erhalten. Ebenso wird die Wahllokalentschädigung auf 50,00 Euro festgesetzt.
Des Weiteren wurde beschlossen, dass die Stimmbezirke wie oben dargestellt gebildet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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14. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 44. Sitzung des Stadtrates 04.07.2023 ö 14
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14.1. Poststelle Freystadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 44. Sitzung des Stadtrates 04.07.2023 ö 14.1
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14.2. Friedhof Forchheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 44. Sitzung des Stadtrates 04.07.2023 ö 14.2
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14.3. Volksfest Freystadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 44. Sitzung des Stadtrates 04.07.2023 ö 14.3
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14.4. Straßensanierung "Am Plan" und "Kohlergasse"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 44. Sitzung des Stadtrates 04.07.2023 ö 14.4
Datenstand vom 02.11.2023 09:24 Uhr