Datum: 09.02.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mensa der Martini-Schule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Freystadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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7.1. Errichtung einer Pumptrackbahn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Freystadt)
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10. Sitzung des Stadtrates
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09.02.2021
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ö
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informativ
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7.1 |
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7. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Freystadt)
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10. Sitzung des Stadtrates
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09.02.2021
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ö
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7 |
zum Seitenanfang
6. Kommunales Förderprogramm "Altstadt Freystadt"
Beschluss über die Verlängerung des Förderprogramms
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Freystadt)
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10. Sitzung des Stadtrates
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09.02.2021
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ö
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beschließend
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6 |
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, die Fortführung des kommunalen Förderprogramms der Stadt Freystadt in der bisherigen Fassung bis zum 31.12.2026 vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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5.2. Kindertagesstätten; Erstattung von Elternbeiträgen - kommunaler Anteil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Freystadt)
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10. Sitzung des Stadtrates
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09.02.2021
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ö
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beschließend
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5.2 |
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Freystadt beschließt, dass der kommunale Anteil des Beitragsersatzes für die Monate Januar und Februar übernommen wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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5.1. Kindertagesstätten
Belegungssituation 2021/2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Freystadt)
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10. Sitzung des Stadtrates
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09.02.2021
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ö
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informativ
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5.1 |
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5. Kindertagesstätten der Großgemeinde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Freystadt)
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10. Sitzung des Stadtrates
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09.02.2021
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ö
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informativ
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5 |
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4.3. Bekanntgabe der Ausschreibungsergebnisse für die Landschaftsbauarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Freystadt)
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10. Sitzung des Stadtrates
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09.02.2021
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ö
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informativ
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4.3 |
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4.2. Bekanntgabe der Ausschreibungsergebnisse für die Bodenbelagsarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Freystadt)
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10. Sitzung des Stadtrates
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09.02.2021
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ö
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informativ
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4.2 |
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4.1. Bekanntgabe der Ausschreibungsergebnisse für die Malerarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Freystadt)
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10. Sitzung des Stadtrates
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09.02.2021
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ö
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informativ
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4.1 |
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4. Neubau einer Kindertagesstätte in Freystadt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Freystadt)
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10. Sitzung des Stadtrates
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09.02.2021
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ö
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4 |
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3.2. Bekanntgabe der Ausschreibungsergebnisse für die Sanitärinstallation
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Freystadt)
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10. Sitzung des Stadtrates
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09.02.2021
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ö
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informativ
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3.2 |
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3.1. Bekanntgabe der Ausschreibungsergebnisse für die Elektroinstallation
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Freystadt)
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10. Sitzung des Stadtrates
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09.02.2021
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ö
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informativ
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3.1 |
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3. Neubau eines Funktionsgebäudes am Naturbad Freystadt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Freystadt)
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10. Sitzung des Stadtrates
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09.02.2021
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ö
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3 |
zum Seitenanfang
2. Bebauungsplan "Freystadt - Am Badgraben"
Deckblatt Nr. 2
a) Bericht von der Behördenbeteiligung
b) Bericht von der Bürgerbeteiligung
c) Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Freystadt)
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10. Sitzung des Stadtrates
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09.02.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Beschluss
Bekanntgegeben wurden die Stellungnahmen und Einwendungen aus der Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung.
a) Bericht von der Behördenbeteiligung
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Stellungnahme nach § 4 BauGB (maßgebend ist nur das Original der Stellungnahme
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Abwägungs-vorschlag
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Landratsamt Neumarkt i.d.OPf., v. 29.01.2021
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Fachkraft für Naturschutz: keine Einwände
Technischer Sachbearbeiter: keine Einwände
Fachkraft für Umwelt-/Immissionsschutz: Die Ausführung der Tiefgaragenrampe inkl. der zugehörigen Regenrinne sollten entsprechend dem Stand der Technik lärmgemindert ausgeführt werden.
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Kenntnis-nahme
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b) Bericht von der Bürgerbeteiligung
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Stellungnahme nach § 4 BauGB (maßgebend ist nur das Original der Stellungnahme
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Abwägungsvorschlag
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G. M. v. 18.12.2020
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Vorangestellt möchte ich meine vorläufig angedachte Bebauung auf den Grundstücken „Am Badgraben 21 bis 31“ im Zuge eine Bebauungsmöglichkeit mit Mehrfamilienhäusern erläutern. Es ist nach ersten Überlegungen im Interesse einer aufgelockerten Bebauung und als harmonischer Übergang zum Bereich WA1 geplant, eine Wohnanlage bestehend aus zwei versetzten Einzelgebäuden mit separaten Treppenhäusern sowie gemeinsamer Tiefgarage und Versorgung zu errichten. Um eine optische Aufweitung des Straßenraums nach oben zu erreichen, ist angedacht, die Obergeschosse jeweils als Staffelgeschoss mit Sattel- oder alternativ Pultdach auszuprägen.
Vor diesem Hintergrund habe ich folgende Anmerkungen zur Änderung des Bebauungsplanes „Freystadt – Am Badgraben“.
Einfahrt der Tiefgarage: Im erhaltenen Vorentwurf ist die Tiefgarageneinfahrt jeweils an der südlichen Grundstücksgrenze vorgesehen. Es wird für meine Grundstücke um Änderung der Tiefgarageneinfahrt an die nördliche Grundstücksgrenze gebeten. Die Tiefgarageneinfahrt lehnt sich so im Norden an die abgeschrägte Grundstücksecke an und ermöglicht an der Grundstücksgrenze im Süd-Westen eine Grenzbebauung der Tiefgarage mit ca. vier zusätzlichen Stellplätzen. Die Parkplatzsituation im Gebäude kann im Interesse der Anlieger somit verbessert werden.
Baufenster für überdachte Stellplätze im Eingangsbereich:
Im erhaltenen Vorentwurf ist jeweils ein Baufenster für Garagen und überdachte Stellplätze vordefiniert. Die Positionierung mag sinnvoll sein, soweit für das Wohngebäude ausschließlich ein zentraler Eingang vorgesehen ist. Um auch bei ggf. versetzter und kleinteiliger Bebauung mit zwei Eingängen und zwei Treppenhäuser eine Überdachung für Mülltonnen oder Fahrradstellplätze zu ermöglichen, wird um eine flexible Ausgestaltung von Baufenstern für Nebengebäude vor den Hauseingängen gebeten.
Baufenster für Wohngebäude:
Im erhaltenen Vorentwurf ist ein Baufenster von 18 Meter Tiefe und 44 Meter Breite vorgesehen. Die festgelegte Tiefe von 18 Meter schränkt jedoch die meinerseits angedachte versetzte und damit aufgelockerte Bebauung mit zwei Einzelgebäuden ein. Es wird um Vergrößerung des Baufensters in Richtung Westen auf die vormalige Baugrenze von 27,75m (anstelle von 25,50m) - gemessen von der östlichen Grundstücksgrenze - gebeten.
Dachkonstruktion:
Im erhaltenen Vorentwurf soll für das Wohngebiet WA2 eine Bebauung analog zum Wohngebiet WA3 zugelassen werden. Im Bebauungsplan WA3 wird zum Geschosswohnungsbau die Dachkonstruktion jedoch nach meiner Lesart auf Flach- und Satteldächer eingeschränkt. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte klarstellend (analog zur Formulierung in WA2) verfasst sein, dass die Festsetzung für Sattel- und Pultdächer gilt.
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Die max. Wandhöhe ist mit allen Geschossen (auch eingerückte Geschosse) einzuhalten. Sattel- oder Pultdächer sind nicht ausgeschlossen. Bei Satteldach- und Pultdachhäusern ist zusätzlich die max. Firsthöhe einzuhalten. Dies ergibt sich aus der Planzeichnung zum Deckblatt Nr. 2.
Zur besseren Ausnutzung des Restgrundstückes kann einer Positionierung der Tiefgaragenzufahrt im Norden zugestimmt werden.
Bei dem Baufenster vor den Gebäuden sollen nur Stellplätze und Gebäude für Müllgefäße und Fahrräder errichtet werden dürfen.
Einer Vergrößerung des Baufensters auf 27,75 m kann zugestimmt werden.
Im WA3 sind keine Dachformen ausgeschlossen. Allerdings wurde die max. Firsthöhe auf Satteldachhäuser beschränkt. Das WA 2 hat die Firsthöhe auf Sattel- und Pultdächer ausgelegt. Dies ergibt sich aus der Planzeichnung zum Deckblatt Nr. 2.
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S. K. u. D. v. 26.01.2021
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Als direkte Anwohner sind wir unmittelbar von der geplanten Änderung betroffen und widersprechen daher mit folgender Begründung:
Als wir 2017 das Grundstück erworben haben, war westlich unseres Grundstücks nur eine Bebauung nach WA2 zulässig. Die Änderung von WA2 auf WA3 + zulässiger Tiefgaragen ist eine massive Änderung am Bebauungsplan.
Die max. Firsthöhe soll von 10 m auf 11 m geändert werden, dadurch ergibt sich eine größere Beschattung unseres Grundstücks sowie die daraus folgende Wertminderung unserer Immobilie.
Bei einem Termin in der Stadtverwaltung am 21.01.2021 wurde uns mitgeteilt, dass eine Anfrage zum Bau einer Tiefgarage mit Zufahrt aus Richtung Norden gestellt wurde. Dieser Anfrage widersprechen wir ebenfalls, da wir dadurch mit einer erhöhten Lärmbelästigung rechnen. Der geänderte Lageplan vom 01.12.2020 sieht vor, dass die Zufahrten aller Tiefgaragen im Süden zu errichten sind.
Wir bitten darum, die Entscheidung noch einmal zu überdenken und die Änderungen am Bebauungsplan nicht vorzunehmen.
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Zur Kenntnis
Die zulässigen max. First- und Traufhöhen werden jeweils um 1 Meter erhöht.
Durch die Animation „Beschattungsmodell“ des Bauamtes wurde festgestellt das die Nachbarschaft in Besonnung und Beschattung kaum Änderung erfährt.
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T. P. u. B. v. 28.01.2021
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Unserer Meinung nach, gibt es Am Badgraben bereits genug Mehrfamilienhäuser direkt vorne an der Hauptstraße.
Diese sind gut zugänglich und fügen sich in das Bild der Stadt ein.
Weiter hinten - dort wo jetzt eigentlich Reihenhäuser geplant sind - sind die Straßen weder dafür ausgelegt, noch passen diese „Klötze“ in das Bild der Nachbarschaft.
Das ganze Gebiet ist darauf ausgelegt, dass die Dichte von der Hauptstraße nach hinten abnimmt, wie folgt:
1. Mehrfamilienhäuser
2. Reihenhäuser und Doppelhäuser
3. Einfamilienhäuser
Durch die weitere Verdichtung wird diese Struktur zerstört.
Besonders abzulehnen ist, dass die Mehrfamilienhäuser in dem Bereich WA2 DEUTLICH größer geplant sind, als die übrigen im selben Baugebiet und denen gegenüber der Neumarkter Straße.
Wir sehen aktuell nicht die Notwendigkeit derart stark in das Bild des Baugebietes und der Stadt einzugreifen.
Die Errichtung von Tiefgaragen entlastet zwar die Parkplätze, macht die Mehrfamilienhäuser dafür aber umso pompöser und erst recht nicht mehr passend in das Gebiet.
Wenn es in Freystadt überhaupt große Mehrfamilienhäuser mit Tiefgaragen gibt, dann sind uns keine bekannt.
Zudem ist damit zu rechnen, dass die Umweltbelastung, die allgemeine Belastung (und die Frequenz) auf den Grünflächen usw. nur weiter deutlich zunehmen wird.
Aus diesen genannten Gründen, lehnen wir die Änderung ab, erheben hiermit Einspruch und bitten darum, dass die geplanten Änderungen überdacht und überarbeitet werden.
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Zur Kenntnis.
Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob bei von Mehrfamilienhäuser mehr Verkehrsaufkommen ausgeht als bei Reihenhausbebauung.
Aufgabestellung der Bayerischen Staatsregierung ist das Schaffen von Wohnraum, zugleich mit der Auflage „flächensparendes Bauen“.
Tiefgaragen sind Bauwerke im Erdreich. Sie sind für den Betrachter nicht sichtbar. Begründet auch nicht die Größe der darüber errichteten Gebäude.
In Mehrfamilienhäuser müssen nicht zwingend mehr Personen wohnen als in Reihenhäuser
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H. R. v. 29.01.2021
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Eine Konvertierung der geplanten Reihenhausbebauung (WA2) in einen Geschosswohnungsbau (WA3) stellt eine unzumutbare, nachträgliche Abänderung des Bebauungsplanes für die Bewohner des Baugebiets am Badgraben dar. Die Umwandlung ändert substanziell die Bebauungsstruktur und stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das dazugehörige Einzugsgebiet dar.
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Zur Kenntnis.
Die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit einer Änderung des Bebauungsplanes von einer Reihenhausbebauung in eine Bebauung mit Mehrfamilienhäuser ist eine subjektive Meinung und kann in der sachlichen Abwägung der Bebauungsplanänderung kein Gehör finden. Ein schwerwiegender Eingriff in die Bebauungsstruktur kann nicht gesehen werden, da von einer Mehrfamilienhausbebauung nicht mehr und nicht weniger Belastung auf das Einzugsgebiet ausgeht als von einer Reihenhausbebauung.
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Ö. C. v. 27.01.2021
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Hiermit lege ich Widerspruch gegen die Änderung des Bebauungsplanes „Freystadt – Am Badgraben, beschrieben im Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan, ein.
Begründung:
Eine Konvertierung der geplanten Reihenhausbebauung (WA2) in einen Geschoßwohnungsbau (WA3) stellt eine unzumutbare Abänderung des Bebauungsplans für die Bewohner des Baugebiets am Badgraben dar. Die Umwandlung ändert substanziell die Bebauungsstruktur und stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das dazugehörige Einzugsgebiet dar.
Die geplante Umwandlung sieht vor, aus einer Einfamilienhäuser nahen Bebauung (Reihenhaus) eine Bebauung im Wohnblockstil zuzulassen. Hierdurch erhöht sich die Populationsdichte drastisch. Von den ursprünglich geplanten 15 Wohneinheiten im WA2 wird nun eine Bebauung von einmal 8 Wohneinheiten und bis zu zweimal 18 Einheiten angedacht. Dies entspricht einer Steigerung von 60% an Wohneinheiten! Abgesehen von dieser deutlichen Steigerung der Bebauungsdichte sind überdies, bei einer Bebauung nach Vorgaben des WA3 auch eine dreigeschossige Bebauung zulässig. Auch hier wird die ursprünglich angedachte Nutzung des Bebauungsplans entscheidend geändert. Durch die höhere Bebauung kommt es zu einem größeren Schattenwurf und zusätzlich erhalten de Wohneinheiten in den oberen Geschossen einen deutlichen Einblick in die Garten- und Wohnanlagen der umliegenden Anwohner. Dadurch wird die Privatsphäre der Anlieger stark eingeschränkt! Dieses war für die betroffenen Anlieger bei Grundstückskauf nicht abzusehen und mindert somit im Nachgang die Lebens- und Wohnqualität.
Der Antrag auf eine Änderung der Nutzung wurde von einem Investor gestellt mit der Begründung, dass sich Wohnungen einfacher veräußern ließen als Reihenhäuser. Der ursprünglich positive Gedanke bei der Erstellung des Bebauungsplans ein Baugebiet mit diverser Ausprägung zu kreieren, in dem „für jeden etwas dabei ist“, wird dadurch ab absurdum geführt. Durch die angedachte Änderung der zulässigen Bebauung wird im Interesse Einzelner gehandelt und eben nicht im Sinne Aller verfahren, da eine Reihenhausbebauung somit komplett aus dem Baugebiet verschwindet.
Weiterhin kann von einem Mangel an verfügbaren Wohnungen nicht die Rede sein, sind doch weiterhin noch 5 große Wohneinheiten in der Neumarkter Straße geplant und noch ausstehend. Diese wurden aus gutem Grund entlang der Hauptverbindungsstraße geplant, um ein erhöhtes Verkehrsaufkommen im Wohngebiet selbst zu vermeiden. Ein Verschieben der Blockbauten tief ins Zentrum des Wohngebietes WA2 würde hier zu einer deutlichen Anspannung der Verkehrssituation führen und zu großen Unmut der Anwohner im engeren, als auch im weiteren Einzugsbereich bedeuten. Dies ist wiederum daran begründet, dass die Populationsdichte im Bereich der geplanten Änderung deutlich zunimmt. Allerdings sind hierbei nicht nur die Verkehrsmittel der Anwohner zu berücksichtigen, sondern auch die der Besucher. Hierfür wurde im Bereich der Neumarkter Straße eigens Parkmöglichkeiten entlang der Hauptstraße geschaffen, die schnell benutzt werden können, ohne große Störungen bei den Anwohnern zu verursachen. Dies kann allerdings im Bereich der geplanten Änderung nicht erreicht werden. Die durch das erhöhte Verkehrsaufkommen verursachten Emissionen verringern hier die Lebensqualität erheblich.
Überdies musste ich mit großem Bedauern das Protokoll und die Pressemeldung (Donaukurier, https://www.donaukurier.de/lokales/hilpoltstein/Wohnblocks-statt-Reihenhäuser;art596,4711149) der Stadtratssitzung lesen. Hier wurde offensichtlich von einem Investor angedeutet, dass mit der Stadt Freystadt bereits vor dem Kauf der Grundstücke besprochen wurde, dass bei Bedarf eine Bebauungsplanänderung initiiert werden könne. Im Speziellen dieser Punkt stößt bei mir auf große Verwunderung, da auch ich als Anwohner an die Gegebenheiten des Bebauungsplanes halten musste und auch auf Nachfrage bei kleinen Detail-Problemen mir klar verdeutlicht wurde, dass es zu keinerlei Abweichungen jedweder Art von Bebauungsplan kommen darf und wird.
Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass eine Änderung des Bebauungsplans einen deutlichen Eingriff und eine Verschlechterung der Wohnsituation der Bewohner des gesamten Baugebiets darstellt, welche nicht gerechtfertigt ist. Weiterhin bin ich davon überzeugt, dass sich die Entscheidungen im Stadtrat nicht an den Interessen von Investoren, sondern vielmehr an den Interessen und dem Wohlbefinden der Bürger orientieren soll und muss. Der Erfolg der Investoren ist nur ein kurzfristiger, die Probleme der Anwohner sind von dauerhafter Natur.
Meine getätigten Aussagen sollen bei der Abwägung im Stadtrat zur Sprache kommen und sachlich diskutiert und bewertet werden.
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Zur Kenntnis
Die Zu- bzw. Unzumutbarkeit einer Änderung des Bebauungsplanes von einer Reihenhausbebauung in eine Bebauung mit Mehrfamilienhäuser ist eine subjektive Meinung und kann in der sachlichen Abwägung der Bebauungsplanänderung kein Gehör finden. Ein schwerwiegender Eingriff in die Bebauungsstruktur kann nicht gesehen werden, da von einer Mehrfamilienhausbebauung nicht mehr und nicht weniger Belastung auf das Einzugsgebiet ausgeht als von einer Reihenhausbebauung.
Es handelt sich hierbei um eine rein hypothetische Rechnung. Es kann grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden, dass in einem Mehrfamilienhaus mehr Personen als in Reihenhäusern wohnen.
Dreigeschossiges Bauen ist im WA 2 vorgeschrieben.
Im Bereich der Bebauungsplanänderung wurden sind öffentliche Parkflächen vorhanden.
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B. C. v. 27.01.2021
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Hiermit lege ich Widerspruch gegen die Änderung des Bebauungsplanes „Freystadt – Am Badgraben, beschrieben im Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan, ein.
Begründung:
Eine Konvertierung der geplanten Reihenhausbebauung (WA2) in einen Geschoßwohnungsbau (WA3) stellt eine unzumutbare Abänderung des Bebauungsplans für die Bewohner des Baugebiets am Badgraben dar. Die Umwandlung ändert substanziell die Bebauungsstruktur und stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das dazugehörige Einzugsgebiet dar.
Die geplante Umwandlung sieht vor, aus einer Einfamilienhäuser nahen Bebauung (Reihenhaus) eine Bebauung im Wohnblockstil zuzulassen. Hierdurch erhöht sich die Populationsdichte drastisch. Von den ursprünglich geplanten 15 Wohneinheiten im WA2 wird nun eine Bebauung von einmal 8 Wohneinheiten und bis zu zweimal 18 Einheiten angedacht. Dies entspricht einer Steigerung von 60% an Wohneinheiten! Abgesehen von dieser deutlichen Steigerung der Bebauungsdichte sind überdies, bei einer Bebauung nach Vorgaben des WA3 auch eine dreigeschossige Bebauung zulässig. Auch hier wird die ursprünglich angedachte Nutzung des Bebauungsplans entscheidend geändert. Durch die höhere Bebauung kommt es zu einem größeren Schattenwurf und zusätzlich erhalten de Wohneinheiten in den oberen Geschossen einen deutlichen Einblick in die Garten- und Wohnanlagen der umliegenden Anwohner. Dadurch wird die Privatsphäre der Anlieger stark eingeschränkt! Dieses war für die betroffenen Anlieger bei Grundstückskauf nicht abzusehen und mindert somit im Nachgang die Lebens- und Wohnqualität.
Der Antrag auf eine Änderung der Nutzung wurde von einem Investor gestellt mit der Begründung, dass sich Wohnungen einfacher veräußern ließen als Reihenhäuser. Der ursprünglich positive Gedanke bei der Erstellung des Bebauungsplans ein Baugebiet mit diverser Ausprägung zu kreieren, in dem „für jeden etwas dabei ist“, wird dadurch ab absurdum geführt. Durch die angedachte Änderung der zulässigen Bebauung wird im Interesse Einzelner gehandelt und eben nicht im Sinne Aller verfahren, da eine Reihenhausbebauung somit komplett aus dem Baugebiet verschwindet.
Weiterhin kann von einem Mangel an verfügbaren Wohnungen nicht die Rede sein, sind doch weiterhin noch 5 große Wohneinheiten in der Neumarkter Straße geplant und noch ausstehend. Diese wurden aus gutem Grund entlang der Hauptverbindungsstraße geplant, um ein erhöhtes Verkehrsaufkommen im Wohngebiet selbst zu vermeiden. Ein Verschieben der Blockbauten tief ins Zentrum des Wohngebietes WA2 würde hier zu einer deutlichen Anspannung der Verkehrssituation führen und zu großen Unmut der Anwohner im engeren, als auch im weiteren Einzugsbereich bedeuten. Dies ist wiederum daran begründet, dass die Populationsdichte im Bereich der geplanten Änderung deutlich zunimmt. Allerdings sind hierbei nicht nur die Verkehrsmittel der Anwohner zu berücksichtigen, sondern auch die der Besucher. Hierfür wurde im Bereich der Neumarkter Straße eigens Parkmöglichkeiten entlang der Hauptstraße geschaffen, die schnell benutzt werden können, ohne große Störungen bei den Anwohnern zu verursachen. Dies kann allerdings im Bereich der geplanten Änderung nicht erreicht werden. Die durch das erhöhte Verkehrsaufkommen verursachten Emissionen verringern hier die Lebensqualität erheblich.
Überdies musste ich mit großem Bedauern das Protokoll und die Pressemeldung (Donaukurier, https://www.donaukurier.de/lokales/hilpoltstein/Wohnblocks-statt-Reihenhäuser;art596,4711149) der Stadtratssitzung lesen. Hier wurde offensichtlich von einem Investor angedeutet, dass mit der Stadt Freystadt bereits vor dem Kauf der Grundstücke besprochen wurde, dass bei Bedarf eine Bebauungsplanänderung initiiert werden könne. Im Speziellen dieser Punkt stößt bei mir auf große Verwunderung, da auch ich als Anwohner an die Gegebenheiten des Bebauungsplanes halten musste und auch auf Nachfrage bei kleinen Detail-Problemen mir klar verdeutlicht wurde, dass es zu keinerlei Abweichungen jedweder Art von Bebauungsplan kommen darf und wird.
Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass eine Änderung des Bebauungsplans einen deutlichen Eingriff und eine Verschlechterung der Wohnsituation der Bewohner des gesamten Baugebiets darstellt, welche nicht gerechtfertigt ist. Weiterhin bin ich davon überzeugt, dass sich die Entscheidungen im Stadtrat nicht an den Interessen von Investoren, sondern vielmehr an den Interessen und dem Wohlbefinden der Bürger orientieren soll und muss. Der Erfolg der Investoren ist nur ein kurzfristiger, die Probleme der Anwohner sind von dauerhafter Natur.
Meine getätigten Aussagen sollen bei der Abwägung im Stadtrat zur Sprache kommen und sachlich diskutiert und bewertet werden.
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Zur Kenntnis
Die Zu- bzw. Unzumutbarkeit einer Änderung des Bebauungsplanes von einer Reihenhausbebauung in eine Bebauung mit Mehrfamilienhäuser ist eine subjektive Meinung und kann in der sachlichen Abwägung der Bebauungsplanänderung kein Gehör finden. Ein schwerwiegender Eingriff in die Bebauungsstruktur kann nicht gesehen werden, da von einer Mehrfamilienhausbebauung nicht mehr und nicht weniger Belastung auf das Einzugsgebiet ausgeht als von einer Reihenhausbebauung.
Es handelt sich hierbei um eine rein hypothetische Rechnung. Es kann grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden, dass in einem Mehrfamilienhaus mehr Personen als in Reihenhäusern wohnen.
Dreigeschossiges Bauen ist im WA 2 vorgeschrieben.
Im Bereich der Bebauungsplanänderung wurden sind öffentliche Parkflächen vorhanden.
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S. A. u. T., v. 27.01.2021
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Hiermit lege ich Widerspruch gegen die Änderung des Bebauungsplanes „Freystadt – Am Badgraben, beschrieben im Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan, ein.
Begründung:
Eine Konvertierung der geplanten Reihenhausbebauung (WA2) in einen Geschoßwohnungsbau (WA3) stellt eine unzumutbare Abänderung des Bebauungsplans für die Bewohner des Baugebiets am Badgraben dar. Die Umwandlung ändert substanziell die Bebauungsstruktur und stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das dazugehörige Einzugsgebiet dar.
Die geplante Umwandlung sieht vor, aus einer Einfamilienhäuser nahen Bebauung (Reihenhaus) eine Bebauung im Wohnblockstil zuzulassen. Hierdurch erhöht sich die Populationsdichte drastisch. Von den ursprünglich geplanten 15 Wohneinheiten im WA2 wird nun eine Bebauung von einmal 8 Wohneinheiten und bis zu zweimal 18 Einheiten angedacht. Dies entspricht einer Steigerung von 60% an Wohneinheiten! Abgesehen von dieser deutlichen Steigerung der Bebauungsdichte sind überdies, bei einer Bebauung nach Vorgaben des WA3 auch eine dreigeschossige Bebauung zulässig. Auch hier wird die ursprünglich angedachte Nutzung des Bebauungsplans entscheidend geändert. Durch die höhere Bebauung kommt es zu einem größeren Schattenwurf und zusätzlich erhalten de Wohneinheiten in den oberen Geschossen einen deutlichen Einblick in die Garten- und Wohnanlagen der umliegenden Anwohner. Dadurch wird die Privatsphäre der Anlieger stark eingeschränkt! Dieses war für die betroffenen Anlieger bei Grundstückskauf nicht abzusehen und mindert somit im Nachgang die Lebens- und Wohnqualität.
Der Antrag auf eine Änderung der Nutzung wurde von einem Investor gestellt mit der Begründung, dass sich Wohnungen einfacher veräußern ließen als Reihenhäuser. Der ursprünglich positive Gedanke bei der Erstellung des Bebauungsplans ein Baugebiet mit diverser Ausprägung zu kreieren, in dem „für jeden etwas dabei ist“, wird dadurch ab absurdum geführt. Durch die angedachte Änderung der zulässigen Bebauung wird im Interesse Einzelner gehandelt und eben nicht im Sinne Aller verfahren, da eine Reihenhausbebauung somit komplett aus dem Baugebiet verschwindet.
Weiterhin kann von einem Mangel an verfügbaren Wohnungen nicht die Rede sein, sind doch weiterhin noch 5 große Wohneinheiten in der Neumarkter Straße geplant und noch ausstehend. Diese wurden aus gutem Grund entlang der Hauptverbindungsstraße geplant, um ein erhöhtes Verkehrsaufkommen im Wohngebiet selbst zu vermeiden. Ein Verschieben der Blockbauten tief ins Zentrum des Wohngebietes WA2 würde hier zu einer deutlichen Anspannung der Verkehrssituation führen und zu großen Unmut der Anwohner im engeren, als auch im weiteren Einzugsbereich bedeuten. Dies ist wiederum daran begründet, dass die Populationsdichte im Bereich der geplanten Änderung deutlich zunimmt. Allerdings sind hierbei nicht nur die Verkehrsmittel der Anwohner zu berücksichtigen, sondern auch die der Besucher. Hierfür wurde im Bereich der Neumarkter Straße eigens Parkmöglichkeiten entlang der Hauptstraße geschaffen, die schnell benutzt werden können, ohne große Störungen bei den Anwohnern zu verursachen. Dies kann allerdings im Bereich der geplanten Änderung nicht erreicht werden. Die durch das erhöhte Verkehrsaufkommen verursachten Emissionen verringern hier die Lebensqualität erheblich.
Überdies musste ich mit großem Bedauern das Protokoll und die Pressemeldung (Donaukurier, https://www.donaukurier.de/lokales/hilpoltstein/Wohnblocks-statt-Reihenhäuser;art596,4711149) der Stadtratssitzung lesen. Hier wurde offensichtlich von einem Investor angedeutet, dass mit der Stadt Freystadt bereits vor dem Kauf der Grundstücke besprochen wurde, dass bei Bedarf eine Bebauungsplanänderung initiiert werden könne. Im Speziellen dieser Punkt stößt bei mir auf große Verwunderung, da auch ich als Anwohner an die Gegebenheiten des Bebauungsplanes halten musste und auch auf Nachfrage bei kleinen Detail-Problemen mir klar verdeutlicht wurde, dass es zu keinerlei Abweichungen jedweder Art von Bebauungsplan kommen darf und wird.
Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass eine Änderung des Bebauungsplans einen deutlichen Eingriff und eine Verschlechterung der Wohnsituation der Bewohner des gesamten Baugebiets darstellt, welche nicht gerechtfertigt ist. Weiterhin bin ich davon überzeugt, dass sich die Entscheidungen im Stadtrat nicht an den Interessen von Investoren, sondern vielmehr an den Interessen und dem Wohlbefinden der Bürger orientieren soll und muss. Der Erfolg der Investoren ist nur ein kurzfristiger, die Probleme der Anwohner sind von dauerhafter Natur.
Meine getätigten Aussagen sollen bei der Abwägung im Stadtrat zur Sprache kommen und sachlich diskutiert und bewertet werden.
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Zur Kenntnis
Die Zu- bzw. Unzumutbarkeit einer Änderung des Bebauungsplanes von einer Reihenhausbebauung in eine Bebauung mit Mehrfamilienhäuser ist eine subjektive Meinung und kann in der sachlichen Abwägung der Bebauungsplanänderung kein Gehör finden. Ein schwerwiegender Eingriff in die Bebauungsstruktur kann nicht gesehen werden, da von einer Mehrfamilienhausbebauung nicht mehr und nicht weniger Belastung auf das Einzugsgebiet ausgeht als von einer Reihenhausbebauung.
Es handelt sich hierbei um eine rein hypothetische Rechnung. Es kann grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden, dass in einem Mehrfamilienhaus mehr Personen als in Reihenhäusern wohnen.
Dreigeschossiges Bauen ist im WA 2 vorgeschrieben.
Im Bereich der Bebauungsplanänderung wurden sind öffentliche Parkflächen vorhanden.
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E. T., v. 27.01.2021
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Hiermit lege ich Widerspruch gegen die Änderung des Bebauungsplanes „Freystadt – Am Badgraben, beschrieben im Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan, ein.
Begründung:
Eine Konvertierung der geplanten Reihenhausbebauung (WA2) in einen Geschoßwohnungsbau (WA3) stellt eine unzumutbare Abänderung des Bebauungsplans für die Bewohner des Baugebiets am Badgraben dar. Die Umwandlung ändert substanziell die Bebauungsstruktur und stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das dazugehörige Einzugsgebiet dar.
Die geplante Umwandlung sieht vor, aus einer Einfamilienhäuser nahen Bebauung (Reihenhaus) eine Bebauung im Wohnblockstil zuzulassen. Hierdurch erhöht sich die Populationsdichte drastisch. Von den ursprünglich geplanten 15 Wohneinheiten im WA2 wird nun eine Bebauung von einmal 8 Wohneinheiten und bis zu zweimal 18 Einheiten angedacht. Dies entspricht einer Steigerung von 60% an Wohneinheiten! Abgesehen von dieser deutlichen Steigerung der Bebauungsdichte sind überdies, bei einer Bebauung nach Vorgaben des WA3 auch eine dreigeschossige Bebauung zulässig. Auch hier wird die ursprünglich angedachte Nutzung des Bebauungsplans entscheidend geändert. Durch die höhere Bebauung kommt es zu einem größeren Schattenwurf und zusätzlich erhalten de Wohneinheiten in den oberen Geschossen einen deutlichen Einblick in die Garten- und Wohnanlagen der umliegenden Anwohner. Dadurch wird die Privatsphäre der Anlieger stark eingeschränkt! Dieses war für die betroffenen Anlieger bei Grundstückskauf nicht abzusehen und mindert somit im Nachgang die Lebens- und Wohnqualität.
Der Antrag auf eine Änderung der Nutzung wurde von einem Investor gestellt mit der Begründung, dass sich Wohnungen einfacher veräußern ließen als Reihenhäuser. Der ursprünglich positive Gedanke bei der Erstellung des Bebauungsplans ein Baugebiet mit diverser Ausprägung zu kreieren, in dem „für jeden etwas dabei ist“, wird dadurch ab absurdum geführt. Durch die angedachte Änderung der zulässigen Bebauung wird im Interesse Einzelner gehandelt und eben nicht im Sinne Aller verfahren, da eine Reihenhausbebauung somit komplett aus dem Baugebiet verschwindet.
Weiterhin kann von einem Mangel an verfügbaren Wohnungen nicht die Rede sein, sind doch weiterhin noch 5 große Wohneinheiten in der Neumarkter Straße geplant und noch ausstehend. Diese wurden aus gutem Grund entlang der Hauptverbindungsstraße geplant, um ein erhöhtes Verkehrsaufkommen im Wohngebiet selbst zu vermeiden. Ein Verschieben der Blockbauten tief ins Zentrum des Wohngebietes WA2 würde hier zu einer deutlichen Anspannung der Verkehrssituation führen und zu großen Unmut der Anwohner im engeren, als auch im weiteren Einzugsbereich bedeuten. Dies ist wiederum daran begründet, dass die Populationsdichte im Bereich der geplanten Änderung deutlich zunimmt. Allerdings sind hierbei nicht nur die Verkehrsmittel der Anwohner zu berücksichtigen, sondern auch die der Besucher. Hierfür wurde im Bereich der Neumarkter Straße eigens Parkmöglichkeiten entlang der Hauptstraße geschaffen, die schnell benutzt werden können, ohne große Störungen bei den Anwohnern zu verursachen. Dies kann allerdings im Bereich der geplanten Änderung nicht erreicht werden. Die durch das erhöhte Verkehrsaufkommen verursachten Emissionen verringern hier die Lebensqualität erheblich.
Überdies musste ich mit großem Bedauern das Protokoll und die Pressemeldung (Donaukurier, https://www.donaukurier.de/lokales/hilpoltstein/Wohnblocks-statt-Reihenhäuser;art596,4711149) der Stadtratssitzung lesen. Hier wurde offensichtlich von einem Investor angedeutet, dass mit der Stadt Freystadt bereits vor dem Kauf der Grundstücke besprochen wurde, dass bei Bedarf eine Bebauungsplanänderung initiiert werden könne. Im Speziellen dieser Punkt stößt bei mir auf große Verwunderung, da auch ich als Anwohner an die Gegebenheiten des Bebauungsplanes halten musste und auch auf Nachfrage bei kleinen Detail-Problemen mir klar verdeutlicht wurde, dass es zu keinerlei Abweichungen jedweder Art von Bebauungsplan kommen darf und wird.
Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass eine Änderung des Bebauungsplans einen deutlichen Eingriff und eine Verschlechterung der Wohnsituation der Bewohner des gesamten Baugebiets darstellt, welche nicht gerechtfertigt ist. Weiterhin bin ich davon überzeugt, dass sich die Entscheidungen im Stadtrat nicht an den Interessen von Investoren, sondern vielmehr an den Interessen und dem Wohlbefinden der Bürger orientieren soll und muss. Der Erfolg der Investoren ist nur ein kurzfristiger, die Probleme der Anwohner sind von dauerhafter Natur.
Meine getätigten Aussagen sollen bei der Abwägung im Stadtrat zur Sprache kommen und sachlich diskutiert und bewertet werden.
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Zur Kenntnis
Die Zu- bzw. Unzumutbarkeit einer Änderung des Bebauungsplanes von einer Reihenhausbebauung in eine Bebauung mit Mehrfamilienhäuser ist eine subjektive Meinung und kann in der sachlichen Abwägung der Bebauungsplanänderung kein Gehör finden. Ein schwerwiegender Eingriff in die Bebauungsstruktur kann nicht gesehen werden, da von einer Mehrfamilienhausbebauung nicht mehr und nicht weniger Belastung auf das Einzugsgebiet ausgeht als von einer Reihenhausbebauung.
Es handelt sich hierbei um eine rein hypothetische Rechnung. Es kann grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden, dass in einem Mehrfamilienhaus mehr Personen als in Reihenhäusern wohnen.
Dreigeschossiges Bauen ist im WA 2 vorgeschrieben.
Im Bereich der Bebauungsplanänderung wurden sind öffentliche Parkflächen vorhanden.
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A. B. u. N., v. 27.01.2021
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Hiermit lege ich Widerspruch gegen die Änderung des Bebauungsplanes „Freystadt – Am Badgraben, beschrieben im Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan, ein.
Begründung:
Eine Konvertierung der geplanten Reihenhausbebauung (WA2) in einen Geschoßwohnungsbau (WA3) stellt eine unzumutbare Abänderung des Bebauungsplans für die Bewohner des Baugebiets am Badgraben dar. Die Umwandlung ändert substanziell die Bebauungsstruktur und stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das dazugehörige Einzugsgebiet dar.
Die geplante Umwandlung sieht vor, aus einer Einfamilienhäuser nahen Bebauung (Reihenhaus) eine Bebauung im Wohnblockstil zuzulassen. Hierdurch erhöht sich die Populationsdichte drastisch. Von den ursprünglich geplanten 15 Wohneinheiten im WA2 wird nun eine Bebauung von einmal 8 Wohneinheiten und bis zu zweimal 18 Einheiten angedacht. Dies entspricht einer Steigerung von 60% an Wohneinheiten! Abgesehen von dieser deutlichen Steigerung der Bebauungsdichte sind überdies, bei einer Bebauung nach Vorgaben des WA3 auch eine dreigeschossige Bebauung zulässig. Auch hier wird die ursprünglich angedachte Nutzung des Bebauungsplans entscheidend geändert. Durch die höhere Bebauung kommt es zu einem größeren Schattenwurf und zusätzlich erhalten de Wohneinheiten in den oberen Geschossen einen deutlichen Einblick in die Garten- und Wohnanlagen der umliegenden Anwohner. Dadurch wird die Privatsphäre der Anlieger stark eingeschränkt! Dieses war für die betroffenen Anlieger bei Grundstückskauf nicht abzusehen und mindert somit im Nachgang die Lebens- und Wohnqualität.
Der Antrag auf eine Änderung der Nutzung wurde von einem Investor gestellt mit der Begründung, dass sich Wohnungen einfacher veräußern ließen als Reihenhäuser. Der ursprünglich positive Gedanke bei der Erstellung des Bebauungsplans ein Baugebiet mit diverser Ausprägung zu kreieren, in dem „für jeden etwas dabei ist“, wird dadurch ab absurdum geführt. Durch die angedachte Änderung der zulässigen Bebauung wird im Interesse Einzelner gehandelt und eben nicht im Sinne Aller verfahren, da eine Reihenhausbebauung somit komplett aus dem Baugebiet verschwindet.
Weiterhin kann von einem Mangel an verfügbaren Wohnungen nicht die Rede sein, sind doch weiterhin noch 5 große Wohneinheiten in der Neumarkter Straße geplant und noch ausstehend. Diese wurden aus gutem Grund entlang der Hauptverbindungsstraße geplant, um ein erhöhtes Verkehrsaufkommen im Wohngebiet selbst zu vermeiden. Ein Verschieben der Blockbauten tief ins Zentrum des Wohngebietes WA2 würde hier zu einer deutlichen Anspannung der Verkehrssituation führen und zu großen Unmut der Anwohner im engeren, als auch im weiteren Einzugsbereich bedeuten. Dies ist wiederum daran begründet, dass die Populationsdichte im Bereich der geplanten Änderung deutlich zunimmt. Allerdings sind hierbei nicht nur die Verkehrsmittel der Anwohner zu berücksichtigen, sondern auch die der Besucher. Hierfür wurde im Bereich der Neumarkter Straße eigens Parkmöglichkeiten entlang der Hauptstraße geschaffen, die schnell benutzt werden können, ohne große Störungen bei den Anwohnern zu verursachen. Dies kann allerdings im Bereich der geplanten Änderung nicht erreicht werden. Die durch das erhöhte Verkehrsaufkommen verursachten Emissionen verringern hier die Lebensqualität erheblich.
Überdies musste ich mit großem Bedauern das Protokoll und die Pressemeldung (Donaukurier, https://www.donaukurier.de/lokales/hilpoltstein/Wohnblocks-statt-Reihenhäuser;art596,4711149) der Stadtratssitzung lesen. Hier wurde offensichtlich von einem Investor angedeutet, dass mit der Stadt Freystadt bereits vor dem Kauf der Grundstücke besprochen wurde, dass bei Bedarf eine Bebauungsplanänderung initiiert werden könne. Im Speziellen dieser Punkt stößt bei mir auf große Verwunderung, da auch ich als Anwohner an die Gegebenheiten des Bebauungsplanes halten musste und auch auf Nachfrage bei kleinen Detail-Problemen mir klar verdeutlicht wurde, dass es zu keinerlei Abweichungen jedweder Art von Bebauungsplan kommen darf und wird.
Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass eine Änderung des Bebauungsplans einen deutlichen Eingriff und eine Verschlechterung der Wohnsituation der Bewohner des gesamten Baugebiets darstellt, welche nicht gerechtfertigt ist. Weiterhin bin ich davon überzeugt, dass sich die Entscheidungen im Stadtrat nicht an den Interessen von Investoren, sondern vielmehr an den Interessen und dem Wohlbefinden der Bürger orientieren soll und muss. Der Erfolg der Investoren ist nur ein kurzfristiger, die Probleme der Anwohner sind von dauerhafter Natur.
Meine getätigten Aussagen sollen bei der Abwägung im Stadtrat zur Sprache kommen und sachlich diskutiert und bewertet werden.
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Zur Kenntnis
Die Zu- bzw. Unzumutbarkeit einer Änderung des Bebauungsplanes von einer Reihenhausbebauung in eine Bebauung mit Mehrfamilienhäuser ist eine subjektive Meinung und kann in der sachlichen Abwägung der Bebauungsplanänderung kein Gehör finden. Ein schwerwiegender Eingriff in die Bebauungsstruktur kann nicht gesehen werden, da von einer Mehrfamilienhausbebauung nicht mehr und nicht weniger Belastung auf das Einzugsgebiet ausgeht als von einer Reihenhausbebauung.
Es handelt sich hierbei um eine rein hypothetische Rechnung. Es kann grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden, dass in einem Mehrfamilienhaus mehr Personen als in Reihenhäusern wohnen.
Dreigeschossiges Bauen ist im WA 2 vorgeschrieben.
Im Bereich der Bebauungsplanänderung wurden sind öffentliche Parkflächen vorhanden.
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Ö. H. u. C., v. 27.01.2021
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Hiermit lege ich Widerspruch gegen die Änderung des Bebauungsplanes „Freystadt – Am Badgraben, beschrieben im Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan, ein.
Begründung:
Eine Konvertierung der geplanten Reihenhausbebauung (WA2) in einen Geschoßwohnungsbau (WA3) stellt eine unzumutbare Abänderung des Bebauungsplans für die Bewohner des Baugebiets am Badgraben dar. Die Umwandlung ändert substanziell die Bebauungsstruktur und stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das dazugehörige Einzugsgebiet dar.
Die geplante Umwandlung sieht vor, aus einer Einfamilienhäuser nahen Bebauung (Reihenhaus) eine Bebauung im Wohnblockstil zuzulassen. Hierdurch erhöht sich die Populationsdichte drastisch. Von den ursprünglich geplanten 15 Wohneinheiten im WA2 wird nun eine Bebauung von einmal 8 Wohneinheiten und bis zu zweimal 18 Einheiten angedacht. Dies entspricht einer Steigerung von 60% an Wohneinheiten! Abgesehen von dieser deutlichen Steigerung der Bebauungsdichte sind überdies, bei einer Bebauung nach Vorgaben des WA3 auch eine dreigeschossige Bebauung zulässig. Auch hier wird die ursprünglich angedachte Nutzung des Bebauungsplans entscheidend geändert. Durch die höhere Bebauung kommt es zu einem größeren Schattenwurf und zusätzlich erhalten de Wohneinheiten in den oberen Geschossen einen deutlichen Einblick in die Garten- und Wohnanlagen der umliegenden Anwohner. Dadurch wird die Privatsphäre der Anlieger stark eingeschränkt! Dieses war für die betroffenen Anlieger bei Grundstückskauf nicht abzusehen und mindert somit im Nachgang die Lebens- und Wohnqualität.
Der Antrag auf eine Änderung der Nutzung wurde von einem Investor gestellt mit der Begründung, dass sich Wohnungen einfacher veräußern ließen als Reihenhäuser. Der ursprünglich positive Gedanke bei der Erstellung des Bebauungsplans ein Baugebiet mit diverser Ausprägung zu kreieren, in dem „für jeden etwas dabei ist“, wird dadurch ab absurdum geführt. Durch die angedachte Änderung der zulässigen Bebauung wird im Interesse Einzelner gehandelt und eben nicht im Sinne Aller verfahren, da eine Reihenhausbebauung somit komplett aus dem Baugebiet verschwindet.
Weiterhin kann von einem Mangel an verfügbaren Wohnungen nicht die Rede sein, sind doch weiterhin noch 5 große Wohneinheiten in der Neumarkter Straße geplant und noch ausstehend. Diese wurden aus gutem Grund entlang der Hauptverbindungsstraße geplant, um ein erhöhtes Verkehrsaufkommen im Wohngebiet selbst zu vermeiden. Ein Verschieben der Blockbauten tief ins Zentrum des Wohngebietes WA2 würde hier zu einer deutlichen Anspannung der Verkehrssituation führen und zu großen Unmut der Anwohner im engeren, als auch im weiteren Einzugsbereich bedeuten. Dies ist wiederum daran begründet, dass die Populationsdichte im Bereich der geplanten Änderung deutlich zunimmt. Allerdings sind hierbei nicht nur die Verkehrsmittel der Anwohner zu berücksichtigen, sondern auch die der Besucher. Hierfür wurde im Bereich der Neumarkter Straße eigens Parkmöglichkeiten entlang der Hauptstraße geschaffen, die schnell benutzt werden können, ohne große Störungen bei den Anwohnern zu verursachen. Dies kann allerdings im Bereich der geplanten Änderung nicht erreicht werden. Die durch das erhöhte Verkehrsaufkommen verursachten Emissionen verringern hier die Lebensqualität erheblich.
Überdies musste ich mit großem Bedauern das Protokoll und die Pressemeldung (Donaukurier, https://www.donaukurier.de/lokales/hilpoltstein/Wohnblocks-statt-Reihenhäuser;art596,4711149) der Stadtratssitzung lesen. Hier wurde offensichtlich von einem Investor angedeutet, dass mit der Stadt Freystadt bereits vor dem Kauf der Grundstücke besprochen wurde, dass bei Bedarf eine Bebauungsplanänderung initiiert werden könne. Im Speziellen dieser Punkt stößt bei mir auf große Verwunderung, da auch ich als Anwohner an die Gegebenheiten des Bebauungsplanes halten musste und auch auf Nachfrage bei kleinen Detail-Problemen mir klar verdeutlicht wurde, dass es zu keinerlei Abweichungen jedweder Art von Bebauungsplan kommen darf und wird.
Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass eine Änderung des Bebauungsplans einen deutlichen Eingriff und eine Verschlechterung der Wohnsituation der Bewohner des gesamten Baugebiets darstellt, welche nicht gerechtfertigt ist. Weiterhin bin ich davon überzeugt, dass sich die Entscheidungen im Stadtrat nicht an den Interessen von Investoren, sondern vielmehr an den Interessen und dem Wohlbefinden der Bürger orientieren soll und muss. Der Erfolg der Investoren ist nur ein kurzfristiger, die Probleme der Anwohner sind von dauerhafter Natur.
Meine getätigten Aussagen sollen bei der Abwägung im Stadtrat zur Sprache kommen und sachlich diskutiert und bewertet werden.
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Zur Kenntnis
Die Zu- bzw. Unzumutbarkeit einer Änderung des Bebauungsplanes von einer Reihenhausbebauung in eine Bebauung mit Mehrfamilienhäuser ist eine subjektive Meinung und kann in der sachlichen Abwägung der Bebauungsplanänderung kein Gehör finden. Ein schwerwiegender Eingriff in die Bebauungsstruktur kann nicht gesehen werden, da von einer Mehrfamilienhausbebauung nicht mehr und nicht weniger Belastung auf das Einzugsgebiet ausgeht als von einer Reihenhausbebauung.
Es handelt sich hierbei um eine rein hypothetische Rechnung. Es kann grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden, dass in einem Mehrfamilienhaus mehr Personen als in Reihenhäusern wohnen.
Dreigeschossiges Bauen ist im WA 2 vorgeschrieben.
Im Bereich der Bebauungsplanänderung wurden sind öffentliche Parkflächen vorhanden.
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F. M. + S., v. 28.01.2021
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Hiermit lege ich Widerspruch gegen die Änderung des Bebauungsplanes „Freystadt – Am Badgraben, beschrieben im Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan, ein.
Laut Veröffentlichung der Stadt Freystadt und Beschluss des Stadtrats vom 01.12.2020 soll demnach im Bereich WA 2 (Reihenhausbebauung) eine Bebauung siehe WA 3 (Mehrfamilienhäuser) mit Tiefgaragen zugelassen werden.
Diese nachträgliche und für uns nicht vorhersehbare Änderung des Bebauungsplans stellt einen gravierenden Eingriff in die bereits vorhandene und wohl durchdachte Struktur des Baugebiets „Am Badgraben“ dar.
Das ganze Gebiet wurde so geplant, dass die Dichte von der Hauptstraße wegführend abnimmt. Demnach soll der Geschoßwohnungsbau (WA3) direkt an der Neumarkter Straße entstehen, da dort das höhere Verkehrsaufkommen am besten zu bewältigen ist. Dem nachfolgend sollte ein Bereich für Reihen- und Doppelhäuser ( WA2) entstehen. Im Anschluss, in dem Bereich der Wendehammer, eben dort, wo kaum Publikumsverkehr stattfinden soll, sollten nach dem ursprünglichen Plan die Einfamilienhäuser entstehen.
Mit ihrer Änderung des Bebauungsplans würde diese wohldurchdachte, harmonische Struktur komplett zerstört werden, da nun die WA 3-Geschossbebauung bis in das Gebiet der Einfamilienhäuser vordringen würde. Hinzu kommt, dass diese Mehrfamilienhäuser deutlich größer geplant sind, als die bereits vorhandenen an der Neumarkter Straße. Dies führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Anlieger, nicht zuletzt wegen dem erhöhten Verkehrsaufkommen, das in diesem Straßenabschnitt selbst mit einer großzügig geplanten Tiefgarage wohl nicht bewältigt werden kann. Als Beispiel möchten wir hier die aktuelle Situation in Neumarkt „Bebauung am Föhrenweg“ anführen. Hier wurden ebenfalls n einem Wohngebiet mit Einfamilienhausbebauung Geschosswohnungsbauten mit „ausreichend“ Tiefgaragenplätzen errichtet. Die Realität sieht so aus, dass rings um das Gebiet (auch mehrere Straßen weiter) parkende Autos von Bewohnern und Besucher dieser Mehrfamilienhäuser die Straßen blockieren, und ein reibungsloses Durchkommen für die Anwohner und Passanten unmöglich ist. Auch hier in „Freystadt – Am Badgraben“ besteht diese Gefahr, da auch hier die Straßenzüge nicht für eine derart hohe Populationsdichte ausgelegt sind
Durch die geplante hohe Bebauung kommt es zudem zu massiven Einschränkungen hinsichtlich der Lebensqualität der Anwohner, da die Bewohner der oberen Geschosse Einblick in die anliegenden Gärten und Häuser bekommen Die stellt einen gravierenden Eingriff in die Wohn- und Lebensqualität dar, der für die Betroffenen bei Grundstückskauf nicht einsehbar war.
Aus ästhetischen Blickwinkel stellen wir fest, dass man mit der Bebauungsplanänderung in große und massive Mehrfamilienhäuser eine Art Grenze zwischen dem alten Wohngebiet und dem neuen Baugebiet errichten würde. Das kann jedoch nicht in ihrem Sinne sein, das neue Baugebiet derart abzuschotten. In den meisten Fällen sei es doch erwünscht, das neue Baugebiet organisch an bestehende Strukturen „anwachsen“ zu lassen, was bis dato mit den parkähnlichen Wasserauffanganlagen und den kleinen Wegen doch recht gut geglückt ist. Eine Bebauung mit Reihenhäusern würde sich harmonisch einfügen lassen. Zudem beinhaltet jedes Baugebiet in Freystadt einen Zug an Reihenhäusern, der durch diese Änderung komplett verschwinden würde.
Dem Argument, dass es in Freystadt zu wenig Wohnraum gäbe, möchten wir damit entgegenwirken, dass noch weitere fünf große Wohneinheiten an der Neumarkter Straße geplant sind, die jedoch noch nicht realisiert wurden.
Als letztes, vielleicht kleines, aber für uns maßgebliches Detail sei erwähnt, dass die Anwohner des Baugebiets „Am Badgraben“ sich strikt an den im Bebauungsplan festgelegten Auflagen zu orientieren haben. Selbst bei kleineren Anliegen (Gartenzaun, Sichtschutz …) darf es zu keinerlei Abweichungen des Bebauungsplans kommen. So ist für uns die Verwunderung groß, weshalb es nun zu so einer gravierenden Veränderung des Bauplans aufgrund einer Anfrage eines Einzelnen kommen darf.
Wir bitten Sie vielmals, unsere Einwände bei der nächsten Stadtratssitzung zu berücksichtigen überdenken und sachlich zu diskutieren.
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Die im Bebauungsplan vorgesehene Reihenhausbebauung würde eine größere Baudichte erzeugen als der Bau von Mehrfamilienhäusern
Pro Wohneinheit werden 2 Stellplätze nachgewiesen
Hier erfolgt eine Änderung des Bebauungsplanes, nicht dessen Festsetzungen
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H. M., v. 27.01.2021
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Hiermit lege ich Widerspruch gegen die Änderung des Bebauungsplanes „Freystadt – Am Badgraben, beschrieben im Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan, ein.
Begründung:
Eine Konvertierung der geplanten Reihenhausbebauung (WA2) in einen Geschoßwohnungsbau (WA3) stellt eine unzumutbare Abänderung des Bebauungsplans für die Bewohner des Baugebiets am Badgraben dar. Die Umwandlung ändert substanziell die Bebauungsstruktur und stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das dazugehörige Einzugsgebiet dar.
Die geplante Umwandlung sieht vor, aus einer Einfamilienhäuser nahen Bebauung (Reihenhaus) eine Bebauung im Wohnblockstil zuzulassen. Hierdurch erhöht sich die Populationsdichte drastisch. Von den ursprünglich geplanten 15 Wohneinheiten im WA2 wird nun eine Bebauung von einmal 8 Wohneinheiten und bis zu zweimal 18 Einheiten angedacht. Dies entspricht einer Steigerung von 60% an Wohneinheiten! Abgesehen von dieser deutlichen Steigerung der Bebauungsdichte sind überdies, bei einer Bebauung nach Vorgaben des WA3 auch eine dreigeschossige Bebauung zulässig. Auch hier wird die ursprünglich angedachte Nutzung des Bebauungsplans entscheidend geändert. Durch die höhere Bebauung kommt es zu einem größeren Schattenwurf und zusätzlich erhalten de Wohneinheiten in den oberen Geschossen einen deutlichen Einblick in die Garten- und Wohnanlagen der umliegenden Anwohner. Dadurch wird die Privatsphäre der Anlieger stark eingeschränkt! Dieses war für die betroffenen Anlieger bei Grundstückskauf nicht abzusehen und mindert somit im Nachgang die Lebens- und Wohnqualität.
Der Antrag auf eine Änderung der Nutzung wurde von einem Investor gestellt mit der Begründung, dass sich Wohnungen einfacher veräußern ließen als Reihenhäuser. Der ursprünglich positive Gedanke bei der Erstellung des Bebauungsplans ein Baugebiet mit diverser Ausprägung zu kreieren, in dem „für jeden etwas dabei ist“, wird dadurch ab absurdum geführt. Durch die angedachte Änderung der zulässigen Bebauung wird im Interesse Einzelner gehandelt und eben nicht im Sinne Aller verfahren, da eine Reihenhausbebauung somit komplett aus dem Baugebiet verschwindet.
Weiterhin kann von einem Mangel an verfügbaren Wohnungen nicht die Rede sein, sind doch weiterhin noch 5 große Wohneinheiten in der Neumarkter Straße geplant und noch ausstehend. Diese wurden aus gutem Grund entlang der Hauptverbindungsstraße geplant, um ein erhöhtes Verkehrsaufkommen im Wohngebiet selbst zu vermeiden. Ein Verschieben der Blockbauten tief ins Zentrum des Wohngebietes WA2 würde hier zu einer deutlichen Anspannung der Verkehrssituation führen und zu großen Unmut der Anwohner im engeren, als auch im weiteren Einzugsbereich bedeuten. Dies ist wiederum daran begründet, dass die Populationsdichte im Bereich der geplanten Änderung deutlich zunimmt. Allerdings sind hierbei nicht nur die Verkehrsmittel der Anwohner zu berücksichtigen, sondern auch die der Besucher. Hierfür wurde im Bereich der Neumarkter Straße eigens Parkmöglichkeiten entlang der Hauptstraße geschaffen, die schnell benutzt werden können, ohne große Störungen bei den Anwohnern zu verursachen. Dies kann allerdings im Bereich der geplanten Änderung nicht erreicht werden. Die durch das erhöhte Verkehrsaufkommen verursachten Emissionen verringern hier die Lebensqualität erheblich.
Überdies musste ich mit großem Bedauern das Protokoll und die Pressemeldung (Donaukurier, https://www.donaukurier.de/lokales/hilpoltstein/Wohnblocks-statt-Reihenhäuser;art596,4711149) der Stadtratssitzung lesen. Hier wurde offensichtlich von einem Investor angedeutet, dass mit der Stadt Freystadt bereits vor dem Kauf der Grundstücke besprochen wurde, dass bei Bedarf eine Bebauungsplanänderung initiiert werden könne. Im Speziellen dieser Punkt stößt bei mir auf große Verwunderung, da auch ich als Anwohner an die Gegebenheiten des Bebauungsplanes halten musste und auch auf Nachfrage bei kleinen Detail-Problemen mir klar verdeutlicht wurde, dass es zu keinerlei Abweichungen jedweder Art von Bebauungsplan kommen darf und wird.
Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass eine Änderung des Bebauungsplans einen deutlichen Eingriff und eine Verschlechterung der Wohnsituation der Bewohner des gesamten Baugebiets darstellt, welche nicht gerechtfertigt ist. Weiterhin bin ich davon überzeugt, dass sich die Entscheidungen im Stadtrat nicht an den Interessen von Investoren, sondern vielmehr an den Interessen und dem Wohlbefinden der Bürger orientieren soll und muss. Der Erfolg der Investoren ist nur ein kurzfristiger, die Probleme der Anwohner sind von dauerhafter Natur.
Meine getätigten Aussagen sollen bei der Abwägung im Stadtrat zur Sprache kommen und sachlich diskutiert und bewertet werden.
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Zur Kenntnis
Die Zu- bzw. Unzumutbarkeit einer Änderung des Bebauungsplanes von einer Reihenhausbebauung in eine Bebauung mit Mehrfamilienhäuser ist eine subjektive Meinung und kann in der sachlichen Abwägung der Bebauungsplanänderung kein Gehör finden. Ein schwerwiegender Eingriff in die Bebauungsstruktur kann nicht gesehen werden, da von einer Mehrfamilienhausbebauung nicht mehr und nicht weniger Belastung auf das Einzugsgebiet ausgeht als von einer Reihenhausbebauung.
Es handelt sich hierbei um eine rein hypothetische Rechnung. Es kann grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden, dass in einem Mehrfamilienhaus mehr Personen als in Reihenhäusern wohnen.
Dreigeschossiges Bauen ist im WA 2 vorgeschrieben.
Im Bereich der Bebauungsplanänderung wurden sind öffentliche Parkflächen vorhanden.
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c) Beschluss:
Das Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan „Freystadt - Am Badgraben“, i.d.F. vom 09.02.2021 wird nach § 10 BauGB als Satzung beschossen.
Satzung
über das Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan „Freystadt - Am Badgraben“
Nach §§ 10, 1, 1a, 2, 4, 8 und 9, § 13a BauGB (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 2.03.2020 (BGBl. I S. 587) hat der Stadtrat des Stadt Freystadt das Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan „Freystadt – Am Badgraben“ als Satzung beschlossen.
§ 1
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Deckblattänderung Nr. 2 zum Bebauungsplan „Freystadt – Am Badgraben ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil des Deckblattes Nr. 2, vom 09.02.2021.
§ 2
Gegenstand der Satzung
Im Bereich des WA 2 (Reihenhausbebauung) gelten die Festsetzung im zeichnerischen Teil vom 09.02.2021. Hier ist auch die Errichtung von Mehrfamilienhäuser gemäß Festsetzung im Deckblatt Nr. 2 zulässig.
§ 3
Inkrafttreten
Das Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan „Freystadt – Am Badgraben“ tritt mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Anlage:
Zeichnerische Teil zur Deckblattänderung 2, Bebauungsplan „Freystadt – Am Badgraben
Stand: 09.02.2020
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 12.01.2021
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Freystadt)
|
10. Sitzung des Stadtrates
|
09.02.2021
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Beschluss
Der Stadtrat erkennt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 12.01.2021 als richtig und vollständig an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7.4. Gewerbegebiet Burggriesbach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Freystadt)
|
10. Sitzung des Stadtrates
|
09.02.2021
|
ö
|
informativ
|
7.4 |
zum Seitenanfang
7.3. Erneuerung von Brückengeländern im Bereich der Kläranlage Schmellnricht
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Freystadt)
|
10. Sitzung des Stadtrates
|
09.02.2021
|
ö
|
informativ
|
7.3 |
zum Seitenanfang
7.2. Maskenpflicht am Marktplatz in Freystadt
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Freystadt)
|
10. Sitzung des Stadtrates
|
09.02.2021
|
ö
|
informativ
|
7.2 |
Datenstand vom 11.03.2021 08:13 Uhr