Datum: 13.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mensa der Martini-Schule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Freystadt
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 21:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
9.1 Durchführung von Stadtratssitzungen in hybrider Form
9 Verschiedenes
8 Information über die polizeiliche Kriminalitätsstatistik und die Verkehrsunfallstatistik für die Stadt Freystadt im Jahr 2020
7 Sanierung Marktplatz 47 und Neubau Rathaussaal Bekanntgabe der Ausschreibungsergebnisse für die Putzarbeiten 1. BA
6.4 Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Oberndorf E, Fl.Nr. 14 der Gemarkung Oberndorf
6.3 Satzungsbeschluß
6.2 Bericht aus der Beteiligung der Öffentlichkeit
6.1 Bericht aus der Bürgerbeteiligung
6 Einbeziehungssatzung Oberndorf
5.2 Rücktritt des 1. Kommandanten der Feuerwehr Höfen
5.1 Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Freystadt (1. Änderungssatzung)
5 Freiwillige Feuerwehr
4 Örtliche Rechnungsprüfung 2017 - Beantwortung offene Fragen
3.2 Beratung und Beschluss über den Finanzplan für die Jahre 2020 - 2024
3.1 Beratung und Beschluss über Haushaltssatzung, Haushaltsplan und weiterer Anlagen
3 Haushalt 2021
2 Neubau einer Pumptrackanlage in Freystadt Vorstellung der Planung und Beschluss über die Durchführung der Maßnahme
1.2 Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 09.03.2021
1.1 Antrag auf Zurückstellung des Top " Sulzkirchen Mitte"
1 Genehmigung der Niederschrift
9.5 Minilandkreis Neumarkt
9.4 Gehweg am Kindergarten Möning
9.3 Postfiliale in Freystadt
9.2 Corona Teststationen in Freystadt

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9.1. Durchführung von Stadtratssitzungen in hybrider Form

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 12. Sitzung des Stadtrates 13.04.2021 ö beschließend 9.1

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, ab sofort die Online-Teilnahme an den Stadtratssitzungen zunächst bis 31.12.2021 zu ermöglichen. Es können jedoch nur max. 10 Stadtratsmitglieder gleichzeitig in visueller Form daran teilnehmen. Der virtuelle Teilnehmer gilt als anwesend.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 12. Sitzung des Stadtrates 13.04.2021 ö 9
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8. Information über die polizeiliche Kriminalitätsstatistik und die Verkehrsunfallstatistik für die Stadt Freystadt im Jahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 12. Sitzung des Stadtrates 13.04.2021 ö informativ 8
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7. Sanierung Marktplatz 47 und Neubau Rathaussaal Bekanntgabe der Ausschreibungsergebnisse für die Putzarbeiten 1. BA

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 12. Sitzung des Stadtrates 13.04.2021 ö informativ 7
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6.4. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Oberndorf E, Fl.Nr. 14 der Gemarkung Oberndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 12. Sitzung des Stadtrates 13.04.2021 ö 6.4

Beschluss

Beschlossen wurde, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Abstimmungsbemerkung: Herr Johann Gerngroß nahm aufgrund der persönlichen Beteiligung gemäß Art.49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

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6.3. Satzungsbeschluß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 12. Sitzung des Stadtrates 13.04.2021 ö 6.3

Beschluss

Der Stadtrat beschließt folgende Satzung:
Satzung
zur Festlegung und Abrundung des bebauten Gebietes im Außenbereich
als einen im Zusammenhang bauten Ortsteil
(Einbeziehungssatzung)
Auf Grund des § 34 Abs. 4 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. vom 23.9.2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 29 Mai 2017 (BGBl. I S. 1299, 1302), i.V.m. Art. 23 der Gemeindeordnung (GO= für den Freistaat Bayern in der Fassung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Art. 17a Abs. 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 335), hat der Stadtrat der Stadt Freystadt folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Grenzen des einbezogenen Gebiets mit Einbeziehung nach § 34 Abs. 4 Satz 1
Nr. 3 BauGB umfassen die Flurstücke Nr. 14/1 und 107/1 der Gemarkung Oberndorf, welches im beigefügten Lageplan (Planzeichnung) festgesetzt ist. Der Lageplan (Planzeichnung) mit Festsetzungen ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 2
Die natürliche Geländehöhe an den Grenzen des Satzungsgebietes darf nicht verändert werden.

§ 3
Innerhalb des Satzungsgebiets sind max. 2 Vollgeschosse zulässig. Es gelten die Regelungen der
BayBO, insbesondere Art. 83 Abs. 7.
Definition Vollgeschoss gem. Art. 83 Abs. 7 BayBO:
„Soweit § 20 Abs. 1 BauNVO zur Begriffsbestimmung des Vollgeschosses auf Landesrecht verweist, gilt insoweit Art. 2 Abs. 5 in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung fort.
Vollgeschosse sind Geschosse, die vollständig über der natürlichen oder festgelegten Geländeoberfläche liegen und über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben.
Als Vollgeschosse gelten Kellergeschosse, deren Deckenunterkante im Mittel mindestens 1,20 m höher liegen als die natürliche oder festgelegte Geländeoberfläche.“

Für das in der Planzeichnung ausgewiesene Gebiet der Einbeziehungssatzung wird eine zulässige Grundflächenzahl von 0,3 gem. BauNVO festgesetzt.

Bei Hauptgebäuden sind nur ziegelrote bis rotbraune und graue bis anthrazitfarbene Satteldächer zulässig.
§ 4
Innerhalb der gemäß § 1 festgelegten Grenzen richtet sich die weitere planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben (§ 29 BauGB) nach § 34 BauGB.

§ 5
Soweit für ein Gebiet des gemäß § 1 festgelegten Innenbereichs ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vorliegt oder nach Inkrafttreten dieser Satzung bekannt gemacht wird, richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben gegebenenfalls nach § 30 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB, beim einfachen Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB.

§ 6
Auf der in der Planzeichnung festgesetzten Fläche mit Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sind die derzeit bestehenden Bäume, Sträucher und sonstige Bepflanzung zu erhalten.
Zudem ist die in der Planzeichnung festgesetzte Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen nach folgender Listen vorzunehmen:

Entwicklung einer Obstwiese:
Pflanzliste 1 – Mindestqualität Obsthochstämme Stammumfang 16/18 cm, Pflanzabstand max. 8 x 8m:
Äpfel
Jakob Fischer
Kaiser Wilhelm
Gelber Edelapfel

Birnen
Gelbmöstler
Schweizer Wasserbirne
Oberösterreichische Weinbirne
Zwetschgen
Hauszwetschge

Alternativ Entwicklung eines Feldgehölzes: (Laubgehölze, Pflanzabstand max. 1,5 x 1,5 m):

Pflanzliste 2- Mindestqualität Heister 1 xv. o.B. 80-100:
Acer campestre                Feld-Ahorn
Acer platanoides                Spitz-Ahorn
Fagus sylvatica                Rot-Buche
Prunus avium                        Vogel-Kirsche
Prunus padus                        Trauben-Kirsche
Quercus robur                        Stiel-Eiche
Sorbus aria                        Mehlbeere
Sorbus aucuparia                Vogelbeere
Tilia cordata                        Winter-Linde
Tilia platyphyllos                Sommer-Linde

Pflanzliste 3 - Mindestqualität Sträucher 2 xv., 60/100 cm Höhe:
Cornus sanguinea                roter Hartriegel
Corylus avellana                Europäische Hasel
Crataegus monogyna                Eingriffliger Weißdorn
Crataegus laevigata                Zweigriffliger Weißdorn
Euonymus europaeus        Europ. Pfaffenhütchen*
Ligustrum vulgare                Gew. Liguster*
Lonicera xylosteum                Rote Heckenkirsche*
Prunus spinosa                Schlehe
Sambucus nigra                Schwarzer Holunder
Viburnum lantana                 Wolliger Schneeball*
* Giftpflanzen gem. DGUV-Information 202-023

Weitere Arten können von der Naturschutzbehörde am Landratsamt zugelassen werden.

Die Bepflanzungsmaßnahmen sind in der dem Beginn der ersten Gebäudenutzung der einbezogenen Fläche folgenden Pflanzperiode durchzuführen. Der Aufwuchs ist zu unterstützen (ggf. Gießen, Mulchen).

Die Gehölzpflanzungen und Einzelbäume sind fachgerecht zu pflegen und zu unterhalten. Ausgefallene Gehölze und Bäume sind in der nächsten Pflanzperiode nach zu pflanzen. Bei der Pflanzung von Bäumen muss, falls keine geeigneten Schutzmaßnahmen ergriffen werden, ein seitlicher Abstand zu den unterirdischen Leitungen von 2,5 m eingehalten werden (maßgebend sind der horizontale Abstand zwischen Stamm und Außenhaut der Leitung).
§ 7
Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.



Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Abstimmungsbemerkung: Herr Johann Gerngroßnahm aufgrund der persönlichen Beteiligung gemäß Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern nicht an der Beratung teil.

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6.2. Bericht aus der Beteiligung der Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 12. Sitzung des Stadtrates 13.04.2021 ö 6.2
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6.1. Bericht aus der Bürgerbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 12. Sitzung des Stadtrates 13.04.2021 ö 6.1
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6. Einbeziehungssatzung Oberndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 12. Sitzung des Stadtrates 13.04.2021 ö beschließend 6
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5.2. Rücktritt des 1. Kommandanten der Feuerwehr Höfen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 12. Sitzung des Stadtrates 13.04.2021 ö 5.2
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5.1. Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Freystadt (1. Änderungssatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 12. Sitzung des Stadtrates 13.04.2021 ö 5.1

Beschluss

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Freystadt (1. Änderungssatzung)

Die Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Freystadt vom 01. September 2020 wird wie folgt geändert:
§ 1
Änderung einer Satzung

Es wird folgender § 3 a – Wahl der Kommandantin bzw. des Kommandanten per Briefwahl eingefügt:
§ 3a
Wahl der Kommandantin bzw. des Kommandanten per Briefwahl
  1. Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister oder ein Stellvertreter oder Beauftragter (Art. 39 GO) leitet die Wahl (Wahlleitung).

  1. Die Wahl findet durch Briefwahl der Feuerwehrdienstleistenden Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der hauptamtlichen Kräfte und der Feuerwehranwärter/innen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, statt. Die Gemeinde setzt den Wahltag und das Ende der Wahlzeit fest und ermittelt den Kreis der Wahlberechtigten. Die Gemeinde fordert schriftlich alle Wahlberechtigten zur Teilnahme an der Briefwahl und zur Benennung von Wahlvorschlägen innerhalb einer Frist von einer Woche auf. Die Vorschläge bedürfen keiner Begründung. Die Gemeinde unterrichtet frühzeitig die Feuerwehraktiven über den Kreis der Wahlberechtigten und informiert darüber, dass Einsprüche gegen die Wahlberechtigung einzelner Personen spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen schriftlich zu erheben und zu begründen sind. Über Einsprüche, die allein die Überprüfung des Status der Wahlberechtigung der Feuerwehrangehörigen beinhalten können, entscheidet die Wahlleitung. Die Gemeinde unterrichtet mindestens drei Wochen vor dem Wahltag alle Wahlberechtigten über evtl. bereits vorliegende Wahlvorschläge, über die Grundsätze des Wahlverfahrens und die wesentlichen Aufgaben der Kommandantin bzw. des Kommandanten sowie über den Wahlschlusstermin.

  1. Die Wahlleitung überprüft das passive Wahlrecht der eingegangenen Wahlvorschläge und klärt die Bereitschaft zur Amtsübernahme der Vorgeschlagenen in Falle ihrer Wahl. Eine Bewerbervorstellung bzw. eine Aussprache über die zur Wahl zugelassenen Wahlvorschläge findet nicht statt. Die Wahlleitung bestimmt zwei Beisitzer aus dem Stadtrat, der Stadtverwaltung oder aus der Mitte der Feuerwehrdienstleistenden, welche bei Durchführung der Wahl unterstützen. Wahlleitung und Beisitzer bilden den Wahlausschuss. Wer selbst zur Wahl steht, kann nicht Mitglied des Wahlausschusses sein.

  1. Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme. Stellvertretung ist nicht zulässig.

  1. Die Wahl wird von der Gemeinde mit amtlich hergestellten Wahlunterlagen und Stimmzetteln durchgeführt. Nur amtlich hergestellte Stimmzettel sind zugelassen. Die Briefwahlunterlagen sind allen Wahlberechtigten rechtzeitig zu übersenden. Die stimmberechtigte Person hat der Gemeinde im verschlossenen Wahlbriefumschlag

1. den Wahlschein und

2. den Stimmzettel im verschlossenen Stimmzettelumschlag zu übersenden.

Auf dem Wahlschein hat die wählende Person oder die Person ihres Vertrauens an Eides statt zu versichern, dass der Stimmzettel persönlich gekennzeichnet worden ist. Der Wahlbrief muss der Gemeinde spätestens am Wahltag zum Ende der Wahlzeit zugegangen sein. Verspätet eingehende Wahlbriefe sind zurückzuweisen.

  1. Für die Stimmabgabe, die Feststellung des Wahlergebnisses und die Wahlannahme gelten die Grundsätze des § 3 Abs. 4 sinngemäß. Eine erforderliche Stichwahl findet innerhalb von zwei Wochen statt.

  1. Die Wahlleitung lässt über die Wahl, die Feststellung des Wahlergebnisses und die Wahlannahme eine Niederschrift fertigen, die der Wahlausschuss unterzeichnet.

  1. Die Abs. 1 bis 6 gelten für die Wahl des Stellvertreters des Feuerwehrkommandanten entsprechend.

§ 2
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Freystadt in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Freiwillige Feuerwehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 12. Sitzung des Stadtrates 13.04.2021 ö 5
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4. Örtliche Rechnungsprüfung 2017 - Beantwortung offene Fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 12. Sitzung des Stadtrates 13.04.2021 ö 4
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3.2. Beratung und Beschluss über den Finanzplan für die Jahre 2020 - 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 12. Sitzung des Stadtrates 13.04.2021 ö 3.2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2024 in der vorgelegten Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3.1. Beratung und Beschluss über Haushaltssatzung, Haushaltsplan und weiterer Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 12. Sitzung des Stadtrates 13.04.2021 ö beschließend 3.1

Beschluss

Der Stadtrat beschließt folgende
Haushaltssatzung
der Stadt Freystadt, Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Freystadt folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt                 in den Einnahmen und Ausgaben auf je
17.860.000.-- €
und im Vermögenshaushalt           in den Einnahmen und Ausgaben auf je
32.310.000.-- €
ab.

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 18.000.000€ festgesetzt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer


a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
300 v.H.

b) für die Grundstücke (B)
300 v.H.



2.
Gewerbesteuer
330 v.H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haus­halts­plan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Vorschriften, die sich auf Einnahmen und Ausgaben (so z.B. zu §§ 25 bis 27 KommHV und zu § 36 KommHV) und den Stellenplan (§ 6 KommHV) beziehen, werden nicht aufgenommen.

§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Haushalt 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 12. Sitzung des Stadtrates 13.04.2021 ö informativ 3
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2. Neubau einer Pumptrackanlage in Freystadt Vorstellung der Planung und Beschluss über die Durchführung der Maßnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 12. Sitzung des Stadtrates 13.04.2021 ö beschließend 2
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1.2. Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 09.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 12. Sitzung des Stadtrates 13.04.2021 ö beschließend 1.2

Beschluss

Der Stadtrat erkennt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 09.03.2021 als richtig und vollständig an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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1.1. Antrag auf Zurückstellung des Top " Sulzkirchen Mitte"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 12. Sitzung des Stadtrates 13.04.2021 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Vertagung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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1. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 12. Sitzung des Stadtrates 13.04.2021 ö 1
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9.5. Minilandkreis Neumarkt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 12. Sitzung des Stadtrates 13.04.2021 ö 9.5
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9.4. Gehweg am Kindergarten Möning

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 12. Sitzung des Stadtrates 13.04.2021 ö 9.4
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9.3. Postfiliale in Freystadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 12. Sitzung des Stadtrates 13.04.2021 ö 9.3
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9.2. Corona Teststationen in Freystadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 12. Sitzung des Stadtrates 13.04.2021 ö 9.2
Datenstand vom 25.05.2021 20:08 Uhr