Datum: 10.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Stadlmannanwesen
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Freystadt
Öffentliche Sitzung, 19:11 Uhr bis 21:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Stadtratssitzung
1.1 Antrag zur Tagesordnung
1.2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.12.2024
2 Ausbau der Kläranlage Freystadt mit Anschlüssen der Kläranlagen aus den Ortsteilen Schmellnricht, Forchheim sowie Möning
2.1 Genehmigung der Planung und der Kostenberechnung
2.2 Beschluss über die Durchführung der Maßnahme und Beantragung von Fördermitteln gemäß RZWas
3 Biodiversitätsstrategie für Freystadt; Beratung und Beschlussfassung
4 Bericht des Bürgermeisters und der Verwaltung
5 Bericht über die Bürgerversammlungen 2024
6 Erneuerung WL Thannhausen: Stefanstraße und Stadtwiesenweg; Bekanntgabe der Ausschreibungsergebnisse
7 Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung)
8 Wasserversorgung Freystadt; Beratung und Beschluss über die Beauftragung eines übergreifenden Strukturkonzepts Wasserversorgung
9 Sanierung Marktplatz 47 und Neubau Rathaussaal; Genehmigung von Nachträgen für die Putzarbeiten
10 Abwasseranlage Reckenstetten
10.1 Änderung der Zweckvereinbarung mit dem Markt Allersberg
10.2 Gebührensituation der Abwasseranlage und Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
11 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Erstellung eines Gesamtkonzepts zum Umgang mit Starkregenereignissen
12 Neubau eines Geh- und Radweges von Reckenstetten nach Rohr
12.1 Ermächtigung des Staatlichen Bauamt Nürnberg zur Ausschreibung und Vergabe der Maßnahme
12.2 Abschluss einer Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Regensburg bezüglich Kostenübernahme
13 Verschiedenes
13.1 Sachstand Glasfaserausbau Thannhausen
13.2 Konzept Verkehrssicherheit
13.3 Abgestellter Anhänger mit Werbung in der Allersberger Straße
13.4 Kanalnetz in Möning

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1. Eröffnung der Stadtratssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 64. Sitzung des Stadtrates 10.12.2024 ö 1
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1.1. Antrag zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 64. Sitzung des Stadtrates 10.12.2024 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, den TOP 8 „Wasserversorgung Freystadt; Beratung und Beschluss über die Beauftragung eines übergreifenden Strukturkonzepts Wasserversorgung“ auf die nächste Stadtratssitzung im Januar 2025 zu verschieben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 17

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1.2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.12.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 64. Sitzung des Stadtrates 10.12.2024 ö 1.2

Beschluss

Der Stadtrat erkennt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 03.12.2024 als richtig und vollständig an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Ausbau der Kläranlage Freystadt mit Anschlüssen der Kläranlagen aus den Ortsteilen Schmellnricht, Forchheim sowie Möning

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 64. Sitzung des Stadtrates 10.12.2024 ö 2
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2.1. Genehmigung der Planung und der Kostenberechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 64. Sitzung des Stadtrates 10.12.2024 ö beschließend 2.1

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der vorgelegten Planung zum Anschluss der Orte Möning, Schmellnricht und Forchheim an die Kläranlage Freystadt und der Kostenberechnung für den Bau, der dafür nötigen Verbundkanälen, nebst Pumpwerken zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

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2.2. Beschluss über die Durchführung der Maßnahme und Beantragung von Fördermitteln gemäß RZWas

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 64. Sitzung des Stadtrates 10.12.2024 ö beschließend 2.2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, das Vorhaben (Neustrukturierung der Abwasserentsorgung Freystadt durch die Auflassung der Kläranlagen der Orte Möning, Schmellnricht und Forchheim und Anschluss dieser Ortsteile an die Kläranlage Freystadt mit Bau der dafür nötigen Verbundleitungen, Pumpwerke und sonstiger Bauwerke) durchführen zu wollen. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderanträge gemäß der Förderrichtlinie RZWas 2021 zu erstellen und bei der zuständigen Stelle einzureichen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

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3. Biodiversitätsstrategie für Freystadt; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 64. Sitzung des Stadtrates 10.12.2024 ö beschließend 3

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass die Stadt Freystadt einen Antrag zur Förderung der Biodiversitätsstrategie stellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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4. Bericht des Bürgermeisters und der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 64. Sitzung des Stadtrates 10.12.2024 ö 4
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5. Bericht über die Bürgerversammlungen 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 64. Sitzung des Stadtrates 10.12.2024 ö informativ 5
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6. Erneuerung WL Thannhausen: Stefanstraße und Stadtwiesenweg; Bekanntgabe der Ausschreibungsergebnisse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 64. Sitzung des Stadtrates 10.12.2024 ö informativ 6
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7. Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 64. Sitzung des Stadtrates 10.12.2024 ö 7

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Erlass folgender Satzung: 

Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze 
der Stadt Freystadt 
(Hebesatzsatzung)

Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 ((GVBl. S 796), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98)) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 ((GVBl. 264), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98)) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 ((BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Jahressteuergesetzes 2022 vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294)) und Art. 5 des Bayerischen Grundsteuergesetzes vom 10.12.2021 ((GVBl. S. 638), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. S. 128)) und mit § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 ((BGBl I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108)) erlässt die Stadt Freystadt folgende Satzung:

§ 1 Hebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.         Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 
Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre                                        300 v. H.
2.         Grundsteuer B (für Grundstücke)         
Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre                                        190 v. H.
3.         für die Gewerbesteuer
       Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre                                        330 v.H.
       
§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Wasserversorgung Freystadt; Beratung und Beschluss über die Beauftragung eines übergreifenden Strukturkonzepts Wasserversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 64. Sitzung des Stadtrates 10.12.2024 ö beschließend 8

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Beauftragung des Ing.Büros Petter, Neumarkt, für die Erstellung eines Strukturkonzeptes lt. Angebot – vorbehaltlich einer Zustimmung des ZV Möninger Gruppe - zu. Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag nach RZWas zu stellen. Die Stadt Freystadt wird den Auftrag erteilen und von den beteiligten Zweckverbänden die Anteilsbeträge nach Abzug der Förderung anfordern. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

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9. Sanierung Marktplatz 47 und Neubau Rathaussaal; Genehmigung von Nachträgen für die Putzarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 64. Sitzung des Stadtrates 10.12.2024 ö beschließend 9

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Mehrkosten für die Putzarbeiten in Höhe von 27.521,15 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Abwasseranlage Reckenstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 64. Sitzung des Stadtrates 10.12.2024 ö beschließend 10
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10.1. Änderung der Zweckvereinbarung mit dem Markt Allersberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 64. Sitzung des Stadtrates 10.12.2024 ö 10.1

Beschluss

Der Stadtrat beschließt folgende Änderung der am 16.11.2006 bzw. am 11.12.2006 abgeschlossenen Zweckvereinbarung über den Anschluss des Ortsteils Reckenstetten (OPf.) der Stadt Freystadt an die Entwässerungsanlage des Ortsteils Reckenstetten (Mfr) des Marktes Allersberg:

 § 1 Abs. 3 Satz 2 der Zweckvereinbarung wird wie folgt geändert: 
„Diese werden über die Pumpstation Reckenstetten mittels Druckleitung zum Pumpwerk Ebenried und vom Pumpwerk Ebenried über die Ortskanalisation Allersberg zur abwassertechnischen Behandlung zur Kläranlage Roth geleitet.“ 

In § 4 Abs. 3 der Zweckvereinbarung wird das Wort „Kläranlage“ durch das Wort „Pumpwerk“ ersetzt. 

§ 5 Abs. 1 der Zweckvereinbarung wird wie folgt neu gefasst: „Die Stadt Freystadt entrichtet an den Markt Allersberg für die Anwesen im Ortsteil Reckenstetten Opf. den Beitrag, der sich nach den im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht gemäß den zu diesem Zeitpunkt gültigen Beitragssätzen bezogen auf die Grundstücks- und die Geschoßfläche errechnet. Bei Änderungen werden nur die Vergrößerungen der Grundstücks- und Geschoßflächen zu den dann gültigen Beitragssätzen berechnet. Die Stadt Freystadt teilt ohne Aufforderung durch den Markt Allersberg alle Änderungen an der beitragspflichtigen Grundstücks- und 
Geschoßfläche dem Markt Allersberg zur Berechnung mit. Die Forderungen werden durch den Markt Allersberg gegenüber der Stadt Freystadt erhoben.“ 

§ 5 Abs. 2 der Zweckvereinbarung wird aufgehoben und entsprechend die Anlage 2 zur bisherigen Zweckvereinbarung entfernt. 

§ 5 Abs. 3 der Zweckvereinbarung wird wie folgt neu gefasst: „Werden durch den Markt Allersberg aufgrund von Investitionen in das Gesamtsystem Abwasserbeseitigung und -behandlung Verbesserungsbeiträge erhoben oder werden Kostenbeteiligungen durch den Zweckverband Rothsee aufgrund von Verbesserungen, Erweiterungen oder Nachrüstungen an der zentralen Kläranlage erhoben, stellt der Markt Allersberg der Stadt Freystadt für den Ortsteil Reckenstetten Opf. die errechneten Beitragssätze bezogen auf die beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschoßflächen in Rechnung. Die Stadt Freystadt erkennt die geltend gemachten Forderungen an. 

In § 5 Abs. 4 der Zweckvereinbarung werden in Satz 3 die Worte „abzüglich 30 %“ durch „abzüglich 10 %“ ersetzt. Ebenso in Satz 4. In Satz 4 wird der derzeitig gültige Gebührensatz auf 2,81 € pro Kubikmeter angepasst. 

Im Übrigen bleibt die ursprüngliche Zweckvereinbarung vollinhaltlich bestehen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10.2. Gebührensituation der Abwasseranlage und Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 64. Sitzung des Stadtrates 10.12.2024 ö 10.2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Erlass folgender Satzung: 
Die Stadt Freystadt erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes folgende
Satzung
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die Entwässe­rungseinrichtung für das Gebiet des Gemeindeteiles Reckenstetten vom 08.11.2006 in der derzeit gültigen Fassung:
§ 1
§ 9 a Abs. 2 erhält folgende Fassung:
( 2 )
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

bis     6 m³ / h
156,00 € / Jahr.


bis   10 m³ / h
272,00 € / Jahr.

§ 2
§ 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

( 1 )
Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grund­stücken zu­geführt wird. Die Gebühr beträgt 2,62 € pro Kubikmeter Abwasser.
§  3
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Erstellung eines Gesamtkonzepts zum Umgang mit Starkregenereignissen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 64. Sitzung des Stadtrates 10.12.2024 ö beschließend 11

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, den Antrag zu befürworten. Die Verwaltung wird beauftragt, in einer der nächsten Sitzungen konkrete Maßnahmen vorzubereiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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12. Neubau eines Geh- und Radweges von Reckenstetten nach Rohr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 64. Sitzung des Stadtrates 10.12.2024 ö 12
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12.1. Ermächtigung des Staatlichen Bauamt Nürnberg zur Ausschreibung und Vergabe der Maßnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 64. Sitzung des Stadtrates 10.12.2024 ö 12.1

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Freystadt fasst folgenden Beschluss:

Ermächtigung
Die Stadt Freystadt ermächtigt das Staatliche Bauamt Nürnberg, das Vergabeverfahren für die Errichtung des Geh- und Radweges, ab dem Knotenpunkt nach Möning bis Rohr, durchzuführen und den Zuschlag im Namen der Stadt Freystadt zu erteilen.
Die Maßnahme wird im Zuge des Ausbaus der OD Reckenstetten mit dem Kreuzungsumbau
der St 2237 mit der NM 45 durchgeführt. Der Bauvertrag wird nach Losen ausgeschrieben. Eine losweise Vergabe erfolgt jedoch nicht, da es Ziel ist, einen gemeinsamen Auftragnehmer zu verpflichten. Den Zuschlag erhält der Bieter, der über die Gesamtsumme aller Lose das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat.
Die Ausschreibung und die Auswertung der Angebote erfolgt federführend durch das Staatliche Bauamt Nürnberg. Für Planung, Baudurchführung und Abrechnung ist die Stadt Freystadt zuständig. Die Stadt Freystadt bestätigt, dass zur Durchführung der Maßnahme entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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12.2. Abschluss einer Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Regensburg bezüglich Kostenübernahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 64. Sitzung des Stadtrates 10.12.2024 ö 12.2

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung zur Kostenübernahme, wonach das Staatliche Bauamt Regensburg sämtliche Baukosten, die im Zuge der Errichtung des Radweges von Reckenstetten nach Rohr entlang der St 2237 anfallen, übernimmt, zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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13. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 64. Sitzung des Stadtrates 10.12.2024 ö 13
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13.1. Sachstand Glasfaserausbau Thannhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 64. Sitzung des Stadtrates 10.12.2024 ö 13.1
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13.2. Konzept Verkehrssicherheit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 64. Sitzung des Stadtrates 10.12.2024 ö 13.2
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13.3. Abgestellter Anhänger mit Werbung in der Allersberger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 64. Sitzung des Stadtrates 10.12.2024 ö 13.3
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13.4. Kanalnetz in Möning

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 64. Sitzung des Stadtrates 10.12.2024 ö 13.4
Datenstand vom 09.02.2025 19:02 Uhr